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Alkoholsucht: Bewilligung weiterer Therapie?

Verfasst: Do., 03.01.2019, 14:42
von Explorer
Hallo zusammen,

ich hatte Mitte 2017 eine Kriese. Dabei hatte ich dann über 2- 3 Wochen vermehrt Alkohol getrunken. Hatte dann einen Suizidversuch hinter mir in Verbindung Alkohol mit Tabletten. In der Klinik bekam ich dann die Diagnose F10.2 Alkoholsucht.
Damals habe ich noch gedacht, ok, ist eine Diagnose nicht mehr, auch wenn das mit der Sucht nicht stimmt.

Dann als es um die erste Verlängerung meiner ambulanten Therapie ging, wurde gesagt, aufgrund der Diagnose wird mir nur 10 Stunden bewilligt. Das haben wir ( meine Therapeutin und ich dann auch hingenommen). Dann im Sommer diesen Jahres wollten die erstmal eine Bescheinigung, daß ich weiter abstinent bin.

Meine Therapeutin hat dann auch geschrieben, daß bei mir keine Alkoholsucht vorliegt, und daß ich aber weiter abstinent bin. Daraufhin wurde dann wurden dann die fehlenden Stunden des vorherigen Kontingents genehmigt, sowie die des darauffolgenden Kontingents.

Soweit sogut. Ich habe spätestens da gemerkt, daß die Diagnose nur Nachteile bringt. Daraufhin habe ich dann meine Therapeutin in der Klinik nochmal kontaktiert, und sie hat dann telefonisch mitgeteilt, daß ich keine Alkoholsucht habe, wie das jetzt darein kam kann sie nicht erklären. Daraufhin habe ich am 23.12. eine Korrektur bekommen :

Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch F10.1

Jetzt ist meine Frage, ob diese Änderung der Diagnose in Zukunft eine mögliche weitere Therapie in 2 -3 oder mehr Jahren nach wie vor zu Komplikationen führen kann, oder nicht? Also das etwas Abgelehnt wird z.b. Rehas, oder evtl. Verlängerungen von Therapien?

Hat jemand damit Erfahrungen gesammelt?

Lg

Explorer

Re: Bewilligung / weiterbewilligung von Therapien

Verfasst: Do., 03.01.2019, 14:54
von shesmovedon
Auch Alkoholprobleme indizieren eine Langzeittherapie.

Re: Bewilligung / weiterbewilligung von Therapien

Verfasst: Do., 03.01.2019, 21:32
von spirit-cologne
Ich würde nicht sagen, dass du zwangsläufig Probleme bekommst, wenn die Diagnose falsch war, denn bei jedem Antrag werden ja neue Diagnosen gestellt und wenn der neue Therapeut in Zukunft keine Anhaltspunkte für eine Abhängigkeit sieht, spielt das auch keine Rolle. Ich finde es auch wichtig, die "Schwierigkeiten", die durch eine Alkoholproblematik bei der Bewilligung von Therapien entstehen können, nicht als "Willkür" oder gar "Bestrafung" wahrzunehmen, denn sie machen durchaus Sinn. Wie Schlendrian ja schon geschrieben hat, können Alkoholprobleme auch der Grund für eine Langzeittherapie sein, es wird halt nur vorausgesetzt, dass derjenige abstinent ist und das ist richtig, denn wenn derjenige seine Probleme wegsäuft, hat eine Therapie keine Chance da ran zu kommen und sie zu bearbeiten, ist also zum Scheitern verurteilt. Das kostet nicht nur viel unnötiges Geld, sondern ist vor allem für alle Beteiligten (auch den Patienten!) höchst frustrierend. Wenn also jemand es nicht schafft, für die Dauer der Therapie abstinent zu bleiben, dann ist das nicht die richtige Therapieform, dann sollte vorher eine stationäre Entwöhnungsbehandlung stattfinden. Nach der erfolgreichen Entwöhnung ist aber eine ambulante Therapie erlaubt und auch durchaus erwünscht. Alkohol ist also nur so lange ein Problem im Zusammenhang mit Therapie, so lange man aktiv trinkt. Alkoholkonsum in der Vergangenheit ist dagegen kein Problem.