'Genehmigungsfiktion' vom Bundessozialgericht gekippt

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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lisbeth
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"Genehmigungsfiktion" vom Bundessozialgericht gekippt

Beitrag Mi., 03.06.2020, 20:22

02.06.2020·Das Bundessozialgericht (BSG) hat die bisherige Rechtsprechung zur sogenannten "Genehmigungsfiktion" gekippt. Hiernach galt eine vom Versicherten beantragte Leistung automatisch als genehmigt, wenn die Krankenkasse nicht fristgerecht über den Antrag entschieden hat.
Hier gehts weiter: https://www.krankenkassen-direkt.de/new ... 7771502605

Statement des VdK zum Urteil des Bundessozialgerichts:
Urteil: Bundessozialgericht lässt Versicherte im Stich
Berlin·Blankoscheck für die Krankenkassen durch den Ersten Senat in Kassel / VdK kündigt Verfassungsbeschwerde an

Bei den Krankenkassen in Deutschland knallen die Sektkorken: Die Kassen können künftig in aller Ruhe Anträge liegen lassen und Fristen versäumen. Eine versäumte Kassenfrist führt nicht mehr zu einem Sachleistungsanspruch der Menschen im Land. So steht es in einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts (BSG). Der Sozialverband VdK hält das Urteil (Az.: B 1 KR 9/18 R) für versichertenfeindlich. VdK-Präsidentin Verena Bentele kündigt eine Verfassungsbeschwerde an:
https://www.krankenkassen-direkt.de/new ... 7771502605
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― Anne Lamott

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chrysokoll
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Beitrag Mi., 03.06.2020, 21:42

puh - heisst das ab jetzt können sich die Kassen wieder beliebig lange Zeit lassen bis sie z.B. einen Therapieantrag genehmigen?
Das wäre ja echt übel. Und frech!

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saffiatou
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Beitrag Mi., 03.06.2020, 22:14

Danke für die Info, Lisbeth!

Das ist richtig fies und ich hoffe, dass die Verfassungsbeschwerde vom vdk durchkommt, sonst wäre das wirklich ein Freibrief für alle Krankenkassen, sich ewig mit der Bearbeitung von Anträgen Zeit zu lassen... bis der Patient aufgibt.
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lisbeth
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Beitrag Do., 04.06.2020, 06:03

Ich finds auch den Hammer. Die Einführung von festen Fristen bei Anträgen war ein zentraler Punkt bei der Einführung des Patientenrechtegesetzes 2013.

Ich bin keine Juristin und steig bei der Begründung auch noch nicht so richtig durch. Aber so wie ich das verstanden habe, darf man als Patient zwar nach Ablauf der Frist die Leistung weiter selber "beschaffen", aber die KK darf jetzt wohl trotzdem nachträglich ablehnen, und ab da wird dann wieder nicht gezahlt. Und wenn sie entscheidet, dass der Versicherte keinen Anspruch auf die Leistung hat und das auch wusste, dann bezahlt sie auch nicht die Zeitspanne bis zu ihrer Entscheidung. Dh das eine Druckmittel, das man als Patient hatte, damit die Kassen fristgerecht entscheiden, ist jetzt praktisch wirkungslos geworden. Richtig mies.
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