Therapeutische Schweigepflicht

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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lauli
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Beitrag Do., 09.03.2017, 06:30

@lockenkopf

Du hast sicherRecht. Aber in dem Moment, als sie mir das sagte, war ich ziemlich verstört. Ich empfand es als Vertrauensbruch.

Aber je länger ich darüber nachdenke, umso eher kann ich damit leben. Ich habe nächste Woche wieder einen Termin mit ihr und werde das nochmal mit ihr besprechen.

Danke für deinen Beitrag. Es hilft mir sehr durch dich eine andere Sichtweise zu bekommen. ::?
Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an.

Sokrates

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Alyssa
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Beitrag Mo., 16.10.2017, 13:34

Ich habe eine Frage bzgl. Schweigepflicht nach Todesfall.
Sollte ich unerwartet zu Tode kommen, darf mein Therapeut dann meinen engsten Angehörigen Akteneinsicht gewähren bzw. mündlich Auskunft geben über unsere Gespräche/Therapieverlauf?
Oder gilt die Schweigepflicht über den Tod hinaus und auch gegenüber engsten Angehörigen (Familie 1. Grades, Ehemann)?
Muss ich evtl. meinem Therapeuten deutlich und schriftlich mitteilen, dass ich im Falle meines Todes nicht wünsche, dass er Angehörigen in irgendeiner Form Auskunft gibt?

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lisbeth
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Beitrag Mo., 16.10.2017, 14:49

das Thema ist hier ganz gut und verständlich erläutert:
https://www.mit-sicherheit-gut-behandel ... reuer.html
Die Schweigepflicht gilt grundsätzlich auch im Falle des Todes des Patienten;
Aber:
Jedoch steht nach dem Tod des Patienten den Erben zur Wahrnehmung der vermögensrechtlichen Interessen ein Einsichtsrecht in die Patientenakten zu, soweit der Einsichtnahme nicht der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht
und außerdem:
...zur Wahrnehmung der immateriellen Interessen wie dem postmortalen Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Patienten (z.B. Schutz/Wiederherstellung der Ehre des Verstorbenen) zu, soweit der Einsichtnahme nicht der ausdrückliche oder mutmaßliche Wille des Patienten entgegensteht
Das heißt, wenn du auf Nummer sicher gehen willst:
Entweder ausdrücklich widersprechen und darauf achten, dass das zu deiner Akte genommen wird.

Oder du setzt ein Testatment auf, in denen du diese Dinge regelst. Diese Rechte müssen ja nicht an die "Familie" vererbt werden, du kannst ja auch Personen deines Vertrauens bestimmen...
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott


Alyssa
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Beitrag Mo., 16.10.2017, 14:57

Ah danke! Testament ist blöde, das müsste ich ändern und das kostet.
Ich werde meinem Therapeuten diesbezüglich eine Mail schicken.

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 15:35

Ich hole den alten Faden mal wieder hervor, da meine Frage hier her passt.

Vor ein paar Tagen habe ich es gewagt und war mal wieder in einer psychotherapeutischen Sprechstunde.
Ich sollte die Datenschutzerklärung unterschreiben, in der der Austausch zwischen Vorbehandlern/Ärzten und der Praxis erlaubt wurde. Genau das wollte ich aber nicht. Ich möchte, dass es keinerlei Austausch gibt.
Wenn Unterlagen gewünscht sind, kann man die auch bei mir direkt erfragen und ich habe dann in der Hand, was ich zeigen möchte und was nicht.

Ich habe den Passus also durchgestrichen. Das wurde akzeptiert, aber es kam nicht gut an, das habe ich bemerkt.
Es hieß, das wäre Standard und niemand habe ein Problem das zu unterschreiben und es würde sowieso niemanden interessieren. Jedes Einholen einer Info würde sowieso separat nochmal schriftlich eine Erlaubnis erfordern.

Es mag ja so sein, dass diese Praxis wirklich bei jedem einzelnen Mal erneut um Erlaubnis bittet,aber dennoch hätte ich mit meiner Unterschrift doch einen Freifahrschein gegeben für sämtlichen Austausch. Und das unterschreibe ich doch nicht, wenn ich das nicht möchte. Egal, wie das dann in der Realität gehandhabt wird.

Unterschreibt ihr, dass ein Austausch stattfinden darf? Und wieso sollte jede einzelne Anfrage separat erlaubt werden, wenn man doch eigentlich eine pauschale Erlaubnis gegeben hat mit dem Standardschrieb?

Mich verunsichert es, dass Praxen (auch Ärzte) ungehalten reagieren, wenn man dem Austausch nicht zustimmt.
Eine Praxis sagte mir mal, dann könne ich da nicht Patient werden.


