Therapeutische Schweigepflicht

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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Montana
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Beitrag Di., 19.12.2023, 22:23

Das Problem ist doch einfach, dass vieles einfach falsch weitergegeben wird. Und wenn Berichte über mich an mir vorbei weitergeleitet werden, dann werden falsche Sachen in die Behandlung einbezogen und daraufhin falsch beraten, falsch untersucht, falsch behandelt. Läuft alles über mich, dann merke ich sowas und fordere Korrekturen ein. Und das passiert in mehr als der Hälfte der Fälle. Da sind richtige Klöpper dabei. Z.B. wurde angeblich eine Spinalanästhesie komplikationslos durchgeführt, obwohl auf Vollnarkose umgestiegen werden musste. Es wurde angeblich die rechte Seite des Dickdarms wegen Endometriose entfernt, aber es war die linke wegen Hypoganglionose. Bei der Aufnahme in ein Krankenhaus stand fett auf der Akte "Divertikulitis", und das war nunmal falsch, was ich zufällig sah im Aufnahmegespräch mit einem Arzt. In einer Papierakte im KH lag ein EKG von einer Person mit gleichem Nachnamen. Habe ich beim Durchgucken entdeckt. Fehler werden sich nie vermeiden lassen, aber wer soll die finden, wenn der Patient kein Papier mehr in die Hand bekommt? Ich betätige mich gerne als Bote und mache gleichzeitig Qualitätssicherung. Denn wenn ich das nicht mache, macht es keiner.

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stern
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 05:01

Kann man dem elektronischen Rezept auch widersprechen? Dachte bisher nur der Akte.
Liebe Grüße
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chrysokoll
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 08:47

"widersprechen" kann man insofern als man es sich einfach in der Arztpraxis ausdrucken lässt.
Niemand kann gezwungen werden sich eine App runterzuladen oder auch nur ein Handy zu haben. Gibt ja auch alte Leute die wirklich keines haben.
Und ich lade mir garantiert keine extra App dafür runter oder mache Purzelbäume mit meiner Gesundheitskarte.
Die dürfen das hübsch ausdrucken und fertig.

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stern
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 09:39

Ah, o.k., danke. Eine App kommt mir sicher auch nicht auf das Smartphone.
Fängt ja nicht nur damit an, dass man überhaupt eines braucht, sondetn dann auch möglichst immer ein aktuelles wg. Sicherheitsupdates, also ca. alle 2 Jahre.
Und selbst dann...

Auf dem Ausdruck sieht man aber dann nicht mehr wie bisher, was genau verordnet wurde, sondern nur noch irgendeine nichtssagende Nummer?
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chrysokoll
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 12:25

stern hat geschrieben: Mi., 20.12.2023, 09:39
Auf dem Ausdruck sieht man aber dann nicht mehr wie bisher, was genau verordnet wurde, sondern nur noch irgendeine nichtssagende Nummer?
soweit ich das jetzt recherchieren konnte steht auf dem Ausdruck nicht nur der QR-Code, sondern auch noch genauso das verordnete Medikament oder die Behandlung. Also machbar. Und Praxen MÜSSEN die Dinger auf Verlangen des Patienten ausdrucken. Gut so! Gibt ja auch Leute ohne Smartphone oder eben Menschen die diese App nicht wollen.


Talia40
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 22:25

Für das eRezept braucht man keine App und auch kein Smartphone, nur die Krankenkassenkarte. Diese gibt man in der Apotheke ab. Mit Hilfe der Karte kann die Apotheke auf die Rezepte zugreifen und nur auf diese. Mit dem Ausdruck des eRezeptes, auf dem ein Code abgedruckt ist, passiert dann wohl das gleiche.
Ich finde es sehr praktisch, da man für Folgerezepte nicht mehr in die Praxis muss, sofern die Karte im betreffenden Quartal schon eingelesen wurde.

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chrysokoll
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 22:32

Es gibt drei Möglichkeiten für das E-Rezept: Eine App auf dem Smartphone, eine entsprechende Gesundheitskarte oder eben den Ausdruck.
Bei mir wird gesichert keine App geladen und auch nichts auf die KK-Karte. Ich finde daran für mich auch nichts praktisch, aber selbstverständlich kann das jeder so handhaben wie er oder sie das möchte.
Zugegeben, ich habe seltenst Rezepte, schon gar keine Folgerezepte.

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Montana
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 23:09

Ich habe Folgerezepte, aber das läuft darauf hinaus, dass ich von drei Ärzten jeweils ein Rezept pro Quartal brauche, ohne dass ich diese Ärzte aufsuchen müsste. Und wenn ich mit eRezept immer noch pro Quartal in drei Praxen rennen muss, um die Karte einlesen zu lassen, dann kann ich dabei auch gleich das Rezept mitnehmen. Ich sehe da keinerlei Mehrwert.

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Tobe
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Beitrag Mi., 20.12.2023, 23:54

Das alles (eRezept, ePA, eGk usw.) dient m.E. einem höheren Zweck und nicht dem, daß es dem Patienten eine Erleichterung bringt, bringen wird, oder bringen soll.
Stichwort: “Der gläserne Patient“

Wenn die vollständige Digitalisierung in diesem Sektor vollzogen ist, lässt sich der Patient zwangsläufig steuern.
Es wird dann auch keine unabhängige Zweitmeinung eines Arztes oder Therapeuten mehr geben.
Oder auch die Kontrolle darüber welcher Patient wie viele Kosten verursacht. Vielleicht auch mit dem Vermerk “Kontingent für dieses Jahr erschöpft“ o.ä. versehen wird.
Dies eröffnet unendliche Möglichkeiten, den Patienten einzuschränken.

Ich halte es für ein unabschätzbares Risiko, gerade so hochsensible Daten wie die der eigenen Gesundheit, auf irgendwelchen Servern zu speichern, die von vielen Stellen abgerufen und angesehen werden können.

Man stelle sich einfach nur mal vor, was dies an Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet.

L.G. Tobe
Haltet die Welt an, ich will aussteigen.
Wenn du den Tag wie die Nacht empfindest,
Einsamkeit mit Schicksal verbindest,
Traurigkeit dein Leben hüllt,
weisst du, wie sich meiner einer fühlt.


Talia40
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Beitrag Do., 21.12.2023, 07:38

Es kann ja jeder halten wie er will.
Die eRezepte werden nicht auf der Karte gespeichert, sondern können damit nur abgerufen werden. Auch mit dem ausgedruckten Code werden sie von dem ERezept Server abgerufen.
Die elektronische Gesundheitskarte mit der das möglich ist, sollte auch jeder schon haben, da nur die seit einigen Jahren gültig ist.

Ich hoffe auch, dass das quartalsweise Einlesen der Karte irgendwann nicht mehr nötig ist.
Ich habe als Dauermedikation aktuell nur meine Schilddrüsentabletten. Ja, wenn ich im laufenden Quartal dann noch nicht in der Praxis war, wäre es für mich vom Aufwand egal, ob „altes“ rosa Rezept oder eRezept.
Wie läuft das denn in Österreich? Muss man da auch seine Karte regelmäßig einlesen lassen?

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