Verlängerung Verhaltenstherapie

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Wolkenbruch
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Verlängerung Verhaltenstherapie

Beitrag Mo., 18.11.2019, 10:20

Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage, die mich aber schon nun länger umtreibt und von der Antwort nun Vieles abhängt. Kann nach 60 Stunden Verhaltenstherapie eine Verlängerung beantragt werden oder ist es dann endgültig vobei? Und wenn eine Verlängerung möglich ist, wie viele Stunden sind es dann? Außerdem frage ich mich, wann eine Verlängerung überhaupt gerechtfertigt ist?
In meinem Fall ist es so, dass ich mich erst sehr spät auf die Therapie wegen fehlenden Vertrauens zur Thera und Akzeptanz meiner Krankheit einlassen konnte :-( Zudem sind es bei mir sehr viele Themen/Baustellen, die meine Krankheit ausgelöst haben. Erst jetzt fühle ich mich bereit und in der Lage, mich auf alles einzulassen.

Ich danke schon einmal für Eure Antworten!
Zuletzt geändert von Tristezza am Mo., 18.11.2019, 10:53, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreffzeile "Verlängerung der Therapie" präzisiert.

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Philosophia
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Beitrag Mo., 18.11.2019, 10:26

du kannst insgesamt bis zu 80 Stunden VT bekommen, soweit ich weiß. Gerechtfertigt ist die Therapie, wenn da ein pathologisches Störungsbild vorliegt und (bei einer Verlängerung, dass da) Fortschritte zu erwarten sind
"Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen." - Albert Schweitzer

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FunkyUnicorn
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Beitrag Mo., 18.11.2019, 10:40

Moin :)

diese Info habe ich von meiner Krankenkasse erhalten, weil ich die gleiche Frage hatte:

- Psychotherapeutische Kurzzeittherapie

Die TK übernimmt eine Kurzzeittherapie im Umfang von zunächst bis zu zwölf Stunden. Sofern Sie bereits Therapiestunden der Akutbehandlung beim gleichen Therapeuten in Anspruch genommen haben, werden diese angerechnet.

Die Kurzzeittherapie ist in zwei Abschnitte unterteilt: Ist nach der Kurzzeittherapie 1 mit zwölf Stunden eine Fortführung erforderlich, kann Ihr Therapeut die Kurzzeittherapie 2 mit ebenfalls bis zu zwölf Stunden beantragen.

- Psychotherapeutische Langzeittherapie

Zeichnet sich schon in den probatorischen Sitzungen oder im Lauf der Kurzzeittherapie ab, dass Sie eine längerfristige Therapie benötigen, kann Ihr Therapeut eine Langzeittherapie vorschlagen. Wie viele Stunden Langzeittherapie die TK maximal übernimmt, hängt von der Therapieform ab. Im ersten Schritt gelten folgende Kontingente:

Verhaltenstherapie: 60 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 60 Stunden
Analytische Psychotherapie: 160

In einem zweiten Schritt kann der Therapeut bei Bedarf noch einmal eine Verlängerung beantragen. Insgesamt gelten folgende Obergrenzen, gegebenenfalls inklusive Kurzzeittherapie:

Verhaltenstherapie: 80 Stunden
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: 100 Stunden
Analytische Psychotherapie: 300 Stunden

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FunkyUnicorn
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Beitrag Mo., 18.11.2019, 10:43

Da das gesetzlich geregelt ist, wird es bei jeder Krankenkasse genauso sein :)

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kaja
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Beitrag Mo., 18.11.2019, 13:14

Es ist auch eine Bewilligung von mehr als 80 Stunden möglich. Dafür muss es eine sehr gute Begründung geben.
After all this time ? Always.

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Wolkenbruch
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Beitrag Di., 19.11.2019, 16:35

Vielen lieben Dank für Eure schnellen Rückmeldungen! :)

Also gäbe es die Möglichkeit... nun gut. Ich denke aber, dass meine Thera keine Verlängerung beantragen wird. Vielleicht ist es auch mal gut, endlich wieder ein Leben ohne Therapie nebenbei zu führen - gezwungenermaßen. Ich sollte so oder so die letzten Sitzungen gut nutzen.

Alles Gute Euch!

