Ist man verpflichtet alle gestellten Diagnosen zu nennen?

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Amorie
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Ist man verpflichtet alle gestellten Diagnosen zu nennen?

Beitrag Fr., 08.01.2016, 13:10

Hallo,

ich stelle mir seit geraumer Zeit die Frage, ob man dazu verpflichtet ist alle Diagnosen zu nennen, welche einmal gestellt wurden. Sei es bei einer neuen Psychotherapie-,Klinik, oder bei anderen Dingen wie zum Beispiel Betreutes wohnen.

Oder ist das eine freiwillige Entscheidung? Oder ist es ein "muss" diese mit anzugeben?

Wie sieht das aus wenn man aus 2 Kliniken unterschiedliche Diagnosen bekommt? (Und die eine die andere in der Theorie ersetzt) Gilt dann die Diagnose von der letzten (neusten) Klinik, oder hat die Klinik davor auch noch eine Bedeutung von den Diagnosen?

Wie handhabt Ihr das?


Viele Grüße,
Amorie

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Candykills
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Beitrag Fr., 08.01.2016, 13:24

Hallo Amorie

Also beim betreuten Wohnen bist du auf jeden Fall nicht verpflichtet alle Diagnosen zu nennen. Nur du solltest eben die aktuelle nennen.
Auch in anderen, von dir angesprochenen Rahmen, muss das nicht genannt werden - könnte aber eventuell hilfreich sein. Zumindest sollte man vielleicht nicht mit der Einstellung dahin gehen etwas nicht nennen zu wollen.

Ich nenne normal meine vorherigen Diagnosen beim Psychotherapeuten oder in der Psychiatrie/psychosomatischen Klinik, wenn danach gefragt wird oder es sich aus dem Gespräch ergibt. Meistens wollen die ja sowieso gerne auch Abschlussberichte aus vorherigen stationären Aufenthalten sehen und auch der Psychotherapeut weiß gerne Bescheid, wenn da schon Diagnosen gestellt und sogar behandelt wurden.

Verpflichtet ist man allerdings glaube ich nicht dazu - ist halt fraglich, ob man sich selbst damit hilft etwas zu verschweigen. Man kann ja dazu sagen jene Diagnose wurde durch diese ersetzt etc pp

LG
Ich bin wie einer, der blindlings sucht, nicht wissend wonach noch wo er es finden könnte. (Pessoa)

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blade
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Beitrag Fr., 08.01.2016, 13:32

nein, ist man nicht.
man ist nur verpflichtet getroffene Vereinbarungen einzuhalten.

sollte es Umstände geben, die es wahrscheinlich erscheinen lassen, daß dies nicht möglich ist, dann müsste man eventuell die Vereinbarung diesbezüglich anpassen, in der Weise, dass keinem Partner ein unzumutbarer Nachteil erwächst.
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Thread-EröffnerIn
Amorie
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Beitrag Fr., 08.01.2016, 19:06

Hey,

ich danke Euch für die Antworten! Das beruhigt mich.
Candykills hat geschrieben:
Verpflichtet ist man allerdings glaube ich nicht dazu - ist halt fraglich, ob man sich selbst damit hilft etwas zu verschweigen. Man kann ja dazu sagen jene Diagnose wurde durch diese ersetzt etc pp
Ja schon wobei bei mir, dass nicht verschweigen und darüber reden oftmals zur Verwirrung führte, weil der vollständige Entlassungsbericht fehlt, der das erklären würde und die sich sowieso schon nicht so recht mit den Diagnosen auskannten. Ist aber persönlich sehr verzwickte Lage und würde den Thread hier sprengen.

"Man kann ja dazu sagen jene Diagnose wurde durch diese ersetzt etc pp" war also schon ein guter Hinweis- danke.

und Abseits davon hatte mich einfach auch interessiert, ob man so etwas darf bei Psychotherapie und das hätte ich nicht gedacht, aber hat wohl in den meisten Fällen keinen Vorteil.


Liebe Grüße

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LovisTochter
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Beitrag Fr., 08.01.2016, 20:06

Also ich hab es grade bei Psychotherapeuten erlebt, dass sie die bisher gestellten Diagnosen gar nicht wissen wollten, weil sie unvoreingenommen auf mich zu gehen wollten und mich nicht durch die Brille eines anderen Therapeuten sehen wollten. Das fand ich sehr gut. Bedeutet aber meist mehr Arbeit, weil man eben nicht einfach etwas übernimmt sondern wirklich bei Null und der Person die vor einem sitzt, beginnt.
Viele Grüße
Wer nicht auf seine Weise denkt, denkt überhaupt nicht. (Oscar Wilde)

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RSjabber
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Beitrag Di., 19.01.2016, 18:40

Genau so habe ich das heute bei meiner Psychotherapeutin erlebt, wie LovisTochter das erzählte. Ich fragte, was meine Komplementärstörung sein könnte, da ich mit meiner letzten Freundin die die Diagnose Borderline hat 3,5 Jahre zusammen war, und ihr Psychotherapeut nach 18 Monaten schon sagte, er könne das gar nicht glauben.

