Ausfallregelung/Ausfallhonorar

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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Dunkle
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Ausfallregelung/Ausfallhonorar

Beitrag Mi., 21.11.2007, 13:56

Hallo,


wer weiß einen guten Link zu diesem Thema?

ich frage mich das gerade, wie es z. B. bei Krankschreibung ist oder bei Krankschreibung aufs eigene Kind....

Wenn ich dafür auch noch ein ausfallhonorar zahlen musss...????

Danke für Eure Tipps...

Eure D.

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Troja
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Beitrag Do., 22.11.2007, 13:11

Hallo Dunkle,

das Thema Ausfallregelung/Ausfallhonorar mußt du individuell mit deinem Therapeuten ausmachen, da gibt es keine einheitliche Regelung.

Ein Therapeut hat prinzipiell das Recht für jede von Patientenseite her ausgefallene Stunde (unabhängig was der Grund hierfür ist) ein Ausfallhonorar zu verlangen. Wie dein Therapeut das genau handhabt, welche Fristen er für eine unentgeltliche Absage deinerseits er setzt, welche Ausnahmen er macht oder nicht, wieviel er verlangt etc. mußt du bei deinem Therapeuten erfragen.

Alles Gute,
Troja

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Dunkle
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Beitrag Mi., 23.01.2008, 02:34

Hallo nochmal,

jetzt ist es akut: meine sechsjährige Tochter hat einen Infekt, der Kinderarzt hat mich zu ihrer Pflege krankgeschrieben. Ich bin alleinerziehend. Nun fallen dadurch drei Stunden meiner Psaychoanalyse aus. Der Analytiker sagte, es sei sehr ungerecht und widersprüchlich, aber er könne die Stunden nun mal nicht abrechnen und müsse sie mir in Rechnung stellen. Und das, obwohl die Kasse ja "weiß", dass ich zu Hause bleiben muss.

Von der Analytikerseite aus ist es zu verstehen, so schwer es auch fällt. Denn er kann ja nicht wegen mir seine Regelungen ändern, das verstieße dann gegen die Neutralität.

Hat aber jemand Erfahrungen in einem solchen Fall? Ich wollte doch noch bei der Kasse nachhaken, ob es da eine Kulanzregelung gibt...

Ich weiß, das ist sehr speziell, aber vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen ähnlicher Art?

Liebe Grüße, Dunkle

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matrjoschka
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Beitrag Mi., 23.01.2008, 16:57

Sag mal, was hast du denn zu Beginn deiner Analyse mit deinem Analytiker vereinbart? Ich finde seine Vorgangsweise etwas antiquiert - um es höflich auszudrücken.
Aber wenn du von Beginn an mit seiner "Regelung" einverstanden warst - tja, dann hast du dich sozusagen auf diesen Vertrag zu seinen Bedingungen eingelassen.
Dass die Krankenkasse in so einem Fall natürlich nicht zahlt, verstehe ich noch am allerbesten an der ganzen Situation.
Was habt ihr eigentlich vereinbart, wenn dein Analytiker mal krank ist? Bekommst du dann die Stunden, die er nicht halten kann von ihm gutgeschrieben? Also sagen wir, er fällt dreimal aus, musst du dann die nächsten drei Sitzungen dafür kein Honorar bezahlen?
Würde mich sehr interessieren.

so long,
matrioschka
Die Menschen: Nicht sich dem opfern, was sie sind, sondern dem, was sie werden können.
A.d.Saint-Exupéry

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Flugente
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Beitrag Mi., 23.01.2008, 17:05

Klingt wirklich ein bisschen eigenartig. Die Krankenkasse wird wohl nichts zahlen, weil eben keine Leistung erfolgt ist, aber dass der Analytiker die Nicht-Leistung weiterverrechnet ist äußerst unlogisch.

Nachdem du dein Kind pflegen musst, wirst du darüber eine Bescheinigung vom Kinderarzt bekommen und damit sollte die Sache vom Tisch sein.

Ich sehs ja ein, wenn man kurz vor der Stunde absagt aber in dem Fall weiß er ja bereits Bescheid über die nächsten Stunden und kann die Termine vergeben und wenn ers nicht kann dann ist es Pech - höhere Gewalt die nachweisbar ist.
Eisberg voraus!

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münchnerkindl
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Beitrag Mi., 23.01.2008, 17:29

Also ich würde nicht zahlen. Wenn ich beim Frisör einen Termin absage muss ich den nicht trotzdem bezahlen.

Auch wenn ich einen Termin bei der Krankengymnastik absage muss ich die nicht zahlen...

