Schweigepflicht des sozialpsychiatrischen Dienstes

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oscarwilde
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Schweigepflicht des sozialpsychiatrischen Dienstes

Beitrag Mo., 21.03.2011, 14:46

Angenommen, ein Beschuldigter in einem Strafverfahren (Beleidigung) lässt sich freiwillig aufgrund einer psychischen Erkrankung einweisen. Nun versucht die Polizei ihn zu einer Vernehmung zu laden derweil er im Krankenhaus ist. Da bekannt ist, dass der Beschuldigte sich hat einweisen lassen nicht jedoch wo, kontaktiert die Polizei den sozialpsychiatrischen Dienst mit welchem der Beschuldigte Kontakt aufgenommen und um Unterstützung gebeten hat.
Dieser Dienst scheint jedoch von den schutzwürdigen Interessen seines Klienten noch nie irgendetwas gehört zu haben erteilt bereitwillig gewünschte Auskünfte.
Abgesehen davon, dass selbstredend jegliches Vertrauensverhältnis dadurch zerstört und jede Basis für eine weitere Zusammenarbeit dahin ist, wie und in welcher Form wäre ein Vorgehen gegen den sozialpsychiatrischen Dienst sinnvoll?
Grüße
oscarwilde

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chandelle
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 15:14

Hallo oscarwild!

Auch wenn Du mich nicht gerne liest, aber bei einem Strafverfahren gelten etwas andere "Gesetze".

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 15:19

chandelle hat geschrieben:aber bei einem Strafverfahren gelten etwas andere "Gesetze".
Und bitte schön welche? Du schreibst immer viel aber an Konkretisierungen mangelt es dann deutlich. Das bewegt sich alles in allem doch schon sehr auf dem Niveau der Bild-Zeitung.
Das Verfahren ist nicht dadurch behindert, dass die Ladung zu einer billigen Vernehmung erst später zugestellt wird. Nach Auskunft der Ärzte, der Pfleger und der Verwaltung des Krankenhauses würden diese selber definitiv und niemals derartige Angaben weitergeben und werten die Schweigepflicht höher.

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chandelle
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 15:25

Ich finde Dich jetzt ein wenig unverschämt. Ich vermute, Du bist in die Sache verwickelt, und die Polizei wird sicher nicht wegen einer Lapalie nachfragen.

Wenn jemand mit einer Schußwunde ins Krankenhaus eingeliefert wird, muß das auch umgehend der Polizei mitgeteilt werden. Da zählt dann keine Schweigepflicht mehr.

Ansonsten: Frage doch in einem Rechtsforum oder direkt bei einem Anwalt nach, allerdings habe ich hier eher den Eindruck, dass Du Dich mit einer psychischen Erkrankung der Justiz entziehen willst.

Ich hoffe, meine Worte waren nun deutlich und niveauvoll genug für Dich.

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 15:31

chandelle hat geschrieben:Ich finde Dich jetzt ein wenig unverschämt. Ich vermute, Du bist in die Sache verwickelt, und die Polizei wird sicher nicht wegen einer Lapalie nachfragen.
Vielleicht kannst Du lesen, dann lies: Beleidigung. Und ja, das ist eine Lappalie.
Wenn Du mich unverschämt findest, dann wechsel den Thread. Dein Problem.

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 15:33

chandelle hat geschrieben:allerdings habe ich hier eher den Eindruck, dass Du Dich mit einer psychischen Erkrankung der Justiz entziehen willst.
So, hast Du den Eindruck? Ich glaube spätestens an diesem Punkt suchst Du bitte das Weite und VERLÄSST MEINE THREADS.

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Amazonee
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 19:22

Hallo,
oscarwilde hat geschrieben:Dieser Dienst scheint jedoch von den schutzwürdigen Interessen seines Klienten noch nie irgendetwas gehört zu haben erteilt bereitwillig gewünschte Auskünfte.
die Schweigepflicht bezieht sich auf therapeutische Inhalte. Der Aufenthalt gehört nicht zum therapeutischen Inhalt. Allerdings kann die Schweigepflicht auch aus dem „Prinzip der Güterabwägung“ durchbrochen werden. Für den Therapeuten besteht sogar Anzeigepflicht bei bestimmten Straftaten (Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung), bei Wiederholungsgefahr und im Rahmen der Aufklärung von Kapitalverbrechen.

