Beschwerde Psychotherapeutenkammer

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Solage
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Beitrag So., 29.12.2019, 00:01

Es hat nicht jeder Arzt, Therapeut eine Haftplichtversicherung, obwohl veŕpflichtend. Kommt leider vor, da es tatsächlich keine Kontrolle gibt.

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LSeneca
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Beitrag So., 29.12.2019, 14:16

Das ist auch mein aktueller Stand- nicht jeder Therapeut hat eine Berufshaftpflichtversicherung.
Die zuständige Sachbearbeiterin meiner Krankenkasse hat mich informiert, dass die KK sich zunächst erkundigen wird, ob meine Therapeutin eine solche Versicherung hat. Danach wird entschieden, ob die KK Regressansprüche geltend macht. Ich muss der Krankenkasse mitteilen, ob ich eigene Schadensersatzansprüche geltend machen möchte.

Danke für deine Glückwünsche zum Erfolg, Solange! Ich weiß gar nicht, ob ich mich über so einen Erfolg überhaupt freuen darf. In erster Linie bin ich erleichtert, und dann wieder traurig. Der Anwalt sagte, dass es so üblich sei, dass das Gericht immer ein eigenes Gutachten erstellt.

Ich habe die Therapeutin auch bei einem Berufsverband "angezeigt". Dort besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Klärung über die Schiedskommission. Wahrscheinlich läuft es dann genauso ab, wie bei dir vor der DGPT, Mondmann. Hast du auch eine Beschwerde bei der PTK eingereicht?

Der Berufsverband, bei dem ich Beschwerde eingereicht habe, ist an das Urteil der PTK gebunden. Ich kann nur jedem empfehlen, dass Verfahren vor der PTK voranzustellen, auch um schon etwas Offizielles gegen den Therapeuten in der Hand zu haben. Viel Vertrauen in das Ermittlungsverfahren des Berufsverbandes habe ich allerdings trotzdem nicht- im ersten Schritt wurde meine Beschwerde dort abgewiesen. Erst als ich damit gedroht habe, auf das "besondere ethische Verständnis" des besagten Berufsverbandes öffentlich aufmerksam zu machen, wurde entschieden, dass man den Fall doch an die Schiedskommission weiterreichen möchte.

Meine Therapeutin ist in mehreren Berufsverbänden Mitglied. Bisher habe ich meine Beschwerde nur an einen Verband geschickt. Ich weiß nicht, ob es sinnvoll ist, die Beschwerde auch an die anderen Berufsverbände zu schicken...?

Ein wirkungsvolles Mittel, um auf das missbrauchende Verhalten eines Therapeuten aufmerksam zu machen, sind in der heutigen Zeit auch online Rezensionen über Arztbewertungsportale und Google.

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spirit-cologne
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Beitrag So., 29.12.2019, 15:03

Google, Jameda und Co kannst du natürlich machen, bringt aber nur was für den einzelnen Patienten, der das auch liest und sich davon beeindrucken lässt.

Für den Therapeuten selbst wird das weniger Auswirkungen haben. Nicht jeder Patient informiert sich im Internet. Viele Patienten suchen so lange nach einem Therapieplatz, so dass auch die "schlechten" Therapeuten die Wartezimmer voll haben.

Das ist ein weiterer Nachteil der restriktiven Gesundheitspolitik, die die Niederlassung weiterer Therapeuten verhindert, dass durch die fehlende Konkurrenz die schlechten Therapeuten (auch die, die nicht direkt strafbar machen) geschützt werden. Das liegt aber wohlgemerkt nicht an den therapeutischen Berufsverbänden, die treten dafür ein, dass sich mehr Therapeuten niederlassen dürfen (was dann natürlich den Konkurrenzdruck auf den einzelnen Therapeuten erhöht). Wenn es mehr Therapeuten gäbe, dann hätten Patienten eine tatsächliche Auswahlmöglichkeit und dann hätten auch Instrumente wie Therapeutenbewertungen im Internet mehr Bedeutung.

