Psychische Gewalt in Partnerschaften wird in F strafbar

Psychische und physische Gewalt in Partnerschaften nimmt in den meisten westlichen Industrieländern zu, wobei in wissenschaftlichen Kreisen Unsicherheit darüber besteht, ob diese Zuwächse nicht auch damit ganz wesentlich zusammenhängen, daß die diesbezügliche Tabusierung in der Gesellschaft abnimmt, vorkommende Gewalt also nicht mehr totgeschwiegen wird.
Doch auch die reinen Fakten sind schockierend genug: so sind alleine im Jahre 2008 in Frankreich 147 Frauen durch häusliche Gewalt ums Leben gekommen. Unter der Annahme, daß körperlicher Gewalt psychische Gewalt vorausgeht, die Möglichkeit der Bestrafung dieser also vielleicht auch physische Gewalt verhindern könne, wurde im französischen Parlament diese Woche nun “psychische Gewalt in Paarbeziehungen” als Straftat eingeführt. Unter den Unterstützern fanden sich nicht nur die Abgeordneten der Regierungspartei UMP, sondern auch die Sozialisten. Für psychische Gewalt sind demnach zukünftig Strafen bis zu 3 Jahren Gefängnis und Geldstrafen bis zu € 75.000,- vorgesehen, sowie die erzwungene Trennung des Paares und die Intensivierung der Überwachung durch elektronische Fußfesseln für die TäterInnen.

Was die praktische Exekutierbarkeit des neuen Gesetzes angeht, dürften sich in vielen Einzelfällen jedoch Probleme auftun: etwa, wie psychische Gewalt vor Gericht zu beweisen sei, wie sie sich überhaupt genau definiert und von Beleidigungen, Demütigungen, verletzenden Verhaltensweisen etc. unterscheidet, die bei Streitigkeiten in der Ehe oder in Partnerschaften ja fast immer geschehen. Im Diskurs rund um das Gesetz wurde denn auch von KritikerInnen des Entwurfs angeführt, daß namhafte französische Schriftsteller, Maler usw. heute angesichts dessen, was über ihre Beziehungsvergangenheit bekannt wäre, wohl langjährige Gefängnisinsassen wären. Männerorganisationen dagegen dürften die neuen Regelungen freuen, wird doch von diesen oft die psychische Gewalt von Frauen in Partnerschaften bemängelt, gegen die jedoch keinerlei rechtliche Handhabe bestünde.

Anmerkung R.L.Fellner:
Kulturkritisch könnte man anmerken, daß die seit einigen Jahren beobachtbaren Bestrebungen vieler westlicher Staaten, selbst die Emotionen ihrer BürgerInnen zu kontrollieren und die Überschreitung von -im Grunde recht eng gesetzten- künstlichen Grenzen sogleich als krankhaft oder strafbar zu definieren, bedenklich stimmen; speziell dann, wenn in der Bevölkerung ein Gefühl aufkommen sollte, daß gewohnheitsmäßig mit zweierlei Maß gemessen wird (z.B. Bonizahlungen an Finanzmanager bei gleichzeitiger Massenenteignung kleiner Kapitalanleger, straflos bleibende Waffenschiebereien von Politikerinnen-Ehegatten, Freunderlwirtschaft zwischen Wirtschaftselite und Politik, ohne Konsequenzen bleibender Machtmißbrauch von Politikern etc.). So könnte etwa der in Großbritannien kürzlich ebenfalls in der Gesetzgebung verankerte Begriff des sog. ‘Antisozialen Verhaltens’ (Antisocial Behaviour, ASBO) alleine was die dortigen Verfehlungen einzelner PolitikerInnen während der letzten 10 Jahre betrifft, durchaus auch für diese angewendet werden – wird es aber nicht.

(Quelle: Franz. Staatsekretariat für Familie und Solidarität; Photo:Wikimedia)

Richard L. Fellner, DSP, MSc.

Psychotherapeut, Hypnotherapeut, Sexualtherapeut, Paartherapeut



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11.11.22