Stehpinkler respektlos?

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daisyduck
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 16:29

tja Blade, das kann ich soooo jetzt auch nicht sagen
..ich halts da eher mit Shakesspeare " TO pee or not to Pee

@Stern Zu mir hat mal ein Richter gesagt das man vor Gericht kein Recht
bekommt sondern ein Urteil das würde auf den Fall ja auch zutreffen

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daisyduck
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 16:31

blade ichh komme ja gar nimmer nnach so schnell postest du

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blade
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 17:01

Frank Sinatra: To pee to pee to pee too

(abwandlung von: to do is to be [sokrates]; to be is to do [descartes]; dobedobedo [sinatra] aus "Subway")

posten is grad modern
(doch wenn ma erst mal modern wird's nichts mehr werden)

sorry bin im phonetischen assoziationsrausch
eine alte Dichterkrankheit, wenn sie anfangen undicht zu werden, im Stehen oder auch im Sitzen

und schon wieder
ob's edler im Gemüt des Schicksals Pfeile zu ertragen
oder sich wappnen gegen ein Meer (haha) aus Plagen
durch Widerstand (Shake es pee r outet sich hieer als Stehpinkler)
sie enden
abgemeldet

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daisyduck
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 17:04

Schreibe ruhig weiter ich lese deine Postings gerne

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stern
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 22:15

daisyduck hat geschrieben:@Stern Zu mir hat mal ein Richter gesagt das man vor Gericht kein Recht
bekommt sondern ein Urteil das würde auf den Fall ja auch zutreffen
Echt... findest du. In dem Fall würde ich das nicht unterschreiben, denn stehpinklerfreundlicher geht es ja kaum noch. OBWOHL das Urteil so gefällt wurde, DASS der Urin den Boden beschädigte (Sachbeschädigung, wenn man so will), wurde dem Vermieter nicht zugebilligt, Kaution für die Beschädigung einbehalten zu dürfen. Sondern man sagte, der Vermieter hätte auf die Empfindlichkeit des Marmorbodens hinweisen müssen... und der Mieter konnte nicht wissen, DASS Urin diesen Schaden anrichtet. Mehr Recht (des Mieters) geht ja fast nicht mehr... oder fällt dir noch etwas ein. ?
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pandas
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Beitrag Fr., 30.01.2015, 23:12

Joah, der Vermieter hat zu wenig Recht bekommen.

Der Deppe hätte einfach nicht stehpinkeln müssen ...

... nja, wahrscheinlich zahlt es die Schadensversicherung des Vermieters.

Die springt wohl immer dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung des Mieters nicht einspringt.

Das Recht in D sitzt oft in der Versicherung.
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stern
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 00:18

Nur zahlt eine Versicherung ja auch nicht alles. Hier wurde der Mieter ja sozusagen aus der Haftung entlassen.

Interessant wäre gewesen, wie geurteilt worden wäre bei Klauseln (in Mietverträgen) wie "aufgrund der Empfindlichkeit des Bodens ist im Sitzen zu pinkeln" oder "der Mieter haftet für Schäden des Bodens die durch spritzenden Urin entstehen. Auf die Empfindlichkeit des Bodens wurde hingewiesen." Denn es wurde ja betont, dass man den Mieter auf den empfindlichen Boden hinweisen hätte müssen und Mann das auch nicht wissen kann.

Tja, ob man das bei Katzen und Hunden, bei denen Natursteinböden aufgrund von Urin Schaden nehmen ebenso gesehen hätte? Hmmmm. Diverse Böden sind nicht so urinverträglich. Ob man da auch gesagt hätte: Die Schädlichkeit von Urinspritzern sind Tierhaltern ja üüüüüberhaupt nicht bekannt? Daher keine Haftung.

Insofern braucht sich Mann hier wirklich nicht beschweren.
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daisyduck
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 15:27

@Stern
wie gesagt es gab ein Urteil ob das Recht oder gerecht ist steht auf einem anderen Blatt
...und ob das gerecht ist liegt auch wieder im Auge des Betrachters


Eremit
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 21:25

Die Aufgabe des Gerichts ist ja auch nicht, gerecht zu handeln, sondern rechtens (zu handeln). Das wird oft miteinander verwechselt …

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stern
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 21:37

Mal abgesehen davon, dass ich Eremit zustimme, dass es Aufgabe eines Richter ist, nach geltendem Recht zu entscheiden (im Optimalfall ist natürlich beides deckungsgleich):

Findest du, dass das Urteil stehpinklerunfreundlich ist bzw. ungerecht für stehpinkelnde Mieter, die nicht vom Vermieter auf die Urinunverträglichkeit bestimmter Böden hingewiesen wurden?

Ich nicht... sondern das Urteil ist sehr mieterfreundlich. Wobei ja auch nicht über Stehpinkeln ja/nein befunden wurde, um genau zu sein, sondern eher über Ersatz des Schadens/Kautionseinbehalt wegen des angegriffenen Boden. Und daran gab es keine Zweifel, dass die Beschädigung durch die Spritzer verursacht sind.

