Therapeutische Schweigepflicht

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Freiheit1
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Therapeutische Schweigepflicht

Beitrag Sa., 19.05.2012, 17:26

hallo, bin neu hier

hat vielleicht jemand hier im Forum Erfahrungen oder Wissen darüber, wie mit der therapeutischen Schweigepflicht unter nachbehandelnden Therapeuten/vorbehandelnden Therapeuten umgegeangen wird bzw. umzugehen ist und was eine Therapeut in einem Antrag auf PT überhaupt angeben und mitteilen darf?

freue mich über jede Infos und danke voraus

Gruß Freiheit1

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lostsheep
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Beitrag Sa., 19.05.2012, 18:45

Also, bei einem Therapeutenwechsel besteht natürlich weiterhin vollste Schweigepflicht.
Meine alte Therapeutin dürfte meinem neuen Therapeuten rein GAR NICHTS ausplaudern, nur unter Rücksprache mit mir und meiner Unterschrift!!!!!!!!!

Mit dem Antrag auf PT kenne ich mich nicht aus, nur soweit, dass ich weiß, dass es verschiedene Bereiche auszufüllen gibt (was du so erzählt hast, dein kurzer Lebenslauf, dann eine Diagnose... und Behandlungsvorschlag... eine Zielsetzung...).
Und das Ganze läuft über eine Nummer, so dass dein Namen unkenntlich ist.
Der Gutachter nennt der Krankenkasse dann diese Nummer und wie welche Therapieform bewilligt wird, demnach kann die Krankenkasse deine Nummer zuordnen, weiß, dass du das bist, kennt aber nur das Ergebnis, was bewilligt wird und keine Inhalte.

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Freiheit1
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Beitrag Sa., 19.05.2012, 19:04

hallo lostsheep,

danke für die Antwort,

hast Du vieleicht eine Info/Idee, wie noch nachträglich in den vollständigen Inhalt des Antrages incl dem sog. ärztlichen Konsiliarbericht, der ja beigefügt werden muss, eingesehen werden kann, wenn das zuvor nicht von Therapeutin oder Arzt offen gelegt wurde und daher auch kein wirksames Einverständnis zur Weitergabe an den Gutachter vorgelegen hat?
Wenn ein Therapeut was falsches geschrieben hat, schreiben nachfolgende oft das ab - ohne Wissen der Patientin - und Fehler setzen sich fort und potenzieren sich. Da gibt es auch Geheiminskrämereien und der Patientin wird nicht offen gesagt, was von Vortherapeuten ihr längst bekannt gegeben wurde. Sowas ist nicht in Ordnung(Stichwort Objekt und Datenschutz und Schweigepflicht). Aber wie willst die verhindern, dass sich über diese rechte einer patientin dann doch ohne dein issen hinweggesetzt wird??????

Gruß Freiheit1

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lostsheep
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Beitrag Sa., 19.05.2012, 19:33

Wow, das klingt heftig und tut mir wahnsinnig leid.
Das bestätigt aber meine Bedenken und mein pochen auf Recht, solch ein Gutachten lesen zu dürfen.

Also, es wurde ein Gutachten verschickt, ohne dass du mit einer Unterschrift die Sache gültig gemacht hast? Du wolltest keine Unterschirft geben, weil du es erst lesen wolltest... oder verstehe ich das grad falsch? Wenn nicht, ist das schon ein Grund zur dicken Beschwerde; bei deiner Krankenkasse und anderswo - bei der Ärztekammer!

Und dann hat ein alter Therapeut deine "Daten" an einen neuen Therapeuten weitergegeben, ohne dass du auch da wieder eine Unterschrift gesetzt hast? Ebendalls ein dicker Grund der Beschwerde!!!
(s.o.)

Damit wird ja auch die Chance verbaut, dass ein neuer Therapeut dich ganz anders sehen könnte (um nun mal nicht "richtig sehen" zu schreiben). Das ist ein gravierender Fehler, wenn dem so ist!

Wende dich auf jeden Fall an deine Krankenkasse, schilder deinen Fall ausführlich strukturiert und ebenfalls dein gebrochenes Vertrauen (eine Therapie weiterzuführen) und dein Recht darauf, Einsicht in alle Unterlagen zu erhalten.

Abgesehen von all dem, ist dein neuer Therapeut ebenfalls sehr schlecht, wenn er sich von einem anderen Therapeuten beeinflussen lässt und überhaupt diese Gefahr eingeht, indem er sich Informationen beim vorherigen Therapeuten einholt/geben lässt!
Sprich das auf jeden Fall AUCH bei den Therapeuten an!!!

Unglaublich, wie mit Patienten teilweise umgegangen wird.
Da ist man schon so weit, dass man auf fremde Hilfe angewiesen ist, schöpft vertrauen und wird so missbraucht. Traurig.
Lass dich nicht unter kriegen. Es gibt auch gute Therapeuten, wenige aber es gibt sie.
Das ist wie mit Allgemeinmedizinern und anderen Berufsgruppen.

Ich habe grad der neuen Therapeutin eine Email geschrieben, dass ich nicht mehr komme. Ich habe ihr auch den Grund genannt: ... das ich ein Recht habe, das Gutachten zu lesen...
Ich habe mich nun bei einem Therapeuten noch einmal gemeldet, bei dem ich bereits war, er war super. Vielleicht hat er doch noch einen Platz für mich, nachdem ich ihm abgesagt habe, da er einen Supervisor hat und mir das auch schon quer saß aber immerhin würde er mich dieses Gutachten lesen lassen... und allgemein hatte ich im Grunde Vertrauen zu ihm.
Mal sehen...

