Alkoholsucht: Bewilligung weiterer Therapie?
Verfasst: Do., 03.01.2019, 14:42
Hallo zusammen,
ich hatte Mitte 2017 eine Kriese. Dabei hatte ich dann über 2- 3 Wochen vermehrt Alkohol getrunken. Hatte dann einen Suizidversuch hinter mir in Verbindung Alkohol mit Tabletten. In der Klinik bekam ich dann die Diagnose F10.2 Alkoholsucht.
Damals habe ich noch gedacht, ok, ist eine Diagnose nicht mehr, auch wenn das mit der Sucht nicht stimmt.
Dann als es um die erste Verlängerung meiner ambulanten Therapie ging, wurde gesagt, aufgrund der Diagnose wird mir nur 10 Stunden bewilligt. Das haben wir ( meine Therapeutin und ich dann auch hingenommen). Dann im Sommer diesen Jahres wollten die erstmal eine Bescheinigung, daß ich weiter abstinent bin.
Meine Therapeutin hat dann auch geschrieben, daß bei mir keine Alkoholsucht vorliegt, und daß ich aber weiter abstinent bin. Daraufhin wurde dann wurden dann die fehlenden Stunden des vorherigen Kontingents genehmigt, sowie die des darauffolgenden Kontingents.
Soweit sogut. Ich habe spätestens da gemerkt, daß die Diagnose nur Nachteile bringt. Daraufhin habe ich dann meine Therapeutin in der Klinik nochmal kontaktiert, und sie hat dann telefonisch mitgeteilt, daß ich keine Alkoholsucht habe, wie das jetzt darein kam kann sie nicht erklären. Daraufhin habe ich am 23.12. eine Korrektur bekommen :
Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch F10.1
Jetzt ist meine Frage, ob diese Änderung der Diagnose in Zukunft eine mögliche weitere Therapie in 2 -3 oder mehr Jahren nach wie vor zu Komplikationen führen kann, oder nicht? Also das etwas Abgelehnt wird z.b. Rehas, oder evtl. Verlängerungen von Therapien?
Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt?
Lg
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ich hatte Mitte 2017 eine Kriese. Dabei hatte ich dann über 2- 3 Wochen vermehrt Alkohol getrunken. Hatte dann einen Suizidversuch hinter mir in Verbindung Alkohol mit Tabletten. In der Klinik bekam ich dann die Diagnose F10.2 Alkoholsucht.
Damals habe ich noch gedacht, ok, ist eine Diagnose nicht mehr, auch wenn das mit der Sucht nicht stimmt.
Dann als es um die erste Verlängerung meiner ambulanten Therapie ging, wurde gesagt, aufgrund der Diagnose wird mir nur 10 Stunden bewilligt. Das haben wir ( meine Therapeutin und ich dann auch hingenommen). Dann im Sommer diesen Jahres wollten die erstmal eine Bescheinigung, daß ich weiter abstinent bin.
Meine Therapeutin hat dann auch geschrieben, daß bei mir keine Alkoholsucht vorliegt, und daß ich aber weiter abstinent bin. Daraufhin wurde dann wurden dann die fehlenden Stunden des vorherigen Kontingents genehmigt, sowie die des darauffolgenden Kontingents.
Soweit sogut. Ich habe spätestens da gemerkt, daß die Diagnose nur Nachteile bringt. Daraufhin habe ich dann meine Therapeutin in der Klinik nochmal kontaktiert, und sie hat dann telefonisch mitgeteilt, daß ich keine Alkoholsucht habe, wie das jetzt darein kam kann sie nicht erklären. Daraufhin habe ich am 23.12. eine Korrektur bekommen :
Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch F10.1
Jetzt ist meine Frage, ob diese Änderung der Diagnose in Zukunft eine mögliche weitere Therapie in 2 -3 oder mehr Jahren nach wie vor zu Komplikationen führen kann, oder nicht? Also das etwas Abgelehnt wird z.b. Rehas, oder evtl. Verlängerungen von Therapien?
Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt?
Lg
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