Finanzierung Therapie, Fond sexueller Missbrauch

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
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yamaha1234
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Beitrag Sa., 17.01.2015, 00:32

@panda, wichtig ist nur, dass sich ein glasklarer Bezug zum SM nachvollziehen lässt. Ich wünsche dir, dass das bei dir auch klappt!

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pandas
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Beitrag Sa., 17.01.2015, 01:35

yamaha1234 hat geschrieben:@panda, wichtig ist nur, dass sich ein glasklarer Bezug zum SM nachvollziehen lässt. Ich wünsche dir, dass das bei dir auch klappt!
Der ist bei mir mehr als glasklar ... wäre nur besser gewesen, den Fond hätte es schon früher gegeben. Dann hätte ich schon früher das zweite Studium absolvieren können.

Faktisch steht es sogar im Rehabericht mit drinnen. Die Psychologin hatte den SM geschildert, allerdings im Sinne von "insgesamt eben psychisch krank" - sie sah auch einen negativen Bezug zur Arbeutsfähigkeit im studierten Beruf; allerdings war ihr Fazit: Ist halt so, Pech gehabt, Baföganspruch kaputt (ich hatte auch mein erstes Studium nicht per Bafög finanziert, Bafög gibt es aber nur für das erste Studium), wenn´s nicht mehr geht mit dem studierten Beruf, dann ab zu den Kollegen in das Rehaschrammelzentrum, welches teuer von der Rehakasse hätte bezahlt werden müssen . Das habe ich damals abgelehnt und lange gesucht, bis ich eine eigen gestaltete Variante für meine Studienfinanzierung gefunden habe.

Ich hatte das sogar dem Bafög-Amt zum Antrag mit dargelegt ("besondere Härte"), aber da, was auch ein paar Jahre vor Errichtung des Fonds war, hiess es so ein Kontext zählt da nichts.
Auf der anderen Seite zeigt sich da wieder die Notwendigkeit für die Errichtung des Fonds.
Die Möglichkeiten für Mittel zur Milderung von SM-Folgen waren schon sehr beschränkt, vor den großen Debatten um die ollen "Megafälle".

Und mit dem glasklaren Bezug ... mhhh, ich nehme an, so glasklar vielleicht auch nicht. Es scheint eher, dass von ausgegangen wird, dass wenn ein SM im U18-Alter vorliegt, die Bildungsbiografie dadurch geschädigt sein kann, wenn sie geschädigt ist. Das sagt ja auch die Psychologie.
Insofern, so wie ich es gehört habe, wird das dann auch bewilligt ... ich kenne (über Ecken) einen Fall, wo eine Logopädieausbildung bezahlt wurde. Wohl nach einem abgebrochenen Studium im Bafög.
Diese Ausbildung war als Reha-Umschulung abgelehnt worden. Offensichtlich wurde sie deshalb über den Fond gefördert.
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yamaha1234
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Beitrag Fr., 23.01.2015, 00:17

Ich konnte mich heute durchringen und hab dort angerufen, das Geld bekommt man rückwirkend ab Antragsstellung und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang.
Also viel Glück allen die noch einen Antrag stellen, den Fonds gibt es noch bis 2017.

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AmyinmeinemHimmel
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Beitrag Di., 04.08.2015, 17:12

Ein herzliches Hallo an Alle,

Meine Therapie wird demnächst auslaufen. Ich habe dann insgesamt 140 Stunden gehabt und möchte dann die Therapie mit Mitteln aus dem Fond weiterführen. Ich weiß, dass die Bearbeitung lange dauern wird und wollte fragen, ob es Sinn machen kann, den Antrag schon mal ohne Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse zu stellen und diesen dann nachzureichen?
Ist es möglich Stunden die ich bis zur Bewilligung privat finanziere ( das wird ja ab ca. Oktober dann so sein ) rückwirkend erstattet zu bekommen?
Vielleicht kann mir ja jemand dazu etwas sagen. Ein liebes Dankeschön schon mal

Viele Grüße

Amy

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leberblümchen
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Beitrag Di., 04.08.2015, 21:02

Hallo,
du brauchst die Ablehnung von der Kasse. Das heißt, der Therapeut muss in jedem Fall eine Art Antrag schreiben (auch wenn er weiß, dass dieser nicht bewilligt wird). "Einfach so" wird da nichts bewilligt. Im Falle einer Bewilligung wird erst das erstattet (auch rückwirkend), was nach der Beantragung "angeleiert" wurde.

