jetzt schon... früher nur mündlich bzw. zunächst wurde teilweise gar nichts zum Ausfallhonorar/Frist gesagt. 1x hatte ich einen Termin gegen Ende der Therapie zwar mal verschusselt, aber da ich "normal" sehr zuverlässig bin, hat man das nicht in Rechnung gestellt.
Und im Fall von thepepingnoise scheint es nur eine schwammige mündliche Regelung zu sein... wenn es einen schriftlichen Vertrag gab: Mal ansehen. Die Vereinbarung ist dann gültig... außer es wäre als unethisch anzusehen (dann wäre es nicht durchsetzbar). Kammern (der Länder) geben normal Empfehlungen aus. Die könnte man ansehen... von denen sollte sie eigentlich nicht abweichen.
Bei mir ist es klar geregelt: 2 volle Werktage (mind. 48h) vorher. Werktage beinhalten den Samstag, soweit ich weiß.
Das sie das nicht klar geregelt hat, kann man auch dem Patienten kaum anlasten, würde ich sagen.
Ausfallregelung/Ausfallhonorar
Liebe Grüße
stern
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»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf«
(alte Weisheit)
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Unglaublich. Sehr zu vermuten, dass die Therapeutin aber auf einen vollen Kassensitz sitzt.Fify hat geschrieben: Ich hätte als spätestens Donnerstagnachmittags absagen müssen, da sie Freitags und am Wochenende nicht arbeitet und somit auch nicht ihre Mails liest.
Man kann ja tolerant sein und sagen, okay, sie schafft es, ihre Sitzungstermine von Mo - Do zu legen, gut, dann schafft sie das eben, Glückwunsch.
Aber dass sie dann behauptet, Freitag sei kein Absagetag, weil er für SIE kein Arbeitstag ist, ist eine Unverschämtheit.
Wenn sie einen vollen Kassensitz besitzen möchte, MUSS sie auch am Freitag (Werktag!) in ihre Emails schauen.
Freiberufler haben keine festen Arbeitszeiten. Will sie einen netten Teilzeitarbeitsplatz Mo - Do 9 - 17 h haben, so muss sie sich als Arbeitnehmerin danach umschauen.
"Das Vergleichen ist das Ende des Glücks und der Anfang der Unzufriedenheit." Kierkegaard
Also meine Therapeutin handhabt das so normalerweise nicht, manchmal kündige ich ihr an, dass es sein kann, dass ich einen Termin absagen muss. Sie fragt dann nach, bis wann ich es weiß und dann liest sie auch ihre Mails. Sie hat mir deshalb auch schon mal Sonntags geantwortet.
Sie ist nicht unmenschlich möchte aber, dass man rechtzeitig absagt, damit sie den Termin anderweitig noch vergeben kann. Vermutlich würde sie nie Kosten berechnen, wenn ich Freitags absage. Ich hab auch schon mal ein Tag vorher abgesagt und sie hat noch jemand gefunden, dem sie den Termin geben konnte, also sie ist sehr bemüht und überhaupt nicht unverschämt.
Sie ist nicht unmenschlich möchte aber, dass man rechtzeitig absagt, damit sie den Termin anderweitig noch vergeben kann. Vermutlich würde sie nie Kosten berechnen, wenn ich Freitags absage. Ich hab auch schon mal ein Tag vorher abgesagt und sie hat noch jemand gefunden, dem sie den Termin geben konnte, also sie ist sehr bemüht und überhaupt nicht unverschämt.
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Was ich gerade gelesen habe "Gemäß der gesetzlichen Definition in § 3 BUrlG sind Werktage alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder Feiertage sind" sie hat mir auch auf der Rechnung werktage statt Arbeitstage geschrieben da ich Samstag abgesagt habe und der ja laut Definition und recht ein werktag ist , hat die Rechnung ja garkeinen Begründung .. Nur weil sie am Samstag nicht arbeitet ist der Samstag nicht weniger ein werktag (sie meinte sicherlich den Arbeitstag ABER hat es schriftlich verwechselt oder halt nicht gewusst) also bin ich ja eigentlich auf der sicheren Seite und kann es darauf ankommen lassen (sms wurde als gelesen gekennzeichnet nur die Mail hat sie noch nicht gelesen )
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Hallo Forum,
Eine rein rechtliche Frage:
Ich habe die Psychotherapie abgebrochen weil ich einfach keinen Sinn darin sah.
Es hat einfach nicht funktioniert mit dem Therapeuten. Keine Ahnung ob es mit einem anderen besser ist,
aber egal, das tut nichts zur eigentlichen Frage.
Die wäre:
Ich habe 1-2 Tage vor dem kommenden Termin per E-Mail abgesagt und kurz und bündig geschrieben das ich nicht mehr komme. Er hat zu Beginn der Therapie eine "Arbeitsvereinbarung" gestellt die ich auch unterschrieben habe, in der u.a. steht
Zitat: "Eventuelle Ausfallstunden, die nicht mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden, werden zu meinen Lasten in Höhe von 92,50€ und nicht zu Lasten meiner Krankenversicherung bzw. Krankenkassse abgerechnet."
Muss ich nun wirklich selber bezahlen? Ist das überhaupt rechtens? Ich frage mich was wäre wenn ich mal an einem Tag vor einer Sitzung krank geworden wäre, hätte ich da dann auch zahlen müssen?
