Kostenerstattungsverfahren

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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sandrin
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Beitrag So., 25.08.2013, 17:37

Mal was anderes, aus der Privaten kann man eigentlich gar nicht mehr in die Gesetztliche wechseln. Ich bin selber privat versichert, deshalb weiß ich das. Es sei denn natürlich, du gehst in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, dann schon.

Ich würde mich mal erkundigen bei einer der gesetzlichen Krankenkassen oder beim Verbraucherschutz oder einer ähnlichen Stelle. Bloß, damit du vorbereitet bist. Ich kann mir vorstellen, dass das ein Ausnahmefall ist und die da vielleicht kulant sind.

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schutzlos
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Beitrag Mo., 26.08.2013, 14:32

sandrin hat geschrieben:Es sei denn natürlich, du gehst in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, dann schon.
Ja, das ist langfristig mein Ziel, war im Studium privat versichert, sollte ich den Studentenstatus aufgeben und arbeiten oder parallel mehr als 20 Std pro Woche arbeiten, komme ich in die GKV. Aber derzeit ist es nicht allzu akut. Wäre trotzdem hilfreich, wenn Jemand schon Ähnliches erfahren hat.

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hopelife
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 14:14

Kennt sich von euch jemand mit den Regelungen/ Finanzierung der Supervision für Therapeuten im Kostenerstattungsverfahren aus?
Müssen die Therapeuten die SV selbst bezahlen von den Einnahmen der Stunden oder können die das extra abrechnen, wenn sie Bedarf habe SV zu machen?
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stern
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 14:23

Na, ich nehme schwer an, dass sie das selbst zahlen müssen (wie auch die Lehrtherapie). Sie können das aber wohl in der Steuererklärung geltend machen, so dass sich das steuermindernd auswirkt. Wer sollte das auch zahlen?
Liebe Grüße
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hopelife
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 14:30

Das weiss ich nicht. Aber es ja auch irgendwie gefährlich, also ich für mich ärgere mich darüber,
weil ich spüre, dass sie alles im Alleingang machte... und das ja auch an ihren ganzen Gegenübertragungen spürbar war.
Und ich überlegte mir in dem Zusammenhang, warum sie sich keine Hilfe geholt hat.
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hopelife
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 15:07

Und das kann ja dann nur der Kostenfaktor gewesen sein... Danke dir stern.
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stern
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 15:10

hopelife hat geschrieben:weil ich spüre, dass sie alles im Alleingang machte... und das ja auch an ihren ganzen Gegenübertragungen spürbar war.
na ja, da hörte sich manches irgendwie nicht so passend an, was sie machte... sinnvoll wäre schon gewesen, sie hätte sich dann wenigstens Supervision geholt. Es kann eigentlich nicht anders sei als das Theras das privat zahlen müssen (ähnlich wie Selbstzahler-Patienten. Die Sätze weiß ich natürlich nicht... aber es gibt ja Therapeuten, die eine Aus- bzw. Fortbildung in Supervision haben bzw. Therapeuten in Ausbildung zwecks Lehrtherapie/Supervisopn nehmen). Vielleicht ging sie davon aus, die Therapie ohnehin sozusagen ausschleichen zu können, wenn sie geht... sie machte zwar das Angebot, dass du mitgehen kannst (Selbstzahlung), aber wäre das inbes. auch in Anbetracht der Fahrtkosten realistisch gewesen, hmmm.

Dass es nur am Kostenfaktor sein kann, muss nicht sein. Vielleicht hatte sie auch Angst vor Supervision, wenn sie selbst glaubt, den einen oder anderen Fehler gemacht zu haben, etc.
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hopelife
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Beitrag Fr., 11.04.2014, 15:16

Ich dachte, dass einem das als Therapeut zusteht, dass die Kasse das übernehmen muss.
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Matzero
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Beitrag Mi., 16.04.2014, 14:21

Nein, Supervision ist bereits (ebenso wie Intervision, Qualitätszirkel, QM, Dokumentation, Vor- und Nachbereitung der Stunden etc.) im Stundensatz mit abgegolten.

Aufgrund der Kostenstruktur im Moment ohne Anpassung der Stundensätze, ist es vielerorts tatsächlich so, dass es, zumindest bei Erwirtschaftung des Haupteinkommens durch die Tätigkeit als Kassenpsychotherapeut, auf mehr Stunden pro Tag und (notgedrungen) weniger Supervision rausgelaufen ist und weiter rausläuft. Auch mehr (obendrein politisch gewollte) eher supportive Kurzzeittherapien (deutlich weniger Aufwand) statt intensive Langzeitbehandlungen mit schwierigen Prozessen spielen da eine Rolle ...

