Verzicht auf Pflichtteil

Hier können Sie sich über Belastungen durch eigene oder fremde schwere Erkrankungen, aber auch den Umgang mit Tod und Trauer austauschen.

Thread-EröffnerIn
ziegenkind
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 51
Beiträge: 3430

Verzicht auf Pflichtteil

Beitrag Mo., 24.04.2017, 10:06

liebe Forumsteilnehmende,

vor Kurzem ist meine Mutter gestorben. Leider sind sowohl Ihr Testament als auch die von uns Kindern unterschriebenen Erklärungen auf Verzicht der Auszahlung unseres Erbes zu Gunsten unseres Vaters verschwunden.

Weiß zufällig jemand von Euch, wie man eine solche Regelung auch nach dem Tod des Erblassers noch nachträglich treffen kann? Kennt jemand vielleicht sogar einen link zu einer Mustererklärung?

Alles, was ich bisher gefunden habe, bezieht sich immer auf Vereinbarungen zwischen Erben und noch lebendem Erblasser. Aber es muss doch auch die Möglichkeit zur einseitigen Verzichtserklärung zu Gunsten des noch lebenden Elters geben, oder?
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.

Werbung

Benutzeravatar

Nico
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
männlich/male, 62
Beiträge: 11960

Beitrag Mo., 24.04.2017, 10:22

Hm, normalerweise macht man sowohl Testament als auch Pflichtteilsverzicht bei einem Notar und dieser führt dann auch entsprechende ASufzeichnungen welche abrufbar sind.
Das Testament wird dann z.B. in einem eigenen Register abgelegt.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)


Thread-EröffnerIn
ziegenkind
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 51
Beiträge: 3430

Beitrag Mo., 24.04.2017, 12:22

Danke, Nico. Ja, zum Notar werden wir gehen. Ich wollte nur schon mal vorab zur Beruhigung meines Vater, der grad ziemlich durch den Wind ist, eine Art Mustererklärung finden, um ihm klar zu machen, es gibt eine Lösung
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.

Benutzeravatar

Nico
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
männlich/male, 62
Beiträge: 11960

Beitrag Mo., 24.04.2017, 12:29

Das Gericht bestimmt ohnehin einen Notar als Nachlassverwalter um den Nachlass deiner verstorbenen Mutter abzuwickeln, bei dem könnt ihr das dann alles klären, auch den Pflichtteilsverzicht.
Zumindest in Ö ist es so, wenn du in D bist weiß ich nicht wie das abläuft.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)

Werbung


Thread-EröffnerIn
ziegenkind
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 51
Beiträge: 3430

Beitrag Mo., 24.04.2017, 12:43

danke dir.
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.

Benutzeravatar

Krümmelmonster
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 47
Beiträge: 569

Beitrag Mo., 24.04.2017, 14:48

Hallo Ziegenkind,
so wie Nico es beschrieben hat, funktioniert es auch in Deutschland.

Benutzeravatar

Kaonashi
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 1244

Beitrag So., 30.04.2017, 16:00

Einen Pflichtteil muss man ja auch aktiv geltend machen, dh. wenn ihn niemand geltend macht, dann passiert auch gar nichts.
Selbst wenn es nun gar kein Testament gibt, und somit jeder nach gesetzlicher Erbfolge erbt, muss man ja das Erbe nicht auseinandersetzen. Es kann alles bleiben, wie es ist, bis der Vater dann irgendwann stirbt.

Benutzeravatar

Krümmelmonster
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 47
Beiträge: 569

Beitrag So., 30.04.2017, 16:44

Hallo Kaonashi,
Kaonashi hat geschrieben: So., 30.04.2017, 16:00 Einen Pflichtteil muss man ja auch aktiv geltend machen, dh. wenn ihn niemand geltend macht, dann passiert auch gar nichts.
Selbst wenn es nun gar kein Testament gibt, und somit jeder nach gesetzlicher Erbfolge erbt, muss man ja das Erbe nicht auseinandersetzen. Es kann alles bleiben, wie es ist, bis der Vater dann irgendwann stirbt.
Würde ich nicht so sagen, dass nichts passiert.
Na, ja so ist es nicht, da unser Vater gestorben ist und meine Mutter das Erbe abgeschlagen hat. Sind wir die Nachfolgenden Erben. Wir haben Post bekommen von Amtsgericht, entweder können wir das Erbe ablehnen oder annehmen.
Das haben wir schriftlich beim Notar gemacht.

Benutzeravatar

Kaonashi
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 48
Beiträge: 1244

Beitrag So., 30.04.2017, 21:42

Ausschlagung kommt ja nur bei Überschuldung des Nachlasses in Frage. Ich hatte die Ausgangsfrage hier nicht so verstanden, als sei der Nachlass überschuldet.


Speechless
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 31
Beiträge: 992

Beitrag Mo., 01.05.2017, 06:58

Man kann eine Erbschaft immer ausschlagen, das hat nichts mit der Überschuldung zu tun, nur weil es da dann meistens gemacht wird.

