2-Jahres Frist gibt es nicht!

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Erdbeermütze
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Beitrag Fr., 11.11.2016, 22:55

Hallo zusammen.

Ich will nur allen Mut machen. Meine Therapie (Analyse) war abgelaufen. Habe direkt einen Neuantrag gestellt. Dieser ist mit sofortigen neuen 80 h genehmigt worden.
Ich musste zwar ein Widerspruch einlegen. Aber das hatte nichts mit den stundenkontinent zu tun. Sondern, wie soll ich es ausdrücken, mein Therapeut keine Ambitionen zu Schreibarbeit hat und mehr oder weniger den gleichen Text geschrieben hatte wie bei der letzten Verlängerung... Das war der Hauptgrund für die erste Ablehnung...gurr.

Erdbeermütze
(Die sich auch mal wieder zu Wort gemeldet )

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Thread-EröffnerIn
AdoLife
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Beiträge: 405

Beitrag Fr., 11.11.2016, 23:34

Das ist super das freut mich für dich! Wirklich schön zu hören, dass es auch mal einigermaßen problemlos funktioniert.

Ich bin zu einer Verhaltenstherapeutin mit Zusatz Schematherapie und Traumatherapie gewechselt, was ein langer Kampf bis zur Genehmigung war (musste nach zwei Ablehnungsbescheiden bis zum Sozialgericht) und da mittlerweile gut angekommen. Es ist nur blöd, dass das Studenkontigent da deutlich geringer ist und dann bald der Kampf um die Stunden weiter geht. Recht haben und Recht bekommen, sind leider zwei paar Schuhe. Meine Therapeutin meinte ich bräuchte aufgrund meiner Geschichte Sicherheit, dass sie nicht geht, also erst wenn ich soweit bin, aber die lässt mir dieses System (und mein Kontostand) leider nicht.
I decided not to give up today. After all, it sure would have been a waste surviving all that other bullshit for nothing.

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lisbeth
[nicht mehr wegzudenken]
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Beitrag Mo., 14.11.2016, 08:03

Ich hatte es schonmal in einem anderen Diskussionsthread geschrieben, packe es hier aber auch nochmal rein, weil es vielleicht dem einen oder der anderen weiterhelfen könnte.

Ich hab im letzten Jahr das Verfahren gewechselt, weil das VT-Kontingent ausgeschöpft war und klar war, dass mit dem Gutachter, den wir an der Backe haben, da überhaupt nix mehr geht (war von Anfang an schwierig). Außerdem war klar, dass ich akut Unterstützungsbedarf habe, um nicht wieder in die AU zu rutschen.

Normalerweise will die Kasse da ab der ersten beantragten Stunde auch einen Bericht/Gutachten haben. Da hatten viele Therapeuten schon am Telefon abgewunken. Im Vorgespräch meinte eine Therapeutin, ich soll doch mal bei der Krankenkasse nachfragen, ob sie evtl. darauf verzichten? Ich hab angerufen und es kam direkt die Ansage: Wir verzichten auf das Gutachen. Voraussetzung ist:
a) Verfahrenswechsel
b) Therapeut/in mit Kassenzulassung
c) Befreiung von Berichtspflicht bei Kurzzeittherapie.
Hab es zunächst nicht wirklich geglaubt und hab dann auch ziemlich gebangt, als der Antrag gestellt wurde, ob das wirklich so durchgeht, aber es hat alles geklappt.
Fazit: Es kann sich also durchaus lohnen, mal bei der Kasse nachzufragen.
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― Anne Lamott

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StatueOfFreedom
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Beitrag So., 20.11.2016, 20:34

Lisbeth, bist du so lieb und verrätst mir bei welcher Krankenkasse du bist?

