Psychotherapie-Praxis Richard L. Fellner, Wien

Informationen zu meiner Praxis

Rahmenbedingungen in der Psychotherapie-Praxis

Hier finden Sie allgemeine Information zum Ablauf einer Psychotherapie als auch spezifische Information zu meiner eigenen Praxis in Wien - als Information für meine Klientinnen und Klienten. Diese Infos sind jeweils gesondert hervorgehoben. Allgemeine Informationen und Tipps zum Thema Psychotherapie finden Sie hier.

  • Dies ist natürlich je nach Problemstellung und Psychotherapeuten (Psychotherapeutin) unterschiedlich. Generell lässt sich sagen, dass analytische Verfahren (z.B. Psychoanalyse, Analytische Psychologie nach Jung, Individualpsychologie nach Adler, Katathym Imaginative Verfahren etc.) eher auf längere Dauer (bis zu mehreren Jahren) und höhere Frequenz (bis zu mehreren Terminen wöchentlich) ausgelegt sind, während bei ziel- und lösungsorientierten Methoden wie z.B. Systemischer Therapie, Hypnotherapie und Verhaltenstherapie in vielen Fällen schon nach 10-20 Stunden Entlastungen und Verbesserungen spürbar sind (und die einzelnen Termine meist im Abstand von mindestens 1-2 Wochen stattfinden).

    Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Länge der Psychotherapie sowie deren Stundenfrequenz nicht notwendigerweise auch etwas über ihre Effizienz aussagen - alle (rechtlich anerkannten) psychotherapeut. Methoden haben aus gutem Grunde ihre Daseinsberechtigung.

    Persönlich bemühe ich mich zur besseren Orientierungsmöglichkeit, schon beim Erstgespräch in Bezug auf das genannte Problem eine ungefähre Einschätzung der voraussichtlichen Therapiedauer zu geben. Da ich teils mit kurzzeittherapeutischen Verfahren arbeite, sind in vielen Fällen schon nach 10-20 Sitzungen Entlastungen und Verbesserungen spürbar.

  • Die vom Österr. Bundesverband für Psychotherapie im Jahre 2006 verfaßte Honorarordnung existiert heute aus rechtlichen Gründen nicht mehr, die von mir verrechneten Honorare bewegen sich aber selbst 11 Jahre später noch in diesem Rahmen.
    Im Sinne höchstmöglicher Transparenz führe ich hier meine Honorarregelung an:

    Honorare für Einzeltherapie, Paartherapie und Gruppentherapie:

      Dauer
    Einzel 50 min € 120,00
    Paar 50 min 1) € 120,00
    Gruppe 90 min € 45,00
    1. Gespräch (Einzel) bis 80 min 2) € 120,00

    Honorare für Coaching, Sexualtherapie, Supervision, Gruppentherapie, -trainings u.a.:

    Personal Coaching 50 min € 130,00
    Sexualberatung / Sexualtherapie 50 min € 130,00
    Gruppentrainings - 5)
    Supervision (Einzel) 50 min € 120,00
    Supervision (Gruppe) 60 min € 120,00
    Erziehungsberatung §107 etc. (Paar) 60 min € 120,00
    Seminare
    (zB. Selbsterfahrung, Teamentwicklung,
    System- oder Familienaufstellungen)
    - 5)

    Auf Anfrage:

    Psychotherapeutische Gutachten (schriftl.) - 4) € 145-350
    Psychotherapeutische Diagnostik (schriftl.) - 4) € 145-350
    Status-/Verlaufsbericht (schriftl.) - € 75,00 (~1 S.)

    Im Zuge der Terminvereinbarung reserviere ich die Sitzungs-, sowie Vor- und Nachbereitungszeit für Sie. Bitte beachten Sie daher unbedingt die sog. Absageregelung.
    Bezahlung ausschließlich in bar, per Überweisung (keine Bankomatkassa).
    Vorab-Bezahlung mittels Bitcoin, Monero oder XRP: 5% Ersparnis.