So kleinlich das jetzt von meiner Seite klingt, das wäre für mich ein Grund die Therapie zu beenden. Weil mir dann zu offensichtlich würde daß es dem Analytiker/Therapeuten vorrangig nicht um mich , meine Genesung geht sondern um Geld auf seinem Konto.

Was wäre wenn Du zB von Harz 4 leben müsstest und eine Analyse machst. 3 Stunden Analyse zu bezahlen, da wäre die Hälfte von dem Geld das zum Lebensunterhalt bleibt weg.. So jemand könnte sich das schlicht und ergreifend nicht leisten. Oder soll ein mittelloser Mensch um dem Therapeuten das Einkommen zu garantieren dann die Hälfte des Monats nichts essen und den Strom nicht mehr bezahlen?

In jedem anderen Beruf lebt ein Selbstständiger mit einer gewissen Quote geplatzter Aufträge, sei es Kunden zahlen nicht, Kunden sagen kurzfristig ab etc.

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Jelka
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Beitrag Mi., 23.01.2008, 19:50

Dunkle hat geschrieben: Der Analytiker sagte, es sei sehr ungerecht und widersprüchlich, aber er könne die Stunden nun mal nicht abrechnen und müsse sie mir in Rechnung stellen. Und das, obwohl die Kasse ja "weiß", dass ich zu Hause bleiben muss.
Wenn er das selbst sehr ungerecht und widersprüchlich fände, müsste er sie dir gar nicht berechnen, weil das in seinem Ermessen liegt.
Von der Analytikerseite aus ist es zu verstehen, so schwer es auch fällt. Denn er kann ja nicht wegen mir seine Regelungen ändern, das verstieße dann gegen die Neutralität.
Da es seine Regeln sind, die er selbst aufstellt, würde ich mich an dem Punkt aber doch fragen, warum er die so kompromisslos hart aufstellt.
Hat aber jemand Erfahrungen in einem solchen Fall? Ich wollte doch noch bei der Kasse nachhaken, ob es da eine Kulanzregelung gibt...
Ich wüsste nicht, was die Kasse da machen soll. Die kann ihm ja nicht das Ausfallhonorar zahlen, weil du krank bist.

Wenn du nichts Spezielles unterschrieben hast, könntest du aber mal nachforschen, inwieweit überhaupt alle 3 Stunden davon betroffen sind. Ich weiß nicht, was die offizielle Regel ist, in welcher Zeit man abgesagt haben muss, damit es nicht in Rechnung gestellt werden kann.

Schau mal, hier. Da ist das ein bisschen aufgelistet. Vielleicht hilft dir das weiter.
Zum einen ist da von 48 Stunden die Rede, zum anderen muss er sich bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben. Wenn er also schon im Voraus beschließt, dass du alle 3 Stunden zahlen musst, hat er das wohl nicht im Mindesten vor, denn er kann ja jetzt noch gar nicht wissen, dass er die Termine nicht vergeben kann.
Ich weiß, das ist sehr speziell, aber vielleicht hat jemand von Euch Erfahrungen ähnlicher Art?
Ich weiß nur, dass ich mal in einer probatorischen Sitzung mit einem aneinander geraten bin, weil der ein Ausfallhonorar haben wollte, selbst wenn ich nicht komme, weil ich unterwegs von einem Auto angefahren werden würde. Da ich zu der Zeit Sozialhilfe bezogen habe, hätte ich mir das gar nicht leisten können. Das war mir eindeutig zu unkulant und zu dem bin ich auch nie wieder gegangen. Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass auch Therapeuten ihr Geld verdienen müssen und da die ja keine "Laufkundschaft" haben, müssen sie sich natürlich darauf verlassen, dass die Termine auch eingehalten werden. Sonst sitzen sie da herum und verdienen kein Geld. Bei zu kurzfristigen Absagen können sie den Termin ja auch nicht mehr neu vergeben. Nun nagen Therapeuten aber für gewöhnlich nicht am Hungertuch und ich bin der Meinung, wenn sowas als Ausnahme und mit gutem Grund tatsächlich mal passiert, dazu noch jemandem, der gerade mal das Existenzminimum hat, dann wäre es sehr fair, es dann nicht zu berechnen und sich stattdessen mit Gutachten die Zeit zu vertreiben, die ja auch geschrieben werden müssen (oder was auch immer).

Bei so strengen Kriterien kann ich ansonsten keine Therapie machen, weil ich ja permanent in Panik wäre, dass ich mich plötzlich und ohne es verhindern zu können verschulden müsste.
Irgendwie wird das alles schon funktionieren ...