Grüße

A-

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 19:32

Amazonee hat geschrieben:Für den Therapeuten besteht sogar Anzeigepflicht bei bestimmten Straftaten (Mord, Totschlag, Raub, Brandstiftung), bei Wiederholungsgefahr und im Rahmen der Aufklärung von Kapitalverbrechen
Hallo, Danke ja, das ist mir auch bekannt dass es da begründete Ausnahmen gibt. Die sehe ich aber in dem Fall (es geht um eine reine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung aufgrund einer Beleidigung) doch absolut nicht gegeben. Und insoweit geht die Schweigepflicht dann sogar so weit, dass selbst die Tatsache dass ein therapeutisches (oder anderes) Verhältnis besteht von dieser umfasst ist. Mitnichten geht es also nur im Inhalte. So ist auch die Aussage der Ärzte und Pfleger der Klinik in dieser Hinsicht ganz klar und unmissverständlich: auch die Tatsache des Aufenthalts in einer Klinik darf aufgrund der Schweigepflichtsverletzung nicht ohne sehr schwerwiegenden Grund weitergegeben werden.

Cheers,
oscarwilde

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Beitrag Mo., 21.03.2011, 19:44

(es geht um eine reine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung aufgrund einer Beleidigung)
Eine Vorladung ist eine Vorladung. Unabhängig vom Grund. Es sind schon Leute wegen "weniger" in Handschellen vorgeführt worden...

Andersherum liegt es bei einer "bloßen Befragung eines Angeklagten" auch sicherlich nicht in dessem Sinne, wenn die Gründe/Anklage überall rumdiskutiert wird und die Polizei und Stelle x dann DISKUTIEREN, wie schwerwiegend so etwas ist. Dann heißt es eben Vorladung ist Vorladung. Punkt.

Welche Alternative wären dir denn genehmer gewesen? Dass sie bis zur deiner Entlassung warten, dich bei der Heimkehr vor der Haustür abfangen und in Handschellen vorführen?
Leider schreibst du nicht, was du getan hast, um den Vorladungstermin abzusagen/zu verschieben.

Sei mir nicht böse, aber ich hab das Gefühl, dir ist nicht bewusst, dass man auch bei etwas, was man selbst als Lapalie empfindet, einer richterlichen Anweisung Folge zu leisten hat. Völlig egal WESWEGEN man vorgeladen ist.

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 19:57

Gothika hat geschrieben:Sei mir nicht böse, aber ich hab das Gefühl, dir ist nicht bewusst, dass man auch bei etwas, was man selbst als Lapalie empfindet, einer richterlichen Anweisung Folge zu leisten hat. Völlig egal WESWEGEN man vorgeladen ist.
Sei Du mir nicht böse aber Du hast keine Ahnung. Eine Vorladung durch die Polizei ist KEINE richterliche Anweisung und es gibt überhaupt keine Pflicht einer solchen Vorladung Folge zu leisten. Im Grunde kann man solche Vorladungen getrost in die Mülltonne werden. Da kommt auch niemand vorbei und holt Dich "in Handschellen" ab.
Die einzigen Vorladungen denen man Folge zu leisten hat sind welche durch Gericht oder Staatsanwaltschaft. Keinesfalls jedoch Vorladungen durch die Polizei.
Cheers,
oscarwilde

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Beitrag Mo., 21.03.2011, 20:01

Gothika hat geschrieben:Eine Vorladung ist eine Vorladung. Unabhängig vom Grund. Es sind schon Leute wegen "weniger" in Handschellen vorgeführt worden...
Und bevor Du weiter solchen Unsinn verbreitest und versuchst, Leute zu verwirren, liest Du folgendes:
http://www.kanzlei-westen.de/was-tun-be ... olizei.htm

Viel Spaß mit dem Erkenntnisgewinn wünscht
oscarwilde

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Amazonee
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 20:03

Hallo,
oscarwilde hat geschrieben:... wie und in welcher Form wäre ein Vorgehen gegen den sozialpsychiatrischen Dienst sinnvoll?
bei der von dir vorher geschilderten Sachlage könntest du dann den sozialpsychiatrischen Dienst anzeigen.