    1) in der Paartherapie hat sich eine möglichst flexible Gesprächsdauer bewährt. In meiner Praxis verrechne ich ab den ersten 50 Minuten (=1 Einheit) deshalb in Ihrem Sinne nicht eine volle zusätzliche Einheit, sondern ausschließlich die in Anspruch genommene Zeit. Das Honorar ist als Gesamthonorar (für beide Personen) zu verstehen.
    Bei Beratungen nach §107 AußStrG gilt das Honorar für 1 Sitzungseinheit von 50 Minuten (üblicherweise teilt sich das Paar hierbei die anfallenden Kosten).2) wird bei jedem Therapeuten anders gehandhabt, es gibt hier keine Standard-Regelungen. In meiner Praxis verrechne ich für das erste (Einzel-)Gespräch trotz der zumeist längeren Dauer nur eine Gesprächseinheit.
    3) in sozialen Notsituationen kann ich fallweise Sozialtarife (€ 60-90) anbieten. Bekanntgabe ist jedoch bereits vorab bei Terminvereinbarung erforderlich (Klärung, ob Platz verfügbar; evt. Wartezeiten).
    4) je nach Umfang (2-5 Seiten)
    5) auf Anfrage (abhängig von Teilnehmerzahl, Inhalt und Ort)
    Familientherapie wird bis zu fünf TeilnehmerInnen üblicherweise analog der Paartherapie, ab sechs TeilnehmerInnen wie Gruppentherapie verrechnet.

  • Die optionalen Teilrefundierungen für Psychotherapie wurden erhöht. Bei sogenannten "krankheitswertigen" Problemzuständen (Diagnose gemäss ICD-10) gewähren die Krankenkassen nun einen Zuschuss von € 31,50,- (die Österr. Gesundheitskasse (ÖGK), die ehemaligen Gebietskrankenkassen wie WGKK, NöGKK etc., sowie die KFA) bzw. € 45,- (SVS) / 42,40 (BVAEB) pro Psychotherapie-Einzelsitzung (= nicht bei Paartherapie oder Sexualberatung).

    Sie benötigen keine Überweisung vom Arzt, aber spätestens vor der zweiten teilzurefundierenden Therapiesitzung die Bestätigung eines praktischen Arztes, dass "..aus medizinischer Sicht nichts gegen eine Psychotherapie einzuwenden ist.." (so die offizielle Anforderung des Hauptverbandes der Sozialversicherungen). Häufig wird dieses Formular [Download, 120kb] verwendet - Sie können es ausdrucken und dem Arzt zur Bestätigung mitbringen.
    Diese Bestätigung ist spätestens vor der 4. Sitzung gemeinsam mit der Honorarnote oder einer anderwertigen Zahlungsbestätigung an die Krankenkasse einzureichen.

    Die Weitergewährung des Kostenzuschusses nach der 10. Therapiesitzung (ÖGK: 4.Sitzung) erfordert eine rechtzeitige Antragstellung mittels eines Antragsformulars samt vorläufiger Diagnose - ersuchen Sie Ihren Psychotherapeuten frühzeitig darum, damit die Unterlagen zeitgerecht vorbereitet werden können.

    Von vielen privaten Krankenversicherungen werden die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung ebenfalls teilweise oder sogar komplett übernommen. Bitte klären Sie die Bedingungen hiefür am besten noch vor der 1. Sitzung ab.