Bluemoon123
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 15:43

Ich hab noch nie sowas bei einem Psychotherapeuten unterschrieben und kann mich auch nicht dran erinnern dass mir je sowas vorgelegt wurde. Ich habe bis jetzt immer selbst Befunde o.ä. vorgelegt, die ich relevant fand. Wenn was gebraucht wird, dann hat das über mich zu laufen und nicht anders.

Find ich sehr seltsam, dass da ungehalten reagiert wird wenn man sowas nicht unterschreibt. Es ist ja Sinn der Sache, dass man dem Austausch freiwillig zustimmt. Was eben auch die Nicht-Zustimmung mit einschließt. Sonst müsste man ja nicht extra fragen.

Nachtrag: Also bei anderen Fachärzten kenne ich das schon auch mit dieser Erlaubnis Befunde auszutauschen. Aber nicht bei Psychotherapeuten.

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chrysokoll
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 15:57

diesoderdas hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 15:35
Ich habe den Passus also durchgestrichen. Das wurde akzeptiert, aber es kam nicht gut an, das habe ich bemerkt.
Es hieß, das wäre Standard und niemand habe ein Problem das zu unterschreiben und es würde sowieso niemanden interessieren. Jedes Einholen einer Info würde sowieso separat nochmal schriftlich eine Erlaubnis erfordern.

Es mag ja so sein, dass diese Praxis wirklich bei jedem einzelnen Mal erneut um Erlaubnis bittet,aber dennoch hätte ich mit meiner Unterschrift doch einen Freifahrschein gegeben für sämtlichen Austausch. Und das unterschreibe ich doch nicht, wenn ich das nicht möchte. Egal, wie das dann in der Realität gehandhabt wird.
Ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen ob ich in einer Praxis Therapie machen möchte, in der ich gleich am Anfang dumm angeredet und abgebügelt werde mit einem Anliegen.

Ich habe diese Dinge auch nicht unterschrieben bzw. durchgestrichen. Aber ich wurde vorab sogar darauf hingewiesen dass ich das tun könne und gerne tun soll.

Einem Austausch beim Übergang zwischen Therapeuten habe ich dann zugestimmt und dort aktiv eine Schweigepflichtserklärung unterschrieben, weil ich den Austausch auch wirklich sinnvoll fand

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:09

chrysokoll hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 15:57
Ich würde mir an deiner Stelle gut überlegen ob ich in einer Praxis Therapie machen möchte, in der ich gleich am Anfang dumm angeredet und abgebügelt werde mit einem Anliegen.
Die Praxis ist gleichzeitig auch Arztpraxis. Vielleicht ist es deshalb so.

Wobei ich so ein Schweigepflichtteil auch schon bei reinen Therapeuten vorgelegt bekommen habe.

Er meinte dann, Klinikbefunde müsse ich sowieso dann eben selbst vorzeigen. Da war ich auch irritiert. Ich habe zwar kein Problem damit, aber müssen tue ich das ja nicht... Ich könnte auch sagen, dass ich gar keine Vorbefunde zeigen möchte und die neue Praxis sich eine eigene Meinung bilden soll.

Ja, weiß auch nicht so recht.

Mir reicht das einfach nicht, wenn es heißt "das steht da nur so, wir fragen sowieso immer vorher erneut nach".

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chrysokoll
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:13

das würde mir auch absolut nicht reichen. Denn wenn es nur so dasteht dann stört es ja auch nicht wenn du es durchstreichst.
Und ich persönlich mag es einfach überhaupt nicht wenn ich abgebügelt werde mit "niemand sonst hat ein Problem damit". Ja und? Aber ICH hab eines.

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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:24

chrysokoll hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:13 Und ich persönlich mag es einfach überhaupt nicht wenn ich abgebügelt werde mit "niemand sonst hat ein Problem damit". Ja und? Aber ICH hab eines.
Das stimmt. Das dachte ich in dem Moment auch. Muss das auch noch ansprechen. Anders geht es nicht. Und dann schauen, ob es passt, oder generell eher nicht. Verunsichert bin ich total. Hoffe, ich schaue diesmal nach mir und mache wirklich nur, was ich auch will. Warum ist das so schwierig :-(

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saffiatou
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:29

Ich habe diese Erklärung bei keinem! meiner Ärzte unterschrieben. Ich habe erklärt, dass der Austausch jeweils über mich zu erfolgen hat, das wurde auch immer sofort akzeptiert. Allerdings hatte ich einmal eine thera, die das nicht gut fand, sie wollte eine Schweigepflichtsentbindung zu einem meiner Ärzte oder einer Freundin — angeblich für die Situation, wenn ich mich nicht mehr bei ihr melde. Damit sie weiß, ob etwas passiert ist. Das war für mich ein no Go. Weil was will sie machen, wenn die Freundin z. B. auch nichts sagen kann und meine Ärzte suche ich ja auch nicht jede Woche sondern nur selten auf.


Ich bin dagegen, ich bin erwachsen und der Austausch wie oben über mich. Auch werde ich gegen die e Akte entscheiden.