Wenn tatsächlich keine Berufshaftpflicht bestehen sollte, dann würde ich mich parallel an die zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden. Die Psychotherapeutenkammern sind ja nur für die berufsethischen Belange zuständig. Um Kassenpatienten behandeln zu können, muss ein Therapeut aber auch die rechtlichen vertragsärztlichen Pflichten der kassenärztlichen Vereinigung erfüllen, an die er angeschlossen ist. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist verpflichtender Teil des Versorgungsvertrages (und muss bei Eintragung ins Arztregister auch nachgewiesen werden) und wenn der nicht erfüllt ist (z.B. weil die Versicherung gekündigt wird, ohne dass dies der KV mitgeteilt wird), kann die kassenärztliche Vereinigung auch unabhängig von der vorhandenen Approbation den Kassensitz entziehen. Dann kann der Therapeut zumindest nicht mehr mit den Krankenkassen abrechnen und wenn er nur noch Privatpatienten behandeln kann, wird der Konkurrenzdruck sehr viel höher und es wird deutlich schwieriger für ihn, als Therapeut weiter tätig zu sein.

Die Mitgliedschaft in den Berufsverbänden ist dagegen freiwillig und ein potentieller Ausschluss dort daher mit relativ wenigen Konsequenzen verbunden. Ob ich jetzt da an jeden einzelnen Verband herantreten würde, würde ich mir überlegen. Das ist ja auch alles zusätzlicher Zeitaufwand und zusätzliche emotionale Belastung und ob sich das lohnt, wenn man letztlich nicht viel damit erreichen kann, würde ich sorgfältig abwägen.
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LSeneca
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Beitrag So., 29.12.2019, 15:20

Danke für deinen Beitrag, spirit-cologne.

Die Therapeutin hatte nie eine Kassenzulassung und behandelt nur noch Privatpatienten.

Ob die Therapeutin eine Berufshaftplfichtversicherung hat, ist mir eigentlich egal. Für mich ändert sich dadurch ja nicht viel, außer, dass ein außergerichtliches Verfahren schwieriger werden könnte.

Meine Therapeutin wollte mich wegen meiner Rezension anzeigen- ich gehe deshalb schon davon aus, dass sie die Rezension stört und diese negative Auswirkungen für sie hat.

LG LSeneca

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spirit-cologne
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Beitrag So., 29.12.2019, 20:09

Ah, o.k., ich war von einer Therapeutin mit Kassenzulassung ausgegangen, weil das ja der häufigste Fall ist. Ja, wenn sie auf Privatpatienten angewiesen ist, dann kannst du sie damit schon treffen. Seit die Krankenkassen kaum noch Anträge auf Kostenerstattungsverfahren genehmigen, kämpfen die Therapeuten ohne Kassenzulassung um jeden Patienten und da sind negative Bewertungen schon auch ein Machtinstrument, über das die Patienten verfügen...

Die Berufshaftpflicht ist m.M.n. schon wichtig für dich, denn wenn du Schadensersatzansprüche zuerkannt bekommst und sie - vielleicht auch durch negative Bewertungen - nicht mehr so viele Patienten hat und nicht viel verdient, dann blickst du - sofern sie kein Vermögen hat - u.U. in die Röhre. 'Ner nackten Frau kannst du nicht in die Tasche fassen... Wenn sie dagegen eine Berufshaftpflichtversicherung hat, muss die in jedem Fall zahlen. Das macht wie ich finde schon einen Unterschied.
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LSeneca
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Beitrag So., 29.12.2019, 20:56

Oh, gut, dass wir darüber schreiben. Das war mir so nicht klar, macht aber Sinn. Danke für den Hinweis!

