Erfolgreiche Mediation unter Eltern/Kindern/Geschwister?

Alle Themen, die in keines der Partnerschafts-Foren passen, bei denen es aber in weitestem Sinne um Beziehungen, soziale Kontakte usw. geht, Adoption, Pflege usw.

pandas
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Beitrag Do., 06.01.2022, 00:17

Miss_Understood hat geschrieben: Mi., 05.01.2022, 23:07 ganz kurz, pandas das stimmt nicht (Anmerkung: ICH rede hier von Deutschland): Einkommen wird wenn es mehr als einen Monat der Bedarfssumme überschreitet auf die nächsten 6-12 (!!!) Monate aufgeteilt. Nicht nur in DEM Monat.
Nun, mh, hier wird das so gemacht und sogar auch ganz offiziell so zu beraten. Am besten ist es wohl, wenn man sich vorab für den Monat, wo das Einkommen erwartet ist, abmeldet.
Es kann sein, dass das Recht vom Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich ausgelegt wird. Hier weht ja rot-rot-grüner Wind.

Fakt ist, mancher ALG II-Bezieher hatte noch nie viel Geld und da wäre es gemein, wenn er sich, wenn er denn tatsächlich mal was erbt, nicht endlich anständig ausstatten könnte.

Die neue Regierung hat "Bürgergeld anstatt ALG II" in ihren Regierungsplan geschrieben, und zwar konkret, dass es garantiert 2022 ein Moratorium gibt, in denen die ALG II regeln nur low angewendet werden, und bis 2023 soll das "Bürgergeld" stehen, und dies umfasst eine wesentliche Erhöhung der Vermögensgrenze.
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saffiatou
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Beitrag Do., 06.01.2022, 00:41

Es kann auch sein, dass die Schwester vielleicht anfangs vorhat sich um die Eltern zu kümmern, wenn sie alt und krank sind (falls sie in das Haus einzieht), dann aber erst feststellt, welche Belastung das tatsächlich ist. Nicht nur die kleinen Kinder dann auch noch zwei alte Menschen (herzkrank, dement…). Ich wäre schnell überfordert. Was dann?

Ich finde es wichtig, dass sich Miss Gedanken macht. Weil wenn die Schwester dort einzieht, sie spart Miete. Wenn die Eltern dann doch ins Heim müssen (Überforderung) wie wird das Heim bezahlt. Ist die Miete die die Schwester spart eine Art vorgezogene Erbe, ein Geschenk?

Mein Bruder hat von meinen Eltern 50.000 Euro bekommen um eine Wohnung zu kaufen, sie haben dafür eine Grundschuld auf das Haus aufgenommen. Zum Glück habe ich das in einer Mail schriftlich, in der er das erzählte, ich habe ihm da recht heftig zusetzen müssen, bis er das zugab. Aber wenn ich das nicht hätte, dann würde die Grundschuld mein Erbe stark verringern, ich zahle dann doppelt die Wohnung meines Bruders (kleineres Erbe, und dass er die Summe dann auch noch von meinen Eltern erhalten hat und ich wieder nix.

Du könntest dich anwaltlich beraten lassen. Das ist sicher nicht billig, eine Rechtsschutzversicherung zahlt jedenfalls die Beratung, wie ich schon sagte im Erbstreit zahlen sie nicht.

Bei uns an der juristischen Fakultät gibt es seit einiger Zeit kostenlose Beratung für alle, schau einfach mal ob es so etwas auch bei dir in der Nähe gibt. Erbrecht ist kompliziert.
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pandas
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Beitrag Do., 06.01.2022, 13:54

Eine Anmerkung: Wenn die Eltern / ein Elternteil pflegebedürftig werden, kann entweder Pflegegeld oder häusliche Pflege in Person beansprucht werden.
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Miss_Understood
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 16:38

