Gelder vom Fonds während einer Privatinsolvenz

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Tamila
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Gelder vom Fonds während einer Privatinsolvenz

Beitrag Di., 26.07.2016, 20:12

Liebe Foris,

bei mir ist die Situation, dass ich vom Fonds aktuell die PT bezahlt bekomme. Da läuft es so, dass ich
die Rechnung einreiche und der Fonds zahlt an den Therapeuten.

Jetzt ist für mich die Frage: ich möchte Gesundheitskosten beim Fonds beantragen, weil ich die (allesamt sicher Folgen des missbrauchs, auch schon dort aufgelistet) während der Inso fast kaum mehr , wenn nicht sogar gar nicht mehr aufbringen kann, und diese vom Fonds übernommen würden, dann zahle ich ja in der Apotheke, sicher sammeln sich erstmal so vierteljährlich Kosten an (monatlich ist sicher auch für den Fonds zu aufwendig), d.h. Ich kann die Quittungen einreichen, werde aber das Geld direkt aufs Konto erhalten.

Was wenn der Insoverwalter, der die Kontoauszüge wohl monatlich erhält, das sieht? Sind sie überhaupt pfändbar und wenn nein, wie kann ich das nachweisen oder wie vorgehen?

Lg Memory
लोकाः समस्ताः सुखिनो भवन्तु]

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Chakotay
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Beitrag Di., 26.07.2016, 22:52

Oh, Memory, tut mir Leid, aber darüber weiß ich überhaupt nicht Bescheid. Bekomme meine Stunden auch vom Fonds bezahlt, aber deine Frage ist sehr speziell.
Kannst du nicht bei einer Schuldnerberatung o.ä. nachfragen, die müssten sich doch mit diesen Dingen auskennen?
Meine persönliche - aber völlig laienhafte - Meinung ist, dass die Fondsgelder nicht pfändbar sein können, denn jeder in jeder finanziellen Situation kann sie ja beantragen und erhalten, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich drücke dir die Daumen!
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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lisbeth
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Beitrag Mi., 27.07.2016, 06:28

Liebe Memory,

das ist wirklich verwickelt. Meine Ideen dazu:

geht es um gesetzliche Zuzahlungen zu verschreibungspflichtigen Medikamenten? Da kannst du dich von befreien lassen, wenn dein Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze liegt. Und wenn du als "chronisch krank" giltst, dann liegt die Grenze nur bei 1 % statt bei 2%.

Wenn es um andere Medikamente geht: Du reichst ja dann sicherlich die Quittungen beim Fonds ein. Oder geht es um einen pauschalen Betrag? Mein Vorschlag wäre: Kopie machen und an den Insolvenzverwalter schicken? Der sieht ja dann auf den Kontoauszügen sowieso, dass du Geld vom Fonds bekommst (hat der eigentlich Schweigepflicht??) Das ist ja kein "Einkommen" in dem Sinne sondern Kosten, die dir erstattet werden... Vielleicht kann der Fonds auch beim Verwendungszweck angeben *Erstattung* von XYZ, damit das deutlich wird?

Gibt es eine Stelle wo du dich beraten lassen kannst wie du während der Insolvenz mit solchen Dingen am besten umgehst? Oder hast du eine Person, die dich während der Insolvenz "betreut" dh mit Rat und Tat zur Seite steht?

Solche Situationen gibt es - in anderer Konstellation - sicherlich öfters: es gibt ja auch privat Versicherte, die in die Privatinsolvenz gehen, da läuft es ja ähnlich: Sie schießen die Behandlungskosten vor und die Versicherung erstattet. Da muss es auch eine Möglichkeit geben, das auch für den Insolvenzverwalter nachzuweisen.

Wünsche Dir auf alle Fälle, dass du eine Lösung findest, die für dich funktioniert.

Alles Gute, Lisbeth.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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Tamila
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Beitrag Mi., 27.07.2016, 07:27

Hallo liebe Chakotay und liebe Lisbeth,

vielen Dank für eure super schnellen Antworten. Mich beschäftigt im Moment so viel, dass ich nicht mehr weiß, wo mir der Kopf steht. Ich bin von einem Schuldnerberater der Caritas betreut während der Insolvenz.Aber der wußte nichts über den F onds und wie es da läuft. Er meinte, wenn es zweckgebunden ist und ich (bisher war es ja so) das Geld gar nicht auf mein Konto bekomme, sondern z.B. eben der/die jeweilige TherapeutIn, dann ist es nicht mal greifbar und klar zweckgebunden.
Aber wenn ich es auf mein Konto bekomme, dann wäre das wieder schwieriger. Warum und was man dagegen machen kann usw. das konnte er mir nicht sagen.

