Einsicht ins Gutachten

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Tristezza
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Beitrag Mi., 18.12.2013, 16:55

Wenn er von der Genehmigung wüsste, hätte er dir das doch wohl sofort mitgeteilt - also in deiner letzten Therapiestunde. Aber er hat offenbar die Erfahrung gemacht, dass fast alle seine Anträge durchgehen, und macht deshalb einfach weiter. Es ist ja tatsächlich auch ein sehr geringer Prozentsatz von Anträgen, die nicht genehmigt werden. Wenn man ohne Verlängerungsbewilligung schon weitere Stunden in Anspruch nimmt, sollte man allerdings vorher mit dem Therapeuten besprechen, wie es finanziell aussieht, falls der Antrag wider Erwarten nicht genehmigt wird. Ich habe z.B. mal mit meiner Therapeutin vereinbart, dass wir das Risiko 50 zu 50 teilen.

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sandrin
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Beitrag Mi., 18.12.2013, 16:57

Oooooooh. Das Diagnostik-Desaster hatten wir schon. Das fang ich nicht nochmal an.

Ne, ist schon ok. Irgendwann werde ich es schon wissen. Ich war nur verwundert, weil er nämlich schon Änderungen im Setting angeregt hat und die ganze Vorgehensweise der PA sehr angepasst hat - so als wäre das alles schon unter Dach und Fach.

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Tristezza
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Beitrag Mi., 18.12.2013, 17:00

Wollte er dich schon auf die Couch legen?

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sandrin
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Beitrag Mi., 18.12.2013, 17:14

Du sagst es!

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sandrin
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Beitrag So., 09.02.2014, 13:06

http://www2.psychotherapeutenkammer-ber ... gesetz.pdf

Eine sehr gute Darstellung dessen, was einem als Patient zusteht. Wer Lust hat, kann mal reinschauen.

LG Sandrin


leberblümchen
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Beitrag So., 09.02.2014, 13:13

Ich glaube, das wird erst dann relevant, wenn die Therapie gescheitert ist (oder zu scheitern droht) und der Patient "jetzt endlich mal Klartext" braucht, wenn also das, was in der Therapie geschieht, nicht mehr angenommen werden kann.

Wär meine Therapie gescheitert und wären wir 'so' auseinander gegangen, hätte ich davon auch Gebrauch gemacht - als letztem Strohhalm, sozusagen. Und ich hab ihm das auch so gesagt.

In einer funktionierenden Therapie ist das sicher nicht nötig, und ich finde das wichtig, das zu betonen.

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sandrin
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Beitrag So., 09.02.2014, 13:20

Ja, sicherlich. Der Normalfall ist schon auch der, dass man halt dann nachfragt, wenn man etwas wissen will, und dann Antworten bekommt. In besonders hartnäckigen Fällen (z. B. wenn es um Standesdünkel oder dergleichen geht), ist es aber schon gut, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit klar eingeräumt hat.

Ich glaube halt, viele Menschen fühlen sich so eingeschüchtert, dass sie gar nicht auf die Idee kämen, solche Rechte zu haben. Und da tut Aufklärung Not.

Was ich auch krass finde, ist, dass Therapeuten ja gesetzlich gehalten sind, den Patienten ausführlich über die Behandlung und die Risiken aufzuklären. Ich hatte noch keinen, der das bei mir gemacht hat. Da gibt es viel nachzuholen. Das hat wohl auch der Gesetzgeber so erkannt.

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stern
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Beitrag Do., 13.02.2014, 20:13

sandrin hat geschrieben:Ja, sicherlich. Der Normalfall ist schon auch der, dass man halt dann nachfragt, wenn man etwas wissen will, und dann Antworten bekommt. In besonders hartnäckigen Fällen (z. B. wenn es um Standesdünkel oder dergleichen geht), ist es aber schon gut, dass der Gesetzgeber diese Möglichkeit klar eingeräumt hat.

Ich finde es auch gut und richtig. Bin derzeit auch dabei manches zu recherchieren, wenn ich gerade einen Nerv habe, um einigermaßen informiert zu sein in einer Angelegenheit... und werde davon vermutlich auch mal Gebrauch machen (ehem. Behandler, Arzt). Wobei es das Einsichtsrecht auch schon vorher gab, meine ich... aber manches wurde jetzt explit verankert (und etwas erweitert). Und ja, es hat einen Grund, weswegen ich "ehemalig" schreibe (was auch so bleiben wird). Mir graut schon davor (insbes. vor dem Gespräch, dass es nach sich ziehen wird).