Die tatsächliche Summe läuft dir ja nicht weg (abgesehen davon, dass du es überbrücken musst); ich weiß nun nicht, wann dein Therapeut den letzten Antrag stellen müsste? Wenn du z.B. eine Wochenstunde hast und noch zehn Stunden hast, dann könnte er den Antrag ja schon mal langsam stellen?


Landkärtchen
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Beitrag Di., 04.08.2015, 21:24

Hallo Amy,

bei mir war es anders als von Leberblümchen beschrieben.
Ich hatte 100 Stunden TfP und bekam dann von meiner Krankenkasse die Bescheinigung das ich keine weiteren Stunden von ihnen finanziert bekomme. D.h., meine damalige Therapeutin brauchte keinen "unnötigen" Antrag für die Bewilligung von weiteren Stunden schreiben.
Mir wurde vom Fonds mitgeteilt, dass sie auch rückwirkend, also ab der Antragsstellung, die Kosten übernehmen.
Ich habe den Antrag gestellt als ich noch mitten in der Therapie steckte. Die Ablehnung von der Krankenkasse reichte ich nach ca. neun Monaten nach. Insgesamt hat alles fast 10 Monate gedauert bis ich vom Fonds das o.K. bekam.
Du kannst aber auch beim Fonds anrufen, die können dir da auch viele Informationen zur Antragsstellung geben.

LG-Landkärtchen
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pandas
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Beitrag Di., 04.08.2015, 23:13

Ich habe auch die (ziemlich sichere) Info, dass Unterlagen nachgereicht werden können. Wichtig ist, dass der Antrag überhaupt erstmal abgegeben wird, mit dem Ist-Stand und der Auflistung, welche Leistungen man beantragt.
Du würdest also schreiben, dass Du Dich in der Therapie bei dieser Thera befindest und das abzusehen ist, dass nach Stunde X keine Stunden mehr bewilligt werden und Du demnach soundsoviele Stunden beim Fonds beantragst. Allerdings musst Du Dich festlegen, wieviele Stunden zu welchen Satz Du haben möchtest.
Den Nachweis, dass die KK tatsächlich abgelehnt hat, kannst Du dann noch später einreichen.
Denn ab dem Tag, wo Du erstmalig den Antrag stellst, kannst Du dann später auch Leistungen abrechnen. Die zahlen eh nach Rechnung, d.h. nicht direkt an die Thera, es sei denn Du gibst dann dazu eine gesonderte Befugnis.
Wenn Du also jetzt den Antrag (ohne KK-Schriebs) abgibst, kannst Du später Stunden, die Du zukünftig privat zahlst, noch beim Fonds einreichen. Gesetzt natürlich, dass Dein Antrag bewilligt wird.
Die Therapeutin muss übrigens auch eine Bestätigung für den Fonds schreiben, dass sie tatsächlich mit Dir arbeitet bzw. arbeiten wird und dass es aufgrund von Therapiebedarf wegen sexuellen Missbrauch vor dem Alter von 18 Jahren im deutschen Bundesgebiet ist. Letzteres ist übrigens auch so - die Taten müssen auf Bundesgebiet stattgefunden haben. Fand ich auch überraschend, aber anscheinend ergibt sich erst daraus das juristische Versagen der BRD, welches ja die Grundlage des Fonds ist.
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AmyinmeinemHimmel
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Beitrag Mi., 05.08.2015, 03:26