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lisbeth
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Beitrag So., 20.11.2016, 21:53

Hast eine PN von mir. LG
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― Anne Lamott

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lisbeth
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Beitrag So., 20.11.2016, 21:55

Ergänzung zu meinem Beitrag weiter oben, um keine falschen Hoffnungen zu wecken. Die Kasse hat schon deutlich gemacht, dass das eine Einzelfallentscheidung ist. Also nix worauf man ein "Recht" hätte oder sich berufen könnte. Trotzdem glaub ich schon, dass es was bringen kann, mal nachzufragen....
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― Anne Lamott

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Solage
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Beitrag So., 20.11.2016, 22:11

Die 2Jahresfrist soll es gar nicht so fix geben, wenn weiterhin TherapieNOTWENDIGKEIT besteht.
Dann kann auch im gleichen Verfahren die Therapie fortgesetzt werden. Ist allerdings schwierig und die Therapeuten müssen das passend begründen.
Wenn der Gutachter nicht einwilligt, geht es dann halt zum Obergutachter.

Wenn das Verfahren gewechselt wird, gilt die sogenannte "2-Jahresfrist" eh nicht und wenn der zukünftige Therapeut im neuen Verfahren bei Kurzzeittherapie von der Gutachterpflicht befreit ist (was ja häufig der Fall ist), dann geht das eben wohl so durch. Ist gar nicht so ungewöhnlich.
Bei einer Umwandlung der Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie entscheidet dann wieder der Gutachter.

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gosa
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Beitrag Fr., 02.12.2016, 05:51

Die Aussage von Lisabeth ist in den PT-VEreinbarungen geregelt. Hier ist geregelt wann Begutachtung vorliegen muss und zwar entweder Langzeit-PT, oder nach einer erfolgenden PT, Kurzzeit-PT wo noch keine 2 Jahre abgelaufen sind. I.d.R. halten sich die KK auch daran, und entscheiden über einen Antrag wie bei Lisabeth ohne Einschlatung eines Gutachters. Wobei die ganannten Grundvoraussetzungen Kassenzulassung, Befreiung von Gutachterpflicht bei Kurzzeit-PT vorliegen, sowie soweit schon mal im gleichen Verfahren 2 Jahre dazwischen.

Glaube meistens werde diese Kurzzet-PT auch genehmigt, wobei ich da vorsichtig wäre. Ohne Gutachten kommt es eben nur noch auf den Sachbearbeiter an.

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lisbeth
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Beitrag Sa., 03.12.2016, 13:18

Die Aussage von Lisabeth ist in den PT-VEreinbarungen geregelt. Hier ist geregelt wann Begutachtung vorliegen muss und zwar entweder Langzeit-PT, oder nach einer erfolgenden PT, Kurzzeit-PT wo noch keine 2 Jahre abgelaufen sind. I.d.R. halten sich die KK auch daran, und entscheiden über einen Antrag wie bei Lisabeth ohne Einschlatung eines Gutachters. Wobei die ganannten Grundvoraussetzungen Kassenzulassung, Befreiung von Gutachterpflicht bei Kurzzeit-PT vorliegen, sowie soweit schon mal im gleichen Verfahren 2 Jahre dazwischen.
-- Quelle: viewtopic.php?f=56&p=901894#p901894

@gosa: ich heiße lisbeth - ohne a!

Du widersprichst dir hier selbst. Halten die KAssen sich nun an die Richtlinie oder entscheiden sie ohne Gutachten. In der Psychotherapievereinbarung steht ganz klar, dass ein neuer Antrag direkt nach Abschluss einer anderen Therapie mit Gutachten laufen sollte.

http://www.kbv.de/media/sp/2015_01_15_P ... _1_BMV.pdf
§ 11 (4)
Wird Kurzzeittherapie in Langzeittherapie übergeführt, ist die bewilligte Kurzzeittherapie auf das Kontingent der Langzeittherapie anzurechnen. 5 Die Krankenkasse hat diesen Antrag einem Sachverständigen zur Begutachtung vorzulegen (Gutachterverfahren).
6 Das gleiche gilt, wenn nach Abschluss einer Therapie eine Kurzzeittherapie beantragt werden soll, es sei denn, dass zwischen dem Abschluss der Therapie und dem Zeitpunkt der Antragstellung ein Zeitraum von mehr als 2 Jahren liegt.
Dass Krankenkassen darauf manchmal verzichten ist nach meiner Wahrnehmung eher die Ausnahme als die Regel. Und auch sämtliche Therapeuten mit denen ich im Zuge des Vefahrenswechsels Vorgespräche hatte (nachdem die Zusage der Kasse da war, dass sie auf das Gutachten verzichten) waren sehr erstaunt darüber, dass sowas möglich ist.

