Einordnung Missbrauch?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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Anna-Luisa
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Beitrag So., 22.07.2018, 17:27

Schlendrian hat geschrieben: So., 22.07.2018, 17:19 Aber mit Missbrauch hat das nix zu tun, der Sex war ja einvernehmlich. Also wusstest du was du da machst und es war nicht gegen deinen Willen.
Das gilt aber nicht, wenn man eine Minderjährige mit Alkohol abfüllt (verboten) bis sie zu keinem klaren Gedanken mehr fähig ist.

Nicht umsonst gilt man ab einer gewissen Menge Alkohol im Blut als "nicht geschäftsfähig".
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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Panthera79
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Beitrag So., 22.07.2018, 17:34

Danke für die Antworten. Für mich war das zweite nicht einvernehmlich, aber das ist vielleicht wirklich keine richtige Wertung..
Ich hatte glaube ich meine Unterhose an... ich lag ja schon in dem Bett


shesmovedon
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Beitrag So., 22.07.2018, 17:38

Die TE schrieb nix von abgefüllt und zu keinem Gedanken mehr fähig, sondern, dass es einvernehmlich war.

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stern
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Beitrag So., 22.07.2018, 17:43

Für mich war das zweite nicht einvernehmlich,
Und es kann sogar Strafrechtlich sexueller Missbrauch gegeben sein
Schließlich werden in Abs. 3 sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren unter Strafe gestellt, wenn der Erwachsene dabei eine „fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt“. Die „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“ kann nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes nicht allein aus dem Alter des Jugendlichen abgeleitet werden, sondern muss im Einzelfall festgestellt werden.[3] Sexuelle Unerfahrenheit reicht nicht für die Feststellung der fehlenden Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung aus.[4
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Sexuell ... gendlichen

Und soweit es sich belastet, würde ich das in der Therapie besprechen... es geht ja nicht nur um die Einordnung, sondern auch darum, was es heute mit dir macht.

Mit Alk abgefüllt kann schon eine Bedeutung haben.
Liebe Grüße
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Panthera79
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 14:59

Schlendrian hat geschrieben: So., 22.07.2018, 17:38 Die TE schrieb nix von abgefüllt und zu keinem Gedanken mehr fähig, sondern, dass es einvernehmlich war.

Beim ersten Mann ja - nicht beim zweiten.


shesmovedon
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:23

Panthera79 hat geschrieben: Mo., 23.07.2018, 14:59
Schlendrian hat geschrieben: So., 22.07.2018, 17:38 Die TE schrieb nix von abgefüllt und zu keinem Gedanken mehr fähig, sondern, dass es einvernehmlich war.

Beim ersten Mann ja - nicht beim zweiten.
Aber da lief ja nix wirklich, außer das du in Unterhose neben ihm lagst? So habe ich das verstanden. Und wäre da was gelaufen, dann wüsstest du das ziemlich sicher, so besoffen kann man gar nicht sein, das nicht zu wissen. Da müssten dann schon KO Tropfen im Spiel sein.

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Panthera79
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:27

Doch er hat mich wie ich schon geschrieben habe bedrängt. Körperlich.

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Panthera79
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:30

Und ich denke schon dass man da Dinge verdrängen kann.. das ist für ein Mädchen ohne sexuelle Vorerfahrungen schon viel Input an einem Abend. Ich kann mich zum Beispiel daran erinnern dass ich sein glied erschreckend groß fand, aber der Zusammenhang dazu fehlt mir


shesmovedon
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:33

Wenn du denkst, dass du missbraucht wurdest, wieso fragst du dann?
Für mich hörte sich das bisher nach sexueller Belästigung an. Wenn du denkst, dass es Missbrauch war, hast du ja schon deine Meinung.

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stern
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:36

Auch die Einvernehmlichkeit im ersten Fall ist kein Argument, das Missbrauch ausschließt, siehe Rechtslage. Sex Erwachsener mit 14 Jährigen ist eben so eine Sache. Praktisch wären wohl auch Gutachten zum Zug gekommen, was die Selbstbestimmungsfähigkeit angeht. Und hierbei würde die Unerfahrenheit und der Alkoholeinfluß wohl auch berücksichtigt werden. Das sind allerdings juristische Fragen. Auf einem anderen Blatt stehen psychologische Fragen.
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stern
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:43

Doch man kann so besoffen sein, dass man diesbzgl. nicht mehr sicher ist... ohne sagen zu wollen, dass es so war.
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Panthera79
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:55

Schlendrian hat geschrieben: Mo., 23.07.2018, 16:33 Wenn du denkst, dass du missbraucht wurdest, wieso fragst du dann?
Für mich hörte sich das bisher nach sexueller Belästigung an. Wenn du denkst, dass es Missbrauch war, hast du ja schon deine Meinung.
Ich war bisher der Meinung: alles meine Schuld. Ich hab nicht geschrieen um mich getreten o.ä. nachdem er auf meine bitte aufzuhören nicht reagiert hat.

Die Frage war wie andere das so einschätzen würden. Ich weiß für mich mittlerweile in etwa warum ich auf die Situation so reagiert habe und nicht anders.
Und es war mir auch einfach ein Bedürfnis es mal zu erzählen


shesmovedon
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Beitrag Mo., 23.07.2018, 16:58

Ne Schuld bist du nicht.

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Schnuckmuck
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Beitrag Di., 24.07.2018, 09:05

Aber merkst du, dass du dir selber widersprichst?

Erst weisst du nicht, ob er weitergemacht hat, jetzt hat er nicht aufgehört. Ich finde es schwierig für, und damit will ich niemandem sein Recht auf Diskussion nehmen und irgendwelches Leid, Traumatisierte.

Ich will dir nicht unterstellen, dass du die Geschichte veränderst, aber einmal kannst du dich nicht erinnern, dann war er keine disso.

Weisst du überhaupt noch was wirklich passiert ist?

Also ich kann mich sogar an meinen ersten Missbrauch erinnern und da habe ich mit angewinkelten Beinen in einen 10 l Eimer gepasst. Und später war ich auch als Kleinkind oft betrunken dabei.

Und wie gesagt, ich will dir nichts absprechen, dir nur klar machen, dass du dir selber im Wege stehst, w3nn du dir die Geschichte ausmalst und am Ende nicht mehr weisst, was wahr und was erdacht ist.

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Beitrag Di., 24.07.2018, 10:10

Das er nicht aufgehört hat mich zu bedrängen steht schon genauso im ersten Text.

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