Hallo ihr Lieben,

vielen lieben Dank für eure ausführlichen Antworten. Ich werde es wahrscheinlich auf mich nehmen und da noch mal anrufen um das Ganze mit der Nachrreichung der Ablehnung der Krankenkasse genauer zu erfragen.
Habe mir gedacht, dass wenn die Bearbeitung des Antrags beim Fond eh lange dauert es ja vielleicht ganz sinnvoll wäre den jetzt schon mal zu stellen, damit ich nicht zu lange in der Vorfinanzierung bin.
Es kann sein, dass die Krankenkasse mir sogar nochmal 10 Stunden bewilligt. Bis jetzt war es unerwarteterweise nie problematisch damit, aber irgendwann in absehbarer wird damit ja definitiv Schluss sein.
Hab gestern versucht den Antrag auszufüllen, aber das hat mich richtig weggeklatscht. Ich war überhaupt nicht fähig da überhaupt irgendwelche Angaben zu machen. Hab eigentlich gedacht, dass ich da schon weiter wäre, aber das hat mir die schlimmste Nacht seit langem bereitet. Völliges Chaos...schlimm. Vielleicht ist es auch sinnvoll den zusammen mit meiner Therapeutin auszufüllen wenn sie aus dem Urlaub zurück ist.
Macht es Sinn zusätzlich zu den Unterlagen der Therapeutin noch Klinikberichte mitzuschicken? "Offizielle" Beweise gibt es bei mir ja eh nicht, aber das wird ja wahrscheinlich bei Vielen so sein.
Viele liebe Grüße
Amy

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leberblümchen
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Beitrag Mi., 05.08.2015, 08:44

Du kannst bzw. solltest dich beim Ausfüllen beraten lassen. Erstens, um dabei einen gewissen emotionalen Rückhalt zu haben und zweitens, weil die Beratenden wissen, worum es geht und was wichtig ist. Die haben nämlich entsprechnde Fortbildungen absolviert. Vielleicht machst du erst mal einen Termin bei einer Beratungsstelle aus? Aber vielleicht nicht beim Weißen Ring (von denen hört man in diesem Zusammenhang nicht wirklich was Gutes)?

Im allgemeinen ist es hilfreich und wichtig, so viel wie möglich an Bescheinigungen mitzuschicken.

Da du ja noch nicht weißt, OB weitere Stunden bewilligt werden, erscheint mir der Weg, erst beim Fonds einen Antrag zu stellen und DANN die Kasse zu fragen, irgendwie seltsam. Dein Th. muss ja darlegen, wie viele Stunden benötigt werden. Wenn er jetzt also z.B. schreibt, dass du 50h brauchen wirst und er die beantragt, und die Kasse bewilligt dann 20h, dann bin ich nicht sicher, ob das am Ende einfach so verrechnet wird - aber auch da gilt: am besten nachfragen.


kaja
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Beitrag Mi., 05.08.2015, 09:46

Du kannst den Antrag stellen auch wenn der Nachweis noch nicht vorhanden ist das deine Krankenkasse nicht mehr zahlt.
Dieser Beleg kann nachgereicht werden. Der Antrag gilt nicht erst bei Vollständigkeit aller Unterlagen als gestellt sondern bei Eingang des Fragebogens. So vertust du auch keine Zeit, denn die Bearbeitungsdauer liegt ohnehin derzeit bei 9-12 Monaten.

Wende dich unbedingt an eine Beratungsstelle in deiner Nähe. Diese stützen dich nicht nur fachlich und seelisch, der Stempel der Beratungsstelle auf dem Antrag ist auch von Vorteil für dich.

Einen Therapieplan mit Stundenanzahl und Inhalt des Therapeuten kann ebenfalls nachgereicht werden.
After all this time ? Always.