Grüße

A-

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 20:08

Amazonee hat geschrieben:bei der von dir vorher geschilderten Sachlage könntest du dann den sozialpsychiatrischen Dienst anzeigen.
Ich ziehe das durchaus in Erwägung. Wegen weiterer Hilfen habe ich mich ohnehin zwischenzeitlich an eine andere Organisation gewandt. Aber irgendwie wird mir das auch irgendwann zu viel, ich habe zu viele Baustellen, eine davon ist die ARGE die mich seit Dezember rechtswidrig ohne Geld dastehen lässt so dass ich vors Sozialgericht musste, auf der anderen Seite weiss ich dass mir die Geschichte auch keine Ruhe lassen wird. Ich bin da sehr zerrissen.

Cheers,
oscarwilde

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Amazonee
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 20:14

Hallo,
oscarwilde hat geschrieben:...eine davon ist die ARGE die mich seit Dezember rechtswidrig ohne Geld dastehen lässt so dass ich vors Sozialgericht musste...
das Verhalten der Arge ist anscheinend Methode. Eine gute Bekannte hat auch immer wieder Schwierigkeiten mit der Arge, mal sind Unterlagen, die sie persönlich abgegeben hat, nie irgendwo angekommen, mal ........ aaaaaaaaach.... ständig ist da was anderes. Sie musste auch eine Rechtsanwältin einschalten, die sich darum kümmert. Es ist unerträglich, was dort passiert.

Auf der anderen Seite kenne ich auch flüchtig einen Arge-Mitarbeiter, der sich ständig beklagt, dass viel zu viel Fälle zu entscheiden sind, dass man durch die Unterlagen nicht durchsteigt, dass er überhaupt nicht genug Zeit für die Bearbeitung eines Falles hat. Und er ist wirklich glaubwürdig. Ihm geht es nicht gut mit seiner Arbeit. Er würde gern helfen, hat auch nicht mal Zeit sich um alle dringenden Fälle zu kümmern.

Es ist einfach ein Kreuz mit der Arge. Lass dich da nicht entmutigen, es ist wirklich ein Kampf. Wenn du noch keinen Rechtsanwalt haben solltest, hol dir sofort Beistand, der steht dir zu.

Grüße

A-

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oscarwilde
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Beitrag Mo., 21.03.2011, 20:23

Amazonee hat geschrieben:mal sind Unterlagen, die sie persönlich abgegeben hat, nie irgendwo angekommen, mal .......
Anwaltlich bin ich vertreten. Bei mir geht es darum, dass die permanent Kontoauszüge anfordern. Nur habe ich die denen am 6. Januar zur Einsicht vorgelegt und mir das quittieren lassen. Ganz unverschämt wird es dann an einer anderen Stelle. Ich soll einen "Unterhaltsfragebogen" ausfüllen. Vorab: das ist KEIN offizielles Formular sondern eines dass die da selber zuzsammengeschustert haben. In dem Bogen soll ich Angaben über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse meiner Ex-Frau machen: wo sie arbeitet, wie viel sie verdient, Nebenerwerb, wo krankenversichert etc.pp. Ich habe der ARGE mehrfach schriftlich mitgeteilt, dass ich seit Jahren keinen Kontakt mehr zu meiner Ex-Frau habe, nicht einmal genau weiss wo sie wohnt und nicht in der Lage bin, diese Auskünfte zu erteilen. Und ständig kommen die mir mit diesem Fragebogen. Abgesehen davon halte ich es für äusserst zweifelhaft ob ich überhaupt berechtigt bin, derartige Angaben zu den wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen DRITTER weiterzuegeben und werde diesbzgl. auch nochmals den Datenschutzbeauftragten kontaktieren. Was ich in einer anderen Sache schon getan habe: an der ist er, wie ich seiner Antwort entnehmen konnte, durchaus interessiert.
Cheers,
oscarwilde

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