Therapeut hat Gefühle für mich

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
Benutzeravatar

captcha
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 29
Beiträge: 709

Beitrag So., 16.05.2021, 08:16

Danke Solage für das Posten der Gesetzes-Stelle. Find ich immer gut, das im Original nachzulesen.
"§ 174c
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.
Weiss eigentlich wer, wo drinsteht, dass es auch nach Beenden der Therapie einen gewissen Zeitraum gibt, der von diesem Schutz erfasst ist?

Werbung

Benutzeravatar

lisbeth
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 80
Beiträge: 3905

Beitrag So., 16.05.2021, 09:05

captcha hat geschrieben: So., 16.05.2021, 08:16 Weiss eigentlich wer, wo drinsteht, dass es auch nach Beenden der Therapie einen gewissen Zeitraum gibt, der von diesem Schutz erfasst ist?
Das ist in den jeweiligen Berufsordnungen der Länderkammern geregelt, und auch unterschiedlich formuliert. Kommt also aufs Bundesland an.

Bayern wird konkret (Mindestzeitraum):
(7) Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung der Patientin oder des Patienten zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gegeben ist, in der
Regel mindestens für einen Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der Psychotherapie.
https://www.ptk-bayern.de/ptk/web.nsf/g ... 703%2C0%5D
Berlin lässt es offen:
Das Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder eine Abhängigkeitsbeziehung der Patientin oder des Patienten zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die Verantwortung für ein berufsethisch einwandfreies Vorgehen trägt allein die behandelnde Psychotherapeutin oder der behandelnde Psychotherapeut.
https://www.psychotherapeutenkammer-ber ... 9_2016.pdf
Hamburg auch:
Die Aussagen der Absätze 2 und 3 beziehen sich auch auf einen angemessenen Zeitraum nach Therapieende.
https://www2.ptk-hamburg.de/uploads/ber ... g_2012.pdf
Bei Verstößen gegen die Berufsordnung kann der/die betreffende Therapeut/in aus der Kammer ausgeschlossen werden, womit auch die Berufsausübung auf der Kippe steht.

Dass sich das Abhängigkeitsverhältnis und das Machtgefälle zwischen Therapeut und Klient nicht nach der letzten offiziellen Sitzung sofort in Luft auflöst, ist eigentlich professioneller Konsens. Dass der "angemessene" Zeitraum in den meisten Berufsordnungen nicht konkret festgelegt ist, hängt sicher auch damit zusammen, dass jede Konstellation sehr individuell zu betrachten ist. Bayern wird zwar konkret, aber auch das ist ein MINDEST-Zeitraum. Aber ich denke schon, dass "angemessen" mehr bedeutet als einige Wochen, wie das hier der Fall ist.

Wenn man dann noch livibellas persönliche Situation und Biografie mit reinnimmt (die der Therapeut ja kennen sollte), dann kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln angesichts der Egozentriertheit dieses Therapeuten, dem seine Triebabfuhr wichtiger ist, als das Wohl der Person, für die er Gefühle zu meinen hat. Wenn es für ihn die große Liebe ist, warum kann er dann nicht abwarten, und dem ganzen mehr Zeit einräumen? Warum muss er das so forcieren, inkl. Begegnung mit der Ex und dem Kind innerhalb von kürzester Zeit?

Livibella ist nicht bei ihren leiblichen Eltern aufgewachsen, hat Depressionen, hat vermutlich den ganz starken Wunsch, irgendwo "dazuzugehören" und nimmt dafür sicherlich auch einiges in Kauf. Am Anfang des threads fragt sie sich nohc, ob das alles Übertragung ist (auf ihrer Seite)... Und dann schmeißt der Therapeut Knall auf Fall seine Rolle hin, was schlimm genug ist, das ist ja ein erneutes Verlassenwerden für livibella. Um sich mit ihr gleich in ein großes Liebesabenteuer zu stürzen, postwendend, mit Turbo. Für livibella ist das Sich-darauf-Einlassen die einzige Chance, diese Person, zu der sie auch eine Art Bindung aufgebaut haben wird, in ihrem Leben zu behalten. Die Depressionen und das was sie hier so schreibt, sind für mich ein Hinweis, dass sie sich nicht besonders gut abgrenzen kann, bzw nicht besonders gut für sich und ihre eigenen Bedürfnisse sorgen kann, indem sie zB bei der Beziehungsanbahnung auf die Bremse tritt und eigene Vorstellungen/Bedingungen formuliert. Für mich nutzt der Therapeut ganz klar die 'Abhängigkeit' aus, die sich aus der therapeutischen Beziehung ergeben hat.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Mein Vorwurf geht an den Therapeuten, nicht an livibella. Und ja, wenn eine Beziehung unter solchen Vorzeichen beginnt, dann gebe ich dem Ganzen wenig Chancen auf ein gutes Gelingen. Das hat wenig mit Missgunst zu tun, sondern damit, dass der Therapeut sich einfach gar nicht um Grenzen schert, weder um livibellas noch die der Berufsordnung/des Gesetzes. Und sowas lässt bei mir alle Alarmglocken schrillen.
When hope is not pinned wriggling onto a shiny image or expectation, it sometimes floats forth and opens.
― Anne Lamott