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Dunkle
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Beitrag Do., 24.01.2008, 13:35

Hallo, Ihr Lieben,

zuerst mal herzlichen Dank für Eure Antworten!! Was Ihr geschrieben habt, fand ich bei mir auch wieder.

Heute hatte ich nach den drei Ausfallstunden wieder "Stunde" und es war eine ausgesprochen lehrreiche Stunde zu dem Thema: "Sprich drüber!"

Ein Grund, die Therapie abzubrechen, ist so ein Fall ganz sicher nicht, liebe Petra. Es ist - im Gegenteil - ein Grund, die Therapie aufzubrechen, zu schauen, wie ist denn unser Verhältnis, was für Ängste, Zornigkeiten enstehen in dieser schwierigen Art von sehr intimen aber doch professionellen Zuammensein? Das haben wir gemacht - wir haben genau hingeschaut- und es war erstaunlich für mich.

Auf der praktischen Seite haben wir beide, der Analytiker und ich, einen Vorschlag parat gehabt, wie wir es anders lösen könnten. Wir werden weiter darüber reden und uns dann für einen dieser Vorschläge entscheiden.

Aber doch waren da genau meine Gedanken, die ich bei euch wiederfand, er ist hart, unzugänglich, antiquiert, geizig, blöd und was weiß ich noch. Und genauso Selbstvorwürfe: Wie konnte ich nur so blöd sein und so etwas nicht vorher regeln...usw. usw.

Es wird mich lehren, mehr Vertrauen darin zu haben, meine Gedanken zu öffnen und damit ihm Gelegenheit zu geben, daran teilzuhaben. Denn das ist der Sinn der Analyse.

Vielen Dank und liebe Grüße von der Dunklen!

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cut800
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Beitrag Do., 04.02.2010, 14:32

Hallo,

interessantes Thema.

Mein Therapeut verlangt 10 Tage vorab, um einen abgesagten Termin nicht dem Klienten in Rechnung zu stellen.
Dabei verfährt er innerhaln der 10-Tage-Frist so, dass er die Hälfte des Betrages dem Klienten in Rechnung stellt.
Bei mir als Privatpatient ist das dann immer noch die Summe, die er von einem gesetzlich Versicherten bekommen würde. Mit dem Unterschied, dass ich und nicht die Krankenkasse den - halbierten - Betrag bezahlt.

10 Tage vorher! Ich habe noch keinen Termin abgesagt, frage mich aber, wie je ein Mensch 10 Tage vorher wissen soll, ob er zur Sitzung fehlt, krank ist, im Stau steht, einen Todesfall in der Familie hat usw ....

In mir regt sich Widerstand ob der Regelung, zumal ich mehrere Termine in der Woche bei ihm habe.

Was soll/kan ich tun?

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Wildkatze
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Beitrag Do., 04.02.2010, 16:45

Ich habe einmal in der Woche einen Termin.
Wir vereinbaren von Woche zu Woche einen neuen Termin.

Wenn ich meinen Termin 10 Tage vorher absagen müsste, dann müsste ich ihn ja schon absagen, bevor ich ihn überhaupt habe.

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Laura13
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Beitrag Do., 04.02.2010, 16:58

Vermutlich ist das wohl in einer Psychoanalyse anders geregelt, als bei einer Verhaltenstherapie....?
Bei einer Analyse hat man ja scheinbar mehrere Termine in der Woche über einen sehr langen Zeitraum...soweit ich das nun mit bekommen habe....ich mache allerdings eine VT, deshalb kenne ich mich da nicht aus. Mein Thera hat auch noch nie etwas von Ausfallhonorar gesagt....

LG
Laura
Die Nacht holt heimlich durch des Vorhangs Falten
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Schau, ich will nichts, als deine Hände halten
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Tristezza
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Beitrag Do., 03.02.2011, 19:11

Hallo,
hat jemand schon mal gehört, dass ein Psychotherapeut bei Klinikaufenthalten des Patienten ein Ausfallhonorar verlangt?
Ich hatte einige probatorische Gespräche bei einer Analytikerin, die mir im letzten Gespräch gesagt hat, dass ich ihr die durch einen Klinikaufenthalt ausgefallenen Sitzungen bezahlen müsste (bzw. ein Ausfallhonorar entrichten müsste). Da ich öfter mal in einer psychiatrischen oder psychosomatischen Klinik bin, was sie auch weiß, könnte das für mich sehr kostspielig werden. Deshalb werde ich nun keine Therapie bei ihr beginnen können - abgesehen davon, dass ich ihre Regelung für unmoralisch halte. Bei meinen Recherchen im Internet bin ich dann auch auf folgenden Text der Psychotherapeutenkammer Berlin gestoßen:

5.1 Frist zur Absage
Es kann mit den Patienten vereinbart werden, dass eine kostenfreie Absage nur innerhalb
einer bestimmten Frist möglich ist. Meist wird eine 24- Stunden- Frist vereinbart. Auch die
Kammer hält diese Frist für angemessen. Sie wird von den meisten Gerichten anerkannt.
Eine Absagefrist, die 48 Stunden (so auch das AG Rheda-Wiedenbrück, AZ: 4 C 40/08)
überschreitet, wird von der Kammer als Berufsverstoß angesehen. Gleiches gilt für
Urlaubszeiten. Im Interesse der Kontinuität einer Psychotherapie sollten zwar längere
Unterbrechungen möglichst vermieden werden. Eine Bindung des Patienten an die
Urlaubszeiten der behandelnden PP/ KJP ist jedoch ebenso unzulässig, wie das Erheben
eines Ausfallhonorars für Zeiten des rechtzeitig angekündigten Urlaubs der Patienten.

Die Kammer würde die Berechnung eines Ausfallhonorars bei einem rechtzeitig angekündigten Klinikaufenthalt also als Berufsverstoß ansehen! Heute habe ich meine Psychiaterin gefragt, was sie davon hält, worauf sie meinte, dass Psychoanalytiker früher (!) sich auch während des Urlaubs ihrer Patienten haben bezahlen lassen, von daher könne sie sich vorstellen, dass es auch bei Krankenhausaufenthalten so gehandhabt wird. Aber zumindest die Psychotherapeutenkammer Berlin stellt dies als unzulässig dar. Weiß jemand, wie andere Psychotherapeutenkammern dazu stehen?

Tristezza

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lamedia
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Beitrag Do., 03.02.2011, 19:31

Hallo Tristezza,

die Psychotherapeutenkammern der jeweiligen Bundesländer sind ja auch für Patienten zu kontaktieren. Wenn Du es genau wissen willst, würde ich da mal bei der für Dein Bundesland zuständigen anrufen. Das Dokument, was Du zitierst, scheint eine Stellungnahme der Berliner Kammer zu sein, weil um die Ausfallhonorar-Regelung wohl auch einige gerichtliche Auseinandersetzungen geführt wurden. (Hatte ich damals in Verbindung mit dem "Angebot" für so eine Ausfall-Honorar-Therapie einer Therapeutin recherchiert)

Nach meinem Empfinden würdest Du, falls Ihr Euch zur Krankenhaus-Regel vor Gericht streitet, wohl eine reelle Chance haben, Recht zu bekommen. (Stichwort Verhältnismäßigkeit) (Justistische Laiin, aber ich gehe mal davon aus, dass unbedarfte Richter sich nicht unbedingt selbstverständlich in das psychoanalytische Denken einstimmen werden und das Recht und die Methode der Therapeutin vor Dein Recht stellen werden.)

Aber was bringt einem das? Sie stellt die Bedingungen nun mal auf. Man kann sie eingehen mit dem inneren Vorbehalt, dass sie höchstwahrscheinlich vertragsrechtlich nichtig sind, aber will man im Konfliktfall wirklich klagen?
Verstehen kann man diese Regelung mit gutem Willen wirklich höchstens als "pädagogische" Methode und vom Standpunkt der (mir sehr gierig scheinenden) Finanzplanung der Therapeutin.

LG, lamedia

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stern
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Beitrag Do., 03.02.2011, 20:02

z.B. Bremen:
Der Kammervorstand empfiehlt, mit dem Patienten zu Beginn der Behandlung zu vereinbaren, dass ein Ausfallhonorar dann erhoben werden kann, wenn dieser innerhalb einer Frist von 48 Stunden oder zwei Werktagen einen vereinbarten Sitzungstermin absagt. Dies gilt in gleicher Weise für Urlaubszeiten. Zwar sollten im Interesse der Kontinuität einer psychotherapeutischen Behandlung längere Unterbrechungen vermieden und dies dem Patienten fachlich verdeutlicht werden, allerdings halten wir die Bindung des Patienten an Urlaubszeiten des Behandlers für nicht zulässig. Weiterhin empfehlen wir, diese Absprachen im Rahmen eines schriftlichen Behandlungsvertrages niederzulegen. Muster für solche Verträge können in der Geschäftsstelle angefordert werden.
http://www.pk-hb.de/aktuell/dokumente/1436984.html
Hamburg:
Auszugsweise, da sind noch ein paar andere wichtige Passi im ganzen Link dabei