    Psychotherapie für Gewaltopfer:

    Für Verbrechensopfer ist eine Refundierung der Psychotherapiekosten durch das Bundessozialamt möglich. Details finden Sie hier:
    Psychotherapie-Finanzierung für Verbrechensopfer

  • Üblicherweise wird telefonisch ein erstes Gespräch vereinbart (kurze Erstgespräche in der Dauer von 10 Minuten sind, z.B. auch in meiner Praxis, meist sogar kostenlos, am besten erkundigen Sie sich jedoch vorab beim jeweiligen Therapeuten, wie er/sie dies handhabt - es gibt keine generelle Regelung). In diesem ersten Gespräch erzählen Sie über Ihr Beschwerdebild und Ihre aktuelle Lebenssituation, es dient aber auch zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Aufnehmen von persönlichen Daten (auch hier gilt allerdings bereits Verschwiegenheitspflicht, siehe unten) und zur Besprechung des voraussichtlichen Therapieablaufes. Es dient auch dazu, abzuklären, wie tiefgehend ein etwaiger seelischer Konflikt ist, sowie ob und in welchem Umfang Psychotherapie zur Besserung und Heilung angewandt werden sollte. Oft kann hier bereits eine vorsichtige Schätzung darüber abgegeben werden, wie lange die Behandlung des Problems voraussichtlich etwa dauern kann - speziell, wenn es darum geht, nicht einfach nur kurzfristig Symptome zum Verschwinden zu bringen, sondern auch an den tieferliegenden Ursachen einer Störung zu arbeiten.

    Falls ein Antrag auf Teilrefundierung bei der Krankenkasse gestellt wird, muss diese die Notwendigkeit überprüfen und erstellt danach einen Bescheid für den Patienten. Die Bearbeitung durch die Krankenkasse dauert derzeit vier bis zehn Wochen.

    Die weiteren Stunden werden sodann individuell und je nach Art und Intensität des Problems vereinbart.

    Die Dauer einer Psychotherapiestunde (auch: einer "Einheit") beträgt bei Einzeltherapien meist 50 Minuten, bei Paartherapien je nach Vereinbarung bis zu 2 Einheiten, Gruppentherapien meist 90 Minuten. Manche KlientInnen vereinbaren fallweise gerne "Doppel-Einheiten", wenn es wichtig erscheint, besonders intensiv an den Problemen zu arbeiten. Dies kann z.B. am Beginn einer Therapie oder während besonders herausfordernden/Krisen-Phasen nützlich sein.

  • § 15 Psychotherapiegesetz legt hinsichtlich der beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten folgendes fest:
    "§ 15. Der Psychotherapeut ist zur Verschwiegenheit über alle ihm in Ausübung seines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet."

    Die Verschwiegenheit gemäss Österreichischem Psychotherapiegesetz betrifft also Geheimnisse. Ein "Geheimnis" ist eine Tatsache, die nur dem Träger dieses Geheimnisses und allenfalls noch seinem vertrauten Kreis bekannt ist, und bei der ein natürliches Interesse besteht, sie Außenstehenden nicht bekannt zu machen. Sofern daher am Beginn einer psychotherapeutischen Behandlung oder Betreuung der Umfang oder das Ausmaß der Geheimnisse nicht zum Thema gemacht worden ist, ist davon auszugehen, dass alle im Rahmen der Psychotherapie anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte als Geheimnis anzusehen sind.
    Inhalte der Therapie dürfen also im Regelfall vom Therapeuten ohne Erlaubnis des Patienten an keine Person oder Institution weitergeleitet werden.

    Auch die Krankenkasse oder der Hausarzt des Patienten erfahren nichts über die Inhalte der Behandlung. Sollten Sie allerdings einen auch nur teilweisen Kostenersatz von Ihrer Krankenkasse wünschen, müssen auf dem dafür vorgesehenen Antrag gewisse allgemeine diagnostische Angaben gemacht werden. Diese werden innerhalb der Kasse auf Basis des Datenschutzgesetzes dann auch EDV-technisch verarbeitet...
    Sollte der Hausarzt oder der überweisende Facharzt einen Bericht des Psychotherapeuten benötigen, ist dies mit Zustimmung des Patienten möglich, ebenso bei der Erstellung von Psychotherapeutischen Gutachten.

  • Am einfachsten und raschesten vereinbaren Sie telefonisch einen Termin. Da viele PsychotherapeutInnen nur an bestimmten Wochentagen Termine anbieten, kann es mitunter zu kurzen Wartezeiten kommen, selten jedoch betragen diese mehr als 1-3 Wochen.

