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Jenny Doe
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Post Sun, 24.Dec.06, 15:49      Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekammer Reply with quoteBack to top

Hallo zusammnen!

Hat jemand Erfahrung mit einer Klage gegen einen Therapeuten vor der Ärztekammer?

Mich interessiert die Kostenregelung.
Am Telefon sagte man mir, dass diese Klage für Klienten kostenlos ist.
Heute habe ich das Merkblatt "Status der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer" bekommen.
Darin steht unter Konstenreglung"
1. Die Kosten der Gutachterkommission trägt die Ärztekammer
2. Das Verfahren vor der Gutachterkommission ist für die Beteiligten gebührenfrei
3. Die Beteiligten tragen ihre Kosten einschließlich der Kosten ihrer Vertretung selbst. Bei Anhörung Dritter können Auslagen ersetzt werden.
4. Die Mitglieder, stellvertretenden und korrespondierenden Mirglieder der Gutachterkommission erhalten bei ihrer Tätigkeit Reisekosten, Sitzungsgeld und Verdeinstausfallentschädigung nach der Reisekostenordnung der Ärztekammer in der jeweils geltenden Fassung.
5. Die Entschädigung für Gutachten richtet sich nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen in der jeweils geltenden Fassung.

Heißt das, dass doch Kosten auf mich zukommen?
Hat man da auch Armutsrecht oder so?

Danke!

Gruß
Jenny

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Alex303
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Post Sun, 24.Dec.06, 16:59      Re: Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekamme Reply with quoteBack to top

Also, wenn Du arbeitslos bist, müßtest Du das bezahlt bekommen.

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Jenny Doe
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Post Sun, 24.Dec.06, 17:03      Re: Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekammer Reply with quoteBack to top

Hallo Alex!

Danke für Deine Antwort.

Bei Erwerbsunfähigkeit auch? Also, hat man da auch Armutsrecht?

Gruß
Jenny

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Alex303
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Post Sun, 24.Dec.06, 23:46      Re: Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekamme Reply with quoteBack to top

Also, aus dem Bauch heraus würde ich erstmal "ja" sagen, aber daß es halt bei jedem persönlich geprüft werden muß.

Ansonsten müßtest Du nochmal den Träger kontaktieren, von dem Du Deine BU-Rente beziehst.

Es kann auch gut sein, daß es sich nach dem richtet, wieviel Du bekommst, und daß es dort eine Obergrenze gibt, so daß, wenn Du z.B. außerdem von einer Privaten Versicherung Leistungen beziehst, daß die Kosten dann nicht übernommen werden.

lG,
Alex

Edit:
Das habe ich bis jetzt gefunden:

http://www.armenrecht.de/Armenrecht/armenrecht.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe
http://www.ra-kassing.de/pkh/allg.htm

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Jenny Doe
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Post Wed, 27.Dec.06, 9:47      Re: Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekammer Reply with quoteBack to top

Hallo Alex!

Ich danke Dir für Deine Antwort und die Links.

Ich mag es gar nicht, wenn ich solche Briefe vor Freiertagen kriege und ich nichts klären kann. Hatte mir echt Angst gemacht. Ich dachte, "jetzt verschuldest Du dich wegen diesen Therapeuten auch noch".
Inzwischen habe ich mit der Ärztekammer telefoniert. Und es ist so, dass mich die Klage nichts kostet. Die Kosten werden von der Ärztekammer übernommen. Bei einer Zivilklage wäre das anders.

Gruß
Jenny

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Post Wed, 27.Dec.06, 10:37      Re: Klage gegen eine Therapeutin bei der Dt. Ärztekamme Reply with quoteBack to top

Bitteschön.

Ich persönlich mache mir mittlerweile garnicht mehr solche Sorgen, wenn ich solche Dinge vor Feiertagen bekomme, denn dann haben die Behörden schließlich zu. So nehme ich die Feiertage als "Auszeit" und sehe danach weiter.

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