Übernahme psychotherapeutischer Behandlungskosten nach dem VOG

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Übernahme psychotherapeutischer Behandlungskosten nach dem VOG

Beitrag Do., 05.01.2017, 18:10

Erfahrungen zur Übernahme psychotherapeutischer Behandlungskosten nach dem Verbrechensopfergesetz (VOG) des Sozialministeriums

Ich wollte gerne fragen, ob jemand hier weiß, wie lange die Kausalitätsprüfung dauert, wenn alle Befunde, Gerichtsakten, Stellungnahme des Therapeuten, etc. vorliegen.

Mir wurde mitgeteilt, dass die Bewilligung höchstwahrscheinlich positiv ausfallen wird, ein Arzt aber eben noch die Kausalität beurteilen muss. Er hat alle Unterlagen seit November?

Abgesehen davon, dass das Wort „Kausalität“ für mich nicht so nett klingt, dass Ganze für mich schon peinlich genug ist, ich aber irgendwie auch erleichtert bin, dass beispielsweise die GKK binnen wenigen Tagen 60 Std. bewilligt haben (war zuvor Selbstzahler, was aber auch okay war)…

… ich schreibe wirr. Einerseits ist es das Gefühl, dass es da Leute gibt, die sagen, „du darfst und es ist okay“… andererseits ist es ein, „was stimmt denn mit dir immer noch nicht... oder warum bewilligen die so viele Stunden?“

Wollte aber eigentlich nur nach den Erfahrungen mit dem VOG fragen (finde sonst nichts im Forum… oder stelle mich bei der Suche zu blöd an).

LG Mira

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Beitrag Sa., 07.01.2017, 11:47

Liebe Mira,

im Forum gibt es dazu schon einige Threads, Stichwort "Weisser Ring", "Opfergesetz" usw., am besten nützen Sie die Suchfunktion, um die betreffenden Diskussionsfäden zu finden. Auf meiner Website finden Sie darüber hinaus die Grundlagen-Informationen an dieser Stelle: https://www.psychotherapiepraxis.at/psy ... pfer.phtml

Ich hoffe, das hilft ihnen weiter.

Alles Gute,
admin / r.l.fellner

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Mira*
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Beitrag Sa., 07.01.2017, 15:30

Lieber Herr Dr. Fellner,

danke für Ihre Antwort. Kann über die Suchfunktion leider nichts zur Dauer finden, aber auf Ihrer Website... hatte überlesen, dass es Monate dauern kann. Also habe ich wohl keinen Grund ungeduldig zu werden...

LG Mira

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Beitrag So., 08.01.2017, 11:03

Liebe Mira,

offenbar "steckt" das procedere in diesem Fall ja beim Arzt - mittlerweile 1-2 Monate erscheinen mir relativ lang. Evt. einfach mal bei ihm nachfragen?

Generell kann die Bewilligung / Prüfung meiner Erfahrung nach von einigen Wochen bis zu mehr als 1 Jahr (!) dauern - wie man ja auch in Ihrer Situation sieht, ist mitunter eine Vielzahl von Stellen involviert, und nicht alle haben rasche Reaktionszeiten oder schlicht genügend Zeit- oder Personalressourcen, um zeitnahe zu reagieren. Wenn dann auch noch eine Stelle auf die andere warten muß, kann z.T. viel Zeit vergehen. Sicherlich einer der potenziellen Nachteile "kostenloser" Therapiemöglichkeiten.

Alles Gute!
R.L.Fellner (ohne Dr.)

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Mira*
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Beitrag Mi., 11.01.2017, 18:26

Lieber Herr Fellner (und auch an alle anderen, die sich vielleicht mal die Frage nach der Dauer stellen),

also…

das Nachfragen hat geholfen und es ging jetzt dann ganz schnell (danke für den Anstoß ). Ich bin positiv überrascht, wie freundlich die zuständige Mitarbeiterin dort war. Fühle mich gut verstanden und aufgehoben.

Wegen den Vor- und Nachteilen… die Wartezeit ist sicherlich ein Nachteil. Ich bezahlte meine Therapie lange selbst und hätte ohne Therapie den Antrag gar nicht stellen können.

Die potenziellen Nachteile gaben mir dennoch zu denken. Auch die Frage, ob ich darf.

Aber von den Nachteilen, die mir heute einfallen, wie dass Versicherungen und dergleichen mich nicht übernehmen würden… dies wäre auch zuvor so gewesen (man braucht nur einmal suizidal gewesen zu sein und müsste zum Gutachter)… Arbeitsstellen (hat man viele Narben, dann wird das Unausgesprochene dennoch sichtbar… man kann nur hoffen, dass man auf Menschen trifft, die verstehen)… Therapiemotivation (ich überlegte auch, ob ich motivierter sein könnte, wenn ich die Therapie selbst zahle… jetzt ist es umgekehrt so… denke irgendwie, wenn andere dies übernehmen, sollte ich es noch einen Tick ernster nehmen)…

Und… „kostenlos“ ist es im Fall des VOG ja auch nicht immer. Die Therapiekosten werden ja von den Tätern zurückgefordert. Dies ist bei mir nicht der Fall, da er ja schon verstorben ist.

Lande bei den Wörtern „Wieder-gut-machung“… Gut machen kann man ja nichts. Aber mit der Unterstützung, kann man Dinge machen, die man machen hätte können, hätte es den/die Täter nicht gegeben… eine Weiterbildung zum Beispiel (die man sich neben der Therapie nicht hätte leisten können… ohne Therapie nicht zutrauen würde; aber etwas wäre, was man immer schon gerne machte oder machen würde).

Ich glaube, die Entscheidung war gut. Und die Menschen dort sind wirklich nett. Bin hochmotiviert nicht alle Stunden zu brauchen und früher auf eigenen Beinen weiterzugehen… bzw. selbstständig in eine gute Zukunft zu gehen.

Liebe Grüße
Mira (heute mal mit Hoffnung)

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