Grüße Jack
Eine rein rechtliche Frage:
Ich habe die Psychotherapie abgebrochen weil ich einfach keinen Sinn darin sah.
Es hat einfach nicht funktioniert mit dem Therapeuten. Keine Ahnung ob es mit einem anderen besser ist,
aber egal, das tut nichts zur eigentlichen Frage.
Die wäre:
Ich habe 1-2 Tage vor dem kommenden Termin per E-Mail abgesagt und kurz und bündig geschrieben das ich nicht mehr komme. Er hat zu Beginn der Therapie eine "Arbeitsvereinbarung" gestellt die ich auch unterschrieben habe, in der u.a. steht
Zitat: "Eventuelle Ausfallstunden, die nicht mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden, werden zu meinen Lasten in Höhe von 92,50€ und nicht zu Lasten meiner Krankenversicherung bzw. Krankenkassse abgerechnet."
Muss ich nun wirklich selber bezahlen? Ist das überhaupt rechtens? Ich frage mich was wäre wenn ich mal an einem Tag vor einer Sitzung krank geworden wäre, hätte ich da dann auch zahlen müssen?
Grüße Jack
Hallo Jack,
in meinem Vertrag steht, ich muss 48 Stunden vorher absagen. Und ich muss 65 Euro zahlen.
Also 5 Tage sind schon sehr lang. Ob das so rechtens ist weiß ich nicht. Aber habt Ihr da nie drüber gesprochen?
Du hast ja unterschrieben.
Gruß Werweißes
in meinem Vertrag steht, ich muss 48 Stunden vorher absagen. Und ich muss 65 Euro zahlen.
Also 5 Tage sind schon sehr lang. Ob das so rechtens ist weiß ich nicht. Aber habt Ihr da nie drüber gesprochen?
Du hast ja unterschrieben.
Gruß Werweißes
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Das mit dem Ausfallhonorar kenne ich auch und das ist auch so üblich.
Allerdings hab ich noch nie von fünf Tagen gehört, ich kenne 24 oder 48 Stunden vorher absagen, sonst muss man zahlen.
Ja, auch wenn man plötzlich krank wird, wobei da meiner Erfahrung nach schon ein Spielraum besteht.
Du hast die Vereinbarung so unterschrieben und musst das aus meiner Sicht einmalig zahlen
Allerdings hab ich noch nie von fünf Tagen gehört, ich kenne 24 oder 48 Stunden vorher absagen, sonst muss man zahlen.
Ja, auch wenn man plötzlich krank wird, wobei da meiner Erfahrung nach schon ein Spielraum besteht.
Du hast die Vereinbarung so unterschrieben und musst das aus meiner Sicht einmalig zahlen
Persönlich finde ich fünf Tage vorher absagen, zu lang, aber du hast es unterschrieben und es ist gültig. Du wirst damit rechnen müssen, die ausgefalle Stunde zu ersetzen. Warum hast du das so spontan gemacht, es wäre ja auch eine Option, mit dem Thera eine letzte Stunde und deine / Eure Probleme zu besprechen.
Er hat eventuell einen Verdienstausfall und ein Recht den ersetzt zu bekommen. Ich muss jetzt 25 h vorher absagen und die volle Stunde ersetzen, wenn ich das nicht mache - auch Krankheit befreit nicht davon. Jeder Thera handhabt das etwas anders.
Er hat eventuell einen Verdienstausfall und ein Recht den ersetzt zu bekommen. Ich muss jetzt 25 h vorher absagen und die volle Stunde ersetzen, wenn ich das nicht mache - auch Krankheit befreit nicht davon. Jeder Thera handhabt das etwas anders.
never know better than the natives. Kofi Annan
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Rechtens ist es, dass du Stunden bezahlen musst, die, je nach Vereinbarung, nicht 24 bis 48 Stunden zuvor abgesagt wurden.Jack85 hat geschrieben: ↑Di., 02.06.2020, 21:06 Ich habe 1-2 Tage vor dem kommenden Termin per E-Mail abgesagt und kurz und bündig geschrieben das ich nicht mehr komme. Er hat zu Beginn der Therapie eine "Arbeitsvereinbarung" gestellt die ich auch unterschrieben habe, in der u.a. steht
Zitat: "Eventuelle Ausfallstunden, die nicht mindestens fünf Tage vorher angekündigt werden, werden zu meinen Lasten in Höhe von 92,50€ und nicht zu Lasten meiner Krankenversicherung bzw. Krankenkassse abgerechnet."
Sehr viele Verträge sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Ich gehen davon aus, dass die von dir zitierte Klausel ungültig ist. Denn generell gilt das Patienten ein bis zwei Tage vor dem Termin absagen müssen. Alles andere wäre unverhältnismäßig. Insbesondere, da davon auszugehen ist, dass der freie Termin nachbesetzt wurde... In dem Fall musst du auch nicht zahlen!
Ich würde bei der Psychotherapeutenkammer nachhaken. Allerdings wirst du in deinem Fall vermutlich zahlen müssen - da 48 Stunden durchaus noch als verhältnismäßig angesehen werden.
Fordere viel von dir selbst und erwarte wenig von den anderen. So wird dir Ärger erspart bleiben.
(Konfuzius)
(Konfuzius)
Okay, dann ist es nun mal so auch wenn's ärgerlich ist.
Das nächste mal (falls es ein nächstes mal gibt) bin ich schlauer.
Danke euch.
Grüße Jack
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