Veröffentlichung von privaten Mails, chatlogs usw. im Netz

Was Sie in Bezug auf Ihre eigene Zukunft, oder auch die gegenwärtige Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt oder nachdenklich macht.
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stern
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Beitrag Sa., 31.03.2018, 15:27

(und nochmal, es ging (mir) nicht um das Phänomen, wenn ich eine Mail durchs Netz schicke, dass die gescanned wird, dass Leute, die "unterwegs" lesen können, usw. Sondern isoliert um das Phänomen - was macht die Person mit der ich explizit in Kontakt trete per PN, chat zu zweit, Mail damit - aber gut - das habe ich jetzt gesehen, dass das wohl auch sehr beliebig heute ist - und daraus ziehe ich dann halt mein Fazit, das war mir wichtig klar zu kriegen und hat sich jetzt auch ein Stück geklärt.
Nun, du hattest auch nach dem Copyright gefragt. Was formal o.k ist, so ist zu differenzieren, vgl. oben oder den Link. Das hängt von mehr als einem evtl. Urheberrecht ab. Wenn eine Veröffentlichung in dem Sinne erlaubt ist, gibt es eben kaum eine Durchsetzungsmöglichkeit, das zu verhindern. Du kannst dann mit demjenigen reden, ob er das löschen kann... aber sonst...

Wie eine konkrete Person mit privaten Nachrichten umgeht, lässt sich natürlich nicht allgemein beantworten (und vllt. auch nicht immer vorhersagen)... und im Zweifelsfall auch wenig beeinflussen. Bzw. die Intention kann ja auch unterschiedlich sein... zB Aufdeckung unlauterer Praktiken und und und. Allgemeingültiger ist der Rahmen, den unsere Rechtsordnung hergibt... und auch dagegen gibt es natürlich immer Mal wieder Verstöße.

Man kann jedoch selbst abwägen, was man im Internet mitteilt, das per se nicht gerade für den Schutz der Privatsphäre bekannt ist. Internet und Schutz der Privatsphäre halte ich für einen Widerspruch in sich, wie ich schon andeutete. Vielleicht tut sich ja, wegen des Datenskandals und damit zusammenhängender Debatten, bald ein bisschen was. Aber man darf nicht vergessen, dass das das Geschäftsmodell vieler freier Angebote ist: Die kostenfreie Nutzung zahlt man über Daten bzw. (möglichst personalisierter) Werbung. An der Privatsphäre von Usern besteht daher auch nicht unbedingt ein Interesse, im Gegenteil... um nicht zu sagen: Es besteht ja auch kaum Transparenz, wo was zu welchen Zwecken landet.
Liebe Grüße
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Beitrag Sa., 31.03.2018, 21:15

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Beitrag Sa., 31.03.2018, 21:25

"Die Idee sollte einfach umzusetzen und charmant sein", sagt Koch. So gründeten die Regiestudentin und der Physiker 2009 die Website SMSvonGesternNacht.de. Umsonst und ohne Scham können Leser hier die Nachrichten fremder Leute durchforsten.

Die Idee ist nicht nur simpel, sondern kommt auch an: Mindestens hundert neue Beispiele absurder und lustiger Kommunikation erhalten die beiden mittlerweile pro Tag zur anonymen Veröffentlichung, Namen werden grundsätzlich verändert. Ob alle SMS echt sind, können die beiden Gründer nicht überprüfen, versichern aber: "Wir bemühen uns, nur glaubwürdige SMS zu posten."

Das Ergebnis ist eine riesige SMS-Sammlung. 18 Millionen Seitenaufrufe verzeichnet die Seite im Monat, und gerade erschien das dritte Buch aus den besten Textnachrichten: "Ich guck mal, ob du in der Küche liegst."
http://m.spiegel.de/lebenundlernen/uni/ ... 72773.html

Also aufpassen, wem man was schreibt. ;)
Zuletzt geändert von stern am Sa., 31.03.2018, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Beitrag Sa., 31.03.2018, 21:44

Oder Dating:
„Lustig, skurril, abgefahren – Tinder bietet alles, was außerhalb normaler Unterhaltungen stattfindet“, sagt Marie Kober, die zusammen mit ihrem Freund Tim Dünschede vor drei Wochen tinderwahnsinn.de startete.

Auf der Webseite sammeln die 28 Jahre alte Key-Account-Managerin und der 31 Jahre alte Regie-Student Chats aus dem Online-Dating-Portal. Neu ist die Idee nicht – gibt es doch mit Tindernightmares schon ein amerikanisches Vorbild – aber „auch Deutsch kann lustig sein“, sagt Marie und spricht aus Erfahrung.
...
Da Online-Anbändeln nicht nur auf Tinder, sondern auch Plattformen wie Grindr, Lavoo, OkCupid und anderen stattfindet, haben Marie und Tim gleich noch datingdisaster.de mitgegründet. Hier sollen in Zukunft alle deutschsprachigen Chats anderer Datingportale gesammelt werden.
https://ze.tt/tinder-in-jedem-chat-stec ... -wahnsinn/
http://www.tinderwahnsinn.de/
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Beitrag So., 01.04.2018, 07:53