    Ganz allgemein und von der persönlichen Handhabung der einzelnen TherapeutInnen abgesehen empfiehlt es sich, Therapiestunden möglichst frühzeitig zu vereinbaren - also nicht erst dann, wenn bereits "Feuer am Dach" ist!
    Zum einen, weil es dann auch kein allzu grosses Problem darstellt, wenn der erste mögliche Gesprächstermin erst einige Wochen später möglich sein sollte und zum anderen deshalb, weil auch psychische oder Beziehungsprobleme sich umso leichter behandeln und bearbeiten lassen, solange sie noch weniger belasten und der entstandene emotionale Schaden (oder Beziehungsschaden) noch gering ist.

  • Sie brauchen nichts Spezielles mitzubringen - vielleicht möchten Sie sich aber die Problembereiche, die Sie grundsätzlich bearbeiten möchten, stichwortartig festhalten, sodass diese beim ersten Gespräch zumindest Erwähnung finden und es dem Psychotherapeuten besser ermöglichen können, die Situation, Erfolgsaussichten, sinnvolle Sitzungsfrequenz etc. einzuschätzen.

    Verfügen Sie über etwaige, auf Ihr Problem bezogene Befunde, ist es sinnvoll, eine Kopie davon mitzubringen. Im Falle der Einnahme von Arzneimitteln wie Psychopharmaka, Beruhigungsmitteln, Schlafmitteln oder dergleichen teilen Sie bitte den Namen und die Dosierung Ihrer Medikamente mit.
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  • Es kann immer mal dazu kommen, dass vereinbarte Termine nicht eingehalten werden können - auf beiden Seiten. Wie bei den meisten Dienstleistungen auf Honorarbasis (Fachärzte, Handwerker etc.), bei denen speziell für Sie ein fixer Termin reserviert wurde (also z.B. im Unterschied zu einem Hausarzt mit gefülltem Wartezimmer), existiert auch bei den meisten Psychotherapeuten die sog. Absageregelung, die besagt, dass Termine in "zumutbarem" Abstand vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden müssen. In der Psychotherapie ist dies üblicherweise die sog. "2-Tage-Regel", d.h., vereinbarte Termine sind mindestens 48 Stunden vor dem Termin abzusagen, andernfalls ist das Honorar für die ausgefallene Stunde zu bezahlen. Wird der Termin innerhalb 1 Woche abgesagt, kann lt. Konsumentenschutzverband ein Ausfallshonorar in Höhe 1/2 Einheit verrechnet werden. Der Grund für das Nichterscheinen hat hierbei keine Bedeutung - einfach deshalb, weil sonst (beiderseitig) keine vernünftige Planung möglich wäre.

    Vom Ausfallshonorar wird jedoch von den meisten Therapeuten (auch mir) abgesehen, wenn der Therapeut wider Erwarten in der verbleibenden Zeit die für Sie reservierte Zeit noch jemandem anderen zur Verfügung stellen kann. Rechtsansprüche z.B. auf kostenlose Stunden im Fall einer kurzfristigen Absage durch den Therapeuten bestehen nicht (auch hier aliquot zur Handhabung in der privatärztlichen Praxis).

    Bitte beachten Sie, dass sämtliche hier angeführten Regeln bei jedem Therapeuten individuell gehandhabt werden. Die obige Darstellung beschreibt die juristische Rechtssprechung (Österreich, Deutschland, Schweiz), welche für den Fall gilt, dass zwischen Therapeut und Klient nichts anderes (mündlich oder schriftlich) vereinbart wurde. Haben Sie Fragen zu oder Probleme mit dieser Regelung, sollten Sie diese unbedingt bereits in der ersten Stunde klären, um etwaige spätere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.

