Therapeutin berechnet für alle Stunden den 3,5-fachen Satz

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wind of change
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Beitrag Do., 29.07.2021, 12:48

Hallo,
Ich weiss nicht ob du sie ohne Beweise melden kannst, versuchen kannst du es (wo genau (beihilfemäßig) weiss ich allerdings auch nicht, wäre auch interessant für mich zu wissen), ich habe letztens eine Tagesklinik gemeldet, aber bei der Krankenkasse (bin zum Teil bei Krankenkasse privat versichert, zum Teil beihilfeberechtigt).
Hab da auch schon einiges erlebt bezügl. Ärzten/Therapeuten und Abrechnung und zum Teil auch unberechtigterweise auf Kosten sitzengeblieben, hätte da auch was machen sollen/können, aber jetzt zu spät. Kann deinen Frust verstehen und ist natürlich auch nicht gerade fördernd für einen Vertrauensaufbau.
Alles Gute!
..... ach übrigens, ich bin es eigentlich gewöhnt dass zum 2,3 fachen Satz abgerechnet wird, DAS ist auch in der Regel kein Problem (bezügl. Kostenerstattung), 3,5 fachen Satz dagegen nur äusserst selten.
Es gibt einige wenige GOÄ-Ziffern, die den 3,5 fachen Satz ohne Problene oder weitere Nachweise "erlauben" (einige erlauben aber auch nur den 1-fachen Satz), welche, müsstest du nochmal nachgucken in der GOÄ-Tabelle, das ist aber meines Wissens wirklich eher die Ausnahme
Gehe so weit, wie du sehen kannst. Wenn du dort ankommst, wirst du sehen, wie es weitergeht.
(Autor unbekannt)
Wege entstehen, indem man sie geht. (Franz Kafka)
Glaub nicht alles was du denkst (Heinz Erhardt (?))

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Thread-EröffnerIn
Nebelschwade
sporadischer Gast
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Beiträge: 7

Beitrag Do., 29.07.2021, 16:57

Hallo wind of change,

genau. Ich habe bisher auch noch nie von Problemen gehört, wenn Therapeut/innen bis zum 2,3-fachen Satz abgerechnet haben. Das war in meinen bisherigen Therapien auch der Fall. Daher hat mich ihre Erklärung verwundert. Mehr als 2,3-fach kann man bei der Gesetzlichen ja auch nicht ohne Grund berechnen. (Das meinte sie sogar selbst)

Habe mal in die GOÄ geschaut. Du hast recht, es gibt ein paar Leistungen, die nur mit 1,0 oder auch 1,8 abgerechnet werden. Dabei handelt es sich aber nur um Zuschläge, wenn die Stunde außerhalb der eigentlichen Sprechzeit liegt oder an Samstag, Sonntag und Feiertagen. Oder es geht um eine Schreibgebühr. Der 1,8-fache Satz wird für Testverfahren berechnet. Ansonsten ist es standardmäßig aber immer der 2,3-fache Satz.

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Pianolullaby
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Beiträge: 2246

Beitrag Do., 29.07.2021, 18:54

melden kannst du immer, NUR ohne Beweise wird dabei nix dabei rumkommen.
Also wofür der Aufwand
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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Forums-Gruftie
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Beiträge: 709

Beitrag So., 01.08.2021, 14:49

Nebelschwade hat geschrieben: Do., 29.07.2021, 12:12
Das Ding dabei ist ja: Sie konnte mir keine Begründung nennen für den 3,5-fachen Satz. Daher hat sie auch keine in ihrer Rechnung angegeben. Es gibt keinen. Und das heißt, dass sie und ihre Kollegen das System... betrügen, wenn es keinen Grund gibt. Selbst wenn sie einen angeben. Aber wenn der nicht stimmt, dann ist es einfach Betrug. Punkt. Schlimm genug, dass die meisten sicherlich damit durchkommen.

Ihre Antwort: "Ja, wenn Sie das unbedingt möchten, kann ich das gerne tun." Ich dachte, ich höre nicht ganz recht. Sie hat einen Fehler gemacht und jetzt soll ich mich glücklich schätzen, wenn sie den auf mein Bohren hin netterweise korrigiert.
Na, das ist ja eine ganz Korrekte :lol:
Würde mich genauso ärgern wie du.
Ich hab mit sowas keine Erfahrung, aber wenn ich du wäre, würde ich einfach die Stelle anrufen, die die Refundierung macht und sagen, du würdest gerne irgendjemandem mitteilen, was du weisst.
Nachdem du ja gehört hast, dass es mehrere so machen, würde es mir vor allem drum gehen, die Wachsamkeit der abrechnenden Stelle zu schärfen, gar nicht um sie persönlich als Einzelfall.

Achja, und wenn du die neue Rechnung hast und alles geklärt ist, würde ich die gute Frau umgehend verlassen.
(und bis dahin aus fadenscheinigen Gründen auch keine Stunden mehr mit ihr machen)

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