Ärzte verklagen nach fehlgeschlagener Reanimation?
-
Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
- , 45
- Beiträge: 482
- Status:
Ärzte verklagen nach fehlgeschlagener Reanimation?
Vor ein paar Wochen ist meine Mutter auf der Intensivstation nach einer Wiederbelebung verstorben. Sie kam mit einem Infekt nachts ins Krankenhaus.
Meine Mutter war 77 Jahre alt. Dort ist sie aus dem Bett gefallen und hat sich
eine Kopfplatzwunde zugezogen,die nicht versorgt wurde.
Am nächsten Tag hat man sie bewußtlos und ohne Puls im Krankenhausbett
gefunden. Man hat sie reanimiert und auf die Intensivstation verlegt.
Wir(die Angehörigen) wurden gefragt, ob unsere Mutter eine Patientenverfügung
hat, was wir verneinten. Wir teilten mit,dass wir höchstmögliche medizinische
Versorgung wünschen. Die Ärztin teilte uns mit,dass meine Mutter ja alt sei
und wir sollten uns überlegen, ob wir unserer Mutter eine Reha noch zumuten
wollten.
Als wir am nächsten Tag auf der Intensivstation waren wurde uns ziemlich brutal
mitgeteilt,dass unsere Mutter in der Sterbephase sei und alles zu spät sei.
Dann ist sie in der nächsten Nacht verstorben. Die diensthabene Ärztin sagte,
es hätte nur 5 Minuten gedauert das Sterben. (Ich nehme an nachdem sie ihr
die Schläuche nach der künstlichen Beatmung entfernt hat).
Jetzt bekamen wir einen Brief vom Hausarzt mit dem Bericht vom Krankenhaus,
dass meine Mutter eine Patientenverfügung gehabt hätte und aufgrund dessen
keine weiterführenden Behandlungen vorgenommen worden sind.
Das ist aber genau das Gegenteil von dem was wir den Ärzten mitgeteilt haben
und eine Patientenverfügung hat unsere Mutter auch nicht gehabt.
Kann ich jetzt die Ärzte verklagen? Sie haben sich ja nicht an ihren Eid gehalten
leben zu retten, sondern meine Mutter auf Grund ihres Alters einfach da liegen
gelassen und sich nicht gekümmert.
Meine Mutter war 77 Jahre alt. Dort ist sie aus dem Bett gefallen und hat sich
eine Kopfplatzwunde zugezogen,die nicht versorgt wurde.
Am nächsten Tag hat man sie bewußtlos und ohne Puls im Krankenhausbett
gefunden. Man hat sie reanimiert und auf die Intensivstation verlegt.
Wir(die Angehörigen) wurden gefragt, ob unsere Mutter eine Patientenverfügung
hat, was wir verneinten. Wir teilten mit,dass wir höchstmögliche medizinische
Versorgung wünschen. Die Ärztin teilte uns mit,dass meine Mutter ja alt sei
und wir sollten uns überlegen, ob wir unserer Mutter eine Reha noch zumuten
wollten.
Als wir am nächsten Tag auf der Intensivstation waren wurde uns ziemlich brutal
mitgeteilt,dass unsere Mutter in der Sterbephase sei und alles zu spät sei.
Dann ist sie in der nächsten Nacht verstorben. Die diensthabene Ärztin sagte,
es hätte nur 5 Minuten gedauert das Sterben. (Ich nehme an nachdem sie ihr
die Schläuche nach der künstlichen Beatmung entfernt hat).
Jetzt bekamen wir einen Brief vom Hausarzt mit dem Bericht vom Krankenhaus,
dass meine Mutter eine Patientenverfügung gehabt hätte und aufgrund dessen
keine weiterführenden Behandlungen vorgenommen worden sind.
Das ist aber genau das Gegenteil von dem was wir den Ärzten mitgeteilt haben
und eine Patientenverfügung hat unsere Mutter auch nicht gehabt.
Kann ich jetzt die Ärzte verklagen? Sie haben sich ja nicht an ihren Eid gehalten
leben zu retten, sondern meine Mutter auf Grund ihres Alters einfach da liegen
gelassen und sich nicht gekümmert.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
Wenn Du Dir sicher bist, dass Deine Mutter keine PV hatte, auf jeden Fall verklagen!
Wo soll denn die PV auf einmal hergekommen sein? Was hat die Ärztin dazu gesagt?
Vielleicht hat der HA eine PV? Aber kann auch mit ihm abgesprochen gewesen sein, lass sie Dir doch mal vorlegen, ob sie nach Deiner Mutter klingt. Ansonsten wär das ja Fälschung.