Was aber, wenn der Patient vorher absagt?
Im Vertrag sollte geregelt werden, wie viele
Tage vorher ein Termin durch den Patienten
abgesagt werden kann. Zu dieser
Frist und der Frage der Angemessenheit
gibt es ebenfalls keine klaren Regelungen,
da die bisherige Rechtsprechung auch
hier sehr voneinander abweicht. In der
Praxis haben sich hierbei Fristen von 3–7
Werktagen herauskristallisiert. Was auch
geregelt werden muss und oft zu Auseinandersetzungen
zwischen Patient und
Behandler führt, ist die Frage nach der Ursache
einer zu kurzfristigen oder gar nicht
erfolgten Absage. Stellen Tatbestände wie
eine plötzliche Erkrankung oder ein Unfall
Gründe dar, um einen Behandlungstermin
nicht wahrzunehmen, ohne dass
der/die Behandler/in ein Ausfallhonorar
verlangen kann? Auch hier sollte der Behandlungsvertrag
klare Aussagen enthalten.
Entweder das Ausfallhonorar ist unabhängig
von einem Grund fällig oder es
werden befreiende Gründe definiert (z. B.
Krankheit, Unfall).
...
Gleichwohl sind
Regelungen, wonach der Patient seinen
Urlaub nach dem Urlaub des/der Psychotherapeuten/
in auszurichten hat und ansonsten
für die Behandlungsstunden, die
ausfallen, weil der Patient seinen Urlaub
anders plant und nimmt, ein Ausfallhonorar
erhoben wird, unzulässig und nicht
durchsetzbar, wenn der Patient seine Urlaubsplanung
rechtzeitig mitteilt.
http://www2.bptk.de/uploads/ptj_2_08_hamburg.pdf
BW
http://www.lpk-bw.de/archiv/news2008/08 ... norar.html

ich belasse es mal dabei, weil sich für mich bereits anhand dieser Artikel herauskristallisiert, dass es sich "nur" um Empfehlungen der Kammern handelt, während höchstrichterlicher Rechtsprechung eher fehlt. Im übelsten Falle des Falles käme es somit wohl auf einen Rechtsstreit an (wobei es ein Gericht nicht wie ein anderes sehen muss... heißt ja auch oben "abweichende Rechtspr." bzw. höchstrichterliche fehlt). Inutuitiv (!) sage ich wie meine Vorschreiberin, die Chancen stünden dann nicht schlecht im Falle eines Klinikaufenthalts... aber wer braucht eine derartige Auseinandersetzung, von Vertrauensverhältnis im Fall eines Rechtsstreits ganz zu schweigen. Tendenz geht auf den ersten Blick in Richtung Absageregelung bzw. Vergütung für Urlaub unzulässig. Rechtsgrundlage § 615 BGB (der schwammig, d.h. auslegungsbedürftig ist) in Verbindung mit dem Behandlungsvertrag, also das, was mündlich oder schriftlich vereinbart wurde... und darin kann im Zweifel auch eine Krux liegen. Persönlich ziehe ich einvernehmliche und beidseitig getragene Absprachen vor.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
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(alte Weisheit)

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Tristezza
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Beitrag Do., 03.02.2011, 20:48

@ lamedia und stern
Vielen Dank für die ausführlichen Rückmeldungen und Recherchen!
Nein, ich möchte auf keinen Fall in die Lage kommen, gegen diese Therapeutin vor Gericht zu ziehen, auch wenn die Chancen gut stehen, Recht zu bekommen. Ich werde bei so jemandem erst gar keine Therapie beginnen, schon weil eine solche Regelung gegen meine ethischen Grundsätze verstößt - und offenbar nicht nur gegen meine. Ich finde, die Zahlung von Honorar während des Urlaubs lässt sich mit der Zahlung während eines Krankenhausaufenthalts vergleichen - und diese wird von mehreren Therapeutenkammern als unzulässig erklärt. Wobei man den Krankenhausaufenthalt ja im Gegensatz zum Urlaub selten beeinflussen kann - die Ausfallshonorarzahlung also noch weniger vertretbar ist.
Ich muss sagen, ich bin einigermaßen entsetzt über die Regelung bei der Psychoanalytikerin. Als sie mir diese mitgeteilt hat, habe ich es erstmal so hingenommen, weil ich dachte, dass dies öfter vorkommt. Da darüber aber gar nichts im Internet zu finden ist, denke ich nun, dass es absolut unüblich und diese Frau einfach unverschämt ist. Leider ist das schon wieder eine negative Erfahrung mit dem Berufsstand Psychotherapeut, die ich mir gerne erspart hätte.

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