Meine Therapie ist damals über das Kostenerstattungsverfahren genehmigt worden... die Therapeutin hatte mich regelrecht dazu gedrängt. Kann dieses Verfahren niemandem empfehlen, denn die Aussichten auf Erfolg tendieren gegen Null. Wenn es doch gelingt, dann meistens nur, weil die Krankenkasse den Antrag nicht fristgerecht bearbeitet hat.

Wonach richtet sich das eigentlich, ob ein Therapeut eine Kassenzulassung erhält?

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spirit-cologne
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Beitrag Mo., 30.12.2019, 00:07

Oh, Seneca, das ist ein leidiges Thema, dass man mit gesundem Menschenverstand nicht wirklich nachvollziehen kann...

Grundsätzlich funktioniert das genauso wie bei den Ärzten. Du brauchst eine Approbation und als Psychotherapeut noch einen Fachkundenachweis in einem anerkannten Psychotherapieverfahren (Bisher Analytische Therapie, Tiefenpsychologisch fundierte Therapie oder Verhaltenstherapie, demnächst auch noch Systemische Therapie und klientenzentrierte Gesprächspsychotherapie). Dann darfst du dich theoretisch niederlassen, sofern es einen freien Kassensitz gibt. Es gibt einen Plan, wie viele Ärzte welcher Fachgruppen bzw. wie viele Therapeuten sich in einem festgelegten Versorgungsbereich (z.B. einer Stadt) niederlassen dürfen. Ist die Grenze nicht erreicht, kann jeder einen Zulassungsantrag bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen und bekommt dann auch - sofern er die o.g. Voraussetzungen erfüllt - die Kassenzulassung. Wenn der Bereich, wo sich der Arzt/Therapeut niederlassen will aber überversorgt ist, kann er sich nur dann, wenn ein/e bereits niedergelassene/r Kollege/Kollege die Niederlassung z.B. aus Altersgründen zurückgibt, um diesen freiwerdenden Kassensitz bewerben. Soweit die Theorie, soweit noch halbwegs nachvollziehbar.

In der Praxis beginnt das Problem mit den Bemessungsgrundlagen, wo in Verwaltungsgremien auf nicht wirklich nachvollziehbaren Wegen festgelegt wird, wie viele Therapeuten in den einzelnen Städten und Regionen benötigt werden. Das ist ziemlich kompliziert und beruht mehr oder weniger auf den durchschnittlichen Therapeutenzahlen aus den 80er! Jahren. Man ist quasi hingegangen und hat gesagt, so viele Therapeuten, wie es damals gab, das ist der Bedarf. Ist natürlich totaler Humbug und hat mit der Realität heutzutage rein gar nix zu tun. Das führt aber dazu, dass von verwaltungstechnischer Seite her mehr oder weniger alle Städte und Kreise deutlich überversorgt sind und dementsprechend keine neuen Therapeuten einen Kassensitz bekommen können. Erklär das mal einem Patienten, der 9 Monate auf einen Therapieplatz warten muss... :roll:

D.h. in der Folge, da alle Versorgungsbereiche überversorgt sind, kann ein Therapeut einen Kassensitz nur im Nachbesetzungsverfahren von einem Kollegen bekommen. Über die Nachbesetzung entscheidet ein Zulassungsausschuss in dem sowohl Therapeuten als auch Vertreter der Krankenkassen sitzen. Die Kriterien für die Nachbesetzung sind zwar prinzipiell ähnlich, aber in ihrer Gewichtung gibt es deutliche Unterschiede. Während in einigen Bundesländern vor allem die Qualifikation entscheidet und welches Therapieverfahren der Therapeut ausübt (es sollen möglichst alle Verfahren an allen Orten gleichmäßig vertreten sein), ist in anderen Bundesländern vor allem entscheidend, wie lange der Therapeut auf der Warteliste steht und wie lange er schon die Approbation besitzt, bzw. wieviel Berufserfahrung er hat. Besonders unschön finde ich die Vergabepraxis in NRW. Dort entscheidet fast ausschließlich das Votum des abgebenden Therapeuten. Das bedeutet, da sich der abgebende Therapeut mit dem übernehmenden Therapeuten auf eine Ablösesumme einigen muss (was eigentlich auch bescheuert ist, weil im Gegensatz zu den Ärzten keine Räume und Geräte mit übernommen werden und es keinen überdauernen "Patientenstamm" gibt, der irgendeinen Wert darstellen würde), dass der abgebende Therapeut sich meist für den Therapeuten einsetzt, der ihm die höchste Ablösesumme zahlt. Das führt dazu, dass in den begehrten Städten wie Köln oder Düsseldorf Therapeuten bis zu 100.000 € Ablösesumme zahlen für nix, nur dafür dass sie ihren Beruf ausüben dürfen.