Miss_Understood hat geschrieben: Mi., 05.01.2022, 23:07 ganz kurz, pandas das stimmt nicht (Anmerkung: ICH rede hier von Deutschland): Einkommen wird wenn es mehr als einen Monat der Bedarfssumme überschreitet auf die nächsten 6-12 (!!!) Monate aufgeteilt. Nicht nur in DEM Monat.
pandas hat geschrieben: Do., 06.01.2022, 00:17 Nun, mh, hier wird das so gemacht und sogar auch ganz offiziell so zu beraten. Am besten ist es wohl, wenn man sich vorab für den Monat, wo das Einkommen erwartet ist, abmeldet.
Es kann sein, dass das Recht vom Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich ausgelegt wird. Hier weht ja rot-rot-grüner Wind.
Fakt ist, mancher ALG II-Bezieher hatte noch nie viel Geld und da wäre es gemein, wenn er sich, wenn er denn tatsächlich mal was erbt, nicht endlich anständig ausstatten könnte.
Ja, das WÄRE nicht nur so, das IST es. Gemein. Vor allem auch sogar für Menschen mit unregelmässigem Einkünften, zb an Film/Kunst/Theaterprojekten beteiligte. Du darfst davon nicht mal Schulden abzahlen, nicht mal passiv (also wenn das Erbe auf ein Konto geht was im Minus ist - dann ändert das Minus auf null zu bringen NICHTS an der Summe des Angerechneten, nichts! Lies mal meinen link. Das mit für einen Monat abmelden ging mal als es noch Sozialhilfe gab. Aber das geht schon lange nur noch auf dem Papier. Es hilft vielleicht ein klein wenig. Wenn du deutlich mehr als den 6-fachen Monatsbetrag erben würdest, aber dann biste halt eh raus und musst das aber auch sofort für deinen Lebensunterhalt aufwenden - denn es kann auch angerechnet werden, wenn du es ausgibst (je nachdem) und dann wieder ALG2 beantragen würdest. Du musst ja die letzten drei bis sechs Monate Kontoauszüge vorlegen. Und ich habe es tatsächlich NOCH NIE anders gehört. Wenn das bei dir und euch (wo auch immer du lebst) wirklich anders ist, dann hast du nahezu unfassbares Glück gehabt, dass da mindestens drei SachbearbeiterInnen (in der Antragsabteilung, dein persönlicher und der/die bei der Abrechnung) das laxer sehen als es das Gesetz vorsieht. Und wenn das rauskäme, wäre das für beide Seiten vermutlich ziemlich unangenehm. Ich will da jetzt nicht mit dir streiten, ich KENNE allerdings Menschen, die an diesen Positionen arbeiten näher. (Eine davon ist unmittelbar in mein beschriebenes Thema involviert ... ja, genau.) Und sie sind angewiesen die Gesetze umzusetzen. Eine Beratung zu eigenem Gunsten - die schon auch in den recht engen Rahmen möglich IST - kriegst du allerdings bestenfalls bei unabhängigen Stellen.
Miss_Understood hat geschrieben: Mi., 05.01.2022, 23:07 Die neue Regierung hat "Bürgergeld anstatt ALG II" in ihren Regierungsplan geschrieben, und zwar konkret, dass es garantiert 2022 ein Moratorium gibt, in denen die ALG II regeln nur low angewendet werden, und bis 2023 soll das "Bürgergeld" stehen, und dies umfasst eine wesentliche Erhöhung der Vermögensgrenze.
Da bin ich leider sehr, sehr skeptisch und warte mal ab. Die Mühlen der Bürokratie mahlen langsam und was so nette 'Umbenennungen' wie vom Arbeitsamt zu Jobcenter und Arbeitlose zu Kunden bewirkt haben - ... sieht man ja. Sorry für die Schwarzmalerei, ich glaube grundlegende Änderungen erst, wenn sie da sind. Derzeit hat die Regierung ja wahrlich noch genug zu tun mit Corona und Digitalisierung generell.

Dann kenne ich tatsächlich auch jemand, die davon betroffen ist, Haus zusammen mit Bruder geerbt, das ist falsch geschätzt worden im Wert, Heizung marode etc. etc. ihr ALG2 Antrag wird abgelehnt, sie jobbt dann halt - zum Glück ist sie einigermassen gesund - aber kommt jetzt auch nicht auf den grünen Zweig um die umfassenden Renovierungen vorzunehmen und ein marodes Haus verkaufen ist auch schwer zumal es Stress mit Bruder gibt. Ist ja nicht selten.

