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Beitrag So., 22.06.2014, 23:41

Miss_Understood hat geschrieben:Das Internet IST öffentlich - und wenn du zb irgendwo bloggst, möglicherweise unter Pseudonym - und auch privates schreibst - und sei es auch innerhalb von Foren wie hier - besteht einfach nun mal die Gefahr des Erkannt werdens. Oder auch des andere erkennens.
Wie schon weiter oben geschrieben: darum geht es mir hier nicht. Das wäre eine gesondertes Thema.
Es könnte z.B. auch sein, dass man jemand aus anderen Gründen freiwillig wissen lässt, dass man hier schreibt. Zum Beispiel bei einer Extrem-Bloggerin wie mir, da wäre es doch höchst unwahrscheinlich, wenn ich das meinen engsten Vertrauten KOMPLETT verschweigen würde, dass ich (hier) blogge. Oder vielleicht auch Kontakte/Freundschaften, die sich erst über das Forum entwickelt haben. Oder man holt sich hier Rat in Partnerschaftsdingen und zeigt es später dem Partner, was "die anderen dazu meinten". Auch denkbar: der Therapeut möchte sich gerne ein eigenes Bild machen und man sagt ihm wo und wie... etc.pp.

Darüber hinaus ist mir ein Fall bekannt wo ein Autor für ein Buch Menschen interviewt hat, ihnen zusicherte, sie würden anonymisiert, es aber für Bekannte dennoch recht einfach anhand der Eckdaten zu erkennen war, um wen es sich handelt. Ein hinzugezogener Anwalt empfahl demjenigen, der sich darüber sehr besorgte, NICHT zu klagen, da er vermutlich nicht Recht bekommen würde.
Genau darauf zielt meine Frage ja unter anderen ab: Was, wenn zwar ENGE BEKANNTE sich den richtigen Reim daraus machen können, um wen es geht, aber sonst niemand? Es für die ÖFFENTLICHKEIT weiterhin anonym bleibt, da nicht nachvollziehbar, und man betroffene Person oder Fall schon sehr gut kennen muss, um Rückschlüsse zu ziehen.

Um ein sehr anschauliches Beispiel zu nennen, mit dem ich leider auch so meine (indirekte) Erfahrung machen musste: der berühmte schwarze-Balken. Wenn die Bildzeitung von dir auf Seite 3 ein Foto abdruckt mit schwarzen Balken über den Augen, dann erkennen dich die Leute, die dich eh schon kennen oder z.B. auf einem kleinem Dorf trotzdem, aber vollkommenen Fremde (hoffentlich) nicht. Sonst könnte man das mit dem Balken ja gleich lassen. #

So, hat man nun also Persönlichkeitsrechte verletzt, wenn man Infos 'anonym" preisgibt, mit denen nur Betroffene oder eng Bekannte/Vertraute was anfangen können? Also, es KANN jemand Rückschlüsse ziehen, aber NUR mit dem nötigen Vorwissen, nicht jeder x-Beliebige?

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Eremit
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Beitrag Do., 26.06.2014, 00:38

Ich muß insofern passen, da ich kein Anwalt bin und zu viele zu unterschiedliche Fälle aufgezeigt wurden, die miteinander nur bedingt zu tun haben. Für Zeitungen z.B. gelten ja wieder andere Gesetze, da kenne ich mich nicht aus.

Wie gesagt/geschrieben, (V): Es gibt, wenn es um Gesetze geht, keine Universalprinzipien, da es auf den jeweiligen Fall ankommt. Da greifen jeweils unterschiedliche Gesetze, noch dazu ist dann wieder die Frage, wie diese jeweils interpretiert werden.

Für JEDES Gesetz gibt es zudem eine Ausnahmeregel, die unter bestimmten Umständen greift...

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Beitrag Mo., 14.07.2014, 00:04

Nachdem ein "geführtes Vermittlungsgespräch" gescheitert ist, und sich "die Gegenpartei" weigert, mein geklautes PT-Blog... (hier runtergeladen, woanders hochgeladen!)... zu löschen, erwäge ich nun doch, eine Anzeige zu erstatten. Ich habe nur leider keinerlei Ahnung, wo und wie. Zum einen, WIE ich vorgehe, sprich: Anwalt (Kosten?!) oder Anzeige auf der Polizei-Station? Zum anderen weiß ich nicht, WO es hochgeladen wurde, also, ich selbst hab's noch nicht gefunden, kann keine KONKRETE Angaben machen, aber besagte Person gibt zu, es hochgeladen zu haben. Der Grund bleibt weiterhin im Dunklen, vermutlich um mich zu erpressen, zu was auch immer bzw. einfach nur kindische persönliche Rache resp. Kleinkrieg. Die professionelle Mittelsperson hat der Person zwar nachdrücklich klar gemacht, dass es eine Straftat sei... aber nichts zu machen, keinerlei Einsicht, nichts. Meine Geduld neigt sich nun dem Ende. Also, wie vorgehen?!