Aber der 1. Behandlungsfehler lag doch schon vor, als die Platzwunde nicht versorgt wurde. Wie kann es sein, dass sowas in einem KH nicht bemerkt wird?
Und wenn die PV nicht existiert, gehört diesen Ärzten ordenlich was vom Richter auf die Finger gehauen!
Wer weiss, ob die öfter so handeln! Und handeln werden!
Frag doch mal hier, wie Du genau vorgehen musst:
http://www.unabhaengige-patientenberatu ... seite.html
Wo soll denn die PV auf einmal hergekommen sein? Was hat die Ärztin dazu gesagt?
Vielleicht hat der HA eine PV? Aber kann auch mit ihm abgesprochen gewesen sein, lass sie Dir doch mal vorlegen, ob sie nach Deiner Mutter klingt. Ansonsten wär das ja Fälschung.
Aber der 1. Behandlungsfehler lag doch schon vor, als die Platzwunde nicht versorgt wurde. Wie kann es sein, dass sowas in einem KH nicht bemerkt wird?
Und wenn die PV nicht existiert, gehört diesen Ärzten ordenlich was vom Richter auf die Finger gehauen!
Wer weiss, ob die öfter so handeln! Und handeln werden!
Frag doch mal hier, wie Du genau vorgehen musst:
http://www.unabhaengige-patientenberatu ... seite.html
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
- , 45
- Beiträge: 482
- Status:
Da warte ich noch auf schriftliche Antwort.biber hat geschrieben: Was hat die Ärztin dazu gesagt?
Meine Mutter hatte ein Einzelzimmer wegen eines Darminfektes und das Personalbiber hat geschrieben:Aber der 1. Behandlungsfehler lag doch schon vor, als die Platzwunde nicht versorgt wurde. Wie kann es sein, dass sowas in einem KH nicht bemerkt wird?
hatte sehr wenig Zeit.
Das denke ich auch. Alte Menschen sind im Krankenhaus hoffnungslos verloren.biber hat geschrieben:Wer weiss, ob die öfter so handeln!
Ja danke,da werde ich mir einen Termin holen.biber hat geschrieben: Frag doch mal hier, wie Du genau vorgehen musst:
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
So furchtbar es ist; verallgemeinern sollte es man auch nicht.Yumi hat geschrieben:Das denke ich auch. Alte Menschen sind im Krankenhaus hoffnungslos verloren.biber hat geschrieben:Wer weiss, ob die öfter so handeln!
Ich habe auch schon sehr engagierte Ärzte erlebt; kommt auch aufs KH etc. an.
Mein Tantchen, mittlerweile auch 77j verstorben, hatte viele Sachen, auch im höheren Alter und es lief gut.
Am Schluss hat sie selbst die Meds absetzen wollen (Krebs); sie wäre aber auch wieder im KH behandelt worden.
Allerdings wurde ihr wohl auch gesagt, dass es nicht mehr bergauf gehen wird.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
- , 45
- Beiträge: 482
- Status:
Die Ärztin auf der Intensivstation sagte: Ob es einen Gehirnschaden wegen
Sauerstoffmangel gegeben hat und wie groß der ist, das weiß man erst nach
dem Aufwachenlassen der Patienten, aber dann sei es zu spät um ja um was,
um das Leben dann noch beenden zu lassen?
Sie wußten nicht genau wie lange meine Mutter ohne Sauerstoff war, länger als
drei Minuten ist schon schlecht für das Gehirn.
Sie hätte dann auch eine Wachkomapatientin sein können oder auch nicht.
Das wäre das Risiko gewesen,das hat dann die Ärztin alleine entschieden,
wir wollten ja noch höchstmögliche Therapie, aber wir sind da total übergangen
worden mit unserem Wunsch.
Sauerstoffmangel gegeben hat und wie groß der ist, das weiß man erst nach
dem Aufwachenlassen der Patienten, aber dann sei es zu spät um ja um was,
um das Leben dann noch beenden zu lassen?
Sie wußten nicht genau wie lange meine Mutter ohne Sauerstoff war, länger als
drei Minuten ist schon schlecht für das Gehirn.
Sie hätte dann auch eine Wachkomapatientin sein können oder auch nicht.
Das wäre das Risiko gewesen,das hat dann die Ärztin alleine entschieden,
wir wollten ja noch höchstmögliche Therapie, aber wir sind da total übergangen
worden mit unserem Wunsch.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
Ja, diesen Fall sollte man unbedingt justiziarisch nachgehen.