Das mit der Befreiung bei der Krankenkasse ist natürlich eine gute Idee. Die kann ich dann aber auch erst machen, wenn ich dann richtig in Insolvenz bin. Naja, obwohl jetzt habe ich auch nur ein Einkommen von 1278 Krankengeld. Das ist viel weniger als mein Nettogehalt vorher (1614). Das macht was aus. Definitiv.
Ich hatte bei der Vorberechnung vergessen, dass von den 90% vom letzten Netto auch noch die Versicherungsbeiträge abgezogen werden.

Ich soll während der Insolvenz von 260 Euro im Monat leben! Das kann doch nicht sein!?
Damit habe ich weniger als ALG 2 . Der Schuldnerberater hat glaube ich auch zeitweise zu wenig ZEit. Er hat auch nicht hingehört als ich noch die Mietnebenkosten-Nachzahlung und die Stromkostennachzahlung erwähnte, die wir auch auf monatlich umrechnen müssen, wie mit der GEZ, Versicherung usw. Ich habe da einen Durchschnitt errechnet der letzten Jahre und den auf monatlich umgesetzt. Wenn er den mit einberechnet, wird es sehr mau. Irgendwie hat er das so hingerechnet, dass es für ihn aufgeht, hatte ich das Gefühl...aber das werde ich ihm sagen müssen, dass ich nicht von 260 Euro leben kann! Was, wenn was kaputt geht, ich muss auch mal renovieren, reparieren lassen oder ähnliches. Das geht definitiv nicht gut! ICh werde hoffentlich eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze erhalten. Meine einzige Chance. Und vom Fonds brauche ich mehr und mehr praktische Sachen zum Überleben, als die Therapien, die ich wollte, sprich Härtefallbeantragungen könnten evtl in die Richtung gehen, wenn keine staatl. Stelle zahlt.
Aber eigentlich will ich das nicht und der Fonds macht das wohl auch nicht zwingend.

Ich habe gestern gelesen, man muss beim Sozialamt eine fiktive Sozialhilfe erstmal berechnen lassen, und das dann dem Insolvenzgericht vorlegen. Und die können, wohlgemerkt KÖNNEN (müssen nicht!!!!), dann die Grenze anheben. Wenn sie es nicht machen, gibt es Bürger (ich habe studiert und mich bemüht nach all meinen Lebenserfahrungen) die unter der ALG2 Grenze leben. Was für ein Absturz.

Ich hätte eigentlich gern einen Folgeantrag für eine alternativ körperliche Behandlung zur Linderung meiner vielen Folgekrankheiten vom MB beantragt, weil ich am Medikamente absetzen bin und endlich mal wieder frei davon leben möchte -wenn es geht. Also entgiften, Körper unterstützen usw.

Sorry, war jetzt viel meine Geschichte mit drin....aber floss gerade etwas verzweifelt aus mir heraus.

LG Memory

LG und vielen lieben Dank!

LG Memory
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stern
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Beitrag Mi., 27.07.2016, 07:35

Weiß ich nicht, habe aber mal gegooglt:
https://www.fonds-missbrauch.de/meldung ... pfaendbar/
Demnach eher nicht pfändbar... was aber nicht zwingend verhindern kann, dass es doch versucht werden könnte (andere Urteile sind ja nicht zwingend bindend). Hier auch die Begründung in einem ähnlichen Fall:
http://www.fonds-heimerziehung.de/filea ... eit_01.pdf
Ähnlich dürfte man hier auch begründen können.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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(alte Weisheit)

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saffiatou
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Beitrag Mi., 27.07.2016, 09:34

Hallo Memory,
Ich denke auch, daß niemand auf die Gelder vom Fonds zugreifen kann (also nicht pfändbar sind), da sie Dir ja zweckgebunden überwiesen werden. Du bereicherst Dich damit ja nicht, sondern bezahlst den Thera und die Medis.

Alles Gute,
Saffia
never know better than the natives. Kofi Annan

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Tamila
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Beitrag Mi., 27.07.2016, 22:17

Vielen Dank ihr Beiden! Das war sehr hilfreich!

Ja, so wird es dann wohl auch sein! Gott-sei-dank.

LG Memory
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