Ich bin Krank und in Rente

Alle Themen, die in keines der obigen Foren zum Thema "Psychische Leiden und Beschwerden" passen.
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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 10:53

Rosenrot hat geschrieben:
Wenn, dann muss es aber ein Anwalt für Sozialrecht sein, der spezialisiert ist auf SGB VI, ggfalls SGB IX und SGB XII
Hier sollte ma sich nicht allein auf das Wort FACH ANwalt verlassen, sondern Reputation anders verifizieren: z.B einschlägige Foren, hörensagen etc.

Rosenrot

Für Beratung in Fragen zu Sozialleistungen sollte man erst mal eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen. Einen Anwalt braucht man erst, wenn hier irgendwas strittig ist und man ggf per Gericht gegen ein Amt vorgehen muss das einem zustehende Rechte verweigert.

Ich würde mich dafür an den sozialpsychiatrischen Dienst weden, die haben Sozialpädagogen, die sollten dafür geschult sein in solchen Fällen zu helfen.

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LDN
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 10:55

Weil meine Brutto rente zu hoch ist wurde mir am telefon gesagt. naja wenn ich zu diesen Amt gehen würde ich denke die würden als erstes sagen, verkaufen sie ihr Auto nech ?

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 11:00

LDN hat geschrieben:Ich hatte bei der Wohngeldstelle angerufen und die wollten meine Brutto Rente wissen, als ich ich denen sagte 915 € Brutto und 822 Netto haben sie gesagt das es mir nicht zu steht. Ich haben einen Behinderten Ausweis. Darin enthalten ist ein blindes Auge und meine Psyche von 60 % insg. Aber einen besonderen Buchstaben habe ich glaube nicht. Die Miete beläuft sich auf 250 € und Strom / Gas / Wasser weiss ich nocht nicht, ich rechne mit 90 € vielleicht ? Da ich aber noch kleine Fixkosten wie zB meinen laptop von 40 € habe komme ich auch 240 € die mir bleiben..
Wenn deine Rente 822 Euro beträgt und deine zu erwartende Miete auf ca 350 Euro dann hast du in der tat keinen Anspruch auf Hilfe. Das Existenzminimum ist Miete plus Heizung plus 359 Euro zum leben. Da liegst du drüber. Dein Laptop sowie ob du eine Waschmaschine hast ist denen egal, das ist alles pauschal mit den 359 Euro abgegolten.
Haushaltsgeräte kann man übrigens recht günstig gebraucht erwerben.

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 11:02

LDN hat geschrieben:naja wenn ich zu diesen Amt gehen würde ich denke die würden als erstes sagen, verkaufen sie ihr Auto nech ?
Jep, in der tat. Aber selbst wenn du es nicht verkaufst, ein Auto kannst du von Grundsicherung ohnehin nicht halten. Wie sich übrigens in Deutschland eine Menge Leute kein Auto leisten können. Schau den Tatsachen ins Auge, ein Auto ist Luxus. Ich würde vorschlagen, zieh irgendwo hin wo es nicht ganz so dörflich ist, und wo du mit Öffis und Fahrrad überall hinkommst.

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LDN
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 11:04

Oh jeh, wenn das so ist muss ich mir Gedanken machen wie es weiter gehen soll. Ob ich versuchen soll wieder zu arbeiten so das ich auf 950 € Selbstbehalt komme ? Fragen über Fragen aber danke für die netten und schnellen Antworten.


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Beitrag Sa., 18.12.2010, 13:04

Hallo LDN

anrufen nützt nix. Du musst schriftlich Antrag auf Wohngeld stellen. Sozialleistungen sind immer nachrangig und die wollen immer dass alle möglichen Leistungen die davor 'stehen' zumindest beantragt sind

Jetzt gilt es regional herauszufinden, wie hoch die KDU nach dem SGB II und SGB XII, die identisch sind, sein dürfen.
Nennt sich Angemessenheitsgrenze:

Du findest hier eine Tabelle, solltest du in Diepholz wohnen, brauchst du nur den ersten link zu öffnen

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 9.2006.pdf

Ansonsten den hier und deine Region suchen

http://www.harald-thome.de/media/files/ ... 9.2006.pdf

Angemessenheit in Größe und Preis können bis 15% höher sein, wenn eine Behinderung vorliegt, die dies nötig machen.
Zu den 'erlaubten' KDU addierst du 359€ (derzeitiger Regelsatz in der Sozialhilfe) und, das müsstest du nachschauen auf deinem Ausweis zum Grad der Behinderung, bei Merkzeichen ggfalls ca 60€

Solltest du kein Merkzeichen haben und ein blindes Auge, könte, je nach Sehkraft des anderen mal ein Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Das BI für Blindheit wird (das sage ich aus meinen Erfahrungen mit den Versorgungsämtern) nur in Ausnahmefällen bei noch Sehkraft auf einem Auge zugesprochen. Dagegen sollte das *G* für eine Gehbehinderung eben durch das eine erblindete Auge definitiv versucht werden zu erreichen, notfalls mit KLage (ich musste, aber aus anderen Gründen, auch auf mein Merkzeichen klagen)