Und bin froh, dass ich das beizeiten auch mit meiner Thera besprechen kann, die moralisch und sachlich zwar hinter mir zu stehen scheint, aber ob sie im Notfall auch formal/offiziell etwas ausrichten könnte/wird, weiß ich nicht. Und auch will ich abgleichen, dass ich mich nicht verrenne oder über das Ziel hinausschieße (auch das hat Thera erfragt... und erschien nachvollziehbar). Ich hoffe auf eine friedliche und v.a. erfolgreiche Lösung der Angelegenheit, aber das wird nicht nur von mir abhängen. Die Anforderung div. Unterlagen werde ich wohl ohne ihre Hilfe schaffen. Wenn sowas nur nicht so an der Substanz zehren würde. Hoffe nur das Verhältnis zur Thera bleibt davon unbeschadet... aber sie betrifft es ja nicht. Trotzdem blöd. Boa, nee... am liebsten wäre mir, ich mache mir schlichtweg zu viele Gedanken... Wieso das jetzt auch wieder so aktuell wird... .
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chaosfee
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 22:10

Mag sein, dass das hier schon mal jemand geschrieben hat, aber ich mag grad nicht 14 Seiten durchpflügen: Was gehört denn außer dem Gutachten noch zu den einsichtsfähigen Unterlagen? Sprich, wenn ein Therapeut eine gutachterbefreite Kurzzeittherapie durchgeführt hat, ist dann überhaupt irgendetwas in meiner Akte, was ich einsehen kann?

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kaja
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 22:13

Guck mal in den Link von sandrin (3 Beiträge über deinem) der führt das u.a. sehr detailliert auf.
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stern
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Beitrag Fr., 14.02.2014, 22:31

@ chaosfee: vgl. kaja... z.B. die Aufzeichnungen z.B.

-------

Was mich noch umtreibt:

So eine Patientenakte ist regelmäßig mind. 10 Jahre aufzubewahren (gibt auch noch ein paar kürzere und längere Fristen): Ob der Behandler dem Wunsch nachkommen muss (also eine formal ausgedrückt: ein Anspruch besteht), dass nach Ablauf der obligatorischen Frist die Akte definitiv vernichtet wird (ansonsten hängt es ja vom Behandler ab, wann er mal wieder ein paar Akten, die nicht mehr aufbewahrte werden müssen, ausmistet)? Haken: Ich weiß nicht extakt, wohin manche Daten noch landeten und evtl. länger fortbestehen. Zum K*tzen.
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pandas
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Beitrag Fr., 06.06.2014, 13:13

An alle, denen es gelungen ist, die Berichte in Kopie zu bekommen:

Habt Ihr sachliche Fehler (o.ä.) entdeckt?

Wie seid Ihr dann vorgegangen? Kammer? Oder etwas anderes?
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard


chaosfee
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Beitrag Di., 10.06.2014, 09:46

Was verstehst du denn unter sachlichen Fehlern?
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peppermint patty
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Beitrag Di., 10.06.2014, 10:44

chaosfee hat geschrieben:Was verstehst du denn unter sachlichen Fehlern?

Ich verstehe unter sachlichen - fachlichen Fehlern zB eine falsche Diagnose, die ja dann auch explizit einen Behandlungsfehler nach sich zieht. Insofern würde mich mal meine alte Akte von meiner ehemaligen Analytikerin interessieren. Die würde sie mir aber niemals freiwillig (Kopien oä) rausrücken.

Weiss hier vielleicht eine/r, ob das Gesetz (Link von sandrin) auch rückwirkend gilt, also auch Akteneinsicht für alte Akten vor dem Gesetzentwurf vorsieht?

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Wandelröschen
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Beitrag Di., 10.06.2014, 10:53

Ich habe von meinem jetzigen Thera alle Berichte für den Gutachter als Kopie erhalten, ungefragt, bzw. fragte er, ob ich sie haben wollte.
War alles korrekt, zwar knallhart und ungeschönt (wer liest so was schon gerne von sich), aber entsprach ja der Wahrheit.

Das er das von sich aus tat, bewirkte in meiner Therapie etwas:
Er traute mir zu, dass ich damit umgehen kann. Er vertraute mir, dass ich damit kein Schindluder treibe. Als ich da auf einmal spürte, dass auch er mir sehr viel Vertrauen entgegen brachte, wuchs mein Vertrauen ihm gegenüber enorm!
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

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