Was aber nicht heißt, dass man es unversucht lassen sollte
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― Anne Lamott


isabe
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Beitrag Sa., 03.12.2016, 13:32

Womöglich ist der Unterschied, dass es einfacher ist, einen Antrag bei einem Verfahrenswechsel zu schreiben, als wenn das Verfahren beibehalten werden soll.

Es macht gewiss deutlich mehr Arbeit, einen Antrag zu schreiben, wenn das Verfahren nicht gewechselt wird - man müsste plausibel machen, dass die bisherigen Leistungen nicht umsonst gezahlt wurden und dass es dem Patienten also besser geht und dass nach weiteren Stunden eine weitere deutliche Verbesserung mit diesem Verfahren erwartet wird. Und gleichzeitig muss man begründen können, warum die bisherigen Stunden in DIESEM Verfahren - entgegen der bereits erfolgten ERSTEN Begründung im Rahmen der ERSTEN Therapie - nun doch nicht ausgereicht haben. Denn hätte man bereits im ersten Antrag geschrieben, dass die beantragten Stunden nicht ausreichen werden, wäre eine Bewilligung umso schwieriger gewesen.

Bei einem Verfahrenswechsel lässt sich hingegen relativ leicht eine Begründung aus dem Hut zaubern; dafür reichen die gängigen Handbücher auf dem Markt...

Das Problem sind also grundsätzlich sowieso nicht die "zwei Jahre", sondern die Tatsache, dass ein Antrag vor dem Ablauf der zwei Jahre ein besonderes Geschick des Therapeuten erforderlich macht. Mit einem gewissen Risiko des Scheiterns. Das allein erklärt, dass es für Patienten so aussieht, als gebe es diese Frist tatsächlich. Faktisch aber liegt es daran, dass nicht jeder Therapeut willens oder in der Lage ist, diese Hürde zu nehmen.

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gosa
Helferlein
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weiblich/female, 45
Beiträge: 50

Beitrag Fr., 23.12.2016, 03:51

@ lisbeth: sorry, dass bei Namen versehen hatte.

Ich hatte es immer so verstanden, das "nach Ablauf einer Therapie" eine Therapie im selben Verfahren gemeint ist. So wie ich § 11(4) verstehe, ist dies keine "Kann" Regelung, sprich vor Ablauf der 2 Jahre muss ein Gutachten eingeholt werden. Lediglich die Auslegung ob Therapie im gleichen Verfahren oder auch anderen Verfahren ist hier nicht eindeutig bzw. evtl. Auslegungssache. Dies müste gekuckt werden ob irgendwo etwas genaueres dazu hervorgeht bzw. es Urteile zu dieser Problematik gibt. Dagegen ist es den Krankenkassen auch nach Ablauf der 2 Jahre oder eben so wie ich es sehe auch bei Verfahrenswechsel möglich ein Gutachten einzuholen.

Soweit die PT Vereinbarung so zu verstehen ist, " Ablauf einer Therapie" bedeutet "Ablauf einer Therapie im selben Verfahren", scheint es wohl anders meiner Annahme zu sein. Sprich das die Kassen nur in Ausnahmen bei Verfahrenswechsel auf ein Gutachten verzichten. Dann bewürchte ich beinahe das es bald so kommt, dass die bzw. "eingige" KK immer ein Gutachter einschalten, egal wieviel Zeit/Jahre dazwischen sind.

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Ranunkel
neu an Bo(a)rd!
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 12:48

Hallo zusammen, ich hab mich gerade ganz neu hier im Forum angemeldet und hoffe, ich mach jetzt nichts falsch hier.