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gosa
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Beitrag Fr., 18.04.2014, 01:46

Hallo,

wie hier ja eigentlich schon gesagt ist Supervision wie sämpliche anderen notwendigen Dinge eine Betriebsausgabe für den Therapeuten und wird als diese vom Steuerlichem Gewinn abgezogen. Genauso wie in anderen Berufen Fortbildungen, wo im weitestem Sinne Supervision dazugehört, sind diese notwendig und sollten deshalb auch gemacht werden. Dementspechend sollten sie halt bei der Kostenrechnung mit berücksichtigt werden. Dagegen gibt es eben den Missstand, das bei gewissen Patienten mehr Supervision u.ä. benötigt wird, allerdings die Kasse für jeden Patienten gleiche Sätze zahlt.

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Matzero
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Beitrag Fr., 18.04.2014, 09:08

wie hier ja eigentlich schon gesagt ist Supervision wie sämpliche anderen notwendigen Dinge eine Betriebsausgabe für den Therapeuten und wird als diese vom Steuerlichem Gewinn abgezogen.
Das ist steuerrechtlich natürlich richtig, da es eine betriebsbedingte Ausgabe ist.
Genauso wie in anderen Berufen Fortbildungen, wo im weitestem Sinne Supervision dazugehört, sind diese notwendig und sollten deshalb auch gemacht werden.
Und hier beginnt die Schieflage: Fortbildungspflicht besteht für Psychotherapeuten per rechtlicher Regelungen, Supervision wird aber nicht dazu gezählt (was an der Struktur der Supervision liegt)!

Außerdem nützen Fortbildungen wie auch QM Maßnahmen auch dem Therapeuten, damit er seine Arbeit gem. den Forderungen (Durchführung von wissenschaftlich fundierten Behandlungen auf dem aktuellen Stand) gerecht werden kann, ist also eine Maßnahme, die Berufsausübung sicherzustellen bzw. die Ausübungsfähigkeit des Berufes zu erhalten (wie z.B. Fortbildungen zu neuen Computersystemen in einem Verwaltungsberuf); hierzu zählt für Psychotherapeuten auch iwS Selbsterfahrung - dies sind also Maßnahmen für den Therapeuten. Supervision dient jedoch nicht dieser Maßgabe, sondern Supervision erfolgt konkret für den Patienten (nicht für den Therapeuten)!

Das ist für Laien sicher schwer zu verstehen, aber es besteht zB ein sehr großer Unterschied zwischen einer kasuistischen Fortbildung, in der ich eine Behandlung mit einem Patienten einbringe, und einer Supervision, die faktisch ein fester Bestandteil der Behandlung des Patienten ist (zB im Sinne einer notwendigen Triangulierung im Rahmen einer Analytischen Psychotherapie)!

Ein Problem ist, dass nach Abschluss einer Ausbildung zum Psychotherapeuten nach Regelungen der ärztlichen Weiterbildung oder nach dem Psychotherapeutengesetz (wo es klare Regelungen bzw. Vorschriftgen für Supervisionen (in der Regel mind. nach jeder 4. Stunde einer laufenden Behandlung) gibt) keine Bestimmungen zur Supervision mehr bestehen, insofern gibt es auch keine konkreten Regelungen zur Vergütung - für Patienten bleibt dies intransparent, für Psychotherapeuten (häufig auch aus finanziellen Gründen) etwas, das leider (bei Kosten - je nachdem - von 90 bis 300 EUR / 45 min. Supervision) immer häufiger "unter den Tisch" fällt (konkret: es wird dem Patienten (in der Regel aus wirtschalftlichen Gegebenheiten heraus) etwas vorenthalten). Das Problem der Pauschalierungen ist sicher auch ein Teil dessen, könnte aber über eine "Mischkalkulation" gerechtfertigt werden, so diese bzgl. der Kostenstrukturen realistisch wäre. Naürlich ist es dann aber tatsächlich in der Regel so, dass der Druck, von intensiven (und damit supervisionslastigen) Behandlungen auf verhaltesnahe oder supportive, kürzere Behandlungen zu wechseln, begünstigt wird, wobei dieses Vorgehen ja, wie erwähnt, politisch sogar gewollt ist (mit den nächsten Plänen - ua von Hr. Lauterbach (SPD) -, diese Behandlungen kostengünstiger in Gruppen statt im Einzel durchzuführen).


pandas
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Beitrag Mi., 21.05.2014, 16:22

Da die meisten Therapeut_innen, die ich für eine Fortsetzung meiner Therapie interessant finde, nicht ganz so alt sind und somit oft über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen, habe ich mich mal bei meiner KK informiert: Von der aus ist das kein Problem, solange der Therapeut_in ordentlich nachweisen kann, dass er eines der drei zugelassenen Verfahren absolviert hat (oder mehrere davon). Etwas einfacher ist es, wenn die Therapeut_in schon zuvor für jemand anderes eine Kostenerstattung bekommen hat; sie führen eine Datenbank, aber auch ganz neue Therapeut_innen gehen.

