Unterbringungsgesetz wird möglicherweise geändert

Im Jahre 2008 wurden laut dem “Verein Vertretungsnetz für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung” 20.000 Personen gegen ihren Willen zumindest für kurze Zeit in geschlossene psychiatrische Abteilungen gebracht – also etwa ein Viertel aller stationär behandelten psychisch Kranken. Bisher musste diese Maßnahme mit zwei Gutachten gerichtlich beeideter Sachverständiger (Psychiatern) begründet werden, das soll nun jedoch anders werden: […]

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11.11.22