Und um den Bogen zu schlagen: genau weil man sowas durchaus hier und da mitbekommt und sich das bei uns andeutet, frage ich mich, wie man dem am besten im Vorfeld begegnen kann.
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 16:42

saffiatou hat geschrieben: Do., 06.01.2022, 00:41 Ich finde es wichtig, dass sich Miss Gedanken macht. Weil wenn die Schwester dort einzieht, sie spart Miete. Wenn die Eltern dann doch ins Heim müssen (Überforderung) wie wird das Heim bezahlt. Ist die Miete die die Schwester spart eine Art vorgezogene Erbe, ein Geschenk?
Ach, siehste mal - so konkret habe ich DARÜBER auch noch gar nicht nachgedacht! Aber falls es wirklich so weit käme, würden sie auch eh erst mal in einen Umbau investieren. Damit die Eltern im Erdgeschoss wohnen können und in der ersten ein eigener Eingang realisiert wird.
saffiatou hat geschrieben: Do., 06.01.2022, 00:41 Mein Bruder hat von meinen Eltern 50.000 Euro bekommen um eine Wohnung zu kaufen, sie haben dafür eine Grundschuld auf das Haus aufgenommen. Zum Glück habe ich das in einer Mail schriftlich, in der er das erzählte, ich habe ihm da recht heftig zusetzen müssen, bis er das zugab. Aber wenn ich das nicht hätte, dann würde die Grundschuld mein Erbe stark verringern, ich zahle dann doppelt die Wohnung meines Bruders (kleineres Erbe, und dass er die Summe dann auch noch von meinen Eltern erhalten hat und ich wieder nix.
Ah je ja, da schreibst ja drüber, das klingt alles ziemlich nervenaufreibend. SO schlimm ist es bei uns ja (noch?) nicht ... Und über so hohe Erbsummen reden wir ja gar nicht.
saffiatou hat geschrieben: Do., 06.01.2022, 00:41 Du könntest dich anwaltlich beraten lassen. Das ist sicher nicht billig, eine Rechtsschutzversicherung zahlt jedenfalls die Beratung, wie ich schon sagte im Erbstreit zahlen sie nicht.
Auch gut zu wissen, das wusste ich nicht.
saffiatou hat geschrieben: Do., 06.01.2022, 00:41 Bei uns an der juristischen Fakultät gibt es seit einiger Zeit kostenlose Beratung für alle, schau einfach mal ob es so etwas auch bei dir in der Nähe gibt. Erbrecht ist kompliziert.
Ich AHNE es deutlich. :roll: Dann muss man es vermutlich eher auf sich zukommen lassen? Hm ...
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 16:51

Meist liegen wir ja sehr weit entfernt, candle, hier schreibst du ein paar Aspekte, mit denen ich einiges anfangen kann. Danke!
candle. hat geschrieben: Di., 04.01.2022, 00:33 Ich weiß nicht, ob du an diesen Punkt kommen kannst, aber wenn deine Schwester sich benachteiligt fühlt, dann ist das eigentlich gar nicht deine Sache, sondern ihre. Das ist vermutlich auch eine uralte Sache IN DEINER Schwester und hat nichts mit dir zu tun. (Ich weiß, dass es sich für dich so anfühlen muß!)
Ich habe es auch erfolglos getan darauf hinzuweisen, dass man sich dann an die Eltern wenden muß. Letztlich ist das Gefühl zu kurz gekommen zu sein durch deine Eltern entstanden, nicht durch dich.
Joah. SO explizit habe ich das noch nicht, eher indirekt. Allerdings sagt unsere Mutter, dass sie sich aus ALLEN Streits heraushält zwischen uns. Sie ist extrem harmoniebedürftig und mahnt mich an, wenn meine Schwester mal wieder einen ihrer Ausbrüche hat, nachzugeben (!), weil ja - die Klügere gibt nach und so ... Und aus irgendwelchem Grund findet meine Schwester immer wieder Situationen, wo ICH ihr angeblich was wegnehmen will. Das war schon als Kind so.
candle. hat geschrieben: Di., 04.01.2022, 00:33 Worauf ich jetzt eigentlich hinauswill: Du kannst auch erstmal nur die Aussprache mit deinen Eltern suchen, dir einfach deinen Raum und nur deine Beziehung zu den Eltern klären und was DIR wichtig ist.