ABER: Das handhaben die gesetzlichen KKs unterschiedlich, d.h. bestimmte gesetzliche KKs lehnen die Kostenerstattung ab. Sowas. Also, immer schön zur besten KK wechseln.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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minds
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Beitrag Mi., 23.07.2014, 11:53

Seit einiger Zeit bin ich jetzt in ner Verhaltenstherapie. Aber dieses Verfahren bringt mich ueberhaupt nicht weiter. Auch meine Thera hat mir schon was anderes empfohlen. Nur bei einem Wechsel zu nem guten Therapeuten dauert das wieder ein Jahr oder so, bis ich irgendwo unterkomme. Nun habe ich ueberlegt, zu jemandem zu gehen, der nicht ueber die Kasse abrechnet. Normalerweise geht das ja über das Kostenerstattungsverfahren. Aber bei diesem Verfahren lese ich immer wieder, dass das nur geht VOR der Therapie.....oder hat jemand eine Ahnung, ob das doch auch schon nach Beginn möglich ist?
Danke

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Schwebeteilchen
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Beitrag Mi., 23.07.2014, 13:31

Hallo minds,
soweit ich weiß, geht das auch während einer laufenden Therapie. Zumindest war das bei mir so. Meine Therapeutin ist damals während meiner laufenden Therapie in eine andere Stadt gezogen. Für mich war klar, dass ich "mit ihr gehe" und die Therapie bei ihr fortsetzen möchte.
Leider hatte sie am neuen Ort keine KK Zulassung mehr, daher mussten wir/ich einen Antrag für das Kostenerstattungsverfahren stellen. Der Antrag ist damals direkt bewilligt worden.

Allerdings verstehe ich dich so, dass du gerne die Therapierichtung wechseln möchtest, also von VT nach...? Richtig?
Ich glaube, dann müsste eh nochmal ein ganz neuer Antrag bei einem neuen Therapeuten gestellt werden. Die bereits bewiligten Stunden werden m.E. nur übertragen, wenn du innerhalb eines Therapieverfahrens den Therapeuten wechselst.

Ändert sich das Verfahren, wird ein neuer Antrag gestellt. In diesem, deinem, Fall wärst du damit wieder VOR Beginn.

Viele Grüße
ST

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Wandelröschen
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Beiträge: 994

Beitrag Mi., 23.07.2014, 20:08

Hallo Minds,

ich hatte während einer laufenden Therapie den Therapeuten gewechselt und hatte nur noch 6 Stunden übrig, bin beim gleichen Verfahren geblieben. Mein neuer Thera hatte noch keine Kassenzulassung und hat dann über das Kostenerstattungsverfahren abgerechnet.

Die KK ist praktisch auch dazu verpflichtet, wenn du innerhalb einer angemessenen Zeit keinen kassenzugelassenen Thera findest, du deshalb zu eine privaten gehst, diesen auch zu bezahlen. Dazu gibt es diverse Gerichtsurteile, wäre ansonsten unterlassen Hilfeleistung.
Dazu mein Tipp:
Ruf diverse Theras an, frag, wann sie einen Platz frei haben (und natürlich, was du sonst noch wissen willst), und protokollier das in einer Telefonnotiz (Name, Datum, Inhalt…). So kannst du gegenüber der KK nachweisen, dass du keinen gefunden hast, aber einen Privaten, der in kurzer Zeit einen Platz frei hat (natürlich in dem erstattungsfähigen Verfahren). Angemessene Zeit sind so 3-4 Monate, maximal (ich hatte sofort einen gebraucht, lag praktisch aufgeschnitten auf dem OP-Tisch).
Die KK wird aber nur den Kassensatz erstatten. Ist das Stundenhonorar des Privaten höher, musst du den Rest selber zahlen.
Voraussichtlich wird die KK erst einmal ablehnen (war bei mir auch so), dann Widerspruch einlegen, danach hat sie gezahlt.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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