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Beitrag Mo., 14.07.2014, 12:49

Wer lange fragt, geht lange irr. War eben auf der Polizei-Station und habe mich beraten lassen. Man empfiehlt mir, dass ich zunächst eine rechtsunverbindliche (d.h.selbstgeschriebene) Unterlassensaufforderung schreiben soll, dazu bedürfe es keinen Anwalt und eine Frist setzen, bis wann es gelöscht sein muss. Falls dies nicht geschieht, könne ich bei der Polizei Anzeige erstatten, nicht nur wegen Urheberrechtsverletzung und Verletzung der Privatsphäre, sondern u.a. auch wegen Verbreitung, und ich bin sehr gewillt dazu. Bleibt aber die Frage, WIE ich überprüfen soll/kann, dass derjenige auch wirklich alles und sämtliche Kopien gelöscht hat?!

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Miss_Understood
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Beitrag Mo., 14.07.2014, 14:03

Das ist eine unangenehme Situation. Darf ich was dazu sagen/fragen? Wenn es dir nicht recht ist, bitte ignorieren.

Wenn diese Person diese Missetat zugegeben hat, hast du das schriftlich? (Chat zb)
Hat sie das unter deinem Namen gepostet (woanders) oder unter ihrem/einem anderen? Abgesehen davon erschliesst sich mir nicht der Grund.

Wenn auch DU es nicht finden kannst, bist du sicher, dass das Geständnis es gepostet zu haben irgendwo nicht ein gefaktes ist (wozu auch immer)? Es muss doch eine ziemliche Arbeit sein, ich kann mir kaum vorstellen, dass man das irgendwie automatisiert irgendwo posten kann? Und wenn es (noch?) nicht in markanten Textausschnitten via google findbar ist, könnte es sein, dass es in geschlossenen (Blog)-Communities zu finden ist, demnach eben auch nicht für andere SO leicht aufzufinden. Was die Missetat nicht verringert, aber eben den möglichen Schadensradius bis zur Auffindung und Löschung ggf.

Ich finde es GUT in so einem Fall dann tatsächlich Anzeige zu erstatten. Immerhin weisst du ja WER das war.

Es tut mir echt weh zu lesen, was da alles passieren kann und lässt auch MICH (mal wieder) nachdenken WAS man alles in einem Internetblog schreiben sollte und was eben besser nicht.

Ich drücke die Daumen.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

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Beitrag Mo., 14.07.2014, 14:16

Der Grund erschließt sich mir, ehrlich gesagt, auch nicht. Weder mir noch anderen. Aber es wurde zumindest gegenüber Dritten auf einer Behörde zuzugeben, d.h. eine neutrale staatliche Angestellte als Zeuge zugegen. Kindische Erpressungsversuche für was auch immer bzw. unreifer Kleinkrieg. Unreif im wahrsten Wortsinne, da minderjährig. Aber zumindest einer der beiden, der Rädelsführer, ist strafmündig. Der Polizist hat mich freundlich darauf hingewiesen, dass eine Anzeige nicht einfach nur ein Denkzettel a la "Erziehungsmaßnahme" sei, sondern schon etwas ernster und darüber hinausgehe, denn wenn erst mal getätigt, lässt sie sich auch nicht so leicht zurücknehmen uuuund in Hinblick auf Ausbildungsplatzsuche so mit 16/17 macht sich so eine Vorstrafe nun wahrlich nicht gut. Hab zwar keine Lust auf Kleinkrieg mit (im wahrsten Wortsinne) pubertären Kindern, die noch dazu nachweislich unter psychischen Störungen leiden (mit Brief und Stempel... ehm, ich meine: Attest!) und mag mich nur ungerne auf dieses Niveau einlassen oder wegen so ein Schwachsinn jemanden die Zukunft versauen, aber irgendwo hat alles seine Grenzen. Hmm.

... work in process...

Ach so, und was die MÜHE dahinter angeht: Nein, ich befürchte, hier ein komplettes Blog als PDF-Runterladen ist eine Sache von zwei bis drei Mouse-klicks und ebenso schnell ist so ein PDF woanders hochgeladen.

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stern
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Beitrag Mo., 14.07.2014, 14:32

Man empfiehlt mir, dass ich zunächst eine rechtsunverbindliche (d.h.selbstgeschriebene) Unterlassensaufforderung schreiben soll, dazu bedürfe es keinen Anwalt und eine Frist setzen, bis wann es gelöscht sein muss.
Vielleicht "hilft" es ja bereits, wenn du die rechtsunverbindliche Unterlassensaufforderung etwas verschärfter formulierst. Also so in der Richtung: Dass du zur Unterlassung von xy bzw. Löschung aufforderst. Falls dies nicht geschieht, würdest du wohl einen Anwalt bzw. Polizei einschalten müssen. Du hast dich bereits beraten lassen blabla. Schilderung möglicher Konsequenzen (also grobe Wiedergabe, was dir mitgeteilt wurde... ohne Über- noch Untertreibung). Fristsetzung. Und Löschung bestätigen lassen.

Wie du das kontrollieren kannst, weiß ich spontan auch nicht. Aber wenn das gelöscht wird, ist es vielleicht für dich beigelegt. Und die Verursacher kommen noch einigermaßen glimpflich davon in Form eines Denkzettels, aber (noch) ohne Polizei/Anwalt, welche im Fall einer Anzeige, dann wohl tatsächliche Ermittlungen einleiten müssten (nehme ich an).

Reaktion bleibt halt abzuwarten. Also wenn ein Brief mit einem Vogel zurückkommt (hypothetisch) oder gar keine Resonanz, so könntest du ja immer noch weitere Schritte überlegen. Und wirkt die Resonanz positiv auf dich, so kannst du es vielleicht ad acta legen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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