Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

Hier können Sie Ihre Fragen rund um die Rahmenbedingungen von Psychotherapie (Methoden, Ablauf usw.) anbringen.
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Anna-Luisa
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 21:50

candle. hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 20:14 Siehst du, dann ist ja alles gut! :ja:
Allerdings. Traurig nur für diejenigen, welche Menschen wie willenlose Marionetten auf jegliche Anordnung Folge leisten. Schadet ja (hoffentlich) nicht, außerdem riskiert man womöglich den Verlust von Sympathiepunkten....Aber auch das ließe sich sicher mit "freiem Willen" interpretieren. :roll:
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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candle.
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 22:00

Anna-Luisa hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 21:50 Allerdings. Traurig nur für diejenigen, welche Menschen wie willenlose Marionetten auf jegliche Anordnung Folge leisten. Schadet ja (hoffentlich) nicht, außerdem riskiert man womöglich den Verlust von Sympathiepunkten....Aber auch das ließe sich sicher mit "freiem Willen" interpretieren. :roll:
Wie du meinst!
Ich habe schon länger den Eindruck, dass du hier nur rumtrollst mit Zweitaccount.

Viel Spaß dann noch!
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Möbius
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 22:04

Ich habe nur die erste und die aktuell letzte - neunte - Seite des threads gelesen; es kann also sein, daß ich hier etwas schreibe, was schoneinmal gesagt worden ist.

Juristisch unterliegen Patienten an sich keinerlei öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Verschwiegenheit über ärztliche oder psychotherapeutische Behandlungen wie die "Berufsgeheimnisträger": Ärzte, Psychotherapeuten, rechtsberatende Berufe, Geistliche und noch einige "Randgruppen" wie Patentanwälte.

Aber eine Pflicht zur Verschwiegenheit kann zivilrechtlich vereinbart werden als Teil des "Behandlungsvertrages". Solche zivilrechtlich vereinbaren "Diskretionsabreden" sind in vielen Rechtsverhältnissen üblich und es gibt auch Verschwiegenheitsverpflichtungen, die sich aus der Natur des Rechtsverhältnisses ergeben, ohne daß sie besonders vereinbart werden müssen, zB Betriebgeheimnisse im Arbeitsverhältnis.

Soweit ich noch weiß - ich bin 2011 aus meinem Anwaltsberuf ausgeschieden, habe keinerlei Anschluß mehr an die Entwicklung von Rechtssprechung und Gesetzgebung - sind Diskretionsabreden bei der Psychotherapie durchaus zulässig. Sie haben auch einen sachlichen Grund: den Schutz der Therapie vor sachwidriger Beeinflußung von aussen. In der Gruppentherapie gibt es noch einen besonderen Grund: jedes Gruppenmitglied erfährt u.U. intimste Geheimnisse der anderen Gruppenmitglieder. Daher hätte ich als Anwalt wohl jedem Therapeuten, der Gruppentherapie anbieten will, dringend geraten, eine solche Diskretionsabrede schriftlich mit jedem Mitglied der Gruppe abzuschließen. Der Therapeut ist schließlich rechtlich verpflichtet, die Wahrung seiner eigenen Schweigepflicht durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen.

Ein Verstoß gegen eine solche Diskretionsabrede kann zivilrechtlich geahndet werden: von der Klage - auch im Eilverfahren - auf Unterlassung bis hin zum Schadensersatz. Häufig werden auch empfindliche Vertragsstrafen - Geldzahlungen - für eine Verletzung der Diskretionsabrede vereinbart. Auch das ist zulässig, weil sich der Schaden, der durch eine Verletzung der Diskretionsabrede entsteht, häufig schwer geldlich quantifizieren lässt.

Solche Diskretionsabreden haben aber ihre Grenzen, wie auch die öffentlich-rechtlichen Schweigepflichten der Berufsträger. Zur "Wahrung rechtlicher Interessen" dürfen sich die Berufsträger über die Schweigepflicht und auch zur Diskretion zivilrechtlich verpflichtete Patienten hinwegsetzen. Was ein "rechtliches Interesse" ist, kann ich schwer ohne nachschlagen allgemein definieren. Das klassische Beispiel ist die rechtliche Auseinandersetzung zwischen dem Berufsträger und dem von der Schweigepflicht Geschützten, also hier: Therapeut und Patient. Muß der Therapeut sein Honorar einklagen, ist er "insofern" von der Schweigepflicht befreit: dem Gericht gegenüber und auch seinem Anwalt und sonstigen Personen, die er zur Prozeßführung informieren muß wie zB einem Privatgutachter. Entsprechendes gilt, wenn der Therapeut vom Patienten wegen Pflichtverletzungen verklagt oder Anzeige gegen den Therapeuten bei Staatsanwaltschaften oder Kammern und sonstigen Aufsichtsbehörden stellt.

