Mein Sohn zerstört sein Leben - und meins auch

In diesem Forumsbereich können Sie sich über Schwierigkeiten austauschen, die Sie als Angehörige(r) oder Freund(in) von psychisch Erkrankten bzw. leidenden Personen konfrontiert sind.
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Kellerkind
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 20:54

Hallo Eremit,

ich meinte meine Aussage eher allgemein zum Thema Versorgungspflicht, nicht konkret auf diesen Fall bezogen:

Ja, man kann Eltern juristisch und finanziell noch belangen auch wenn das Kind ÜBER 18 ist und bereits eine Ausbildung abgeschlossen hat. In diesem Fall mag zwar derzeit nicht die Rede von BäFog sein und noch nicht von ALGII, aber zumindest letzteres könnte sich bei drohender Obdachtslosigkeit recht schnell ändern.
Was hier aber auf jeden Fall greifen könnte und eine realistische Gefahr ist, sind EVENTUELL die Kosten für einen Betreuer durch eine Wohlfahrtverband u. ä. Reha-Organisationen, falls er beschließt... (und sei es nur zum Schein)... an seiner Sucht arbeiten zu wollen. Sofern die Eltern ein entsprechendes Einkommen haben, werden sie zur Kasse gebeten. Und zwar EGAL wie alt das Kind ist...

... das gilt aber einem gewissen Alter übrigens auch umgekehrt, als Kind bist du für Betreuungskosten deiner alkoholkranken Eltern ebenfalls zahlungspflichtig, selbst wenn du gar keinen Kontakt zu ihnen hast. Du hast auch kein Anrecht darauf, irgendwelche Details zu erfahren, aber du MUSST zahlen, sofern dein Einkommen die Mindestgrenze übersteigt. Sollte man nicht meinen, IST aber so. Aber das nur am Rande. Solche Verpflichtungen enden nicht einfach so, wenn ein Kind 18 wird, weder in die eine noch in die andere Richtung. Genau wie eben genau dieser Junge eines Tages zur Kasse gebeten wird, wenn es um das Altenheim seiner Mutter geht. Sofern Einkommen da ist, muss für Angehörige bezahlt werden, dann erst greift der sog. Sozialstaat. Doch dies, wie gesagt, nur am Rande.

---

Ansonsten, allgemein zum Thema, bin ich da auch ganz der Meinung, dass man Menschen fallen lassen muss, GERADE WENN und WEIL man sie liebt, da alles andere zu nichts führt. Aber keiner sagt, dass dies einfach ist. Es MUSS getan werden, einen anderen Weg sehe ich auch nicht, aber das heißt nicht, dass es demjenigen auch "leicht" fallen muss oder gar sollte, nur weil es "die einzige vernünftige Reaktion" ist. Vernunft hat damit nämlich herzlich wenig zu tun. Man muss sich halt zwingen, das Vernünftige (= das Richtige) zu tun, auch wenn es einem das Herz zerreißt. Nur weil einem das schwer fällt, heißt nicht, dass man "dumm" oder "co-abhängig" sei... Doch unter dem Strich, es muss getan werden was getan werden muss. Punkt. Ob man sich nun innerlich dagegen wehrt oder mit einem "Jawoll!So isses! So und nicht anderes!" hineinstürzt. Am Ende... und ja, das darf man durchaus als zynisch verstehen... interessiert es sowieso keinen Sau wie den es Angehörigen geht. Es geht immer nur um den eigentlichen Betroffenen, darum, was er tut, warum er es tut, was das Beste FÜR IHN ist, und als Angehöriger musst du eben sehen, wie du selbst klar kommst. Ich lese hier in den Thread auch deutlich weniger zu der Frage, was das Beste für die Mutter selbst ist, sondern mit deutlicher Tendenz, was das beste Verhalten für den Jungen ist... Na ja. So ist das eben.
"Auch andere Wege haben schöne Steine. "

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montagne
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 20:58

Nee Betreuer haben garnicht die Kapazität dem Klienten irgendwas beizubringen, bei den lächerlichen Pauschalbeträgen, die sie kriegen, ergo viele Klienten die sie haben. betreuer können aber Wohnungslosigkeit verhindern und völlige Überschuldung. Also den völligen Ansturz können sie verhindern.
amor fati


Sunna
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 21:09

Meiner Meinung nach kann man in so einem Thread nicht parallel diskutieren, was das beste für den Sohn und was das beste für die Angehörigen/Mutter ist. Es sind zwei Themen, die getrennt voneinander betrachtet werden müssen.

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 21:25

Kellerkind hat geschrieben:
Aha, und was ist mit der berühmt-berüchtigten Eigen- und Fremdgefährdung? Wenn dem wirklich so wäre, wieso gibt es dann überhaupt so etwas wie Zwangseinweisungen? Wieso ist dann Sterbehilfe verboten?
Bei Eigen- und Fremdgefährdung wird davon ausgegangen, das dieser Mensch keinen Freien Willen mehr hat, das sein wolllen und denken von einer Krankheit/Störung regiert wird. Dieser Mensch kann zu seinem eigenen Schutz und zur Erlangung seines freien Willens in der Psychiatrie, Geschlossene Abteilung, zwangsuntergebracht werden.

Ich war selber schon mal schwer depressiv und hochgradig suizidal und weis das mein denken zu der Zeit tatsächlich von der Depression bestimmt war. Das Konzept ist also stimmig.