Wie ich SIE dann da raus halte ist eben nicht möglich, wenn es ja auch darum geht, über Erben zu sprechen.
candle. hat geschrieben: Di., 04.01.2022, 00:33 Vielleicht könntest du deine Eltern auch bitten die Erbangelegenheiten jetzt schon mit einem Notar festzulegen. Oder kennst du das "Berliner Testament" wo sich die Ehepartner erstmal gegenseitig absichern bzw. nur der verbliebene Ehepartner erbt?
Nein, das kannte ich noch nicht, danke für den Hinweis. Ich weiß nicht genau, was der Stand meiner Eltern ist, es hies halt immer, dass wir ja eh nicht (viel bis gar nichts) zu erben haben, weil es ja nix geben wird. SO direkt stimmt das nicht. Aber wirklich viel wird es tatsächlich nicht werden. Und sei es, wer dann für das Auflösen des Hausstandes verantwortlich sein wird. DAS wird enorm viel Zeit und Kraft in Anspruch nehmen, denn da ist es sehr, sehr, sehr chaotisch.

Danke sagt

Miss Understoof
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saffiatou
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 17:07

Miss_Understood hat geschrieben: Fr., 07.01.2022, 16:42 Ach, siehste mal - so konkret habe ich DARÜBER auch noch gar nicht nachgedacht! Aber falls es wirklich so weit käme, würden sie auch eh erst mal in einen Umbau investieren. Damit die Eltern im Erdgeschoss wohnen können und in der ersten ein eigener Eingang realisiert wird.
Auch so etwas muss schriftlich fixiert werden, denn sonst kann sich Deine Schwester immer darauf berufen, wie viel sie doch (angeblich) für den Umbau gezahlt hat. Oder Deine Eltern zahlen den Umbau - aber so etwas muss fixiert werden. Wie mein Bruder der sich angeblich um meine Eltern gekümmert hat, das Pflegegeld hat er dabei nicht berechnet und dass meine Eltern seine Töchter großgezogen haben auch nicht...

Ich finde es hoch manipulativ, wenn die Mutter dann sofort anfängt zu weinen und Druck aufbaut und Dir den Schwrzen Peter hinschiebt. Ich kenne es ja auch genauso lief es zu Hause. Ich war die Ältere und verantwortlich - für Alles. Es kann doch nicht sein, dass sich die Eltern immer auf diese Weise aus ihrer Verantwortung stehlen. Ich würde das heute nicht mehr zulassen. Damals habe ich mich gebeugt und auch das hat dazu beigetragen, dass mein Bruder auch jetzt noch denkt, dass alles erlaubt ist.
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Miss_Understood
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 17:20

Uff ja - Saffiatou - darüber müssen wir mit den Eltern reden!
Ich habe halt nur Angst, wenn ICH das zum Thema mache, dass es dann seitens ihr heissen kann, ICH wäre habgierig und denke, ich würde zu kurz kommen. Und eigentlich WILL ich das auch gar nicht SO extrem alles aufrechnen zb schenken sie den Enkeln natürlich auch immer mal wieder was. Also wie gesagt jetzt nicht SO viel, aber halt doch schon. Und wenn dann das MIR zugesagte Geburtstagsgeschenk nun quasi letztes Jahr ausgefallen ist und mir kurzerhand gesagt wurde, dass ich das dann halt dies Jahr kriege (und es selber abholen müsse - es geht auch immer darum, wer besucht wen ...) kann ich da ja auch wirklich schlecht was dagegen sagen, das würde ja wirklich zu fordernd rüberkommen, sind Geschenke doch freiwillig - es kratzt mich dann doch zugegebenerweise schon etwas.