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lisbeth
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 07:26

Wolkenbruch hat geschrieben: Di., 19.11.2019, 16:35 Ich denke aber, dass meine Thera keine Verlängerung beantragen wird.
Anstatt es dir (für dich) zu denken, könntest du ja auch nochmal bei ihr direkt nachfragen.
Was hättest du zu verlieren?
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Kaonashi
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Beitrag Mi., 20.11.2019, 07:45

Ich denke, sie würde die Entscheidung über eine Verlängerung auch davon abhängig machen, was du sagst, also ob du sagst, du brauchst mehr Stunden, weil du noch Thema xy bearbeiten möchtest, dann wird sie das vermutlich berücksichtigen.

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Wolkenbruch
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Beitrag So., 24.11.2019, 22:39

Herzlichen Dank lisbeth und Kaonashi für Euren Zuspruch! :)

Ich habt auf jeden Fall Recht. Nur ist es so, dass ich hin- und hergerissen bin: in dieser Zusammenarbeit fehlt es an einer Grundsympathie und ich fühle mich daher nicht mehr so ganz bei meiner Thera wohl. Ich weiß nicht, wieso. Aber aus dem Grund denke ich, dass es gut ist, wenn sich unsere Wege dann doch trennen, auch wenn ich noch die weiteren Sitzungen benötigen würde. Evtl. könnte ich die Stunden auch beim wem anderes machen... ich werde das die nächsten Sitzungen entscheiden und dann dies eben doch mal bei ihr ansprechen. Sie wird ja selber merken, dass es zwischen uns schwierig ist.

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~~~
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Beitrag Mo., 25.11.2019, 00:26

Wollte nur noch anmerken, dass die Krankenkasse in Deutschland auch nach Ende der Therapie noch 150 Minuten im Quartal zahlt.
Also nach 80 Stunden. .

(Wenn man sich so anschaut, dass in den meisten Ländern Psychotherapie nicht von der KK gezahlt wird, leben wir da echt in nem Luxusland, finde ich.)
"You cannot find peace by avoiding life."
Virginia Woolf

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Wolkenbruch
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Beitrag Mo., 25.11.2019, 11:25

Danke Dir, ~~~, für den Hinweis! :) Ja, da haben wir es in der Tat echt sehr gut. Dennoch haben wir in unserem Land noch das Problem, dass psychische Krankheiten stigmatisiert sind.

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Drachenherz
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Beitrag Di., 29.12.2020, 21:56

Hallo zusammen,

ich habe bereits gesucht, aber nicht wirklich etwas zu meiner Frage gefunden:

Ich mache zurzeit eine Verhaltenstherapie und habe 60 Stunden hinter mir. Momentan läuft die Verlängerung um weitere 20 Stunden.

Meine Frage ist nun, wie es danach weitergehen kann. Ich brauche definitiv noch mehr Stunden. Hat jemand Erfahrungen, ob die KK noch mehr genehmigt? Falls nein, hat jemand bereits Widerspruch eingelegt und ist in letzter Instanz schob mal vor‘s Sozialgericht gezogen und hat dort gewonnen?

Liebe Grüße
Drachenherz

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Montana
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Beitrag Di., 29.12.2020, 23:40

Gemacht habe ich das nicht, aber der Versuch ist relativ schwierig und die Erfolgsaussichten extrem gering. Du würdest nur eine handvoll Stunden mehr bekommen. Und nur, wenn dadurch "der Behandlungserfolg gesichert" würde oder ähnliches. Davon bist du aber weit entfernt, richtig? Es geht um viel mehr Stunden.
Möglichkeit 1: Verfahrenswechsel und damit kompletter Neubeginn der Zählung deiner Stunden. Ist aber mit einem Wechsel des Therapeuten verbunden. Ob das für dich in Frage kommt, musst du beurteilen.
Möglichkeit 2: Alternative Finanzierung. Ich habe gerade einen Antrag gestellt bei einem Hilfsfonds. Gleicher Grund wie bei dir. Ist aber abhängig davon, warum die Therapie nötig ist. Für andere Hintergründe mag es ebenfalls solche Möglichkeiten geben, da müsste man nachforschen.
Möglichkeit 3: stationäre Therapie.

PS: Das Sozialgericht würde mit der Entscheidung vermutlich so lange brauchen, dass zwei Jahre locker rum sind und du sowieso eine neue Therapie beginnen kannst.

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