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Anna-Luisa
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 22:19

Ich habe vorhin mal eine Bekannte gefragt, die bis vor kurzem als Anwältin gearbeitet hat. Ihr ist kein Fall bekannt, wo ein zur "Verschwiegenheit verpflichtetes" Gruppenmitglied wegen Missachtung der "Schweigepflicht" verurteilt wurde. Klar: Erpressungsversuche oder ähnliche Taten sind natürlich strafbar. Aber am Backtresen laut zu sagen:"Mensch xy, was für ein Zufall dich hier zu treffen! Wir kennen uns doch aus der Therapiegruppe!, ist nicht nett aber auch nicht verboten.
Oder ist Ihnen vielleicht ein Fall bekannt, welcher diesbezüglich zu einer Verurteilung führte? Umso mehr, da ja auch berücksichtigt wird, dass die "Klatschende" möglicherweise labil ist, und nur "versehentlich" geplaudert hat.
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Möbius
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 22:34

Na - dann quasseln Sie lustig drauf los ! Aber auf eigenes Risiko !

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stern
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 22:58

Anna-Luisa hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 22:19 . Aber am Backtresen laut zu sagen:"Mensch xy, was für ein Zufall dich hier zu treffen! Wir kennen uns doch aus der Therapiegruppe!, ist nicht nett aber auch nicht verboten.
Bei Vereinbarung einer Schweigepflicht (Vertrag, Zivilrecht) gilt das vereinbarte, so dass das evtl. nicht ok ist (je nach Vertrag). Bei Schaden kann evtl. Schadensersatz relevant werden. Zivilrecht. Rechtsweg. Nicht Strafrecht. Bzw. evtl. kann man auch gleich vereinbaren, was im Fall von Zuwiderhandlung geschieht.

Was für ein Aufwand für etwas, was gar nicht angestrebt wird... wow.

In der Klinik war es in Gruppentherapien teilw. auch so, dass Mitglieder anderen Patienten nicht mitteilen sollten, wer alles in der Gruppe ist. Also es kann vereinbart sein, dass auch über Teilnahme an einer Gruppe geschwiegen wird.

:roll:
Zuletzt geändert von stern am Mi., 20.06.2018, 23:48, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
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ENA
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Beitrag Mi., 20.06.2018, 23:25

Eine Therapeutin im Internet bewerten... .

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spirit-cologne
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Beitrag Do., 21.06.2018, 00:37

Anna-Luisa hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 22:19 Ich habe vorhin mal eine Bekannte gefragt, die bis vor kurzem als Anwältin gearbeitet hat. Ihr ist kein Fall bekannt, wo ein zur "Verschwiegenheit verpflichtetes" Gruppenmitglied wegen Missachtung der "Schweigepflicht" verurteilt wurde. Klar: Erpressungsversuche oder ähnliche Taten sind natürlich strafbar. Aber am Backtresen laut zu sagen:"Mensch xy, was für ein Zufall dich hier zu treffen! Wir kennen uns doch aus der Therapiegruppe!, ist nicht nett aber auch nicht verboten.
Oder ist Ihnen vielleicht ein Fall bekannt, welcher diesbezüglich zu einer Verurteilung führte? Umso mehr, da ja auch berücksichtigt wird, dass die "Klatschende" möglicherweise labil ist, und nur "versehentlich" geplaudert hat.
Spielt das eine Rolle. ob irgendjemand hier einen solchen Fall kennt? Selbst wenn es, wie von dir (was du ja auch nicht belegen kannst) angenommen, bisher keinen solchen Fall gegeben haben sollte, heißt das ja im Umkehrschluss nicht, dass eine solche Klage nicht möglich wäre.

Ich verstehe aber vor allem nach wie vor nicht, was dir diese Diskussion überhaupt bringt, da du ja eh' niemals in eine Gruppe gehen wirst. Ich habe so langsam das Gefühl, dass es nur darum geht, um jeden Preis Recht zu haben und solange hartnäckig deine alternativen Wahrheiten zu wiederholen, bis keiner mehr Lust hat, darauf zu antworten. Aber wenn einem bereits der 10. Geisterfahrer auf der eigenen Spur entgegenkommt, sollte man vielleich mal darüber nachdenken, wer denn nun auf der falschen Spur ist...
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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 21.06.2018, 05:04

ENA hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 23:25 Eine Therapeutin im Internet bewerten... .