Ich habe vor zwei Jahren und vor vieren meine Mutter auch tatsächlich mal angeschrien (*seufz), warum sie nicht endlich mal in ihrem eigenen Haus auf den Tisch haut und es verbietet, dass meine Schwester MIR verbieten will, wo ich mich im Haus aufhalte um zb Musik zu hören. Oder in IHREM Haus so auszurasten. Das Haus hat zwei Stockwerke, ausgebautes Dachgeschoss obendrein. Es ist einfach SO ermüdend ... Und ICH bin dann die Böse. Aber du kennst das ja offenbar. *seufz ...
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pandas
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 19:45

@ Miss

Ich will mich nicht mit Dir streiten. Zunächst habe ich dies nur eingebracht, weil Du schriebst, dass bei ALG II-Bezug Erben ohnehin anders läuft, offensichtlich in dem Sinne, dass dann eben ewig kein Bezug mehr möglich ist, das Erbe sich so nicht lohnt o.ä. Ich wollte den Hinweis geben, dass dies so nicht sein muss, niemand allein deshalb auf sein Erbe verzichten sollte.

Jetzt muss ich aber betonen:

Der wesentliche Punkt ist, dass es sozialrechtlich möglich ist, aus einem einmaligen hohen Betrag wie Erbe durch kurzzeitige Komplettabmeldung aus dem ALG II Vermögen zu machen und es somit zu einem großen Anteil aus der Einkommensanrechnung zu holen, indem man temporär komplett auf das ALG II verzichtet und in dieser Zeit einen Teil für die Lebenshaltungskosten aufwendet.

Der Hinweis, dass das hier in dem Bundesland so, wie ich beschrieben habe, möglich ist, bezog sich auf keinen Fall auf eine persönliche Erfahrung von mir in dem Sinne von mir und einer entscheidenden Jobcenter-Mitarbeiterin o.ä. Ich persönlich hatte diese Konstellation für mich nicht. (Aber Erfahrungen mit tiefgehenden Streitigkeiten über Erbthemen in der Familie schon.) Ich beziehe kein ALG II.

Ich habe Deinen Link natürlich vor meinem nochmaligen Post gelesen und wollte nochmals betonen, dass das nicht so ablaufen muss. (Rechtsanwalts-Erklärungen sind keine Bundesgerichtsurteile, sondern können unterschiedlich ausfallen. Es gibt bspw. konservative Rechtsanwälte und es gibt sozial engagierte Rechtsanwälte.) Jedoch kann es sein, dass es abhängig ist, welche lokale Sozialpolitik dahinter weht, denn das Recht gibt diesen Spielraum her.
Die Sechstel-Regel wurde unter rauheren Wind ursprünglich eingeführt, um eine solche Abmeldung aus dem ALG II zu vermeiden. Natürlich können die Jobcentermitarbeiter aber nicht verbieten, sich komplett aus dem ALG II abzumelden und zu einem späteren Monat mit Vermögen innerhalb der Freigrenze im Hintergrund wieder anzumelden.

Und bei einem hohen Erbe kann auch eine längere Abmeldung so ausfallen, dass man sich in dieser Zeit einen höheren Lebensstandard leisten und sich in Ruhe Sachwerte anschaffen kann. Auf keinen Fall kann das Job Center dann erwarten, dass man seine Monatsausgaben auf ALG II - Höhe hält, bis das Erbe aufgebraucht ist.

Ich rede hier von legalen Vorgehen, deshalb ist es dabei unwesentlich, dass dem Jobcenter Kontoauszüge vorgelegt werden müssen. Ich rede von der legalen Vermögensfreigrenze.

Bei Selbstständigen kenne ich es genauso: Sich vor dem Honorareintreffensmonat abmelden. Natürlich muss man die Versicherungen dann selbst tragen. Später kann man sich aber wieder anmelden und das überschüssige Honorar aus dem Vormonat gilt als Vermögen.