Passive Sterbehilfe ist nicht verboten und wird oft in deutschen Krankenhäusern praktiziert. Ich bin mehrfach von Ärzten und Pflegern zu dem Thema befragt worden, während schwerster Krankheit meines Vaters.
Mein Vater ist schließlich an der Einstellung der unterstützenden medizinischen Maßnahmen wie weglassen notwendiger Medikamente, keine künstliche Ernährung, gestorben.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 21:39

Eremit hat geschrieben:
Lockenkopf hat geschrieben:Es ist tatsächlich so, das niemand verpflichtet ist, an seinen Krankheiten zu arbeiten. Jeder hat das Recht seine Krankheiten untherapiert zu lassen und daran zu Grunde zu gehen. Niemand ist verpflichtet Medizinische Hilfe aufzusuchen oder anzunehmen.
Daraus leitet sich aber noch kein "Recht auf Krankheit" ab …
Daraus leitet sich das Recht ab, krank sein zu dürfen.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:27

Lockenkopf hat geschrieben:Daraus leitet sich das Recht ab, krank sein zu dürfen.
Die Abwesenheit eines Verbots berechtigt nicht.

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:33

Es gibt kein Recht darauf eine Krankheit zu bekommen.
Aber, es gibt defakto ein Recht darauf, die Krankheit zu behalten, wenn man sie bekommen hat.
Weil niemand gezwungen werden kann, medizinische Hilfe annehmen zu müssen.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:35

Zeig mir den Paragraphen, der Bürgern das Recht auf Krankheit verleiht. Du wirst keinen finden.

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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:49

Es wurde hier im Faden bereits Gerichtsurteile erwähnt, durch die Boderliner und Psychotiker erstritten haben, nicht therapiert werden zu dürfen, gegen ihren Willen.
Liebe Grüße
Lockenkopf


mio
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:54

Eremit hat geschrieben:Zeig mir den Paragraphen, der Bürgern das Recht auf Krankheit verleiht. Du wirst keinen finden.
Hä? Was willst Du uns eigentlich mitteilen Eremit?

Vielleicht mal in Richtung "Patientenverfügung" denken? Falls es sowas in Ö gibt?

Und natürlich kann mich kein Arzt "zwangsbehandeln" solange ich nachweislich im Vollbesitz meiner geistigen Fähigkeiten bin. Das ist meine freie Entscheidung und hat was mit Menschenwürde zu tun.

Schwierig wird es in den "Grenzbereichen", aber die musst Du klar definieren und "nachweisen" können.

Einem Süchtigen kannst Du zwar mehr oder weniger klar "nachweisen" dass er so die Sucht ihn im Griff hat nicht mehr ganz Herr seiner Sinne sein dürfte, aber was bringt das, wenn der nach der "Zwangsbehandlung" sowieso wieder nur raus geht und weiter macht? Nijente. Kostet nur Geld.

Das bedeutet: Eine Behandlung macht nur dann Sinn, wenn derjenige auch behandelt werden will. Außer in absoluten Ausnahmefällen. Tut er dies nicht dann kannst Du Dir die Behandlung generell auch stecken, denn sie wird im Zweifel sowieso boykottiert werden. Und das wiederum kannst Du nicht wirklich langfristig verhindern. Eine erfolgreiche Behandlung setzt nun mal auch Mitarbeit voraus.

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 22:58

Hier das "Recht auf Freiheit zur Krankheit" mit Gerichtsurteil: http://www.zeit.de/gesellschaft/2011-04 ... traftaeter
selbst bei straffälligen Psychotikern im Freiheitsentzug.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... 88209.html

Und hier jede Menge Texte zum selben Thema: https://www.google.de/search?q=recht+au ... 3&ie=UTF-8
Zuletzt geändert von Lockenkopf am Sa., 04.02.2017, 23:18, insgesamt 1-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 23:16

Freiheit zur Krankheit, nicht Recht auf Krankheit. Ist juristisch ein riesengroßer Unterschied. Es gibt kein Recht auf Krankheit. Weder in D, noch in Ö.


mio
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 23:20

Eremit hat geschrieben:Freiheit zur Krankheit, nicht Recht auf Krankheit. Ist juristisch ein riesengroßer Unterschied. Es gibt kein Recht auf Krankheit. Weder in D, noch in Ö.
Ah, ok, darum geht es Dir.

Das würde dann ja auch bedeuten dass ich zum Arzt gehen könnte (oder zu sonst wem) und verlangen: Machen Sie mich gefälligst krank! Finde ich zwar einen kruden Gedanken, sowas überhaupt tun zu wollen, aber gut, so gesehen kann ich Deine Argumentation jetzt verstehen.

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Lockenkopf
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 23:20

Eremit hat geschrieben:Freiheit zur Krankheit, nicht Recht auf Krankheit. Ist juristisch ein riesengroßer Unterschied. Es gibt kein Recht auf Krankheit. Weder in D, noch in Ö.

Das was Du jetzt betreibst ist juristische Haarspalterei.
Ich schrieb bereits, das es keinen Rechtsanspruch gibt krank zu werden.
Liebe Grüße
Lockenkopf


Eremit
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Beitrag Sa., 04.02.2017, 23:31

mio hat geschrieben:Ah, ok, darum geht es Dir.
Richtig, um mehr nicht. Gäbe es ein Recht auf Krankheit, gäbe es ja nicht so eine Schieflage in Bezug auf Zwangsbehandlungen, mir sind da selbst ein paar Fälle bekannt.
Lockenkopf hat geschrieben:Das was Du jetzt betreibst ist juristische Haarspalterei. (…)
Das sehen Betroffene und deren Angehörige allerdings ein wenig anders. Letztendlich ist Recht aber immer Haarspalterei, schon allein deswegen, weil Gesetze interpretiert werden können, vor allem, wenn sie schwammig formuliert sind.

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