Sie meinte nur, das ich eben auch mit Bindungen Probleme habe, wie ein Borderliner. Aber bestimmt keiner bin und eine Diagnose hat sie mir vehement verweigert. Sie sagte, sie stellt auch keine Diagnosen, sondern wenn sie einen Patient bekommt, sieht sie ihn als Mensch, lernt ihn kennen etc.

Als ich meinte "Aber Ärzte benutzen das doch nur als Werkzeug. Die Stigmatisierung und das Abstempeln von Diagnosen geht immer mehr und mehr verloren....", sagte sie "Die sollen ihren Werkzeugkoffer mal schön bei sich behalten, ich brauche ihn nicht. "

Das hat mir sehr imponiert und mich echt beeindruckt. Die Frau ist wirklich sehr lieb und gleicht mehr einem buddhistischen weisen Mönch als einer "kalten professionellen Psychotherapeutin".

Und zur Ausgangsfrage: Du bist selbstverständlich nicht verpflichtet. Selbst wenn du es wärst: Zum nächsten Arzt gehen, Diagnose revidieren lassen (wenn man nicht auf den Kopf geflogen ist, ist das kein Thema) und fertig!

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Mitzi
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Beitrag Mi., 20.01.2016, 09:35

Musste gerade schmunzeln, wir könnten die gleiche Thera haben, RSJabber. Die steht so über allen Dingen, Diagnosen von Psychiatern sind ja so unnötig. Mich bringt das eher auf die Palme.

Zur TE: Wenn du mit der Diagnose nicht einverstanden bist, dann würde ich mich nicht dazu gezwungen fühlen, es irgendjemanden mitzuteilen, wenn du das nicht möchtest. Bzw. wenn es mehrere unterschiedliche gibt, würde ich mir die unverfänglichste aussuchen.
Wenn ich wüßt, wo das ist, ging ich in die Welt hinein ...
There’s some good in this world, Mr. Frodo. And it’s worth fighting for.

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RSjabber
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Beitrag Do., 28.01.2016, 15:30

Ich redevon Sozialarbeiteroder Sozialämtern oder Ärzten die nichts mit Psychologie am Hut haben und Schmerzmittel wie NSAR oder ASS verschreiben!!!!

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blade
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Beitrag Do., 28.01.2016, 16:52

Jetzt muss ich auch schmunzeln, geht nicht gegen Sie, aber manche sind wirklich am ASS...
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RSjabber
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Beitrag Fr., 29.01.2016, 17:33

blade hat geschrieben:Jetzt muss ich auch schmunzeln, geht nicht gegen Sie, aber manche sind wirklich am ASS...

Wer?? Ich?

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blade
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Beitrag Sa., 30.01.2016, 05:30

Nein!! Nicht Sie! Sagte ich doch.

Die Vorstellung ein Arzt würde bei seelischen Problemen seines Patienten ein Aspirin verschreiben....
oder vielleicht nimmt er es ja selber (der Arzt)?
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Kathlea
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Beitrag Sa., 30.01.2016, 18:28

RSjabber, du hast geschrieben, dass deine Therapeutin dir eine Diagnose vehement verweigert hat und sie auch keine Diagnosen stellt. Für die Bantragung der Therapie bei der Krankenkasse muss sie jedoch eine Diagnose stellen und ist auch verpflichtet bei Wunsch deinerseits diese dir mitzuteilen. Interessiert es dich nicht, anhand welcher Diagnose sie die Therapie beantragt hat oder zahlst du die Therapie aus eigener Kasse?

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deingesichtaltah
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Beitrag Mo., 01.02.2016, 14:52

Nein natürlich ist man dazu nicht verpflichtet!

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Tamara1591
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Beitrag Mi., 16.03.2016, 18:34

..nicht verpflichtet

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RSjabber
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Beitrag Mo., 21.03.2016, 13:13

Kathlea hat geschrieben:RSjabber, du hast geschrieben, dass deine Therapeutin dir eine Diagnose vehement verweigert hat und sie auch keine Diagnosen stellt. Für die Bantragung der Therapie bei der Krankenkasse muss sie jedoch eine Diagnose stellen und ist auch verpflichtet bei Wunsch deinerseits diese dir mitzuteilen. Interessiert es dich nicht, anhand welcher Diagnose sie die Therapie beantragt hat oder zahlst du die Therapie aus eigener Kasse?
Werde sie beim nächsten mal 100% darauf ansprechen. Danke für den Tipp!

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