Neues Forum! [Info]
Post new topic Reply to topic    Print
Author Message
tommio
Guest




W


Post Sun, 11.Apr.04, 22:27      Süchtig auf Telefon-Hotlines und Bestellhäuser ? Reply with quoteBack to top

Ich weiß nicht was ich machen soll. Es handelt sich um folgendes Problem. Ich bin Telefonsüchtig ! 0190 Nummer, die ich schon seit 1990 anrufe und auch kaufsüchtig.

Ich rufe die 0190 Nummern schon seit 1990 an , wenn ich keinen Telefonanschluss bekommen habe, dann habe ich dasTelefon deshalb einfach auf einen anderen namen angemeldet, den ich mir ausgedacht habe. Das selbe Gild auch für Bestellungen in Kaufhäusern ! Quelle usw.

Nun habe ich mich deshalb bereits an einen Therapeuten gewendet, da ich es alleine nicht schaffe. Will ja mein Leben ändern. Inzwischen ist auch schon das Insolvenzferfahren eröffnet. Allerdings habe ich nun ein sehr schlechtes Gewissen wegen den oben genannten Sachen!!!! Was ist wenn es bei einigen noch raus komm? Dann rappelt es Anzeigen !!!! Aber es ist ja eine Sucht !!!!

Nun überlege ich mich wegen allen Sachen selbst anzuzeigen!!!!!

Nur da habe ich jetzt große Angst vor, deshalb vielleicht doch ins Gefängnis zu gehen, auch wenn es sucht ist . KLar nehem ich mir da noch einen Anwalt !!!! Aber für mein Gewissen ist es schon besser !!!! Will ja ein neues Leben anfangen.

Was meint Ihr dazu was soll ich machen , was kann mich erwarten Sad

Tommio

Anmerkung Admin: Betreffzeile zwecks besserer Verständlichkeit in der Übersichtsliste von "Selbstanzeige !!!!!" auf obige geändert.
Werbung
principle_of_hope
neu an Bord!
neu an Bord!


Posts 4
Wohnort Nowhereland
M, 37


Post Sun, 30.May.04, 4:47      Re: Süchtig auf Telefon-Hotlines und Bestellhäuser ? Reply with quoteBack to top

Hallo Tommio!

Wenn das seit 14 Jahren so geht und du noch ,einige Leichen im Keller' hast
(Rechnungen auf gefälschte Namen) würde ich folgendes machen:
Vertraue dich einem Facharzt für Psychotherapie / Psychiatrie an zwecks Begutachtung deiner Person und beantrage selber oder mit ihm eine gesetzliche Betreuung für das Gebiet ,Finanzen' beim Amtsgericht.
Das ist zwar ein großer Schritt, eine Überwindung, aber damit ist deine Sucht, das krankhafte, von dir nicht kontrollierbare dieses Verhaltens amtlich - dann landest du definitv nicht im Gefängnis deswegen.
Betreuung gilt nicht auf Lebenszeit, sondern du wirst nach drei Jahren erneut angehört - nicht nur vom Psychiater, sondern auch vom Richter.

Du kannst dir gratulieren, dass du den Ausstieg gesucht hast nach so langer leidvoller Zeit.

Viel Glück.

Stefan
Find all posts by principle_of_hope
Display posts from previous:      
Post new topic Reply to topic