Nun, wenn jemand eine Katze hat, die in die Ecke pinkelt und ein Schaden entsteht oder ein Tier etwas anfrisst, kann das auch die Frage aufwerfen, ist das noch normaler Gebrauch/Abnutzung einer Wohnung (und daher vom Vermieter in Kauf zu nehmen) oder nicht.

Fände ich jedenfalls echt interessant, wie entschieden worden wäre, wenn ein Katze den Boden beschädigt hätte, indem sie auf den Boden pinkelte (Flecken... nicht jeder Boden verträgt Urin) Auch die Sichtweise, dass man(n) nicht wissen kann, dass Marmor empfindlich ist, finde ich, hmm, interessant. Freundlicher geht nimmer.
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Eremit
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 22:32

stern hat geschrieben:Ich nicht... sondern das Urteil ist sehr mieterfreundlich.
Wie kann Entmündigung mieterfreundlich sein, wenn sie doch menschenfeindlich ist?

Dass Harnsäure schädlich für diverse Oberflächen ist sollte eigentlich klar sein. Sofern man den (ganz und gar utopischen) Anspruch erhebt, einen gewissen Grad an Allgemeinwissen bei erwachsenen Menschen vorauszusetzen.

Das Urteil allerdings nimmt den Mieter gänzlich aus der Verantwortung und führt nur dazu, dass sich die allgemeine Situation für ALLE Mieter verschlechtern wird. Ab nun sind Mietpreisaufschläge wegen eventuell auftretenden Pinkelschäden kein Unding mehr. Zahlen müssen diese dann allerdings alle Mieter, auch die Sitzpinkler, auch die ohne Marmorboden.

Wo bleibt da die Eigenverantwortung des Individuums?

Mein Favorit ist bis jetzt noch immer die Packung Erdnüsse, auf der der Warnhinweis steht, dass die Packung Erdnüsse enthält. Warnhinweis für Allergiker.

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Solage
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 22:52

pandas hat geschrieben:Joah, der Vermieter hat zu wenig Recht bekommen.

Der Deppe hätte einfach nicht stehpinkeln müssen ...

... nja, wahrscheinlich zahlt es die Schadensversicherung des Vermieters.

Die springt wohl immer dann ein, wenn die Haftpflichtversicherung des Mieters nicht einspringt.

Das Recht in D sitzt oft in der Versicherung.
Ich kenne solch eine Schadensversicherung nicht! Gibt es die?

Wenn ein Mann im Stehen pinkelt, dann doch in die Kloschüssel. Da spritzt doch allenfalls das Wasser mit raus.....Bei starken Beschädigungen des Marmorbodens müsste ja immer wieder direkt auf den Boden gepinkelt worden sein.... aber, damit kenn ich mich jetzt auch nicht so gut damit aus. Meine Männer pinkeln im Sitzen....

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stern
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 22:57

Eremit hat geschrieben:Wie kann Entmündigung mieterfreundlich sein, wenn sie doch menschenfeindlich ist?
Entmündigung??? Kapiere die Frage nicht. Darum geht es doch nicht, sondern wer für den Schaden aufkommen muss. Und auch nicht, wie zu pinkeln ist... auch wenn das von den Medien etwas so dargestellt wurde. Aus Sicht des Gerichts war nicht zu klären, ob Stehpinkeln eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt (hätte man das bei Tierurin geprüft?... hmmmmmmm).
Das Urteil allerdings nimmt den Mieter gänzlich aus der Verantwortung
ja. Darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.
Ab nun sind Mietpreisaufschläge wegen eventuell auftretenden Pinkelschäden kein Unding mehr.
Prophylaktischer Aufschlag wäre auch problematisch... eher kann man das so verstehen, dass evtl. im Mietvertrag Klarheit zu verschaffen wäre, dass der Boden empfindlich ist.

Ob man urinempfindliche Böden (bzw. säurempfindliche) ausgerechnet ins Bad legen muss, ist auch so eine Sache... aber nun ja.
Liebe Grüße
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pandas
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 23:03

Solage hat geschrieben: Ich kenne solch eine Schadensversicherung nicht! Gibt es die?
Joah, nennt sich auch Gebäudeversicherung.

Die hat auch gezahlt, als unter mir mal ein Wasserschaden war, wegen eines Rohrbruches, an dem ich vollkommen unschuldig war.

Man kann ohnehin jedes Ding versichern.

Natürlich versichern Eigentümer ihre vermieteten Wohnungen.

Ist so eine Art Hausratversicherung für Wohnungen, in denen man nicht selbst wohnt.
Nichtsdestotrotz gehört der Marmorboden ja dem Vermieter.
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Solage
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Beitrag Sa., 31.01.2015, 23:13

@pandas

Der Wasserschaden betrifft die Gebäudeversicherung und ist damit abgedeckt. Das ist auch nicht die Schuld des Mieters.
Es gibt Rechtsschutz-Versicherungen für Vermieter, die nahezu unerschwinglich sind und sich auf einen Rechtsstreit beziehen. Die zahlen nicht Schäden von Mietern einfach so, sondern die juristische Begleitung.

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