War das eine Vergewaltigung?

Körperliche und seelische Gewalt ebenso wie die verschiedenen Formen von Gewalt (wie etwa der Gewalt gegen sich selbst (SvV) oder Missbrauchserfahrungen) sind in diesem Forumsbereich das Thema.
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chrysokoll
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Beitrag Sa., 06.06.2020, 20:54

leider kann ich auch das alles sehr gut nachvollziehen, auch das mit den Haaren (aus ähnlichen Gründen)
Ich kann und mag daher bis heute nur ganz kurze Haare tragen. Und das braucht niemand verstehen oder sonst wissen, das ist einfach so

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Siv
sporadischer Gast
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weiblich/female, 37
Beiträge: 10

Beitrag So., 07.06.2020, 14:20

Danke für eure Antworten. Sie helfen mir sehr.

Hatte gestern ein Gespräch mit meiner Mutter. Sie will, dass ich ihn anzeige. Drängt mich richtig dazu. Ich will dies aber aus mehreren Gründen nicht. Der wichtigste ist dass ich Angst vor einer Aussage bei der Polizei habe. Dass man alles als Einbildung abtut, weil ich neben der komplexen PTBS (Diagnose habe ich vom Psychiater bekommen) auch eine Borderline-Diagnose habe.

Außerdem kann ich mich noch nicht an alles erinnern. Es blitzen vereinzelt Bilder auf, in meinem Kopf, die mehr vermuten lassen, doch diese sind noch diffus. Auch das genaue Datum und die Uhrzeit kann ich nicht benennen.

Weiters macht mir der immer steigende SvV-Druck zu schaffen. Ich war etwas über drei Monate SvV-frei und habe mich die letzten Tage wieder vermehrt verletzt, auch heute wieder.

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Anna-Luisa
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Beiträge: 2909

Beitrag So., 07.06.2020, 14:25

Ob eine Anzeige etwas bringen würde, wäre auch fraglich. Wenn du hier dein korrektes Alter angegeben hast, ist zu befürchten, dass die Taten juristisch verjährt sind.

http://rotelinien.de/alternativen.html
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)

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Pianolullaby
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Beiträge: 2246

Beitrag So., 07.06.2020, 16:42

Ich persönlich finde, dass eine Anzeige mit Erinnerungslücken gar nichts bringt, weil einfach die wichtigen Details fehlen,
da kommt dann oft nichts bei rum, und man fühlt sich dann auch nicht damit "gesehen" Eine Verurteilung durch zu bekommen ist in so einem Fall praktisch nicht möglich.
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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Siv
sporadischer Gast
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weiblich/female, 37
Beiträge: 10

Beitrag Di., 09.06.2020, 17:01

Was ich mir fast gedacht habe.

Mein Leben ist keinen müden Pfifferling wert, geschweige denn verdiene ich sowas wie Gerechtigkeit nicht.

Sitze da und heule mir die Augen aus dem Kopf.

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Pianolullaby
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weiblich/female, 38
Beiträge: 2246

Beitrag Di., 09.06.2020, 18:21

Wieso denkst Du das Siv?
Träume nicht Dein Leben, lebe Deinen Traum

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malerin
Forums-Insider
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Beiträge: 163

Beitrag So., 12.07.2020, 10:10

@chromie Zitat:c) zwar eine Gefahr für Leib und Leben bestand, aber ohne die dazugehörige Drohung. Denn eine Drohung geäussert, hat er ja nicht

Es muss keine tatsächliche Gefahr für Leib u. Leben bestanden haben, es reicht aus, wenn die Person es als Gefahr für Leib u. Leben empfunden hat, sich bedroht gefühlt hat.

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