Ich begreife die Ausgangsfrage nicht genau von der Konstellation her, aber wieso sollte irgendein Mensch freiwillig so dumm sein und auf seinen Pflichtteil verzichten? Und das auch noch schriftlich jemandem geben anstatt sich innerhalb der dreijährigen Verjährungsfrist zu überlegen, ob er ihn nicht doch noch geltend macht.

Benutzeravatar

Nico
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
männlich/male, 62
Beiträge: 11960

Beitrag Mo., 01.05.2017, 07:07

Ein Verzicht auf den Pflichtteil kann z. B. Teil einer anderen Abmachung sein.
Bei mir war es Aufgrund diverser Umstände so, dass ich auf den Pflichtteil am Erbe nach meiner Mutter und meine Schwester auf den nach meinem Vater verzichtet haben und das noch zu Lebzeiten meiner beiden Eltern.
Nicht das schwarze Schaf ist anders, sondern die weißen Schafe sind alle gleich ;)


kaja
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 4463

Beitrag Mo., 01.05.2017, 08:09

Wenn die Eltern das Erbe nicht vorher testamentarisch geregelt haben, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Bei Vater, Mutter und zwei Kindern, wären das beim Tod eines Elternteils 50% für den verbliebenen Ehepartner und je 25% für die Kinder.

Es kann Sinn machen auf seinen Pflichtteil zu verzichten wenn die Auszahlung z.B. dazu führen würde das der Verbliebene das Haus verkaufen muss um seine Kinder auzubezahlen.

Als jemand mit sehr gutem Einkommen, wie in dem Fall ziegenkind, hat man z.B. nicht immer ein Interesse daran dem anderen Elternteil sowas zuzumuten, weil man nicht auf den Erbteil angewiesen ist. Nach dem Tod des verbliebenen Elternteil bekommen die zwei Kinder eh 50:50, sofern nichts anderes geregelt ist und der erste Erbe das Geld nicht verprasst hat.

Nur mal als Beispiel für die Frage warum man verzichten sollte/könnte wenn es wirklich was zu erben gibt, außer Schulden.
After all this time ? Always.


montagne
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 99
Beiträge: 4588

Beitrag Mo., 01.05.2017, 12:35

@ziegenkind: Das Erbe kann immer einseitig ausgeschlagen werden. Den Anteil erbt dann der nächste nach der gesetzlichen Erbfolge. Eine Beratung bei einem Anwalt wäre vielleicht gut? Je nach Problemstellung gibt es vielleicht auch noch bessere Lösungen. Ansonsten hoffe ich, dass du emotionale Unterstützung hast.

@Speechless: Geld ist doch nicht alles, oder? Was hat es mit Dummheit zu tun, wenn man ein Erbe ausschlägt? Abgesehen von der Konstellation, die Kaja skizziert und die sicher einiges an Relevanz haben dürfte, kenne zumindest 2 Fälle, in denen es so lief, zur gegenseitigen Zufriedenheit.
Es kann doch so viele Gründe gegeb, dass jemand sagt, der materielle Wert des Erbes ist es mir nicht Wert, die emotionalen und sonstigen Konsequenzen zu tragen, welche immer das im Einzelfall sind.
amor fati


isabe
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 39
Beiträge: 3066

Beitrag Mo., 01.05.2017, 12:43

Ich begreife auch nicht, wieso man eine ausschließlich juristische Frage, von der offensichtlich sehr viel abhängt, in einem Psychotherapieforum stellt. Es kann wohl davon ausgegangen werden, dass genügend Geld vorhanden ist, um das Ganze mit einem Notar zu besprechen. Aber vermutlich ging es um etwas anderes.


Thread-EröffnerIn
ziegenkind
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 51
Beiträge: 3430

Beitrag Mo., 01.05.2017, 12:58

danke dir, kaja. ja, deine situationsschilderung trifft den nagel auf den kopf.

ich fände es mehr als schäbig, meinen vater jetzt zum verkauf von dingen zu zwingen, für die er und meine mutter jahrelang gearbeitet haben.

ich war mittlerweile beim notar und wir haben entsprechende erklärungen auch nachträglich noch unterschreiben können. angefragt habe ich hier, weil ich immer mal wieder gelesen habe, dass der elter des ein oder anderen users gestorben ist und dachte, da weiß vielleicht jemand schnellen rat. wie ich schrieb, ging es mir darum, meinen vater durch auffinden eines entsprechenden dokuments im netz zu beruhigen. der war nämlich völlig aufgelöst, als er am tag der beerdigung merkte, dass er den ordner mit den vor jahren von uns unterschriebenen erklärungen verloren hat.

montagne, danke auch dir. ist nicht leicht gerade. auch wenn das verhältnis zu meinen beiden eltern alles andere als gut war und ist: das ist eine schwere zeit.
Die Grenzen meines Körpers sind die Grenzen meines Ichs. Auf der Haut darf ich, wenn ich Vertrauen haben soll, nur zu spüren bekommen, was ich spüren will. Mit dem ersten Schlag bricht dieses Weltvertrauen zusammen.

Werbung

Antworten