Schweigepflicht in der Gruppentherapie?

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stern
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:03

Wenn von einer SchweigePFLICHT die Rede ist, suggeriert dies eindeutig eine Verpflichtung zum Schweigen. Insofern ist dieser Begriff auch ohne juristischen Zusammenhang irreführend. Diese Verpflichtung existiert nämlich nicht, auch wenn dies wünschenswert wäre.
Ich denke, es bist du, die auf dem Holzweg ist... denn wenn man eine Pflicht vereinbart, dass über Therapieinhalte anderer Mitglieder nichts nach außen dringt, so existiert so eine Verpflichtung. Bestimme Berufsgruppen haben eine gesetzliche Schweigepflicht (die aufgrund des Gesetzes gilt und nicht aufgrund eine Vertrages)... aber andere Leute können im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit auch Schweigepflichten vereinbaren, ohne strafrechtliche Relevanz (denkbar ist das sicherlich auch in beruflichen Kontexten... Betriebsgeheimnisse oä). Dann ist eben das verbindlich.

Manchen reicht auch ein Handschlag oder Wort. Und nun ja, dass sich nicht jeder an Absprachen hält, hat nicht speziell mit der PT zu tun.
Zuletzt geändert von stern am Di., 19.06.2018, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.
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stern
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:08

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 14:59
Ich hab es gelesen. Sehr interessant, dass der "geschützte Raum" so gut wie gar keinen echten Schutz bietet.
Wo und was ist "echter Schutz"? Und was ist der Sinn deiner Beiträge?
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:10

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 13:57
Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 08:19
Du glaubst, dass eine "anonyme" gesetzliche Regelung für Tratschtanten wirkungsvoller wäre als eine individuelle Vereinbarung? Eine Vereinbarung, die kommuniziert wurde und der man explizit zustimmte?

Die Vereinbarung einen Schweigepflicht ist vollkommen legitim... fast niemand außer dir kommt auf die Idee, dass damit die gesetzliche Schweigepflicht gemeint sein könnte. Die könnte eine Therapeut nicht vertraglich anordnen...
Nein, ich glaube nicht, dass eine anonyme gesetzliche Regelung für Tratschtanten wirkungsvoller wäre als eine individuelle Vereinbarung. Ich finde beides unsinnig.

Dass fast niemand auf die Idee kommt, dass es sich um eine gesetzliche Schweigepflicht handelt, stimmt nicht. Immerhin findet man selbst bei der Internetsuche nur Beiträge im Bezug auf die Schweigepflicht, welche auf Ärzte und Therapeuten gemünzt sind!
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:17

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:08
Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 14:59
Ich hab es gelesen. Sehr interessant, dass der "geschützte Raum" so gut wie gar keinen echten Schutz bietet.
Wo und was ist "echter Schutz"? Und was ist der Sinn deiner Beiträge?
Es gibt in Gruppentherapie keinen. Ich halte es für extrem unwahrscheinlich, dass ca.10 -15 Mitpatienten gegenüber Dritten verschwiegen sind. Und was ist mit der Mitpatientin / künftiger Kollegin, die sich ihr Wissen zunutze macht um mich bei der Beförderung zu übergehen, wenn ich erwähnt habe, dass ich bald noch ein drittes Kind möchte?

Du empfindest meine Beiträge nicht als sinnvoll, richtig? Warum beteiligt du dich denn dann?
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:22

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:03
Ich denke, es bist du, die auf dem Holzweg ist... denn wenn man eine Pflicht vereinbart, dass über Therapieinhalte anderer Mitglieder nichts nach außen dringt, so existiert so eine Verpflichtung. Bestimme Berufsgruppen haben eine gesetzliche Schweigepflicht (die aufgrund des Gesetzes gilt und nicht aufgrund eine Vertrages)... aber andere Leute können im Rahmen ihrer Vertragsfreiheit auch Schweigepflichten vereinbaren, ohne strafrechtliche Relevanz (denkbar ist das sicherlich auch in beruflichen Kontexten... Betriebsgeheimnisse oä). Dann ist eben das verbindlich.
[/quote]

Natürlich kann es bestraft werden, wenn von Mitarbeitern Betriebsgeheimnisse nicht gewahrt werden. Aber auch wer Firmeninterna für sich behalten muss, unterliegt nicht der Schweigepflicht.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:24

Das beantwortet die Frage nicht, was für dich echter Schutz wäre?

Ich fragte nach dem Sinn deiner Beiträge, was etwas anders ist... was du damit erreichen willst, dass du dich so ins Zeug legen, um deine Wahrheiten zu verbreiten...
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:31

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:22 Natürlich kann es bestraft werden, wenn von Mitarbeitern Betriebsgeheimnisse nicht gewahrt werden. Aber auch wer Firmeninterna für sich behalten muss, unterliegt nicht der Schweigepflicht.
Doch die Pflicht zum Schweigen = Schweigepflicht. Das ist kein geschützter Begriff, der ausschließlich strafrechtliche Bedeutung hat. So spricht man in vielen Fällen auch von Mord, obwohl das StGB das nur in best. Fällen so nennt.