Das war jetzt ein Exkurs, der aber wichtig ist um zu Versehen, welche Therapeuten eine Kassenzulassungen kriegen.
Der Therapeut muss
1. die nachgewiesene Fachkunde in einem durch den Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannten Therapieverfahren haben
2. es muss dort wo er sich niederlassen will, einen Therapeuten geben, der seinen Kassensitz abgeben will
3. er muss entsprechend der jeweiligen Kriterien (Qualifikation, Berufserfahrung, Votum des abgebenden Therapeuten usw.)der geeignetste Kandidat für die Nachbesetzung sein
4. er muss bereit und in der Lage sein, die geforderte Ablösesumme zu zahlen.
Die Vergabepraxis z.B. in NRW führt dazu, dass in den Großstädten die Preise für einen Kassensitz so hoch sind, dass viele Therapeuten nicht bereit oder in der Lage sind, diese zu bezahlen, weshalb es vor allem in Großstädten verstärkt Therapeuten gibt, die ausschließlich Privatpatienten behandeln. Im Gegensatz zur Situation bei den Ärzten nehmen Therapeuten mit Kassenzulassung eher ungerne Privatpatienten, weil sie durch die verbindlich festgelegten Gebührensätze nicht mehr Geld bringen, als Kassenpatienten, aber dafür deutlich mehr Arbeit machen (Rechnung stellen, Zahlungseingänge nachhalten usw.)

Das ist jetzt grob vereinfacht dargestellt, in der Realität ist das alles noch um einiges komplizierter.
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spirit-cologne
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Beitrag Mo., 30.12.2019, 00:14

Was mir gerade noch einfällt:
Ich würde mal bei der Krankenkasse nachfragen, wie genau die rechtliche Situation im Kostenerstattungsverfahren aussieht. Ich kenne mich im Kostenerstattungsverfahren nicht so gut aus, aber meines Wissens bist ja du als Patient der eigentliche Vertragspartner, aber die Krankenkasse wird ja auch irgendwelche Bedingungen haben, unter denen sie sich zur Kostenerstattung bereit erklärt. Da könnte man ja auch mal schauen, ob es da Anforderungen bzgl. einer Berufshaftpflicht gibt, d.h. eventuell hat die Therapeutin, falls sie keine Haftpflicht haben sollte, auch schon gegen den Vertrag mit der KK verstoßen.
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Solage
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Beitrag Do., 16.01.2020, 19:57

BEHANDLUNGSFEHLER
Ärzte ohne Haftpflichtversicherung - Patienten gehen leer aus


https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-p ... n-leer-aus

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Solage
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Beitrag Do., 16.01.2020, 20:08

Und noch etwas: Auch wenn ein Arzt/Therapeut eine Haftplichtversicherung hat, kann er diese von der Schadensregulierung befreien. Weil er sich z. B. völlig im Recht fühlt, alles richtig gemacht zu haben. Dann kämpft er an anderer Front, nimmt sich evtl. privat Anwalt etc. Fährt vielleicht zweigleisig.