  • Der Beginn einer Psychotherapie oder Paartherapie muss nicht unbedingt bedeuten, dass ab sofort keine Krisen oder "Talsohlen" mehr zu überwinden wären. Vielmehr kann es gerade auch während gut laufenden Therapien mitunter auch einmal zu Krisenphasen kommen - etwa, wenn die anstehenden Probleme noch stärker wahrgenommen werden.

    Sie sind in einer solchen Situation nicht alleine: PsychotherapeutInnen bieten i.d.R. den Einschub von Notfall-Terminen an, die dann nach Möglichkeit noch am selben Tag oder zumindest im Verlauf der aktuellen Woche stattfinden können, und nach denen man meist deutlich erleichtert wieder nach Hause gehen kann.
    Ist der Psychotherapeut/die Psychotherapeutin einmal nicht verfügbar, hilft Ihnen hoffentlich meine Übersicht von Anlaufstellen für den Notfall weiter.

  • Therapie - das kann sehr viel sein. In der Praxis bedeutet sie in meiner Arbeit mit meinen KlientInnen meist die Suche nach Lösungen oder auch dem für sie ganz persönlich "richtigen" Weg, auf dem ein bestimmtes Ziel erreicht werden kann (und meine bisherigen Erfahrungen bei der Unterstützung Anderer nützlich sein können). Weiters kann Therapie auch die Suche nach Antworten oder Klärung sein. Sie ist fast immer Begleitung, Unterstützung, und sollte nach einer gewissen Zeit zur Beantwortung wichtiger Fragen, die Sie möglicherweise mitgebracht haben, oder auch der Reduktion von Beschwerden, die Sie zu mir geführt haben, führen.

    Sie werden feststellen, dass ich mich in vielen meiner Gespräche dem gemeinsamen Forschen und Entdecken von Zusammenhängen widme. Wichtig ist mir dabei die Aktivierung und das Ansprechen Ihres vorhandenen Potentials - insofern ist jedes therapeutische Gespräch auch eine spannende und sehr persönliche Herausforderung.

    "Spannend" - das bedeutet aber nicht unbedingt und immer auch schnell - wichtiger (und meiner Erfahrung nach auch heilsamer) ist es, sich ausreichend Zeit für Veränderung zu geben und besonders genau hinzusehen. Ebenso wenig bedeutet es notwendigerweise schmerzhaft - wohl kann es mitunter nötig sein, sich auch mit unangenehmeren Episoden und Facetten des eigenen Lebens auseinanderzusetzen, langdauerndes Bohren im "seelischen Müll" jedoch hat noch niemanden geheilt. Im Gegenteil: Therapie kann durchaus auch Spass machen, Lachen gehört für mich und meine KlientInnen i.d.R. durchaus ebenso dazu!

    In meiner Arbeit setze ich Techniken aus Systemischer Therapie, Hypnotherapie (Hypnose), NLP, teils auch gestalttherapeutischen und körpertherapeutischen Verfahren ein. Viel wichtiger als die jeweilige "Technik" ist meiner Erfahrung nach jedoch der Schwerpunkt auf Kontakt, stabilem, gegenseitigen Vertrauen und der "richtigen Geschwindigkeit" in unseren Sitzungen.

    Richtig ist, was Ihnen nützt - und das entscheiden Sie ganz allein.

  • Falls Sie Fragen haben, die weder hier noch in meinem allgemeinen "Psychotherapie-FAQ" behandelt wurden, scheuen Sie sich nicht, einfach anzufragen - telefonisch oder über das Kontakt-Formular meiner Website. Ich freue mich auch über Hinweise, welche Fragen ich hier vielleicht noch aufnehmen könnte oder für generelle Anregungen zu meinen Seiten!

Richard L. Fellner, MSc., 1010 Wien

Richard L. Fellner, MSc., DSP

R.L.Fellner ist Psychotherapeut, Hypnotherapeut, Sexualtherapeut und Paartherapeut in Wien.

Zur Vereinbarung eines Gesprächstermins
nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf.