Erfahrungen mit BBRZ (Berufsbildungs - u. Rehabzentrum)

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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guest82
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Beitrag Mo., 12.09.2016, 00:20

@aresblack zitat:

4 Monate? Was du beschreibst, riecht stark nach Grundmodul. Also die Abklärung, ob du überhaupt für eine Umschulung geeignet bist. KEIN Kurs im BBRZ dauert 4 Monate, Ausbildungen bzw. Umschulungen laufen über die verkürzte Lehrzeit, d.h., die Hälfte der regulären Lehre, also 24 Monate. Ohne dieses Mindestmaß an Ausbildungsdauer gibt es keinen Lehrabschluss der WKO.
Vermutlich wurde dir die Ausbildung versagt, weil du im Grundmodul nicht die geforderte Leistung gebracht hast, die dafür notwendig war und der Kostenträger aufgrund dessen die Zahlung nicht freigegeben hat. Diese Entscheidung solltest du mit deinem Kostenträger besprechen, nicht aufs BBRZ schimpfen. Die geben nur deine Ergebnisse weiter. Wie das AMS, die PVA oder wer auch immer darauf reagieren liegt nicht in der Hand des BBRZ. MFG[/quote]


DAS IST QUATSCH... das was numbers beschreibt riecht stark nach IMBUS (der dauert wohlgemerkt genau 16 Wochen) und nicht nach GRUNDMODUL ... wenn man im GRUNDMODUL ist, wurde die Finanzierung egal von welcher Seite sie kommt, längst geklärt ...

Die Ausbildungen im BBRZ dauern zwischen 86 und 90 Wochen (Ausnahmeregeln und HQ (Höherqualifizierung) nicht mitgezählt)

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guest82
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Beitrag Mo., 12.09.2016, 00:30

Glitzerregenbogen hat geschrieben:das klingt toll .... ich hoffe ich kann sowas auch machen ... das Problem bei mir ist diese extreme Müdigkeit und Erschöpfung... ich arbeitete Vormittag und Nachmittag jeweils 2h und das war mir schon so dermaßen zu anstrengend obwohl die Arbeit leicht war .... mir wurde deshalb auch geraten um den behindertenausweis anzufragen :(
hi glitzer

siehst du rückschritte gibt es überall ...
ich hatte wieder einen rückfall nach einer auseinandersetzung mit dem pm die mich ohnehin am kicker hat...
wurde jetzt für über ein monat krankgeschrieben das heisst abbruch aus gesundheitlichen gründen ...
tja zwangspause .... eigentlich eine erleichterung ... trotzdem hoffe ich eisern dass es beim wiedereinstieg keine probleme mit der finanzierung gibt ... immerhin hätten nur noch 6 mon zur lap gefehlt .

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guest82
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Beitrag Mo., 12.09.2016, 00:37

nudels hat geschrieben:sehs wie aresblack mir wurde umschulung wegen diangnose von pva verweigert udn und weil schon 2 lap habe bbrz sagt bin ausbildungsfähig usw
würde auf jeden fall noch mal nachhaken wenn du 2 laps hast und der arbeitsmediziner sagt nein die berufe gehen nicht dann muss das land österreich seit der abschaffung der invalidenpension dich rehabilitieren. so einfach ist es also nicht mehr dich einfach wo reinzudrücken wenn du das laut AM nicht mehr machen kannst.

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Rabbit
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Beitrag Do., 15.09.2016, 22:35

@guest82

am ende wollte ich genau das sagen. nur du hast es dezenter formuliert.
man kann zwischen den zeilen auch bei dir lesen, das es halt ziemlich hart ist wie es da zu geht.
das mit der beschwerdestelle - ist mir relativ egal - vorallem wenns nicht kommuniziert wird bzw. nicht zugänglich ist...ist SIE GAR NICHT EXISTENT...für den betroffenen!
nicht jeder ist der mensch der "MUND HALTEN" auch über sich ergehen lässt. und ich frag mich ob es nicht ein wenig ein veraltertes problem ist. aber ja fakt ist - man kanns nicht ändern und NOCH wird sich nichts ändern. aber ich hoffe es bald, für uns alle .... denn mit menschen so umgehen die eigentlich schon ein handycap haben...finde ich MEINERMEINUNG nach halt nicht sehr gut.

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Chris1501
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Beitrag Fr., 14.10.2016, 12:18

Hallo zusammen!

Bin jetzt auch seit 2 Wochen im BBRZ St. Pölten. Wenn ein Kurs 4 Monate dauert, dann ist das der IMBUS. Da wird in 4 Monaten das gemacht, was im "normalen" Kurs 7 Wochen dauert.

Ich wurde vom AMS und der PVA hingeschickt....freiwillig....zwingen kann man niemanden.

Es werden in der Tat viele Erprobungen gemacht...manche mehr, manche weniger nützlich.

Ziel des Ganzen - zumindest bei mir - ist es nach diesem Kurs eine Ausbilung als Informatiker zu machen. Dies wurde auch vom Arbeitsmediziner bestätigt.

Man kann natürlich, wenn die PVA zustimmt eine Ausbildung außerhalb vom BBRZ machen...natürlich ist das BBRZ bestrebt (kann man auch keinen Vorwurf machen) die Leute in eine Ausbildung zu geben die vom BBRZ angeboten wird.

Normal ist es so, dass man in der 4ten-5ten Woche schon das mögliche o.k. vom AMS und der PVA bekommt zu der gewünschten Ausbildung.

