Angst vor Beratungsgespräch
Du kannst unter gar keinen Umständen für etwas bestraft werden, was du mit 12 getan hast. Egal, was das war. In dem Alter ist ein Kind nämlich noch nicht strafmündig. Alle Maßnahmen würden bei einem so jungen Menschen darauf gerichtet sein, die weitere Entwicklung positiv zu beeinflussen. Aber nicht in Form von Strafe, sondern Unterstützung. Dafür ist es nun natürlich viel zu spät, denn deine Kindheit ist vorbei. Zu befürchten hast du aber nichts. Und natürlich gilt die Schweigepflicht auch.
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