Warum werden Psychotiker nicht zwangseingewiesen?

Fragen und Erfahrungsaustausch zu Persönlichkeitsstörungen und Schizophrenie, Bipolaren Störungen ('Manisch-Depressives Krankheitsbild'), Wahrnehmungsstörungen wie zB. Dissoziationen, MPS, Grenzbereichen wie Borderline, etc.

Maskerade
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Beitrag Di., 27.08.2019, 20:57

Verstehen tue ich das auch nicht, zumal doch eigentlich fast jeder von uns schon Gegenstand für solche schlimmen Vorurteile wurde und selbst darunter gelitten hat und das in viel kleinerem Rahmen, wie diese Täter, die von den Menschen vorverurteilt werden. Ich denke, es ist wie Du sagst, die Menschen brauchen einen Schuldigen, sie brauchen etwas worüber sie sich empören können, Hauptsache, sie können von sich ablenken und müssen sich nicht mit ihren eigenen dunklen Ecken beschäftigen.

Es ist doch wirklich nicht schwer, sich in so eine Situation reinzudenken ! Wenn einer tatsächlich unschuldig verurteilt wird, egal, ob die Strafe dann Gefängnis, oder die Unterbringung in der Forensik ist. Um vorzubeugen, ich weiß, dass man bei einer forensischen Unterbringung nicht von Strafe spricht, aber für den Betroffenen gibt es da nicht so den Unterschied.
Wenn es nicht gerechtfertigt ist, ist es ein Skandal , sowohl für den Betroffenen, wie für seine Angehörigen, die ja im Grunde immer mit verurteilt werden. Ihre Strafe ist dann in ihrem Alltag damit leben zu müssen, sich der Gesellschaft stellen zu müssen, für etwas, wofür sie nichts dafür können. Naja, so kann man Leben von Menschen auch zerstören. Ich möchte nicht in der Haut dieser Angehörigen stecken. Und dann womöglich zu erleben, dass der Sohn tatsächlich unschuldig verurteilt wird und nichts machen zu können, zuzusehen, wie er in der Forensik zerbricht. Es stimmt schon, die Angehörigen werden in solchen Fällen gar nicht gesehen. Wer hilft denen, mit so etwas irrsinnigen, ungerechtem klar zu kommen ?

Wenn einer wirklich eine Psychose hat und so eine Tat begeht, ist ein Urteil absolut gerechtfertigt, aber nicht, wenn es noch gar nicht bewiesen ist. Das darf man natürlich nicht laut sagen, denn auch das wird gerne falsch verstanden und es wird versucht, einem einen Strick daraus zu drehen. Ich sage da nur noch : Differenzieren.
Liebe Grüße, Maskerade

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Beitrag Di., 27.08.2019, 21:07

Das Umfeld zu befragen, sind Recherchen... es ist idR vom mutmaßlichen Täter die Rede, usw. Ich sehe lediglich Pressearbeit... wobei die Presse nicht lediglich über abgeschlossene Fälle zu berichten hat, sondern eine Kontrollfunktion hat... eigene Recherchen anstellt, usw.

Hingegen zu mutmaßen, was in Leuten vorher, die Interesse zeigen, Urteile... um nicht zu sagen, Vorurteile. Denn hier stützt man sich nicht auf Aussagen bzw. Befragungen, sondern darauf, was man glaubt, von anderen zu wissen.

Die Namen der Opfer bzw. Angehörigen gingen nicht durch die Presse (Ausnahme AfD, aber mit falschem Vornamen ohne Nachname).
Zuletzt geändert von stern am Di., 27.08.2019, 22:00, insgesamt 2-mal geändert.
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Beitrag Di., 27.08.2019, 21:08

stern hat geschrieben: Di., 27.08.2019, 20:49 Im Grunde machte die Presse ihren Job
Also ich rede nicht von der Presse... :anonym:

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stern
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Beitrag Di., 27.08.2019, 21:55

Ja, dir geht es nicht um die Presse bzw. Nachrichten, die teilweise von einer Psychose berichteten... aber wen interessiert's. Also es sind dann doch eher Nachrichten, die Reichweite haben oder als Referenz dienen (mit gutem Grund).
Liebe Grüße
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Beitrag Di., 27.08.2019, 22:04

Dummerweise hat heutzutage jeder Hans und Franz die Reichweite der Presse wenn er es drauf anlegt. Ohne JEDEN Kodex.

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stern
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Beitrag Di., 27.08.2019, 22:09

Läuft dann aber unter Blog oder Meinungsäußerung, Kommentar oder Youtube-Video (z.B.eines Influencers).. und nicht unter Nachrichten, die gewissen Anforderungen genügen sollten.