Wenn du magst, berichte mal, was aus deiner Sache wird.
Ich drücke dir die Daumen.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass du kein Recht bekommst und die Unterlagen nicht einsehen darfst, das ist dein Recht!!!
Und allgemein hilft es immer, Dampf abzulassen, indem man sich dann auch mal beschwert, wenn es angebracht ist!

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Freiheit1
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Beitrag Do., 24.05.2012, 21:56

hallo lostsheap,

was da gelaufen ist, ist schon eine Vorgehensweise, die an sich schon nicht hinnehmbar ist. Dieses Vorgehen hatte zudem fatale weitreichende Folgen. Das ist alles noch nicht abgeschlossen - Näheres wird später mal dazu ausgeführt werden können.
Solche Therapeuten können nicht wiedergutzumachenden Schaden anrichten. Daher ist es wichtig, darauf zu achten, dass tatsächlich über alles informiert wirst. bleib bei Deinem Standpunkt, es ist wichtig für dich selbst.

Gruß Freiheit1

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lostsheep
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Beitrag Fr., 25.05.2012, 19:33

Danke dir.
Klingt sehr schlimm bei dir... sowas darf eigentlich nicht passieren.
Ich hoffe, du weißt dich zu wehren.
Schlimm, wenn sich da ein Therapeut über dich gestellt hat. Das ist ein schlechter Therapeut!
Wenn du magst, berichte bei Gelegenheit mal mehr, gerne auch per PM.
Bis dahin: Kopf hoch.

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lostsheep
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Beitrag Fr., 01.06.2012, 16:12

Gründe für Beschwerden können beispielsweise darin liegen, dass der Psychotherapeut die Schweigepflicht missachtet, persönliche Beziehungen zum Patienten aufgenommen, den Patienten vor Beginn der Behandlung nicht ausreichend über die Behandlung aufgeklärt, keine Einsicht in die Dokumentation gewährt oder notwendige Bescheinigungen nicht erstellt. Die Regeln für die Berufsausübung der Psychotherapeuten finden sich in der Berufsordnung der Psychotherapeutenkammer NRW. Eine Übersicht zu einigen wichtigen Regeln zur Berufsausübung ist auf einer Internetseite der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) zusammengefasst: http://www.bptk.de/patienten/wege-zur-p ... tient.html.

http://www.ptk-nrw.de/de/patienten/besc ... ahren.html

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Gelli
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Beitrag Di., 07.04.2015, 06:44

Zum Thema "Schweigepflicht"habe ich auch noch ne Fage.

Wenn ich ein ärtzliches Atest brauche für das Jobcenter was darf der Therapeut da hineinschreiben?
Es heißt ja immer er darf nichts hineinschreiben was ich nicht möchte,wenn mein Thera von einer "Krankheit"weiß,muß er das dem Jobcenter dann mitteilen oder wie läuft das?Darf er genaue Diagnosen dazu schreiben?
Ich möchte ja im Grunde nicht,das das Jobcenter von irgentwelchen Diagnosen erfährt.

Vielen Dank für eure Antworten.
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saffiatou
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Beitrag Di., 07.04.2015, 10:36

Nur wenn Dein Therapeut ein ärztlicher Therapeut ist, darf er ein Attest ausstellen,
in dem Deine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, ein psychologischer Therapeut
darf das nicht.

Es sollten keinesfalls Diagnosen in dem Attest stehen, nur daß Du nicht arbeitsfähig bist.
never know better than the natives. Kofi Annan

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Gelli
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Beitrag Do., 09.04.2015, 04:08

Ich danke euch für die sovielen Antworten,ich weiß garnicht wo ich anfangen darf bei den sovielen Antworten auf meine Frage.
GUT DING WILL WEILE HABEN

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Danica
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Beitrag Do., 09.04.2015, 07:32

Die Antwort von Saffiatou gefällt dir wohl nicht? Vielleicht steht da schon alles drin, wonach du dich erkundigt hast?


pandas
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Beitrag Do., 09.04.2015, 11:53

Das Jobcenter darf nach einem solchem Attest den eigenen Amtsarzt beauftragen und dieser darf von dem vorigen Arzt über die Diagnosen informiert werden. Dazu ist eine Schweigepflichtsentbindung erforderlich.

Gibst Du diese nicht, erstellt der Amtsarzt eine Diagnose ohne Kenntnis der Vorigen.
Es gilt dann die Diagnose des Amtsartzes. Hält dieser dich für arbeitsfähig, so gilt das dann für das Jobcenter.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard

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candle.
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Beitrag Do., 09.04.2015, 11:57

Bei mir stand im Attest der Neurologin nur drin, dass ich nur noch eingeschränkt arbeitsfähig bin- mehr nicht!

candle
Now I know how the bunny runs! Bild

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Gelli
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Beitrag Fr., 10.04.2015, 04:42

Danke,diese letzten Antworten von euch waren gut.Vielen Dank für die Mühe.
GUT DING WILL WEILE HABEN


ichweissnicht0011
neu an Bo(a)rd!
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männlich/male, 27
Beiträge: 2

Beitrag Do., 08.12.2016, 14:48

Hallo

Ich habe eine Therapie begonnen bzgl. Ängste Depressionen etc. und wurde dort sehr intime sexuelle Dinge gefragt, die
bei bekannt werden wohl mein gesellschaftliches aus bedeuten. Nun hab ich Panik das irgendwo ein Zettel liegt mit meinen ganzen Daten Name und Adresse und eben diesen Informationen was kann ich nur tun? ich habe den Therapeut darauf angesprochen der hat gemeint da passiert nichts der wird sicher verwart aber mir ist so unwohl dabei ich kann an nichts anderes mehr denken und ich bekam den Zettel auf nachfrage auch nicht wieder bitte um Hilfe habe seit gestern Panik und Herzklopfen. Der nächste Termin ist erst in einem Monat

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