Dass es als eine der Ideen innerhalb des Hartz Vier - Abschaffungsplanes entstanden ist, die Vermögensfreigrenze wesentlich zu erhöhen (auf 60 000 Euro von vorher 8 000 Euro) zeigt auch, dass es eine politische Diskussion über die Vermögensanrechnung bei ALG II gibt. Und wenn eine solche Diskussion im Gange ist, so ist in einer solchen Phase auch oft mit weniger strengen De Facto-Regelungen zu rechnen.

Zuletzt noch zu Deinem Beispiel von Deinen Bekannten, die ein marodes Haus geerbt haben: Meist ist es wohl in der Tat eine Immobilie, die zu einem erwarteten Erbe führt. Eben das geerbte Haus. Wenn dies aufgrund von solchen Problemen zunächst nicht verkauft werden kann, wird es viel schwieriger. Denn bei weiterlaufenden Bezug von ALG II wird dann nach der Verwertung der nicht selbst bewohnten Immobilie gefragt, aber meines Wissens kann dann beschrieben werden, dass es aufgrund bestehender Streitigkeiten mit den Miterben derzeit nicht verwertet werden kann etc.
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 20:34

pandas hat geschrieben: Fr., 07.01.2022, 19:45 @ Miss

Ich will mich nicht mit Dir streiten. Zunächst habe ich dies nur eingebracht, weil Du schriebst, dass bei ALG II-Bezug Erben ohnehin anders läuft, offensichtlich in dem Sinne, dass dann eben ewig kein Bezug mehr möglich ist, das Erbe sich so nicht lohnt o.ä. Ich wollte den Hinweis geben, dass dies so nicht sein muss, niemand allein deshalb auf sein Erbe verzichten sollte.

Jetzt muss ich aber betonen:

Der wesentliche Punkt ist, dass es sozialrechtlich möglich ist, aus einem einmaligen hohen Betrag wie Erbe durch kurzzeitige Komplettabmeldung aus dem ALG II Vermögen zu machen und es somit zu einem großen Anteil aus der Einkommensanrechnung zu holen, indem man temporär komplett auf das ALG II verzichtet und in dieser Zeit einen Teil für die Lebenshaltungskosten aufwendet.


Du darfst dich nicht künstlich arm machen und dann Sozialleistungen beziehen. Deshalb darfst du in der Situation dass du eben erbst kein Erbe ausschlagen bei dem du etwas bekommen würdest was dich weniger bedürftig macht.
So wie du zB auch nicht dein Vermögen verschenken und dann Sozialleistungen beantragen darfst.

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Beitrag Fr., 07.01.2022, 20:46

@münchnerkindl - genau so 'kenne' ich das auch. Bei sowas gucken die GENAU hin. Zb vermutlich auf den Todestag oder den Tag der Testamentseröffnung. Du hast dich DANACH abgemeldet ..? Auch wenn das Geld da noch nicht auf dem Konto war? Schwierig. Das JC darf so ziemlich alles nachprüfen (und tut das in der Regel auch, wenn nicht gerade überlastet) was dazu führt die Last seiner Verpflichtungen zu mindern.
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 21:44

Beim Einkommen gilt das Zuflussprinzip: Das Erbe ist Einkommen, in dem Monat, in dem es zufliesst.
Man muss ein Erbe "anmelden", aber Einkommen ist es erst, wenn Geld auf das Konto fließt.

Wenn man ein Haus erbt und anmeldet, wird dies zur Aufforderung der Verwertung führen, es sei denn, man zieht selbst ein.
Dazu muss man sich dann erklären. Erklärt man glaubhaft, es kann bis auf weiteres nicht verwertet werden, kann auch nichts angerechnet werden. Wird wohl aber nicht immer glaubhaft sein, dann kann es in der tat sein, dass das ALG II gestrichen wird, mit dem Hinweis, die Immobilie sei zu verwerten. Grund: Durch die Immobilie wird die Vermögensfreigrenze überschritten.

Etwas anderes ist es, wenn durch ein Erbe tatsächlich Geld zufliesst. Auch wenn man es vorher ordnungsgemäß angemeldet hat, kann man sich vor dem Zufluss abmelden. Übrigens sind Abmeldungen dem Jobcenter immer willkommen.