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag So., 16.05.2021, 09:50

Lisbeth: ab „Wenn man dann noch livibella...“ begibst du dich auf dünnes Eis. Psychoanalytische Interpretationen sind meines Wissens nach Profis vorbehalten und innerhalb eines Therapieauftrages in dem sich professionelleR TherapeutIn und Klientin darüber einig sind, sich zusammen auf eine professionelle Reise zur persönlichen Weiterentwicklung zu begeben, vorbehalten.
Du möchtest Livibella vor Schaden bewahren, soweit verstehe ich deine zugrunde gelegte gute Absicht. Nur: Hobby-Psychoanalysen können genau so schädlich sein.

Ich nehme an, dass du nicht rein zufällig ihr neuer Therapeut bist.

Womit du dir, Livibella, ja eben weiterhin Hilfe suchst, und da ja auch offen bist über die Situation; das finde ich richtig und gut.

(Und ich finds schwierig so viel ÜBER dich zu schreiben hier.)
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Montana
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 3304

Beitrag So., 16.05.2021, 10:26

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt
Moment. Da steht nicht, dass sexuelle Handlungen zu bestrafen sind, weil es automatisch ein Missbrauch sei. Dort steht, dass sie zu bestrafen sind, WENN das Behandlungsverhältnis dazu genutzt wurde, die sexuellen Handlungen herbeizuführen. Es ist also eine Einschränkung.
Nicht: Sex = Missbrauch
Sondern: Sex verboten, wenn durch das Behandlungsverhältnis bewirkt
Beispiel: der Therapeut erklärt, er müsse durch Sex ein Vergewaltigungsopfer vom Trauma heilen oder ähnlichen Bullshit. Extremfälle, die schon mal vorgekommen sein sollen. Das ist dann eindeutig. Alles andere befindet sich in einer riesigen Grauzone, und ist NICHT explizit unter Strafe gestellt. Jedenfalls nicht nach oben zitiertem Text.
Sonst stünde dort nicht "unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses". Das ist die Einschränkung. Sex ohne Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses ist erlaubt.

Werbung

Benutzeravatar

Shukria
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 44
Beiträge: 1516

Beitrag So., 16.05.2021, 10:34

Mag sein das Lisbeth das ihre Sichtweise sehr über psychoanalytische Begriffe begründet

Aber am Fakt der sexuellem Übergriffigkeit und Ausnutzung eines emotionalen Abhängigkeit Verhältnisses ändert das nichts.

Für mich ist das kein Unterschied mehr zu einer Lehrerin die mit ihrem volljährigen Schüler schläft, nur weil er ihr zuliebe die Schule gewechselt hat und sie ihn ja jetzt nicht mehr unterrichtet.

Wenn es Liebe ist, kann man dem auch Zeit geben und sich nach 9-12Monaten Abstinenz und Aufarbeitung des Therapieabbruchs und dessen emotionale Verletzungen sowie psychischer dynamiken in einer Anschlusstherapie auf gleichberechtigte Ebene wiedersehen.

Das dem nicht Vorrang eingeräumt wird von Seiten des Ex-Therapeuten, ihr die Chance zu geben sich erstmal selbst zu sortieren was sie will, tja - ein Schelm wer böses hier denkt 😇

Benutzeravatar

ExtraordinaryGirl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 4142

Beitrag So., 16.05.2021, 10:42

Ich will mich jetzt auch mal einklinken.

Ich weiss nicht, was in livibella vorgeht. Aber wenn sich jemand mit psychischen Problemen zu jemandem begibt, der sich um ihn kümmert, ist automatisch ein Machtgefälle da und "einvernehmlicher" Sex nicht möglich.