Ja........
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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 21.06.2018, 05:20

Möbius hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 22:34 Na - dann quasseln Sie lustig drauf los ! Aber auf eigenes Risiko !
Wäre ich in einer solchen Gruppe, würde ich das nicht tun. Bzw. nur, wenn ich es angebracht fände. Z.B. wenn ein Mann aus der Gruppe berichtet, dass er trotz fester Beziehung jede Woche One-night- Stands hat - und ich später feststelle, dass es sich um den neuen Freund meiner besten Freundin handelt.
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candle.
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Beitrag Do., 21.06.2018, 05:22

Anna-Luisa hat geschrieben: Do., 21.06.2018, 05:20 Z.B. wenn ein Mann aus der Gruppe berichtet, dass er trotz fester Beziehung jede Woche One-night- Stands hat - und ich später feststelle, dass es sich um den neuen Freund meiner besten Freundin handelt.
:kopfschuettel:
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Beitrag Do., 21.06.2018, 05:35

stern hat geschrieben: Mi., 20.06.2018, 22:58
In der Klinik war es in Gruppentherapien teilw. auch so, dass Mitglieder anderen Patienten nicht mitteilen sollten, wer alles in der Gruppe ist. Also es kann vereinbart sein, dass auch über Teilnahme an einer Gruppe geschwiegen wird.
Klar. Man kann auch vereinbaren, dass die Toilette nur zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr sowie zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr aufzusuchen sei. Ich bin sogar überzeugt davon, dass es Menschen gibt, die sich daran halten würden.Es gibt wohl wenig, was man nicht vereinbaren kann.
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Anna-Luisa
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Beitrag Do., 21.06.2018, 06:27

spirit-cologne hat geschrieben: Do., 21.06.2018, 00:37 Aber wenn einem bereits der 10. Geisterfahrer auf der eigenen Spur entgegenkommt, sollte man vielleich mal darüber nachdenken, wer denn nun auf der falschen Spur ist...
In meiner Klasse wurde damals mal beschlossen, dass es das Beste wäre "die Neue" zu ignorieren. Mit 2 Ausnahmen haben dies auch alle eingehalten. Ich habe nicht darüber nachgedacht, ob ich auf der falschen Spur sein könnte...
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ENA
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Beitrag Do., 21.06.2018, 08:33

Ich glaube, Spirit meint eher diesen Thread und was hier grade läuft.... .

In einer Klasse abzusprechen, dass man "die Neue" am Besten ignoriert, klingt für mich übrigens ziemlich nach Mobbing.
Wie gut, dass scheinbar zwei Leute stark genug waren, sich der Masse zu wiedersetzen.

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stern
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Beitrag Do., 21.06.2018, 11:22

Anna-Luisa hat geschrieben: Do., 21.06.2018, 05:35 Klar. Man kann auch vereinbaren, dass die Toilette nur zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr sowie zwischen 20:00 Uhr und 22:00 Uhr aufzusuchen sei. Ich bin sogar überzeugt davon, dass es Menschen gibt, die sich daran halten würden.Es gibt wohl wenig, was man nicht vereinbaren kann.
ja, ziehe es nur ins lächerliche. Um flotte Sprüche biste nicht verlegen. Wundert mich nur, dass du deine Aggressionen ans Forum auslagerst anstelle in der Therapie zu thematisieren, wohin dies gehören würde.

Sobald jedoch ein gültiger (Behandlungs)Vertrag geschlossen ist (und das gilt zur Not auch mündlich), hat das eine zivilrechtliche Bedeutung und Verbindlichkeit. Und Schweigeverbote sind grds. wirksam zu vereinbaren. In Form als Schweigepflicht zu Betriebsgeheimnissen nach Kündigung/Vertragsende sogar recht gängig (sog. nachvertagliche Verschwiegenheitspflicht)... ebenso in Gruppentherapien. Und damit ist bei Verstoß auch grds. der Rechtsweg offen. Und wenn du deine Fake News noch 10x wiederholst: wahrer wird es dadurch nicht. Wenn wirksam eine Schweigepflicht im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses vereinbart wurde, ist das verbindlich... und das kann sich auch auf die Teilnehmer der Gruppe beziehen (also dass darüber zu Schweigen ist, wer in der Gruppe ist). Frage doch deine imaginäre Bekannte mal zur Bedeutung von Verträgen.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
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