Und später, wie beschrieben, kann man sich mit Vermögen wieder anmelden.
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 22:39

pandas - siehe auch PN, ich habe das aus recht sicherer Quelle wie münchnerkindl schreibt in allen Fällen, die ich kenne und den gehörten UND aus der Sicht eines JC Mitarbeiters einfach anders mitbekommen, so dass die Praxis bei dir, wie du es beschreibst denke ich eine sehr, sehr glückliche Ausnahme war. Ich verlasse mich jedenfalls auf GAR keinen Fall auf die von dir geschilderte Variante, ich bin sogar sicher, dass man die einklagen müsse im Fall der Fälle und das dauert bekanntlich Monate, wenn man keinen guten Anwalt hat und sich nicht wie dir das ja offenbar möglich ist und davor habe ich großen Respekt, selber vertreten kann. DAS kann ich nämlich nicht mal im kleineren Streitfällen (Verbraucherrecht zb, geschweige denn gegen Abmahnanwälte argumentieren ...) DA reden wir aber jetzt auch über nicht eingetroffene Fälle. KÖNNTEN zwar, aber falls wir die innerfamiliär berücksichten MÜSSEN wir von der GÄNGIGEN Praxis und Rechtssprechung ausgehen und nicht den glücklichen Ausnahmen.

Was mich jetzt allerdings auch noch mehr interessieren würde jenseits der möglich eintreffenden juristischen Seite:

Hat das mal wirklich jemand SO gemacht wie ich mir das vorstelle, also alle sitzen zusammen und klären etwas - was über Rechtsstreit und Erbe hinausgeht?

Und: wie verläuft so eine Mediatoren-Findephase eigentlich wirklich in der Praxis, wenn mehrere Menschen beteiligt sind?
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Beitrag Fr., 07.01.2022, 23:06

(Sorry, aber ich muss nochmal betonen, dass es nicht um Ausnahmen geht. Insbesondere besagt das Zuflussprinzip, dass ein Einkommen immer erst dann wirklich relevant werden kann für die Anrechnung, in dem Monat, in dem es zufließt. Ich habe dies ebenfalls aus juristischen Quellen und bin rechtlich keine Banausin.
Ich war in vergangenen Zeiten selbst mal beim Jobcenter in Bezug und habe dort erfolgreich zwei Widersprüche in anderen Sachen geführt und dies zudem auch später beruflich für andere Menschen getan.
Und soziopolitisch ist es so, und damit widerspreche ich müncherkindl, dass man davon abgehen möchte, Menschen, die soziale Nachteile erlitten haben oder schlichtweg lange Zeit Pech bei Jobsuche o.ä. unbedingt immer ärmer zu machen. Sozialrechtlich gibt es die Möglichkeit, mit Vermögen in den ALG II Bezug zurückzukehren. Es muss wohl nicht ergänzt werden, dass bei jedem während des ALG II Bezug jedoch erwartet wird, sich aktiv zu bemühen durch Arbeit aus dem ALG II zu kommen und das wird ggfs auch kontrolliert.)

@ Miss

Ich habe Deine PN gelesen und geantwortet. Bei mir ist die Antwort gesendet. Falls Du aber mehr als 5 PNs gespeichert hast, so ist meine Antwort möglicherweise nicht angekommen?

Ich hatte in meiner Familie (aber nicht in Bezug auf Eltern) einen Erbfall mit vorbelasteten Spannungen unter den Beerbten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bereitschaft zu einer Mediation dagewesen wäre. Das Testament an sich war in sich fair und wurde dann umgesetzt, zwar von manchen Familienmitglied unwillig, aber umgesetzt.
Danach hat man sich nicht wiedergesehen. Die Spannungen sind dadurch leider noch größer geworden.
Ich hätte mir auch gewünscht, durch eine Mediation zu einer anderen Situation, zu einem ganzheitlicheren Umgang mit Erbe und Emotionen füreinander und Reflexion der Vorgeschichte zu finden. In der Praxis war dies aber leider nicht vorstellbar.
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