Aber die Therapie ist vorbei, und wenn beide sich nicht mehr als Therapeut bzw. Patientin sehen und es nicht gerade das war, was sie gegenseitig angezogen hat, kann es vielleicht funktionieren.
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag So., 16.05.2021, 10:44

Shukria: siehe oben Montanas Post. Darüber zu entscheiden, ob diese individuelle Konstellation ein hinreichender "Fakt" ist wie du schreibst, der 'sexuellen Missbrauch' begründet, haben, können und dürfen wir hier nicht (zu) entscheiden. So riskant, dass es besonderer Vorsicht - beider Seiten - bedarf, finde ich es auch, das ja. Es sind zwei erwachsene Menschen. Wer NIE ein Risiko im Leben eingeht, kommt oft nur sehr, sehr langsam weiter.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Sadako
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 50
Beiträge: 733

Beitrag So., 16.05.2021, 10:48

Montana hat geschrieben: So., 16.05.2021, 10:26 Sondern: Sex verboten, wenn durch das Behandlungsverhältnis bewirkt
Nein, das stimmt nicht.
Die Auslegung durch den BGH sagt klar etwas anderes:
„ … unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses. Ein solcher Missbrauch im Sinne der Norm liegt vor, wenn der Behandler das besondere Verhältnis zum Opfer und das damit verbundene Vertrauen unter Verletzung seiner Pflichten ausnutzt. Freiwilligkeit auf Seiten des Opfers und die damit verbundene Erteilung des Einverständnisses stehen einer Strafbarkeit nach Paragraph 174 C Abs. 2 StGB regelmäßig nicht entgegen.“

Zu lesen unter anderem hier unter 4.
http://www.gesr.de/gesr_2011_11_aufsatz.pdf

Knapp zusammen gefasst, geht man einfach davon aus, dass aufgrund der besonderen Dynamik zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in der Patient*in nicht einwilligungsfähig ist.

Wobei die Strafbarkeit sich nur auf sexuelle Beziehungen während der Therapie bezieht. Da ist livibellas Therapeut nichts anzulasten.
Er hat wahrscheinlich gegen seine Berufsordnung verstoßen. Das wird aber nur verfolgt, wenn jemand das seiner Kammer meldet.

Benutzeravatar

Shukria
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
anderes/other, 44
Beiträge: 1516

Beitrag So., 16.05.2021, 11:59

Bei einem freien Diskurs muss für beide Betrachtungsweisen Raum sein.

Schau dir doch mal das Video beim thread von diebeste an bei den letzten posts. Passt interessanterweise genau hier rein.

Wie würdest du denn mein Beispiel die Situation mit dem volljährigen Schüler sehen der der Beziehung zuliebe die Schule wechselt ? Ist das für dich Ausnutzung einer emotionalen Abhängigkeit oder nicht seitens der Lehrerin?

Benutzeravatar

Montana
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 3304

Beitrag So., 16.05.2021, 13:24

@Sadako: was du schreibst widerspricht doch meiner Aussage gar nicht. Es steht dort nur in anderen Worten, wenn auch weniger eindeutig formuliert.
Du beziehst dich aber im Wesentlichen auf die Argumentation, dass durch die Therapie-Konstellation generell der Patient quasi nicht zurechnungsfähig sei. Das ist nicht das, was das Gesetz eigentlich meint, aber es ist innerhalb dieser riesigen Grauzone und je nach Auslegung kann man es so sehen.
Dagegen kann man aber durchaus argumentieren. Therapie-Patienten sind ja trotzdem weiterhin geschäftsfähig, dürfen wählen usw. Und bei Weitem nicht alle haben zu ihrem Therapeuten ein besonderes Vertrauensverhältnis. Das finde ich daran so besonders absurd. Da wird etwas unterstellt, was in der Praxis wohl eher selten anzutreffen ist.

Benutzeravatar

Marsianerin
Helferlein
Helferlein
anderes/other, 80
Beiträge: 58

Beitrag So., 16.05.2021, 13:55

Die Diskussion über die Zurechnungsfähigkeit ist natürlich vollkommen übers Ziel hinausgeschossen und blödsinnig. Ich wäre halt vorsichtig bei Menschen, die sich über berufliche Standards, ob rechtlichen, ethischen oder moralischen Ursprungs, hinwegsetzen. Das müssen nicht unbedingt Therapeuten sein, auch eigenbrödlerische Profs zB können viel Schaden anrichten, gibt tatsächlich Genies, aber ich würde nicht automatisch davon ausgehen, im Zweifel ist er einfach nur größenwahnsinnig und verrückt.

