Wenn die Krankenkasse die Bewilligungsfrist versäumt...

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lisbeth
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Wenn die Krankenkasse die Bewilligungsfrist versäumt...

Beitrag Mi., 08.11.2017, 14:08

Ging hier zwar nicht um Psychotherapie, aber da Psychotherapie auch eine antragspflichtige Leistung ist, dürfte das Urteil mMn auch dort gelten:

http://www.krankenkassen-direkt.de/news ... 7690436843
Kasse nach versäumter Entscheidungsfrist an "fiktive" Leistungsgenehmigung gebunden

08.11.2017·Entscheidet eine Krankenkasse nicht fristgerecht über einen Leistungsantrag, kann der Versicherte die Leistung kraft "fiktiver Genehmigung" verlangen. Hierbei ist weder eine Vorleistung durch den Versicherten notwendig, noch kann die Krankenkassen die fiktive Genehmigung zurücknehmen. Dies hat das Bundessozialgericht am Dienstag in Kassel entschieden.
Grundsätzlich eine Entscheidung im Sinne der Patienten. Trotzdem sollte man sich in einem solchen Fall noch fachkundigen Rat einholen (VdK oder Anwalt für Sozialrecht oä), da es bei der Berechnung der Fristen (ab wann wird gezählt usw..) auch einiges zu beachten gibt... Und inzwischen dürften die Kassen die Fristen bei Psychotherapie auch auf dem Zettel haben.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

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