Zur Schweipflicht:
und klar Therapeuten dürfen von mir nichts veröffentlichen, wegen Schweigepflicht, aber wenn ich...
Meines Wissens gibt es, was die Schweigepflicht angeht, verschiedene Ausnahmen ("nichts" vom Patienten würde ich also nicht unterschreiben). Die Schweigepflicht greift mW bei nicht anonymisierten Daten. Eine Anonymisierung kann sehr wohl eine Weitergabe bzw. Veröffentlichung ermöglichen... und da das Menschen veranlassen, ist das natürlich auch fehleranfällig...
In anonymisierter Form, wie sie etwa in Fallstudien oder wissenschaftlichen Publikationen üblich sind, können die Informationen jedoch geteilt werden, da sie dann keinen Rückschluss auf die Person mehr zulassen
https://www.med.de/gesundheit/recht-fin ... licht.html

Also Ähnlichkeiten in einer Publikation sind vielleicht nicht nur rein zufälliger Natur. ;) Und wenn Fehler passieren:
1. Sind die Daten nicht hinreichend anonymisiert, ist eine Einwilligung der Patienten notwendig. Ärzte bzw. Kliniken gehen immer wieder fälschlich davon aus, daß umfangreiche Datenkataloge, die nicht den Namen und die vollständige Adresse der Patienten enthalten, als anonymisierte Daten einzustufen sind und ihre Übermittlung an Dritte daher ohne eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht durch die Patienten erfolgen darf. So wurde z.B. bei der Kerndokumentation zur Erfassung rheumakranker Menschen in der Modellregion Rhein-Main im Rahmen eines vom Bundesminister für Gesundheit geförderten Projekts zur besseren Versorgung chronisch Kranker ein standardisiertes Anschreiben an die Patienten verwendet, in dem den Patienten mitgeteilt wurde, daß nur anonymisierte Daten über sie weitergegeben werden. Tatsächlich war es jedoch so, daß im Rahmen des Projekts ein umfangreicher Datenkatalog an das Universitätsklinikum Frankfurt weitergegeben wurde, der neben detaillierten medizinischen Informationen auch soziale Angaben (Schulbildung, Berufsausbildung, berufliche Tätigkeit, Familienstand, Anzahl der im Haushalt lebenden Personen) und insbesondere auch Angaben zum Wohnort (Gemeinde mit Postleitzahl bzw. in Großstädten Stadtteil) enthielt. Zumindest bei Patienten aus kleineren Gemeinden war die Möglichkeit einer Identifizierung aufgrund der auf dem Fragebogen enthaltenen detaillierten Informationen nicht auszuschließen. Die Daten mußten daher als personenbezogen eingestuft werden.
https://www.datenschutz.hessen.de/_old_ ... 2/k9p3.htm
Bin mir nicht sicher, ob es da nicht prinzipiell doch eine Rechtslage zu gibt, die einfach schlicht ausgehebelt ist in hohem Maße.
Doch, schon... Regelungen gibt es... und die können im Einzelfall sogar eine Veröffentlichung mit Klarnamen als rechtmäßig ansehen... jedenfalls ist verschiedenes zu berücksichtigen... und es können unterschiedliche Rechte betroffen sein, die man nicht alle in einen Topf werfen kann. Meist ist eine Veröffentlichung mit Klarnamen natürlich nicht zu empfehlen ;) , also jemanden persönlich an einen Pranger zu stellen. Aber je nach Umstände des Einzelfalls:
Eine Frau schickte via Facebook eine private Nachricht an Til Schweiger. Dieser war mit dem Inhalt nicht einverstanden und machte die Nachricht samt Klarnamen der Frau auf seiner Seite öffentlich. Das geht in Ordnung, so das LG Saarbrücken.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... eitsrecht/
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Beitrag So., 01.04.2018, 11:10

Und was man als seine "Privatsphäre" ansieht und nicht von Dritten veröffentlicht sehen will, teilt man dann am besten auch nicht anderweitig mit. Ich habe div. Grenzen bei der Internetkommunikation.
Allerdings ist darauf zu verweisen, dass auch die Intim- und Privatsphäre nur dann geschützt sind
und bleiben, wenn man sich selbst hierzu nicht äußert. Nach der so genannten Verzichtstheorie
verliert nämlich derjenige den Schutz der Privat- und Intimsphäre vor Berichterstattung, der sich
zu diesem Bereich äußert oder in der Vergangenheit vielfach geäußert hat.

Mit anderen Worten: Derjenige, der die Tür aufmacht, bekommt sie auch schwer wieder zu. Das
gilt im Tatsächlichen wie auch im Rechtlichen. Und hierin liegt die Gefahr: Gibt der Mensch
zunehmend Privates von sich preis, kann er Dritten nicht mehr untersagen, hierüber auch in
Zukunft zu berichten. Und im
Zusammenhang mit dem beschriebenen Eigenverhalten gerade der
jüngeren Nutzer von sozialen Netzwerken liegt hierin auch die große Gefahr des Internets. Neben
dem Umstand, dass das, was man ins Netz stellt, ohnehin nicht zurückgeholt werden kann, tritt
also auch der Verlust des Rechtsschutzes hinzu, der dazu führt, dass der Mensch irgendwann
rechtlos gestellt wird bei dem Wunsch, Einblicke in sein Privatleben zu untersagen.
Quelle: Christian Schertz
Der Verlust der Privatsphäre in der modernen
Mediengesellschaft – Ist das Individuum noch
geschützt?
Vortrag im Rahmen der 56. Bitburger Gespräche
Mainz, 10.-11.01.2013

https://www.google.com/url?q=https://ww ... MAv9glfpjK

Besonders in sozialen Netzwerken ist vieles ja sogar mit dem Klarnamen verknüpft...
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