Dies betrifft aber dann nur das außergerichtliche Verfahren. Kommt es zu einer Gerichtsverhandlung, dann sitzt wieder die Haftpflichtversicherung im Boot.

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Solage
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Beitrag Do., 16.01.2020, 20:14

Freitag, 17.08.18
ZDF Frontal 21: Patienten allein gelassen – Ärzte ohne Haftpflicht
Vergangene Woche teilte der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit, dass sich 2015 jeder vierte Verdacht auf einen Behandlungsfehler bestätigte. Doppelt bitter wird es für Patienten, wenn ihr Arzt nicht gegen Fehler versichert ist. Dabei werden mehr als 500.000 Patienten pro Monat von Ärzten ohne Versicherung behandelt, berichtet aktuell ZDF Frontal 21.

https://www.finanzen.de/news/zdf-fronta ... aftpflicht

Haftpflicht für Ärzte
Haftpflichtversicherung - Viele Ärzte praktizieren ohne Absicherung
Haftpflichtversicherung - Ärzte ohne Haftpflicht behandeln jeden Monat insgesamt 550.000 Patienten. Da kann schnell man was passieren. Die Zahl der Behandlungsfehler steigt. Wie das ZDF Magazin „Frontal21“ herausfand, bleiben aber Patienten auf entstandenen Kosten sitzen.


https://www.versicherungsbote.de/id/484 ... estimmung/

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LSeneca
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Beitrag Mi., 22.01.2020, 19:08

Hallo Solage,

vielen Dank für die Informationen!

Ich muss gestehen, dass ich die ganze Angelegenheit aus privaten Gründen zurzeit nebenher laufen lasse und hauptsächlich über meinen Anwalt regeln lasse. Ich werde die Verfahren gegen meine ehemalige Therapeutin auf keinen Fall aufgeben, egal, wie viele Hindernisse sich mir auch noch in den Weg stellen werden. Das ist der Weg für den ich mich entschieden habe. Momentan bin ich aber ganz froh, mich auch wieder auf andere wichtige Aufgaben in meinem Leben konzentrieren zu können.

Der wichtigste und größte Erfolg gegen meine ehemalige Therapeutin ist bisher die Anerkennung der Behandlungsfehler durch die PTK und den MDK. Beide Instanzen haben meine Wahrnehmung bestätigt- und das ist unglaublich heilsam.

Ich werde hier weiter berichten, vermutlich aber mit etwas Verzögerung, um das Verfahren nicht zu gefährden.
Neben den vielen informativen Beiträgen, wie man sich gegen missbrauchende Therapeuten auf formaler Ebene zur Wehr setzen kann, wäre ich auch für jeden Erfahrungsaustausch dankbar, der auf die seelische Verarbeitung eingeht.

Unmittelbar nachdem Therapieabbruch las ich in dem Buch "Blumen auf Granit- Eine Irr- und Lehrfahrt durch die deutsche Psychoanalyse" von Dörte von Drigalski folgenden Abschnitt: "Die Kardinalfrage, die mir immer wieder gestellt wird, lautet: Wie kann ich traumatische Erfahrungen einer schädigenden, lebensuntüchtig machenden Analyse verarbeiten? Wie werde ich damit fertig? Wie kann ich mich lösen? Ich meine, die beste Antwort liegt in einer entschiedenen Hinwendung zu neuen Lebensfeldern."

Als ich diese Worte damals las, war ich so verzweifelt, dass ich nicht wusste, wie das gehen soll: Mich neuen Lebensfeldern entschieden hinzuwenden. Mein Leben hatte für 1 1/2 Jahre aus meiner Psychoanalyse bestanden; der plötzliche Abbruch ließ mich ins bodenlose abstürzen. Heute kann ich die Worte von Dörte von Drigalski bestätigen, die ich allerdings erst nach langer Krisenintervention und kritischer Selbstanalyse umsetzen konnte.