Dein Auto brauchst du nur verwerten, wenn es
dir zumutbar ist, es einen VERKAUFS Wert von ca 3000 € übersteigt (nicht der Gutachterwert) und da du eine Behinderung hast, kann es, je nach Art der Behinderung (also warum dir das zuerkannt wurde) sogar so sein, dass du ein teureres Auto nicht 'verwerten' müsstest

Eine Verwertung von Sachvermögen (wie Auto, Haus etc) ist nur dann gefordert, wenn dies zumutbar ist und wenn der zu erzielende Wert in Relation zum tatsächlichen steht.
SGB XII; §90, 92

Im SGB XII ist es sogar so, dass Sozialleistungen so ausgelegt werden müsse, das ssie individuell passen. Anders als im SGB II (Hartz4). Im SGB XII, in Verbindung mit SGB IX (für Behinderung etc) ist sogar vorgesehen, dass gegebenenfalls ein Auto finanziert werden muss bei Behinderten.
Natürlich keine Luxuskarre
Zum Beispiel bei blindem Auge
Es gibt übrigens auch die KFZ Steuer Ermässigung für Schwerbehinderte.
SGB IX http://www.schwerbehinderung-aktuell.de ... tentid=219

Hierzu und deswegen wäre das Merkzeichen *G* für dich durchzuboxen

Ebenso können Bedarfe geltend gemacht werden (ohne den sogenannten regelmäßigen Härtefallbedarf, den es bei Hart4 gibt) die keinen Härtefall sondern NOTWENDIG sind
Beispiele:
Bei schwerer Gehbehinderung durch z.B Diabetes werden Spezialschuhe gezahlt. Podologe, Fußverbände, Hilfsmittel, etc
Eben alles was die Krankenkasse nicht mehr zahle
Aber auch hier gilt: immer est Antrag beim 'eigentlichen' Träger, im Beispiel Krankenkasse. Lehnt die ab, weil das SGB V das nicht mehr vorsieht, ist der SGB XII Träger zuständig



Für dich zählt eh jetzt erstmal, du ziehst um während du noch keine Leistungen aus SGB XII beziehst, sondern dich vorrangig um Wohngeld kümmern musst

Über diesen Link kommst du zur Verwaltung Diepholz

http://www.diepholz.de/internet/page.ph ... l=0&id=512

Dort findest du blau unterlegt einen Wohngeldrechner
Da kannst du dich selber mal so vorab informieren und den Antrag auf Wohngeld runterladen



Ich lass es jetzt mal bei diesen Tipps, was deine eigentliches Thema angeht, kenne ich mich gar nicht aus, was Borderline mit sich bringt. Da gibt es hier mit Sicherheit user, die was dazu sagen können.

Hallo Münchnerkindl

was sogenannte Sozialberatungen machen, ist eine Beratung, sie ist nicht rechtsverbindlich. Wenn da was verbockt wird, haftet niemand. Insbesondere in der Sozialhilfe sind soviele Schleifen im SGB XII, soviele Verordnungen.
Naja, Rechtsberatungen dürfen ja sowieso ausschließlich zugelasssene Anwälte machen

Rosenrot

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LDN
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 13:17

Rosenrot hab vielen dank für die Mühe, laut Wohngeldrechner steht mir kein Wohngeld zu. Ich werde aber dennoch einen Antrag zur vorsich stellen.


Gast
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 13:29

Gern geschehen LDN

Ich finde es ja toll, dass du und deine Partnerin jetzt Nägel mit Köpfen macht, um zu versuchen euch als Paar zu retten. Hut ab. So ein Schrittt ist nicht einfach, aber vielleicht hilft es euch beiden

Ja, den Antrag müsstest du ja eh stellen wenn du beabsichtigst ggfalls Leistungen beim Sozialamt zu beantragen. Hast du Möbel? Du findest du in dem Link zur Angemessenheit der KDU auch sogenannte Erstaustattungen.

Errechne dir das mit der Grundsicherung einfach mal in Ruhe

Rosenrot

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LDN
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 13:33

Das Sozialamt hat mir gesagt eine Erstaustattung steht mir in meinen Alter nicht zu da ich bereits Wohnungen hatte. Das einziege was er mir angeboten hat ist einen Schein zu holen um das Sozial Möbellager zu nutzen

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 14:37

Rosenrot hat geschrieben: Im SGB XII ist es sogar so, dass Sozialleistungen so ausgelegt werden müsse, das ssie individuell passen. Anders als im SGB II (Hartz4). Im SGB XII, in Verbindung mit SGB IX (für Behinderung etc) ist sogar vorgesehen, dass gegebenenfalls ein Auto finanziert werden muss bei Behinderten.
Natürlich keine Luxuskarre
Zum Beispiel bei blindem Auge
.
Also ich bezweifle daß eine psychische Erkrankung und ein blindes Auge hier ausreichend ist. Das gilt eher für Menschen die aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung keine öffentlichen Verkehrsmittel verwenden können und die ohne dieses Auto unfähig wären sich fortzubewegen. Sowas durchzukriegen ist hier vermutlich eher aussichtslos

Der VDK könnte hier auch nützlich sein um rauszufinden welche Rechte er hier geltend machen kann. Das was du hier schreibst und die Hoffnungen die du hier weckst scheint mir nicht gerade an der Realität orientiert.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Sa., 18.12.2010, 14:41, insgesamt 1-mal geändert.

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Beitrag Sa., 18.12.2010, 14:38

LDN hat geschrieben: Das einziege was er mir angeboten hat ist einen Schein zu holen um das Sozial Möbellager zu nutzen

Hier kannst du eine günstige gebrauchte Waschmaschine bekommen und vermutlich auch geliefert bekommen.

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 14:42

Rosenrot hat geschrieben: Für dich zählt eh jetzt erstmal, du ziehst um während du noch keine Leistungen aus SGB XII beziehst, sondern dich vorrangig um Wohngeld kümmern musst
Er hat auf keins von beidem einen Anspruch, da er über dem Existenzminimum ist mit der Rente und Miete.

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LDN
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 15:03

Münchner da ist leider kein link bei ?


Gast
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 15:04

Hallo LDN

wenn du NACHWEISLICH keine Möbel hast oder diese nicht vollständig sind (Liste entnimmst du dem link) steht dir eine Erstausstattung zu.

Erwachsene lassen sich scheiden, dem anderen gehören die Möbel. Wohnungen brennen ab etc.

Eine Erstausstattung kann auf Gebrauchtmöbel verweisen, z.B. mit sogenannten Bedarfsgutscheinen. Hat den enormen Vorteil, dass geliefert wird und, aber das ist meine persönliche Meinung, da sind hübsche Einzelstücke dabei
Dazu bitte in dem link schauen, wie dein Landkreis es üblicherweise macht.




Hallo Münchnerkindl



ein blindes Auge ohne psychische Erkrankung kann ausreichend sein, ebenso eine 'nur' psychische Erkrankung, dass man öffentliche Verkehrsmittel nicht nutzen kann. Psychosen, Schwindel, Dissoziation, Depression usw.
Somit ein Auto aufgrund der Behinderung unabdinglich wäre.




Der VDK berät genau wie Sozialberatungen nicht rechtsverbindlich, das nur wenn man Mitglied ist.
Um sich Anwaltlich vertreten zu lassen muss man Pauschalen zahlen.
Widerspruchsverfahren: 104€
Klage 164€
Berufung 248€
Revision 288€
http://www.vdk.de/perl/cms.cgi?SID=gWqb ... Pz&ID=bb58

Interessant, dass dieser Sozialverband so sozial ist, Menschen mit geringem Einkommen 'nur' die Hälfte zu berechnen

Ein Beratungshilfeschein (bei niederigem Einkommen) beim Amtsgericht kostet kein Geld und ein aufzusuchender Anwalt darf nur 10€ nehmen...

Ob der Threadersteller über dem INDIVIDUELLEN Existenzminumum liegt müsste errechnet werden.
Dazu der Hinweis: ab 2011 sind sämtliche Bescheide die den Regelsatz aus SGB XII und SGB II betreffen rechtwidrig und nicht mehr Verfassungskonform wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nicht umgesetzt wird.

Wenn du meine Tipps als nicht Realitätsorientiert einstufst, ist das doch ok . Jedem das, was er denkt, gerade in diesem Forum


Rosenrot

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münchnerkindl
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Beitrag Sa., 18.12.2010, 16:20

Rosenrot hat geschrieben:Hallo LDN

wenn du NACHWEISLICH keine Möbel hast oder diese nicht vollständig sind (Liste entnimmst du dem link) steht dir eine Erstausstattung zu.
Wie oft muss ich es eigentlich noch wiederholen, selbst wenn er aufgrund dessen daß die gesamte Wohnungsausstattung jetzt der Ex gehört er einen Anspruch auf eine Erstausstattung HÄTTE, nur eine Person die auch Anspruch auf Sozialleistungen hat kann dort Leistungen bekommen. Hat LDN aber nicht, mit der Rente und Miete, von daher auch keinen Anspruch auf eine Erstausstattung.


Und nein, einfach nur ein blindes Auge und eine psychische Krankheit langt nicht daß einem das Amt einfach mal so ein Auto finanzieren. Er braucht einen Arzt der das attestiert, und sie werden ziemlich sicher eine amtsärztliche Begutachtung anstrengen um festzustellen ob LDN wirklich nicht in der Lage ist ein öffentliches Verkehrsmittel zu benutzen.

Man könnte hier dagegen argumentieren, daß jemand der aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht in der Lage ist einen Bus oder U-Bahn zu nehmen möglicherweise auch nicht fit genug ist als Autofahrer am Verkehr teilzunehmen.

Und der VDK kostet 6 Euro Mitgliedsbeitrag im Monat.
Zuletzt geändert von münchnerkindl am Sa., 18.12.2010, 16:24, insgesamt 2-mal geändert.

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