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AmyinmeinemHimmel
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Beitrag Mi., 05.08.2015, 11:03

Hey,

Nochmals danke für eure Antworten. Ich habe gerade mit Zartbitter in Münster telefoniert und werde mich da Ende nächster Woche noch mal beraten lassen. Vorab haben sie mir aber schon mal telefonisch mitgeteilt dass man Bescheinigungen wie z.B. den Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse tatsächlich wohl nachreichen kann.
Jepp...emotionalen Rückhalt werde ich dabei wohl brauchen. Krass wie das wie das wieder alles aufeinander krachen lassen hat...
Hattet ihr dabei auch solche Probleme?

LG Amy

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pandas
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Beitrag Mi., 05.08.2015, 11:59

leberblümchen hat geschrieben:
Im allgemeinen ist es hilfreich und wichtig, so viel wie möglich an Bescheinigungen mitzuschicken.
In gewisser Weise. Genaugenommen wird ja durch den Frageleitfaden die therapeutische / heilmedizinische "Vorgeschichte" abgefragt. Wie auch Kliniken etc. Nun ist hierbei wohl aber der nicht sofort ersichtliche relevante Punkt, inwieweit es hier um die Aufarbeitung / Therapie der Traumatisierung u.ä. des sexuellen Missbrauchs ging. Denn es kann ja durchaus sein, dass es vorige Therapien / Kuren gab, die zu anderen Zwecken erfolgten.
Ich habe am Tel die Auskunft erhalten, dass der Antrag zum einen alles wesentliche enthalten soll, zum anderen aber nicht zu lang sein soll. Es hiess, die lange Bearbeitungszeiten lägen auch daran, dass die Antragstellenden sehr viel einreichen, oft um die 100 Seiten. Bis jede_r des Gremiums das alles gelesen habe, dauere das lange. Ob dies der wirkliche Grund ist, bezweifele ich zwar, dennoch ist ein klein bisschen etwas dran.
Zudem hat nicht jede_r Antragsstellende alle Berichte bei sich. Insbesondere bei ambulanten Therapien erfordert das ja aussergewöhnliche Eigeninitiative der Patientin.
Deshalb ist es wohl am besten, Amy, wenn Du dies genau bei der Beratungsstelle erfragst, ob es in Deinem Fall Sinn macht, Klinikberichte etc. beizufügen. Jedenfalls ist es sehr gut, dass Du Dir bereits einen Termin bei Zartbitter organisiert hast!
leberblümchen hat geschrieben:Da du ja noch nicht weißt, OB weitere Stunden bewilligt werden, erscheint mir der Weg, erst beim Fonds einen Antrag zu stellen und DANN die Kasse zu fragen, irgendwie seltsam. Dein Th. muss ja darlegen, wie viele Stunden benötigt werden. Wenn er jetzt also z.B. schreibt, dass du 50h brauchen wirst und er die beantragt, und die Kasse bewilligt dann 20h, dann bin ich nicht sicher, ob das am Ende einfach so verrechnet wird - aber auch da gilt: am besten nachfragen.
Ne, das ist nicht soo heikel.
Denn man muss sich auch nicht bei der Erstantragsstellung zu 100% auf die Leistungen festlegen. D.h. man könnte in dem Fall auch später noch einen Nachschlag beantragen. Es geht beim Fonds ja nicht um Kontigente, sondern dass der Höchstbetrag pro Kopf von 10 000 Euro nicht überschritten wird.
Fakt ist, dass die KK ihre Zeit braucht etc.
Ich nehme auch an, dass Fortführungsanträge bei der KK nicht unendlich viel Zeit vorher gestellt werden dürfen, denn der/die Therapeut_in soll insbesondere bei einer Kassenfinanzierung ja nicht davon ausgehen, dass dies notwendig ist, sondern dies soll erst innerhalb der letzten Zeit erwogen werden.
Hingegen hat der Fonds lange Bearbeitungszeiten an sich.
Folglich soll man so schnell wie möglich den ersten Antrag dort abgeben, damit man bereits in der Bearbeitungszeitwarteschlange ist. Es ist, wie beschrieben, dann auch nicht so relevant, ob sich mathematisch später noch etwas ändert oder nicht.
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Chakotay
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Beitrag So., 09.08.2015, 21:20

Hallo Amy,

auch ich habe telefonisch vom Fonds die Info bekommen, dass man im Zweifelsfall Unterlagen nachreichen kann, allerdings verlängert das u. U. die Bearbeitungszeit. Bei mir hat es bis zur Bewilligung knapp 11 Monate gedauert...

Ja, auch ich hatte den krassen Absturz, als ich den Antrag alleine ausfüllen wollte. Uff.
Ich habe ihn dann mit zur Therapiestunde genommen und wollte ihn dort selber, aber mit der emotionalen Unterstützung meines Theras ausfüllen. Dieses Vorhaben endete aber damit, dass mein Thera den Kuli übernahm, da ich noch nicht mal mehr die Kreuzchen setzen konnte. Es hat dann zwei Stunden gedauert, um den Antrag fertig zu machen und auch ich war echt fertig...

Aber für mich hat es sich gelohnt, nicht nur wegen der finanziellen Entlastung. Für mich fühlt es sich ein Stück weit wie "gesehen werden" an oder wie "ja, es war schlimm". Mit beiden Aspekten habe ich nämlich so meine Probleme...

Ich wünsche dir von Herzen alles Gute zu deinem Vorhaben. Hole dir Hilfe, Beratung und Unterstützung, wo du sie brauchst.
Lieben Gruß,
Chakotay
Wenn ich mich niederwerfen würde,weinen u.erzählen,was wüßtest Du v. mir mehr als v. der Hölle,wenn jmd erzählt,sie ist fürchterlich.Darum sollten wir voreinander so ehrfürchtig,nachdenklich,liebend stehn wie vor dem Eingang zur Hölle.(Kafka,gekürzt)

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Tamila
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Beitrag So., 09.08.2015, 22:08

Ich wollte mal kurz anfügen, dass ich einen Antrag im Januar stellte, aktuell wird es wohl ein Jahr, bis das durch ist.
Und ich wollte fragen/erzählen, dass ich keinen Ablehnungsbescheid von der KK mit eingereicht habe und bis jetzt hat keiner sowas verlangt. Mein Therapeut hat jedoch in seiner Bescheinigung beschrieben,d ass die KK nun über das gewöhnliche Maß bezahlt hat und nicht mehr zahlt.
Meint ihr , das genügt auch? Oder muss ich die KK anschreiben? Was schreibt man denn da, für was man das braucht? Und wie muss der Inhalt formuliert sein?

LG Memory
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Landkärtchen
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Beitrag Mo., 10.08.2015, 05:55

Guten Morgen Memory,

du brauchst wirklich den Ablehnungsbescheid von der Krankenkasse.
Ich rief die Krankenkasse an und sagte, dass ich eine Bescheinigung brauche, dass das Stundenkontingent der TfP bereits erschöpft ist und sie keine weiteren Therapiestunden mehr finanzieren. Das ging problemlos. Meine damalige Therapeutin brauchte auch keinen Antrag bei der Krankenkasse / Gutachter stellen um weitere Stunden über die zuvor bewilligten 100 Stunden TfP zu erhalten, weil das eh das Höchstkontingent für eine TfP war.
Es wäre gut, wenn du die Bescheinigung recht bald nachreichen könntest, ansonsten dauert es noch länger. Sobald eine Bescheinigung fehlt schreiben sie dich an. Dann reichst du die fehlenden Unterlagen ein und dann kommt bei den wieder alles zum Entscheidungsgremium. Da dieses aber nur einmal im Monat tagt, dauert es dann wieder 2-3 Monate bis du einen endgültigen Bescheid bekommst. Diese zusätzliche Wartezeit lässt sich verhindern.

LG-Landkärtchen
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