Patientenverfügung

Hier können Sie sich über Belastungen durch eigene oder fremde schwere Erkrankungen, aber auch den Umgang mit Tod und Trauer austauschen.
Benutzeravatar

candle.
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 14979

Beitrag Mo., 29.09.2014, 23:11

Ich weiß nicht warum du mir das alles geschrieben hast, aber gerade bei einem Unfall wird dich sicher niemand mehr "einmachen" wollen, weil der Körper zerstört ist. Ich weiß auch gar nicht, ob dein Thema hier jetzt reinpaßt?

Ja und bei Demenz? Wer soll sich denn da um dich kümmern? Ist das auch festgelegt?
Das Testament ermöglicht meinen Kindern übrigens eine sofortige Verfügbarkeit des Erbes, ohne auf den Erbschein des Amtsgerichtes warten zu müssen.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Erbe bekommt man nicht ohne Erbschein.
Ein Grund mehr, schriftlich festhalten zu lassen, wie ich dazu stehe, wenn ich schon nicht offen reden kann.
Hast du einen Brief für die Kinder beigelegt? Ich habe diesen Satz jetzt nicht verstanden.

Ich möchte mich gar nicht groß einmischen, warum du dein Thema jetzt wieder so massiv aufwirfst, aber meinst du, dass dir das gut tut?

candle
Now I know how the bunny runs! Bild

Werbung

Benutzeravatar

Krang2
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 1691

Beitrag Di., 30.09.2014, 00:01

Solange man vorher nicht ausgeräumt wurde, nehmen die meines Wissens auch Unfallopfer, es wird ja nicht jeder plastiniert.
Und ja, bei Demenz tritt die Verfügung ebenfalls in Kraft, die würde in meinem Falle meinem Freund alle Rechte zusprechen. Du kannst jede natürliche Person deiner Wahl benennen.
Mit schriftlich festhalten meinte ich nur das Notarielle, nein, ich werde keinen Erklärungsbrief beilegen.

Noch etwas: Mittlerweile bemängelst du bei mehreren Beiträgen von mir, daß sie nicht in den Pfad "hineinpassen" würden bzw. daß ich "mein Thema" aufwerfe.
Dabei habe ich dir (und allen, die hier mitlesen) lediglich anhand meiner eigenen Erfahrungswelt ein paar gute Gründe genannt, weshalb so eine Verfügung sinnvoll sein kann. Ich denke, es ist normal, wenn jeder Beispiele aus seinem Leben oder dem Leben seiner Freunde oder Verwandten bringt, um Ideen, Ansichten, Vorschläge oder Gefühle zu erläutern. Und zuweilen wird ja direkt nach den eigenen Erfahrungen und Meinungen gefragt.

Vielleicht tut es dir nicht mehr gut, meine Beiträge vor dem Hintergrund meiner Therapieerfahrung zu lesen? Bist du jetzt voreingenommen? Es tut mir jedenfalls gut, mich hier einerseits zu zerstreuen und andererseits Interessantes und Nützliches lesen und schreiben zu dürfen, und hoffentlich kann ich dem ein oder anderen etwas Hilfreiches nahebringen.
(Und wenn ich den Drang verspüre, über "mein Thema" zu schreiben, dann tu ich das bestimmt nicht in DIESEM Forum)

Benutzeravatar

candle.
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 14979

Beitrag Di., 30.09.2014, 00:12

Krang2 hat geschrieben: Es tut mir jedenfalls gut,
OK, geht mich auch nichts an!
Bist du jetzt voreingenommen?
Gegen dich oder das Thema jetzt? Falls du dich meinst: Nein, wäre ja nach so langer Zeit auch etwas seltsam das zu ändern. Ich mache mir nur Sorgen/ Gedanken und mich gefragt, ob du irgendwie Druck hast das Schreiben zu müssen, denn das ist in deinem Falle zugegebenermaßen sehr außergewöhnlich.

Ich werde letztlich gar nichts machen und weiß auch gar nicht wie im Notfall entschieden wird. Ich dachte da gäbe es eine 24 Stunden Klausel oder so, habe mich aber schon sehr lange nicht mehr damit beschäftigt. Und da ich ja niemanden habe, ist es ja auch egal wie bei mir was geregelt wird- ähm das meine ich jetzt nicht pessimistisch, aber wer weiß schon was entschieden wird, wenn was ist trotz irgendwelcher Papierchen. Da würde doch im Notfall eh keiner rankommen, wenn ich jetzt irgendwie eingeliefert würde und keine Verwandtschaft habe.

Ich kenne auch diese Verfügung mehr unter dem Aspekt, ob irgendwelche Apparate mein Leben erhalten sollen, aber nicht, was nach meinem Ableben passiert.

candle
Now I know how the bunny runs! Bild

Benutzeravatar

Krang2
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 1691

Beitrag Di., 30.09.2014, 00:40

Deine Frage mit dem "Druck" verstehe ich nicht ganz, vielleicht magst du es mir per PN erklären?

Ja, diese Verfügung nützt dir auch etwas, wenn du noch lebst, denn dann kann die von dir bestimmte Vertrauensperson auch deine Rechte bzw. deinen auf Papier festgelegten Willen für dich durchsetzen, notfalls anwaltlich. Wenn du so eine Vertrauensperson nicht hast, brauchst du natürlich auch keine Vorsorgevollmacht und hast auch weniger Sicherheit, daß deiner Patientenverfügung dann auch Folge geleistet wird.

Werbung

Benutzeravatar

candle.
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 56
Beiträge: 14979

Beitrag Di., 30.09.2014, 00:44

Krang2 hat geschrieben: denn dann kann die von dir bestimmte Vertrauensperson
Ich habe ja keine und befürchte, dass in die Richtung auch ein Trend geht, also ist man als Alleinlebender dem ja dann doch wieder ausgeliefert. Das wollte ich nur sagen.

candle
Now I know how the bunny runs! Bild

Benutzeravatar

Krang2
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 40
Beiträge: 1691

Beitrag Di., 30.09.2014, 09:32

Noch etwas, die von dir benannte Vertrauensperson, die dann mit der Vollmacht ausgestattet wird, muß nicht zwangsläufig dein Partner oder ein Angehöriger ersten Grades sein. Wenn du eine/n "beste/n Freund/in" hast, kann der/die das z.B. auch übernehmen.

Werbung

Antworten