Du bist schlicht auf dem Holzweg... auch bei Betriebsgeheimnissen kann man von Schweigepflicht sprechen. :kopfschuettel:
Arbeitgeberwechsel: Schweigepflicht vereinbaren

Endet das Arbeitsverhältnis, kann der ehemalige Mitarbeiter seine redlich erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen – selbst wenn sie Betriebsgeheimnisse betreffen – grundsätzlich für sich verwerten, wenn nichts anderes wirksam vereinbart ist. Grundsätzlich besteht nämlich auch die Möglichkeit, den Mitarbeiter – auch nachdem er das Unternehmen verlassen hat – zur Geheimhaltung zu verpflichten. Eine solche Vereinbarung sollte jedoch regeln, wie lange eine Schweigepflicht besteht und worauf sie sich konkret bezieht
.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsre ... 84484.html
Die Schweigepflicht bei einem Betriebsgeheimnis spielt vor allem im Arbeitsverhältnis eine große Rolle. Besteht das Arbeitsverhältnis, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, über bestimmte betriebsinterne Vorgänge Stillschweigen zu bewahren. Die Schweigepflicht für ein Betriebsgeheimnis entspringt dem Gedanken, dass der Arbeitgeber ein wirtschaftliches Interesse daran hat, das bestimmte Tatsachen der Öffentlichkeit nicht zugänglich werden.
https://ts-legal.de/schweigepflicht-betriebsgeheimnis/
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:42

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 14:59 Ich hab es gelesen. Sehr interessant, dass der "geschützte Raum" so gut wie gar keinen echten Schutz bietet.
Dann wäre DAS ja endlich geklärt! :lol:

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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:45

Wie viele Fälle von verurteilten Mitpatienten die tratschen, sind denn so bekannt? Handelte es sich um öffentliche Prozesse oder fanden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt? Blieb es bei Geldstrafen oder wurden auch Haftstrafen auferlegt?

Etwas wie "meine" oder "deine" Wahrheiten gibt es nicht. Und dieser "man" überzeugt mich nicht.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:47

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:45 Wie viele Fälle von verurteilten Mitpatienten die tratschen, sind denn so bekannt?
Frag Google oder am besten nochmal in einem Rechtsberatungsforum.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 15:48

Das dachte ich mir. Danke.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 16:55

Was bedeutet für dich echter Schutz?

Dass dich nichts überzeugt und du kaum auf Sichtweisen eingehst, sondern nur du deine Wahrheiten kund tun willst, die belegbar teilweise noch nicht einmal stimmen, siehe oben, ist schon klar... daher nannte ich es deine Wahrheiten, weil es teilweise objektiv falsch ist, siehe zB Diskussion zu Betriebsgeheimnissen.

Geht es dir jetzt um die Einklagbarkeit??? Obwohl du weder von Gesetzen noch Absprachen etwas hältst... Widersprüche über Widersprüche...

Verpflichtung und Einklagbarkeit, was hier uU zivilrechtlich möglich wäre (826 BGB), sind nicht das gleiche. Auch die Verletzung von Betriebsgeheimnissen wäre idR nur auf dem zivilrechtlichen Weg möglich.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 17:03

Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:45 ? Handelte es sich um öffentliche Prozesse oder fanden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt? Blieb es bei Geldstrafen oder wurden auch Haftstrafen auferlegt?
Kommt halt auch darauf an, worum es geht... bei zB übler Nachrede oder Erpressung (wenn man. Erkenntnisse nützt, um jemanden zu erpressen) oder zu nötigen kommt man evtl. auch in die strafrechtliche Schiene (und nicht nur zivilrechtliche).
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Beitrag Di., 19.06.2018, 17:12

Zumindest würde echter Schutz das beinhalten, was versprochen wurde. Und wenn ein Therapeut versichert, dass aus dem Raum nichts nach außen dringen wird, ist das gelogen.

Mich überzeugt nichts? Du meintest wohl eher, dass du mich nicht überzeugt. Ich fand einige Beiträge dieses Thread überzeugend - bitte verzeihe, dass ich deine nicht dazuzähle.

Ich halte nichts von Gesetzen und Absprache? Ich habe schon erfolgreich Menschen verklagt, bin aber selber noch nicht mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Auch an Absprache halte ich mich. Meine Nachbarin bat mich, ihre Tonnen stets mit an die Straße zu stellen, bevor die Abfuhr kommt. Kein Problem.
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Beitrag Di., 19.06.2018, 17:19

stern hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 17:03
Anna-Luisa hat geschrieben: Di., 19.06.2018, 15:45 ? Handelte es sich um öffentliche Prozesse oder fanden sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt? Blieb es bei Geldstrafen oder wurden auch Haftstrafen auferlegt?
Kommt halt auch darauf an, worum es geht... bei zB übler Nachrede oder Erpressung (wenn man. Erkenntnisse nützt, um jemanden zu erpressen) oder zu nötigen kommt man evtl. auch in die strafrechtliche Schiene (und nicht nur zivilrechtliche).
Das sind Straftaten, auch unabhängig von der Psychotherapie. Aber was, wenn jemand weitererzählt, das xy 5 Kinder von 5 verschiedenen Männern hat? Und es ihr noch immer nicht gelungen ist, Arbeit zu finden? Und das sie täglich eine Flasche Wein leert? Alles in der Gruppentherapie erfahren.

Der Wahrheit entsprechend erzählt, handelt es sich weder um üble Nachrede noch um Erpressung.
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