Kann man jetzt gut oder schlecht finden, dass in einem freiem Land die Meinungsfreiheit als hohes Gut angesehen wird. Dabei gibt es aber ja auch Grenzen, z.B. auch Bezichtigen einer Straftat (falsche Verdächtigung), Verleumdung, üble Nachrede... also wer diese Grenze überschritten sieht...
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stern
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Beitrag Mi., 28.08.2019, 08:40

1. Berichterstattung im Vorfeld eines Prozesses (Verdachtsberichterstattung)

Bei einer wahrscheinlich verübten Straftat und einem Tatverdacht besteht grundsätzlich ein anzuerkennendes öffentliches Interesse an umfassender Information. Es muss den Medien daher möglich sein, begleitend zu Ermittlungen über bestehende Verdachtsmomente zu berichten.

Journalistische Sorgfaltspflicht

Dabei sind die Anforderungen an die journalistische Sorgfaltspflicht umso größer, je ...
https://ggr-law.com/persoenlichkeitsrec ... rn-medien/ Auch hierfür gibt es div. Kriterien, was anerkannt ist und was nicht... und man kann sich ggf. wehren auf dem Rechtsweg (und das wird ja auch genutzt!). Wenn man genau liest, heißt es dann zB idR mutmaßlicher Täter, usw. Aber wenn sogar die Staatsanwaltschaft berichtet (wie hier... es gab auch Pressekonferenzen) ist davon auszugehen, dass es um nichts geht, dass sich jemand aus den Fingern saugte, sondern dass sich ein Verdacht bereits erhärtete. Wie schwer eine Tat ist, ist relevant, ob die Öffentlichkeit davon wissen darf, usw. Soweit Privatleute sich äußern, gibt es das Recht auf Meinungsäußerung, aber auch diverse Einschränkungen (zB wer irgendwelche Bilder -unerlaubterweise- veröffentlicht. Manchmal wollen Angehörige auch an die Presse. Grds. sind Angehörige natürlich geschützter. Über die las ich aber auch nichts).

Kurz: Auch um in andere Freiheiten einzugreifen (wie Meinungs- oder Pressefreiheit) gibt es Hürden des GG zu beachten (begründet also ebenfalls mit Grundrechten). ;) Früher hat man stattdessen den Überbringer schlechter Nachrichten geköpft. Also ich finde, hier ist auch zu differenzieren zwischen Taten an sich und deren Folgen (natürlich ist es für Angehörige eine Belastung, wenn einem Angehörigen sogar eine Tat vorgeworfen wird, hier von der Staatsanwaltschaft) und der Berichterstattung. Aufgabe der Berichterstattung ist ja gerade, über relevante Ereignisse und Missstände zu berichten... also kann man das nicht generell zu untersagen, weil es auch hier verschiedene Interessenlagen gibt.
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Beitrag Mi., 28.08.2019, 13:11

Naja, so kann man Leben von Menschen auch zerstören. Ich möchte nicht in der Haut dieser Angehörigen stecken. Und dann womöglich zu erleben, dass der Sohn tatsächlich unschuldig verurteilt wird und nichts machen zu können, zuzusehen, wie er in der Forensik zerbricht.
Ich glaube, die Staatsanwaltschaft (!) warf ihm Mord und zweifachen Mordversuch vor (selbst die Angehörigen können höchstens als Nebenkläger auftreten, was sie angeblich auch vorhaben. Darüber entscheidet beizeiten ein Richter, ob es tatsächlich Mord war und er schuldhaft handelte oder...). Ob das für Angehörige leichter zu verkraften ist als eine mögliche psychische Erkrankung (worüber lt. Staatsanwaltschaft ein Gutachten noch Aufschluß geben soll), die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit zur Folge haben könnte? Oder wird im Thread davon ausgegangen, dass gar nicht nachweisbar sein könnte, dass er es war, der ein Kind vor das Gleis schubste bzw. jemand aktuell zu Unrecht in U-Haft sitzt bzw. die Freiheit entzogen wird? Wenn es Videos und Zeugen gibt, finde ich das zumindest nicht naheliegend, zumal es gewichtige Gründe braucht, um jemanden zu inhaftierten, auch U-Haft (wie das hier bereits der Fall ist).

Will heißen: Es ist ja nicht die Presse, die ihm ein Delikt zur Last legt. Horsthofer sprach gar von kaltblütigem Mord.
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Beitrag Mi., 28.08.2019, 20:20

@ Maskerade: Für den Betroffenen gibt es sehr wohl einen unterschied. Erstens, dass er gesund zwangspsychotherapiert wird. Wer nicht einmal krankheitseinsichtig ist, hat keine Chance. Und wer nicht stabil ist, macht das nicht jahrelang mit, ohne tatsächlich einen Knacks zu erleiden. Beobachten kann man das Phänomen beim Personal in einer x-beliebigen Psychiatrie. Wenn die nicht schon vorher einen Schaden hatten, was der Normalfall ist, haben sie ihn sicher nach vielen Arbeitsjahren.

