Möglich, die 2 Jahre Therapiepause zu umgehen?

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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spirit-cologne
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Beitrag Mi., 11.12.2019, 03:03

Verfahrenswechsel oder nicht spielt genau genommen keine Rolle. Es muss immer sofort ein Bericht an den Gutachter geschrieben werden, wenn die letzte Therapie weniger als 2 Jahre her ist, auch wenn man das Therapieverfahren wechselt.

Der einzige Unterschied ist, dass bei einem Verfahrenswechsel leichter zu begründen ist, warum diese Therapie jetzt einen Erfolg bringen soll, den die letzte nicht hatte. Es gibt aber bestimmte Umstände, bei denen man auch im selben Verfahren gute Chancen auf eine erneute Bewilligung hat, z.B. wenn es eine neue Symptomatik ist, eine besondere Schwellen- oder Krisensituation vorliegt (z.B. Studien-/Berufsabschluss in Gefahr, traumatisches Erlebnis o.ä.) oder eventuell auch, wenn man belegen kann, dass das Scheitern der letzten Therapie nicht mit dem Verfahren, sondern der Person des Therapeuten bzw. der therapeutischen Beziehung zusammenhing (das ist aber auch schon recht schwierig zu begründen und geht natürlich nur, wenn man auch den Therapeuten wechselt).

Dann bleibt nur noch das Problem einen Therapeuten zu finden, der sich das antun will, sich ggf. mit dem Gutachter/Obergutachter rumschlagen zu müssen für einen Patienten, der erst vor kurzem eine Therapiechance hatte, wenn auf der Warteliste etliche Patienten stehen, bei denen man erstmal easy Kurzzeittherapie beantragen kann, die vermutlich genauso therapiebedürftig sind und bisher noch keine Gelegenheit dazu hatten.

Es gibt sicherlich Ausnahmen, aber ich bin ehrlich gesagt der Meinung, dass es in den meisten Fällen gut ist, wenn man nach ein paar Jahren Therapie erst mal eine Therapiepause macht, u.a. auch, um Abhängigkeiten von Therapeuten entgegenzuwirken und die Selbstverantwortung des Patienten zu stärken und genug Zeit zu geben, das in der Therapie gelernte auch in der Praxis umzusetzen. Es gibt ja zur Not auch noch andere Hilfsangebote, Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen, sozialpsychiatrischer Dienst usw....
It is better to have tried in vain, than never tried at all...

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Shukria
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Beitrag Mi., 11.12.2019, 07:36

Bei mir hat das 2mal geklappt.

Nach 1therapie nach suizidversuch hatte ich ein Jahr nach deren Abschluss ne neue weil mein Großvater sich selbst getötet hatte und ich in ne Depression rutschte und auch 1jahr nach dieser eine weitere aufgrund einer Fehlgeburt und Depression.

Das sind dann aber leider keine Therapien wo man Zeit hat wirklich aus einer stabilen Phase an tieferen Mustern zu arbeiten und auch kurzfristig hierfür eine Destabilisierung in Kauf zu nehmen , das reicht dann immer nur zur Krisenintervention und Stabilisierung und dann sind schnell mal 50h bzw. 1, 5 Jahre um und die Therapie beendet.
Das war immer nur wie Feuerwehr, das dahinterliegende Muster warum man bei solchen Belastungen immer mit ner Depressionen reagiert konnten wir nicht bearbeiten. Dafür ist erst jetzt, 5jahre später Raum/Zeit. Dafür braucht es als Voraussetzung erst mal dieses Stabilität und Ressourcen kleine Belastungen selbst abfangen zu können, was vorher gar nicht da war.


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neu an Bo(a)rd!
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Beiträge: 1

Beitrag Sa., 01.02.2020, 21:34

Hallo, ich bin neu hier und hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich meine Frage in diesem Thread stelle - da es im Grunde dasselbe Thema ist. :red:

Und zwar wollte ich mich erkundigen, ob jemand weiß, wie es sich auf diese "Sperrfrist"/"Gutachtenpflicht" auswirkt, wenn man die erste Therapie quasi einfach abgebrochen hat. (Konkret war es so, dass ich mich zu lange nicht bei meiner Therapeutin gemeldet hatte, und sie dann nach einer gewissen Abwartezeit den Therapieplatz weitervergeben hat - dadurch war die Therapie dann zuende. Ich weiß, ich weiß, nicht sehr gut gemacht - ich war zu der Zeit irgendwie einfach mit allem vollkommen restlos überfordert und hatte es deshalb irgendwie nicht hingekriegt, rechtzeitig auf die E-Mails zu antworten :/ Sehr dumm natürlich.

Daher nun die Frage, ob sich diese Art des Therapieendes besonders stark negativ auswirkt, wenn man vor Ablauf der Zweijahresfrist nochmal eine Therapie beantragen will? D. h. steht das dann irgendwo in einer Akte und die Krankenkasse lehnt dann direkt ab? Oder ist das der Krankenkasse und diesen Gutachtern völlig egal, wieso man die erste T. nicht zu Ende gemacht hat? Zählt dann nur die Frist und das ev. neue 'Krankheitsbild'?

Ich hoffe ja wirklich sehr, dass ich mich berappeln kann und keine Therapien mehr benötigen werde - allerdings habe ich schon irgendwie Angst, was passiert, falls ich z. B. in einem Jahr wieder Probleme bekommen sollte und dann keinen Zugang zu Hilfe habe.

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Sinarellas
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weiblich/female, 40
Beiträge: 1993

Beitrag Mo., 03.02.2020, 08:54

Geh zu deiner Krankenkasse, sprich mit deinem Betreuer dort und frage ab, wie die Modalitäten sind.
..:..

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