Und wie chrysocoll schrieb, es ist egal, ob alle anderen „mitmachen“ — du eben nicht.
never know better than the natives. Kofi Annan

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Tobe
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:36

Mir wurde damals (Jan. 2020) auch so ein Datenschutz-Bogen (Standard-Text) zum Unterschreiben vorgelegt. Da ging es auch um einen Datenaustausch (bei Bedarf) zwischen meinem Hausarzt und dem Therapeuten. An den genauen Inhalt (Wortlaut) kann ich mich nicht mehr erinnern.

Auch ich wurde damals von der Helferin darauf hingewiesen, daß in diesem Falle aber auch mit mir vorher nochmal Rücksprache getroffen würde.
Für mich war dies damals aus mehrerlei Hinsicht jedoch kein Problem, denn ich wurde damals von meinem Hausarzt genau zu diesem Therapeuten geschickt (ohne diese Beziehungen hätte ich keinen Therapeuten bekommen) und damals ging es zudem noch um “banale Dinge“, wie Erschöpfung, Depressionen, Überforderung u.ä.

Heute wäre dies für mich jedoch ein großes Problem, da die Inhalte der Therapie mittlerweile ganz andere sind, die ich nicht jedem mitteilen möchte.
Jedoch ist auch das Vertrauensverhältnis zu meinem Therapeuten heute natürlich ein ganz anderes und er würde niemals diese Infos an jemand anderem weitergeben. Selbst gegenüber meiner Krankenkasse hält er sich für mich bezüglich meiner Diagnosen sehr bedeckt.
Auch als es damals um meine nicht vorhandene Rehafähigkeit ging, hat er das Attest sehr vorsichtig formuliert, mir zum lesen gegeben und auch mir überlassen, ob ich dies so weitergeben möchte.

Hätte ich nicht diese 100%-ige Gewissheit, dann hätte ich mir diese Datenschutzerklärung nochmal geben lassen, um diese Passagen zu streichen, bevor die brisanten Themen auf den Tisch kamen.
Ich bin mir auch sehr sicher, daß niemand in dieser Praxis komisch reagiert hätte, wenn ich diese Passagen damals schon gestrichen hätte.

Eine Praxis die darauf komisch, oder gar herablassend reagiert, ist für mich gleich untendurch.
Das ist keine gute Voraussetzung für ein gutes Vertrauensverhältnis, wenn man dann solche negativen Bemerkungen bekommt.

L.G. Tobe
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diesoderdas
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:43

Ich habe gerade mal eine Wisch herausgesucht von vor ein paar Jahren.

Da gibt es den einen Passus, dass die Praxis Patientendaten erheben, speichern und verarbeiten darf.

Das muss man ja unterschreiben, würde ich behaupten. Wobei ich da schon nicht weiß, was "verarbeiten" heißt.
Aber ansonsten muss jede Praxis logischerweise zur Behandlung Daten erheben und speichern. Von dem her ist das zu unterschreiben, wenn man eine Behandlung möchte, denke ich.

Und der andere Passus war auch in dieser Praxis so:
Dass Behandlungsdaten und Befunde bei anderen Ärzten/Therapeuten/Leistungserbringern angefordert werden können und dass umgedreht auch an diese Befunde geschickt werden dürfen.

Damals hatte ich den letzten Passus eingeklammert und hatte dazu geschrieben "nur nach direkter Absprache mit mir".
Aber auch damals war das nicht gern gesehen und ich kam mir wie ein Alien vor :-(
Zuletzt geändert von diesoderdas am Mo., 18.12.2023, 16:45, insgesamt 2-mal geändert.

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Tobe
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:43

saffiatou hat geschrieben: Mo., 18.12.2023, 16:29 ..Auch werde ich gegen die e Akte entscheiden.
Ich bin ebenfalls gegen diese e-Akte :thumbsup:

Das ist für mich als MFA die größte Katastrophe, die ich mir vorstellen könnte...
In meinem Fall könnte so jeder potenzielle zukünftige Arbeitgeber ohne mein Wissen erstmal nachschauen, ob ich für den Job überhaupt geeignet wäre. :cry:

L.G. Tobe
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chrysokoll
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Beitrag Mo., 18.12.2023, 16:44

Es ist für mich nochmal ein Unterschied ob sowas direkt vom Therapeuten kommt oder das "irgendeine" Arzthelferin in der Praxis sagt.
Vom Therapeuten würde ich das absolut nicht akzeptieren.
In einer Arztpraxis sitzen eben Mitarbeiterinnen am Empfang die meiner Erfahrung nach oft nicht sonderlich empathisch oder gar geschult in Kommunikation sind. Wobei ich mich da auch nur sehr bedingt dumm anreden lasse.
Ich habe schon erlebt dass direkt am Empfang, vor anderen Patienten, gefragt wurde warum ich da bin. Das geht einfach nicht!!

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