Lange Belagszeit in der Tagesklinik und Aussteuerung

Spezielle Fragen zur Lage in Österreich
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Naitachal
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Lange Belagszeit in der Tagesklinik und Aussteuerung

Beitrag Sa., 26.01.2008, 22:47

Da ich von 2005-2006 bereits 12 Monate in der Tagesklinik behandelt wurde und jetzt ein weiterer teilstationärer Aufenthalt nötig ist - wäre es möglich von der Kärnter GKK ausgesteuert zu werden? Was bedeuten würde, dass die GKK die Behandlungskosten in der Tagesklinik nicht mehr übernehmen würde. Zwar wäre die Akutbehandlung natürlich noch gegeben aber der teilstationäre Aufenthalt (welchen ich dringend benötige) wäre gefährdet. Da ich zur Zeit eine befristete Berufsunfähigkeitspension beziehe und natürlich auch SV Beiträge eingehoben werden - kann die GKK mir den Aufenthalt in der Tagesklinik verweigern?

Für Eure Erfahrungen und Antworten wäre ich Euch sehr dankbar

Liebe Grüsse und natürlich alles Gute wünscht

Naitachal

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sofa-held
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Beitrag So., 27.01.2008, 17:28

hi,

es kommt darauf an, ob in 2007 gearbeitet hast. ausgesteuert wirst du nach 12 monaten und ein neuerlicher krankengeldbezug erfolgt erst wieder nach einer phase der arbeit. also man kann dich nicht auf lebenszeit ausgesteuern. da du bereits zwölf monate hattest und damit ausgesteuert worden bist, nehme ich an, dass du in der zwischenzeit entweder gearbeitet hast oder arbeitslosengeld bezogen hast. ob alg "angerechnet" wird, da bin ich jetzt überfragt. ruf bei der kgkk an, die müssen dir das sagen können oder die kontrollärztin weiß es auch.

lgsh

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Naitachal
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Beitrag So., 27.01.2008, 19:43

Danke dir für die schnelle Antwort.

Hab irgendwie Angst zur KGKK zu gehen. Mit der Aussteuerung mein ich nicht die Einstellung der Krankengeldes bzw. der befristeten Pension sondern das der Aufenthalt in der Tagesklinik wegen der langen Belagszeit von der GKK nicht mehr bezahlt wird.

Liebe Grüsse,

Naitachal

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Flugente
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Beitrag So., 27.01.2008, 23:18

Hallo Naitachal!

Es gibt keine Aussteuerung bei einem Klinikaufenthalt (wir sind ja nicht in den USA )

Liebe Grüße
Flugente
Eisberg voraus!

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Naitachal
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Beitrag So., 27.01.2008, 23:42

Danke für deine Antwort Helferlein

Bin schon etwas beruhigt, dass du die selbe Meinung hast. Oberarzt meint, das die Austeuerung möglich ist (vielleicht sagt er das aber nur weil er denkt das ich hospitalisiert bin). Keine Ahnung. Aber trotzdem Danke für deine Antwort

Liebe Grüsse,

Naitachal

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blümchen
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 17:56

arg... was ist aussteuereung??? noch nie was davon gehört...

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Naitachal
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Beitrag Sa., 02.02.2008, 19:57

Aussteuerung bedeutet, dass nach bestimmter Zeit (z.b. 1 Jahr lang im Krankenstand) das Krankengeld von der GKK nicht mehr überwiesen wird. Selbstverständlich bist noch krankenversichert. Da du kein Krankengeld mehr bekommst (durch die Aussteuerung) musst du entweder zum arbeiten anfangen oder z.b. um eine befristete Berufsunfähigkeitspension ansuchen - solltest du noch krank sein. Die Krankenkasse zahlt dir nach dem Jahr kein Geld mehr aus. Musst wieder ein paar Monate wieder arbeiten um in den Genuss des Krankengeldes zu kommen. Wie lang das ist - weiss ich leider nicht.

Aussteuerung bedeutet einfach das die GKK nach einer bestimmten Zeit keine Leistungen mehr gewährt.

Daher hab ich Angst, dass die GKK mir den Besuch der psychiatrischen Tagesklinik aus Kostengründen nicht mehr gewährt. Akutbehandlungen im Notfall sind selbstverständlich noch gegeben - keine Frage. Aber die Behandlung in der Tagesklinik welche mir sehr gut tut und ich fortschritte mach und die GKK sagt: Heraus aus der Tagesklinik - wir bezahlen nicht mehr.

Davor hab ich grosse Angst.

Liebe Grüsse,

Naitachal

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blümchen
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Beitrag So., 03.02.2008, 11:16

na arg...

danke für die erklärung, wusste ich nicht...

entdecke immer wieder neue stärken unseres gesundheitssystems!

lg und schönen sonntag!

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