Liebe Grüße

LSeneca

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Solage
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Beitrag Mi., 22.01.2020, 21:35

Lieber LSeneca,

ich freue mich, dass Du Erfolg hast und Dich hier zeigst!
Auch für mich ist es erleichternd schwarz auf weiß vom Gutachter zu lesen, was für einen Mist mein Ex-Thera gemacht hat. Wie extrem übergriffig der war.
Bestätigt mich in meinem Erleben und Wahrnehmung.

Ich hatte hier auch mal Angst, dass ich zu viel berichte wegen laufendem Verfahren. Aber auch, weil manche(r) sich selbst als Fachmann/Frau ernannter User mich privat und öffentlich anging.

Diese Angst habe ich nicht mehr! Weil, nicht ich muss aufpassen, nicht ich habe was falsch gemacht, sondern der Therapeut! Ich hatte zeitweise Angst, dass mir dieser Therapeut auch noch nach der Therapie schaden könne, sich rächen will etc.
So hat er versucht reichlich Müll auf mich auszuschütten und sich damit zusätzlich selbst ins Abseits geschossen. Zeigte er sich auch da nicht therapeutisch.

Es ist bei mir etliche Jahre her und es zieht sich für mich zu lange durch sämtliche Instanzen. Da braucht es einen seeehr langen Atem, um nicht einzuknicken. Ich bleibe noch dran, wehre mich. Trotzdem sehne ich mich eigentlich nach Ruhe und einem Abschluss. Soll ich jetzt einfach aufgeben, nach so viel Mühe?

Es ist sehr, sehr schwer! Es ist so schwer, weil ich Missbrauch in der Vergangenheit erlebt habe, schon als kleines Kind und die Wiederholung in der Therapie für mich schwer fassbar/intergrierbar ist.

Ich habe seit langem eine sehr gute therapeutische Begleitung, die den Missbrauch benennt und anerkennt. Dabei so mutig ist, dies auch nach außen zu transportieren und nicht klüngelt.

LSeneca, Hinwendung zu neuen Lebensfeldern finde ich persönlich sehr gut. Das kann auch bedeuten: LOSLASSEN!
Kritisch betrachtet kann es bedeuten, nicht aufzugeben, heißt nicht loslassen zu können. Man bleibt gebunden.
Oder aber anders betrachtet, ich möchte mich dadurch befreien, indem ich mich wehre: Ich bin kein ohnmächtiges Opfer mehr.

So meine Gedanken dazu.
Liebe Grüße
Solage

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Mondmann
Forums-Insider
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Beitrag Do., 23.01.2020, 10:10

Das Fiese ist aber, dass man, um sich etwas Neuem hinwenden zu können, erst mal raus muss aus dem Sumpf. Und dazu gehört letztlich auch, anzuerkennen, dass auch Psychoanalytiker begrenzt sind und keineswegs immer, wenn es sie selbst betrifft, so reflektiert sind, wie sie es sein müssten, um ihre Aufgage gewissenhaft auszuüben. Es handelt sich m. E. nicht nur um das Problem "Schwarze Schafe", sondern auch um das "System", in dem jeder einzelne Therapeut "gefangen" ist, weil er es braucht, um wirtschaftlich zu überleben. Die Neigung ist da, immer den Weg des geringsten Widerstands zu wählen und sich anzupassen.

Wenn man aber so weit ist als Patient, zu wissen, dass ein Psychoanalytiker auch nur ein Rädchen ist, dann braucht man eigentlich keine Analyse mehr, weil plötzlich die Erkenntnis da ist, dass man als Betroffener nicht abhängig ist von Gutachtern oder vom "Blick" eines Therapeuten; man ist nicht weniger Mensch, aber indem man sich derartigen Verfahren unterziehen muss (und das fängt bei Vorgesprächen nach negativen Therapieerfahrungen an, geht weiter über eine potentielle Antragstellung usw.), verteilt man die Rollen automatisch: der Patient unterwirft sich der Autorität.