Ob diese Ärztin in der Lage ist, nach ihrem ärztlichen Eid zu handeln, bezweifle ich.
Es ist doch klar: Es sollte immer gelten, im Zweifel für das Leben.
Ob diese Ärztin in der Lage ist, nach ihrem ärztlichen Eid zu handeln, bezweifle ich.
Es ist doch klar: Es sollte immer gelten, im Zweifel für das Leben.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
- , 45
- Beiträge: 482
- Status:
Ja gut!biber hat geschrieben: Es ist doch klar: Es sollte immer gelten, im Zweifel für das Leben.
-
Thread-EröffnerIn - Forums-Insider
- , 45
- Beiträge: 482
- Status:
Yumi hat geschrieben: biber schrieb:
Was hat die Ärztin dazu gesagt?
Da warte ich noch auf schriftliche Antwort.
Ich habe Antwort vom Krankenhaus auf meiner Anfrage nach einer Kopie von der
Patientenverfügung meiner Mutter.
Das Krankenhaus schreibt, sie hätten die Generalvollmacht mit der Patientenverfügung verwechselt.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
Das kann ja wohl nicht sein?? Das muss doch ein ganz anderer Text sein. Wem bevollmächtigt sie denn in der GV?
Wobei, über GV geht sowas NIE.
Es muss ganz klar in einer PV stehen, was der Wille bezüglich lebensverlängender Massnahmen ist.
Das ist ja grobe Fahrlässigkeit! Ich denke, da sollte eine Klage Erfolg haben?
Wobei, über GV geht sowas NIE.
Es muss ganz klar in einer PV stehen, was der Wille bezüglich lebensverlängender Massnahmen ist.
Das ist ja grobe Fahrlässigkeit! Ich denke, da sollte eine Klage Erfolg haben?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 39
- Beiträge: 1138
- Wohnort: Deutschland
- Status:
Liebe Yumi,
lass Dich erstmal das ist ja ein Alptraum, was Du da erlebt hast!!!
Ich war zum Glück noch nie in so einer Situation, deshalb verzeih mir bitte, wenn die Frage dumm ist: Was versprichst Du Dir von einer Klage? Lebendig wird Deine Mutter wird davon ja nicht wieder, und so einen Prozess stelle ich mir noch zusätzlich belastend vor, vor allem wenn am Ende womöglich nicht das herauskommt, was Du Dir davon erhoffst.
Ich weiß nicht, wie viel Kraft Dich das Ganze gekostet hat, jedenfalls glaube ich, dass das ein nicht unwesentlicher Faktor ist, wenn Du überlegst, das Krankenhaus zu verklagen.
Viele Grüße
Dampfnudel
lass Dich erstmal das ist ja ein Alptraum, was Du da erlebt hast!!!
Ich war zum Glück noch nie in so einer Situation, deshalb verzeih mir bitte, wenn die Frage dumm ist: Was versprichst Du Dir von einer Klage? Lebendig wird Deine Mutter wird davon ja nicht wieder, und so einen Prozess stelle ich mir noch zusätzlich belastend vor, vor allem wenn am Ende womöglich nicht das herauskommt, was Du Dir davon erhoffst.
Ich weiß nicht, wie viel Kraft Dich das Ganze gekostet hat, jedenfalls glaube ich, dass das ein nicht unwesentlicher Faktor ist, wenn Du überlegst, das Krankenhaus zu verklagen.
Viele Grüße
Dampfnudel
Alles hat seine Zeit.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
Also, da möchte ich einschieben, dass der Sinn so einer Klage ist: a) der Klinik zu zeigen, dass es so absolut nicht geht! sonst machen die das wieder und wieder. b) wenn sie erfolgreich ist, würde yumi wohl schmerzensgeld bekommen. auch hier finde ich, dass soll man beanspruchen, weil es recht ist und weil es schmerzen zugefügt hat. man sollte sowas nicht hinnehmen, und die Macht bei solchen Ärzten lassen (es gibt auch gute Ärzte, aber um die geht es hier nicht). c) m.E. kann man solch eine Erfahrung besser irgendwann loslassen, wenn man seine Rechte genommen hat, geklagt hat, sonst wirft man sich noch später vor, es hingenommen zu haben.
Aber : Man kann es auch anders sehen, ja klar.