Der Thread passt gerade zu meiner Situation, weil ich bei meinem Therapeuten die 80 Stunden "voll" habe, er ist Verhaltenstherapeut mit trauatherapeutischer Fortbildung (ist soweit wichtig, weil er mit mir halt nicht nach Verhaltenstherapie arbeitet). Er hatte jetzt versucht zusätzlich 20 Stunden zu bekommen, die sind aber abgelehnt worden.
So wie er das sagte, war die Begründung, es seien zwar Fortschritte erkennbar, aber um.... jetzt weiß ich den Wortlaut nicht mehr. So wie ich es erinnere und verstanden habe, war es so, dass der Gutachter geschrieben hat, dass Therapieziel sei nach seiner Einschätzung mit 40 - 60 Stunden zu erreichen, 20 Stunden seien nicht ausreichend. Und deswegen würde die Verlängerung abgelehnt.
Therapeut kennt auch nur die 2-Jahresfrist, bzw. hat mir das auch so erklärt, dass wir jetzt 2 Jahre auf den Neuantrag warten müssten. Und in der Zwischenzeit könnten wir Akuttherapie (12 Stunden) beantragen (das hab ich heute auch unterschrieben) und über so ein Gesprächsziffer 2 Stunden im Quartal machen.
Das ist die jetzige Situation.
Ich hatte diesen Thread vor der heutigen Stunde auch schon gesehen und ihm davon erzählt, dass man halt eigentlich schon einen Neuantrag stellen kann. Er ist daran schon auch interessiert, aber ich glaube, er fragt sich im Moment selber, wie so ein Antrag dann aussehen soll. Bzw. der Bericht zu dem Antrag.
Hat hier jemand Erfolg mit so einem Neuantrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gehabt und weiß was die Therapeuten da anders gemacht haben, als beim ersten Antrag sozusagen?
Lieben Gruß....


Jenny Doe
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Beiträge: 4787

Beitrag Mo., 23.07.2018, 13:18

Hallo Ranunkel,
Hat hier jemand Erfolg mit so einem Neuantrag auf Kurz- oder Langzeittherapie gehabt und weiß was die Therapeuten da anders gemacht haben, als beim ersten Antrag sozusagen?
Ja, ich.

Wenn Du bisher 80 VT hattest, dann kannst Du bzw. Dein Therapeut einen Verlängerungsantrag auf 100 Stunden stellen, spricht noch 20 weitere Stunden beantragen. Werden die 20 weiteren Stunden abgelehnt, kannst Du Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, dann musst Du das Ende der Therapie akzeptieren.

Du kannst dann jedoch einen Neuantrag bei einem anderen Therapeuten stellen, egal ob VT, PA oder tiefenspychologisch Fundiert. Die Kasse prüft dann, ob bei Dir eine weitere Behandlung (auch vor Ablauf der 2 Jahres Frist) nötig ist. Wenn diese nötig ist, dann bekommst du die Therapie auch vor Ablauf der 2 Jahre bewilligt.
Aber! Du kannst den Neuantrag innerhalb der 2 Jahresfrist nicht bei deinem alten Therapeuten stellen. Das geht nicht. 100 Stunden ist das Maximum. Der Neuantrag muss für einen neuen Therapeuten gestellt werden.

Wenn die 2 Jahre Sperre rum sind, dann (und nur dann) kannst Du einen Neuantrag bei Deinem alten Therapeuten stellen.
Wir müssen das Leben loslassen, das wir geplant haben, damit wie das Leben leben können, das uns erwartet (Joseph Campbell). Manche Leute glauben, Durchhalten macht uns stark. Doch manchmal stärkt uns gerade das Loslassen (Hermann Hesse).


Waldschratin
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Beiträge: 4199

Beitrag Mo., 23.07.2018, 13:40

Und wie ist das, wenn der bisherige Thera nen Neuantrag während der 2 Jahre stellt, weil ne andere oder zusätzliche Diagnose dazugekommen ist?
Ginge es dann?


Jenny Doe
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weiblich/female, 55
Beiträge: 4787

Beitrag Mo., 23.07.2018, 14:25

Hallo Waldschratin, meiner Erfahrung nach geht es auch dann nicht. Es muss ein Therapeutenwechsel vorgenommen werden.
Wir müssen das Leben loslassen, das wir geplant haben, damit wie das Leben leben können, das uns erwartet (Joseph Campbell). Manche Leute glauben, Durchhalten macht uns stark. Doch manchmal stärkt uns gerade das Loslassen (Hermann Hesse).

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