Das kann heilsam sein, wenn die Illusion lange genug aufrechterhalten werden kann, dass die Autorität (nicht nur der Therapeut, sondern auch die Gutachter und Krankenkassen bis zum Gesundheitsminister und zu Gerichten) gut genug ist. Leider ist das jedoch nur eine Illusion, denn wenn es Realität wäre, müsste es für alle gelten: In dem Moment aber, in dem ein einziger Fall auftritt, in dem ein Missbrauch ungesühnt bleibt, sagt es aus: Das System funktioniert nicht. 2x2 ist immer 4, und nicht manchmal 5.

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spirit-cologne
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Beitrag Do., 23.01.2020, 18:55

Mondmann hat geschrieben: Do., 23.01.2020, 10:10 Wenn man aber so weit ist als Patient, zu wissen, dass ein Psychoanalytiker auch nur ein Rädchen ist, dann braucht man eigentlich keine Analyse mehr, weil plötzlich die Erkenntnis da ist, dass man als Betroffener nicht abhängig ist von Gutachtern oder vom "Blick" eines Therapeuten; man ist nicht weniger Mensch, aber indem man sich derartigen Verfahren unterziehen muss (und das fängt bei Vorgesprächen nach negativen Therapieerfahrungen an, geht weiter über eine potentielle Antragstellung usw.), verteilt man die Rollen automatisch: der Patient unterwirft sich der Autorität.
Ich finde du hast da eine sehr seltsame Idee von Therapie. Es ist nicht die Aufgabe eines Therapeuten, den Patienten irgendeiner Form von Autorität zu unterwerfen. Die Aufgabe des Therapeuten ist es, den Patienten auf seinem Weg zu begleiten. Therapeuten sind ja nicht per se bessere/begabtere Menschen oder sowas.

Der Patient kommt doch i.d.R. in die Therapie, weil seine eigenen Bewältigungsstrategien nicht ausreichen, um mit den Anforderungen, die das Leben ihm stellt, gut umzugehen. Er hat sich sozusagen in seinen eigenen (erlernten) Denk- und Verhaltensmustern "verheddert". Er steht irgendwo mitten im Wald und sieht vor lauter Bäumen den Weg raus nicht. Um diesen Weg zu finden, braucht es manchmal jemanden, der eine andere Perspektive hat, quasi von außen auf den Wald als Ganzes schaut. Wobei es hilfreich ist, wenn dieser Außenstehende sich vielleicht auch noch mit Wegen und Wäldern auskennt. Deshalb funktioniert Therapie ja auch nicht mit jemandem, der einem Nahe steht (selbst wenn diese Person zufällig Psychotherapeut sein sollte), weil Personen, die einem Nahe stehen, viele Sichtweisen mit einem teilen, quasi im selben Wald stehen wie man selbst und die gleichen Bäume sehen. Dass der Psychotherapeut manchmal Dinge sieht, die man selbst nicht sieht, ist daher eine Frage der Perspektive, nicht von Autorität.

Ein Therapeut, der meint, er wüsste prinzipiell alles besser, weil er eine Autorität sei, hat seinen Beruf verfehlt. Ich will nicht ausschließen, dass es solche Exemplare gibt, aber die entsprechen dann halt nicht ihren eigenen Berufsregeln. Leider sind es oft solche Therapeuten, die es dann auch nicht für nötig halten, selbst Supervision in Anspruch zu nehmen, weil sie ja denken, selbst die Weisheit gepachtet zu haben. Deshalb bin ich auch für ein verpflichtende Mindestmenge an Supervision für alle Psychotherapeuten.

Trotzdem sind bei weitem nicht alle Psychotherapeuten so und Verallgemeinerungen von Einzelerfahrungen auf eine ganze Berufsgruppe sind weder logisch sinnvoll noch nützen sie irgendwem.
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