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bauxi71
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Beitrag Fr., 14.10.2016, 13:51

Danke endlich mal eine positive Darstellung hab mich angemeldet , auch freiwillig aber die Antwort von der PVA läßt auf sich auf sich warten. na hoffentlich dauert das nicht jezt noch 4 monate bis ich anfangen kann

lg bauxi


nudels
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Beitrag Fr., 14.10.2016, 14:06

ja 4 moante waren inbus in linz ich fands dort sehr toll
Bitte um Nachsicht wegen meiner Rechtschreibprobs. Habe Legasthenie, wenn man was nicht lesen kann, einfach nachfragen.

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Chris1501
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Beitrag Fr., 14.10.2016, 15:01

Die Mühlen der PVA mahlen langsam....bei mir hats 6 Monate gedauert bis ich die Bewilligung hatte...aber wenn die mal da ist gehts relativ schnell...
Ich versuch das Beste aus dem Kurs zu machen...die Chance zum BBRZ hat man nicht sooft...meine Meinung...

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Chris1501
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Beitrag Mi., 19.10.2016, 15:12

Hat schon jemand die EDV Erprobung gehabt? Was wird da gemacht? Anscheinend wird gerechnet?

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p10driver
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Beitrag Mi., 14.12.2016, 09:36

Guten Morgen,

ich bin durch ein wenig Recherche auf diese Seite aufmerksam geworden.

Zu meiner Wenigkeit, ich bin jetzt 28 Jahre alt und habe 13 Jahre lang als Mechaniker gearbeitet.

Leider musste ich aufgrund starker Kreuzschmerzen mit Untersuchung beim Facharzt und einem Attest meinen jetzigen Beruf beenden.

Habe mich beim ams arbeitslos gemeldet und hatte ein beratungsgespräch.
Jetzt schickt mich das ams neuerdings wieder zu einer Untersuchung im bbrz.

Was ist wenn die Ärzte dort anderer Meinung sind und meinen ich kann meinen jetzigen Beruf weiter ausüben?

Mir tat beim arbeiten immer mehr das Kreuz weh, über das Wochenende beruhigte es sich immer ein wenig aber das kann nicht Sinn der Sache sein oder?

Wäre auf jedenfall eine Sauerei wenn sie möchten das ich weiter mein Kreuz schädige.

Weiß jemand vielleicht wie das abläuft?
Ich war noch nie arbeitslos und kenne mich in diesem Bereich einfach nicht aus.

Ich hoffe auf eure Hilfe

LG Martin

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Beitrag Mi., 14.12.2016, 13:23

Lieber Martin,

um welches AMS handelt es sich da? Bitte uns die Zuweisung und sonstige Unterlagen schicken an beratung@aktive-arbeitslose.at

Vom Gesetz her ist ALLEINE die PVA-Gesundheitsstrasse für die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zuständig, das BBRZ darf keinesfalls ärztliche Untersuchungen machen oder Gesundheitsdaten erheben. Es gibt zum bfi NÖ ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof: GZ 2013/08/0280

Weitere Infos dazu auf unserer alten Homepage arbeitslosennetz punkt org

Einfach unglaublich, wie das AMS da weiter das Recht bricht, nur weil die Betroffenen immer noch nicht bereit sind, sich selbst zu informieren und sich zu GEMEINSAM zu wehren!

WIr treffen uns jedenfalls jeden 4. Donnerstag im Monat um 16 Uhr im Café Müller, Yppenplatz 2

LG

Martin Mair
Aktive Arbeitslose Österreich, ZVR: 852272795
Die Basisgewerkschaft von und für Erwerbsarbeitslose
http://www.aktive-arbeitslose.at

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Beitrag Mi., 14.12.2016, 13:24

Juhu, endlich darf ich Links posten:

Urteil des Verwaltungsgerichtshof:

http://www.arbeitslosennetz.org/arbeits ... rgabe.html

Allgemeine Info:

http://www.arbeitslosennetz.org/arbeits ... chung.html
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p10driver
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Beitrag Mi., 14.12.2016, 14:11

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Es handelt sich um das ams am Währinger Gürtel
ich sende dann gerne die Einladung die ich bekommen habe per Mail.

Habe die Info leider erst danach gesehen als ich schon dort war. Wenn das eh verboten ist, wieso tun die dann so etwas?

Machen sich die nicht strafbar damit?

LG

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Beitrag Mi., 14.12.2016, 18:10

Ja bitte uns schicken.

Im österreichischen Verwaltungsrecht gibt es leider kein direkte Rechtsmittel gegen Verletzung von Verfahrensvorschriften usw.. Beim Strafrecht ist der VORSATZ notwendig, den nachzuweisen in der Regel schwer ist, zumal die Schreibtischtäter ja immer behaupten können, geglaubt zu haben, dass das so gehört. Österreich ist daher definitiv kein moderner Rechtsstaat, indem die Menschenrechte umgesetzt werden ...
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Beitrag Mi., 14.12.2016, 18:18

ein Wahnsinn... Ich meine mich stört es nicht mich nochmal untersuchen zu lassen aber was mich ärgert ist die Tatsache das sie vielleicht sagen das eh alles passt.

naja hatte dann ja auch 2 Monate Zeit zum regenerieren und entspannen. Wenn die mich dann aber wieder einsetzen sind die kreuzschmerzen natürlich wieder vorprogrammiert. Wollen die einen so zerstören ?!

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