Hallo BlueEis,
wie die anderen schon schrieben: wenn Deine Therapeutin einen Antrag an die (gesetzliche) Krankenkasse fertiggemacht hat, dann muss sie Psychotherapeutin sind, egal, ob sie das auf ihrem Schild oder im Telefonbuch oder sonstwo steht oder nicht. Es gibt in diesem Feld (Psychologie/Therapie) in Deutschland folgende Möglichkeiten:
1. Jemand hat ein Psychologiestudium bis zum Diplom oder Masterabschluss absolviert, darf sich also
Diplom-Psychologe oder
Psychologe/Psychologin (MSc) nennen. Danach hat er oder sie eine Ausbildung als Psychotherapeut(in) absolviert, und zwar entweder in Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierter Therapie oder Psychoanalyse. Der- oder diejenige bekommt am Ende eine Approbation, darf sich "Psychologische(r) Psychotherapeut(in)" nennen und kann Therapien über die gesetzliche Krankenkasse abrechnen. Auch "Psychotherpeut(in)" dürfen sich nur Absolvent(inn)en einer dieser drei Ausbildungen nennen, das ist gesetzlich so festgelegt. Wer keine solche Approbation hat, darf sich nicht als Psychotherapeut(in) bezeichnen. Als Psychologe oder Psychologin wird man in einer dieser drei Psychotherapie-Ausbildungen in der Regel nur dann zugelassen, wenn Klinische Psychologie Prüfungsfach im Studium war.
2. Jemand hat Psychologie studiert und das Studium mit Diplom oder Masterabschluss beendet. Der- oder diejenige darf sich dann Psychologe bzw. Psychologin nennen. Er/sie kann eine Heilkunde-Erlaubnis erlangen (siehe unten, Punkt 3) und sich auch "Therapeut(in)" nennen, jedoch nicht "Psychotherapeut(in)" oder "Psychologische(r) Psychotherapeut(in)", solange er oder sie keine der drei oben genannten Therapieausbildungen absolviert hat.
3. Jemand hat Psychologie oder irgendetwas anderes oder auch gar nichts studiert, hat auch keine Approbation, aber eine bestimmte Prüfung beim Gesundheitsamt bestanden und meistens auch eine Ausbildung in irgendeiner anderen als der drei unter Punkt 1 genannten Therapierichtungen (MSc- oder Diplom-Psychologen mit Klinischer Psychologie als Prüfungsfach und einer entsprechenden Fortbildung können diese Zulassung auch ohne diese Prüfung beim Gesundheitsamt beantragen). Der- oder diejenige bietet seine/ihre Therapie nach dem Heilpraktikergesetz an und darf sich nicht "Psychotherapeut(in)" nennen, wohl aber "Therapeut(in)", weil die Bezeichnung
Therapeut in Deutschland nicht gesetzlich geschützt ist. Laut
Wikipedia werden von den Gesundheitsämtern für diesen Beruf die Bezeichnungen
Heilpraktiker/in (Psychotherapie),
Psychotherapeutische(r) Heilpraktiker/in oder
Heilpraktiker/in, eingeschränkt für den Bereich Psychotherapie verwendet. Diese Therapien werden manchmal von privaten Krankenkassen übernommen, aber normalerweise nicht von den gesetzlichen (es gibt Ausnahmen, aber wenn Du einfach nur einen ganz normalen Therapieantrag unterschrieben hast, ohne dass da vorher noch irgendwelche Ausnahmegenehmigungen von der Krankenkasse erteilt wurden, dann wird Deine Therapeutin nicht zu diesem Personenkreis gehören). Diese Regelungen kannst Du beispielsweise
hier (klick) auch nochmal nachlesen.
Zwei Therapien gleichzeitig werden m. W. nicht von der Krankenkasse bezahlt. Theoretisch wäre es möglich, eine Therapie bei einem Psychotherapeuten zu machen, die die Krankenkasse bezahlt und daneben eine weitere Therapie selbst zu zahlen. Das ist aber oft problematisch und sollte vor allem nicht ohne Kenntnis und Einverständnis der beteiligten Therapeuten geschehen, weil da erstens eine ungute Konkurrenzsituation entstehen kann und weil der Therapieprozess sehr undurchsichtig wird. Das kann problematisch sein, besonders für den Patienten/Klienten. Anders sieht es evtl. aus, wenn beide Therapeuten von der jeweiligen anderen Therapie wissen und einschätzen können, wie evtl. die eigene Therapie durch die andere beeinflusst wird und der Meinung sind, dass sich das nicht nachteilig auswirken wird. In den meisten Fällen werden seriöse Therapeuten aber m. W. keine Therapie anfangen, wenn noch gleichzeitig eine andere läuft und vor allem der andere Therapeut nichts davon weiß.
Viele Grüße
Dampfnudel
Nachtrag: Der Vollständigkeit halber: die Regelungen, wann jemand sich Ärztlicher Psychotherapeut nennen darf, stehen beispielsweise
hier.
Zweiter Nachtrag: Diese Angaben gelten für niedergelassene Therapeuten. In Kliniken arbeiten häufiger auch Psychologen, die ihre Therapieausbildung noch nicht abgeschlossen, manchmal auch noch nicht begonnen haben.