Ein anderes Problem sind Medikamente, an deren Wirkung ich zweifle. Die schweren Nebenwirkungen hingegen sind unbestritten und bei langjähriger Einnahme irreversibel. In der Vergangenheit habe ich von einem Prozess eines Opfers erfahren, der durch die Behandlung den Schwerbehindertenstatus erlangt hat.
Beginne den Tag mit einem Lächeln, dann hast du es hinter dir. [Nico Semsrott]


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Beitrag Mi., 28.08.2019, 21:11

Ja klar, das stimmt schon, wobei ich trotzdem dazu sagen möchte, dass viele sich im Vergleich lieber in der Forensik sehen, als im Knast. Denn dort haben sie es, soweit man das so sagen kann, schöner. Da nehmen einige, die ein oder andere Pille in Kauf. Denn es ist um einiges lockerer, wie im Gefängnis. Habe welche kennengelernt, die gesagt haben, dass sie es von Anfang an verfolgt haben, in die Forensik zu kommen, statt ins Gefängnis. Und nicht wenige sind damit erfolgreich.
Liebe Grüße, Maskerade

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Beitrag Mi., 28.08.2019, 22:03

Zschäpes neue Verteidigung setzte mit einem neuen Gutachten (erfolglos) auch auf Schuldunfähigkeit bzw. verminderte Schuldfähigkeit. Ich denke nicht, dass das ohne weiteres steuerbar ist... denn es muss ja belastbare Anhaltspunkte für eine Erkrankung o.ä. geben.

Mord würde lebenslange Freiheitsstrafe in D bedeuten. Wenn auch noch zweifacher Mordversuch hinzukäme, wirkt sich das sicherlich nicht positiv auf ein mögliches Urteil aus. Aber so oder so: Wie lange dann jemand die Hafstrafe effektiv absitzen muss, ist auch nicht Anfang an absehbar. Bei guter Prognose kann nach einer gewissen Zeit eine Bewährungsstrafe möglich werden. Bei schlechten Resozialisierungsaussichten kann es auch auf tatsächlich lebenslang in Sicherungsverwahrung hinauslaufen.

Und bei sich tendenziell durchschnittlich verlängernden Verweildauern im Maßregelvollzug (ohne zeitliche Begrenzung), weiß wohl auch niemand, was blühen wird.

Zschäpe sitzt seit 2011 in U-Haft. Kann sich also ebenfalls ziehen.

Für die Angehörigen des Opfers macht es uU (auch) einen Unterschied, wie dann letztlich geurteilt wird.
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Beitrag Mi., 28.08.2019, 22:33

@ Maskerade: Locker, das ist Ansichtssache. Ich achte darauf, gar nicht erst verurteilt zu werden. Und man muss heute schon viel tun, um unerträglich lang und unbedingt auszufassen, von Fehlurteilen abgesehen, die es natürlich gibt.

Ja, wenn man sich keinerlei Gedanken über Langzeitfolgen macht, kann man es natürlich so handhaben.
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Beitrag Do., 29.08.2019, 05:01

Broken,

ich habe ja nicht gesagt, dass ich das gut finde, wie einige das handhaben, aber ich habe es eben bei einigen miterlebt. Und ich sage auch nicht dass das generell alle so sehen, aber die, die ich erlebt habe, taten es.
Liebe Grüße, Maskerade

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Beitrag Do., 29.08.2019, 06:45

stern hat geschrieben: Mi., 28.08.2019, 13:11Ob das für Angehörige leichter zu verkraften ist als eine mögliche psychische Erkrankung (worüber lt. Staatsanwaltschaft ein Gutachten noch Aufschluß geben soll), die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit zur Folge haben könnte?
Stern, das verstehe ich nicht. In der Schweiz ist doch bei ihm eine psychische Erkrankung festgestellt worden. So entnahm ich das den Medien. Kann denn jetzt ein Gutachten helfen, in dem der persönliche Krankheitsstand zum Zeitpunkt der Tat ermittelt wird? Er wird doch sicherlich auch Medikamente nehmen. Ich stehe da auf dem Schlauch.

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stern
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Beitrag Do., 29.08.2019, 07:19

Krank sein darf man... das alleine sagt nicht sonderlich viel aus. Man darf aber niemanden auf ein Gleis schubsen. Im Fall eine Straftat ist dann die Schuldfähigkeit ("Zurechnungsfähigkeit") zu beurteilen.. und die bezieht sich nur auf den Zeitpunkt der Tat.

Ob der Arzt Medikamente verordnete, weiß ich nicht (ging auch aus den Medien nicht hervor, die ich kenne)... und selbst wenn Medikamente eingenommen wurden, heißt das nicht unbedingt, dass diese auch genommen wurden. Es wurde berichtet, dass Tests auf Medikamente noch laufen. Wenn es bereits eine Diagnose (Krankenakte) gab mit Krankschreibung, macht das eine Fortbestehen einer Erkrankung höchstens wahrscheinlicher, würde ich sagen... trotzdem steht der Gutachter vor der Herausforderung, den Zeitpunkt der Tat zu beurteilen. Und theoretisch könnte sich ein vorbehandelnder Arzt auch verschätzt haben, usw. Solche Gutachten erstellen dann spezielle Gerichtspsychiater... die dann auch die Gefährlichkeit in die Zukunft zu prognotizieren haben. Das alles ist so zuverlässig, wie Gutachten es eben sein können, die etwas rückwirkend und für die Zukunft belegen müssen.
Liebe Grüße
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