Unabhängig von der rechtlichen Bewertung denke ich, dass der Patient keineswegs zurechnungsunfähig ist, sondern in erster Linie erwachsen, sofern im Einzelfall die Krankheit nicht dagegen spricht. Bei der TE sehe ich keine Einschränkung der Urteils- und Einsichtsfähigkeit. Sie hat wohl nicht grundlos diesen Thread eröffnet, sie kann uns folgen und steht auch nichts von einer Betreuung. Die Aufgabe eines Erwachsenen ist es nun mal, nachzudenken. Tut man doch sonst überall auch. Wer vor einem Zahnarzt gewarnt wird durch andere Patienten und Dr. Google auch eine andere Vorgehensweise vorschlägt, fängt normalerweise an zu grübeln und wartet nicht erst auf Gerichte. Er weiß nämlich, dass eine Verurteilung unwahrscheinlich ist (Beweislast uä), der Schaden auch durch ein Urteil nicht beseitigt werden kann...

Benutzeravatar

ExtraordinaryGirl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 4142

Beitrag So., 16.05.2021, 14:32

Die allerwenigsten Patienten dürften total unzurechnungsfähig sein. Aber wenn jemand geistig auf der Höhe ist, heißt das nicht, dass er z. B. keine emotionalen Probleme hat (und gerade Therapie, genauso wie Liebe, dürften nicht mit Matheaufgaben vergleichbar sein).

Es wird wohl hoffentlich auch niemand behaupten, dass jemand in Therapie geht, weil er KEINE Defizite hat.

Nur: Wir sind alle nicht perfekt. Spontan würde ich reflektieren, in was man sich verlieben kann, wenn man jemanden nur im Behandlungskontext kennenlernt. Die Optik?

Aber das muss livibella selbst entscheiden.
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

Benutzeravatar

Montana
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 44
Beiträge: 3304

Beitrag So., 16.05.2021, 15:01

Es verlieben sich auch Menschen in Kollegen, die sie nur aus dem beruflichen Kontext kennen. Oder in Leute, die sie nur von Partys kennen. Der Blick ist immer eingeschränkt und aus dem ersten Interesse entsteht der Wunsch, den Rest auch noch kennenzulernen. Und dass derjenige abends seine Socken neben das Bett schmeißt anstatt in den Wäschekorb, das erkennt man erst ziemlich spät. Aber das ist doch völlig normal. Ich seh da kein Problem.

Benutzeravatar

Marsianerin
Helferlein
Helferlein
anderes/other, 80
Beiträge: 58

Beitrag So., 16.05.2021, 15:09

Schon klar. Die allgemeine Lebensgefahr kann auch der Gesetzgeber nicht beseitigen. Kranke haben Rechte, auch wenn sie sich dadurch ungewollt schaden. Und natürlich auch nicht nur Rechte. Wer sich informieren kann, kann auch Verantwortung übernehmen. Zudem haben nicht alle eine besondere therapeutische Beziehung. Der Partner des Ex-Therapeuten darf nicht ewig die mächtigere Seite bleiben, die dem Ex die Last an dem Scheitern einer Beziehung überträgt und ihn auch noch vor Gericht deswegen zerren kann.

Benutzeravatar

ExtraordinaryGirl
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 33
Beiträge: 4142

Beitrag So., 16.05.2021, 15:35

Montana hat geschrieben: So., 16.05.2021, 15:01 Es verlieben sich auch Menschen in Kollegen, die sie nur aus dem beruflichen Kontext kennen. Oder in Leute, die sie nur von Partys kennen. Der Blick ist immer eingeschränkt und aus dem ersten Interesse entsteht der Wunsch, den Rest auch noch kennenzulernen. Und dass derjenige abends seine Socken neben das Bett schmeißt anstatt in den Wäschekorb, das erkennt man erst ziemlich spät. Aber das ist doch völlig normal. Ich seh da kein Problem.
Okay, und diese Kollegen sind dann konkret dafür zuständig, ihnen bei ihren Problemen zu helfen?

Also, ich persönlich verliebe mich nie in jemanden, den ich nicht kenne. Ich kann ihn optisch anziehend finden, ja. Verlieben kann kommen, wenn man sich persönlich kennenlernt, und das tut man nicht in einer professionell verlaufenden Therapie.

Für mich ist das hier eh nur Spekulation (und das ist nicht als Vorwurf gemeint!). Aber ich habe so meine Erfahrungen gemacht, und eine wichtige Erkenntnis war, die Gefühle zu hinterfragen. Manchmal spürt man ja schon irgendwie im Hinterkopf ("vorne" sind die amourösen, leidenschaftlichen Gefühle), ob etwas richtig oder falsch ist. Und Sex im therapeutischen Konzept ordne ich bei Ersterem ein. Wenn man sich dann nochmal neu und privat kennenlernt und das funktioniert - why not?
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

Werbung

Gesperrt
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag