biber hat geschrieben:Das kann ja wohl nicht sein?? Das muss doch ein ganz anderer Text sein. Wem bevollmächtigt sie denn in der GV?
Also in dem Brief steht folgendes:
Sehr geehrte Frau .......,
Ihre Aussage,dass es von Seiten Ihrer Mutter keine Patientenverfügung gibt,
ist korrekt.
Ich habe in dem von Ihnen zitierten Brief(sein Brief an den Hausarzt meiner
Mutter) fälschlicher Weise die in Kopie vorliegende Generalvollmacht als
Patientenverfügung bezeichnet.
In dieser Generalvollmacht wird ihre Schwester,Frau......, explizit bevollmächtigt,
in allen gesundheitlichen Angelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Als
zweitbevollmächtigte sind Sie in der Generalvollmacht ebenfalls benannt worden.(Für den Fall,dass meine Schwester nicht da ist haben wir das so gemacht).
Aus der mir vorliegenden Dokumentation der Intensivstation geht hervor,
dass mit Ihrer Schwester und Ihnen wiederholt Gespräche geführt
worden sind, in denen die Erkrankung ihrer Mutter erläutert und die Konsequenzen dargestellt worden sind .
( Meine Mutter war wegen Erbrechen und Blutzuckerkontrolle eingeliefert,
weil bei Diabetes bei Erbrechen der Blutzucker absinken kann, ansonsten
waren alle ihre Organe in Ordnung).
Meine Mitarbeiter und ich haben als vorrangiges Ziel, in Angehörigengesprächen
die klinische Situation eines Patienten klar und verständlich darzustellen.
Wir möchten vermeiden, im positiven wie im negativen Sinne, nicht
gerechtfertigte Erwartungen hervorzuheben.
(Nur wir haben anders entschieden, das entsprach nicht den Vorstellungen
der Ärzte und sie haben sich nicht daran gehalten, sie wollten uns ihre
Entscheidung aufdrängen im Gespräch und haben uns garnicht ernstgenommen).
Wir versuchen zu vermeiden,eine zu optimistische oder zu pessimistische
Bewertung der Situation abzugeben,sondern versuchen das, was nach medizinischen Erkenntnissen die Realität darstellt, wiederzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
.......................
Chefarzt
In dem Brief des Chefarztes an den Hausarzt meiner Mutter stand klar und deutlich dass aufgrund ihrer vorliegenden Patientenverfügung( die es ja nicht
gab) nicht alles medizinisch mögliche gemacht worden ist, z.B. keine
kreislaufstabilisierenden Mittel gegeben worden sind.