Aber : Man kann es auch anders sehen, ja klar.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 48
- Beiträge: 1294
- Status:
So schlimm es ist, eine Klage gegen Ärzte bzw. Krankenhäuser sollte man sich in Europa ganz genau überlegen. Man tritt allein gegen ein ganzes System an, dass alles tun wird, um sich selbst zu schützen. Um Fehlverhalten eindeutig nachzuweisen braucht man als Laie Gutachten, und die sind sehr teuer und werden zunächt mal beeinsprucht. Es dauert lange (Jahre) bis so etwas durchjudiziert ist - die Nerven muss man auch haben.
Zum Schluss kann es zwar sein, dass man Recht bekommt, aber finanziell und nervlich am Ende ist. Ist ein Fehler des Krankenhauses wirklich nachweisbar (gelingt wirklich sehr selten), wird es alles tun, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern, d. h. versuchen, einen aussergerichtlichen Ausgleich zu erreichen. Und da ist die Frage, ob es einem um eine finanzielle Entschädigung geht oder darum vor Gericht Unrecht aufzudecken und bestätigt zu bekommen.
Ich würde so einen Schritt nicht ohne gute Rechtschutzversicherung und ausführliche anwaltliche Beratung unternehmen.
Zum Schluss kann es zwar sein, dass man Recht bekommt, aber finanziell und nervlich am Ende ist. Ist ein Fehler des Krankenhauses wirklich nachweisbar (gelingt wirklich sehr selten), wird es alles tun, um eine Gerichtsverhandlung zu verhindern, d. h. versuchen, einen aussergerichtlichen Ausgleich zu erreichen. Und da ist die Frage, ob es einem um eine finanzielle Entschädigung geht oder darum vor Gericht Unrecht aufzudecken und bestätigt zu bekommen.
Ich würde so einen Schritt nicht ohne gute Rechtschutzversicherung und ausführliche anwaltliche Beratung unternehmen.
Alles ist gut, wenn es aus Schokolade ist.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
Es ist hier m.E. aber sehr eindeutig: Es gab keine Patientenverfügung! Das ist einer der schlimmsten Fehler, da unwiederbringlich.
Und es ist so: Es gibt für Arztfehler in Krankenhäusern und Kliniken eine Schlichtungsstelle. Die ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Ich tippe, das Khs würde es gar nicht zur Klage kommen lassen, sondern yumi bereits im Schlichtungsverfahren einen Vergleich anbieten, da das Verhalten skandalös ist und schnell beschwichtigt werden soll.
Diese Schlichtungsstellen haben viel zu tun: Glücklicherweise nehmen die meisten Menschen ihre Rechte in Anspruch.
Man muss da auch nicht die Gutachter selber zahlen. Diese Schlichtungsstellen werden m.W. von den Krankenkassen bezahlt.
Denn hierzulande gibt es keine Allmacht für irgendwelche Berufsgruppen. Das wäre ja furchtbar, wenn es anders wäre.
Und es ist so: Es gibt für Arztfehler in Krankenhäusern und Kliniken eine Schlichtungsstelle. Die ist dem Gerichtsverfahren vorgeschaltet. Ich tippe, das Khs würde es gar nicht zur Klage kommen lassen, sondern yumi bereits im Schlichtungsverfahren einen Vergleich anbieten, da das Verhalten skandalös ist und schnell beschwichtigt werden soll.
Diese Schlichtungsstellen haben viel zu tun: Glücklicherweise nehmen die meisten Menschen ihre Rechte in Anspruch.
Man muss da auch nicht die Gutachter selber zahlen. Diese Schlichtungsstellen werden m.W. von den Krankenkassen bezahlt.
Denn hierzulande gibt es keine Allmacht für irgendwelche Berufsgruppen. Das wäre ja furchtbar, wenn es anders wäre.
Quelle: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=2.59.5301Das Verfahren vor den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen ist für die Beteiligten gebührenfrei.
Zuletzt geändert von pandas am Do., 02.05.2013, 22:43, insgesamt 1-mal geändert.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 39
- Beiträge: 1138
- Wohnort: Deutschland
- Status:
Biber, danke für die Erklärung, aber die Frage ging wirklich an Yumi und ihre persönliche Situation.
Alles hat seine Zeit.
-
- [nicht mehr wegzudenken]
- , 77
- Beiträge: 4613
- Wohnort: Im Bambuswald
- Status:
@ dampfnudel
Ja, aber es ist nunmal so, dass das Verfahren nicht so belastend sein muss, das ist eine faktische Info und die wollte ich ergänzen, weil ich sie für wichtig halte.
Ja, aber es ist nunmal so, dass das Verfahren nicht so belastend sein muss, das ist eine faktische Info und die wollte ich ergänzen, weil ich sie für wichtig halte.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard