Hallo zusammen,
Der Bekannte aus der Versicherungsbranche hat mit dem Fakt recht.
Personen, die in einer psychischen Behandlung sind, bekommen in der Regel keine oder kaum eine BU.
Doch ist diese Aussage nur sehr pauschal gehalten.
Wenn der Versicherte vor der Behandlung schon eine Versicherung hat, muss diese im Schadensfall auch zahlen.(Auch bei Burn-out)
Es bringt leider nichts, die Erkrankung vor Vertragsabschluss zu verheimlichen. Denn die Versicherer prüfen die Krankenakten sehr ausführlich. Im Schadenfall ,werden dann keine
Kosten übernommen werden. Sinnvoller ist es, eine Ausschlussklausel mit Nachversicherungsgarantie zu vereinbaren. So kann der Verbraucher nach einer gewissen Zeit, den Vertrag und die Leistungen aufstocken.
Es gibt auch in der heutigen Zeit noch sehr gute Anbieter.
Doch diese kann man nur mit einem Vergleich im Internet heraus finden. Nur so kann gutes Verhältnis zwischen Preis und Leistung ermittelt werden.
Der Vergleich sollte im Netzt durchgeführt werden, da dieser eine deutlich bessere Übersicht über die Versicherer anbieten kann.
Doch sollte hier der Preis nicht an erster Stelle stehen, sondern das Leistungsniveau.
Personen , die eine Berufsunfähigkeitsversicherung wünschen, müssen unbedingt wahrheitsgemäße Angaben über ihren Gesundheitszustand machen.
Viele Ratgeber und Prüfinstitute stellen fest, dass eine Absicherung auch mit psychischen Erkrankungen möglich ist.
Keine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Therapie?
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In der Theorie mag das vielleicht möglich sein, die Versicherer werden allerdings kein sehr hohes Risiko in Kauf nehmen. Das gilt auch für diesen Fall.
Das kommt immer daruf an welcher Anbieter das ist...je kleiner der Anbieter desto kleiner das einzugehende Risiko...große Anbieter erhöhen dann den Risikoaufschlag
das ist aber bei jeder versicherung so wo nachher ein krankheitsfall vorliegt. es wird ja "nur" das risiko zum zeitpunkt des vertragsabschluss bewertet. wenn man danach krank wird, ist das natürlich mitversichert (wenn es zuvor keinen ausschluss gab).Arielle22 hat geschrieben:
Wenn der Versicherte vor der Behandlung schon eine Versicherung hat, muss diese im Schadensfall auch zahlen.(Auch bei Burn-out)
die aussage kann ich aus meiner erfahrung nicht bestätigen...risiko bleibt risiko, dies wird anhand von statistiken ermittelt und da ist die größe des versicherungsunternehmens "egal". es kommt eher auf die annahmerichtlinien des unternehmens an.Arielle22 hat geschrieben:Das kommt immer daruf an welcher Anbieter das ist...je kleiner der Anbieter desto kleiner das einzugehende Risiko...große Anbieter erhöhen dann den Risikoaufschlag
"But these stories don't mean anything, when you got no one to tell them to. It's true, I was made for you "
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Hallo,
Diese Woche kam erst im Fernsehen ein Beitrag, wie manche Versicherungen sich darum drücken, im Ernstfall zu zahlen (waren aber glaub ich nur Unfall- und Haftpflichtversicherungen). Lief glaub ich gestern oder vorgestern abends auf 3sat oder arte.
Aber die Stiftung Warentest untersucht z.B. auf wieviele Versicherungsfälle wieviele Gerichtsverfahren kommen, das ist wohl ein ganz guter Indikator. Wenn die dann noch mit den Versicherungen übereinstimmen, bei denen man sich nachversichern kann o.ä. wäre es natürlich gut.
Viele Grüße
Welche Ratgeber und Prüfinstitute denn noch außer dem in dem Link von Dir? (weiß nicht so recht, was ich von dem Webseitenbetreiber/Organisation halten soll)Arielle hat geschrieben:Viele Ratgeber und Prüfinstitute stellen fest, dass eine Absicherung auch mit psychischen Erkrankungen möglich ist.
Diese Woche kam erst im Fernsehen ein Beitrag, wie manche Versicherungen sich darum drücken, im Ernstfall zu zahlen (waren aber glaub ich nur Unfall- und Haftpflichtversicherungen). Lief glaub ich gestern oder vorgestern abends auf 3sat oder arte.
Aber die Stiftung Warentest untersucht z.B. auf wieviele Versicherungsfälle wieviele Gerichtsverfahren kommen, das ist wohl ein ganz guter Indikator. Wenn die dann noch mit den Versicherungen übereinstimmen, bei denen man sich nachversichern kann o.ä. wäre es natürlich gut.
Viele Grüße
Hm, ich hab bis jetzt auch noch nicht davon gehört, dass das Nachversicherungsgarantie möglich ist.
Kann man damit nicht eigentlich nur die Rente anheben...!?
Hab das gerade mal schnell gegoogled. Da stand auch nix davon. Heißt zwar nicht, dass das falsch ist,
was da steht, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.
Kann man damit nicht eigentlich nur die Rente anheben...!?
Hab das gerade mal schnell gegoogled. Da stand auch nix davon. Heißt zwar nicht, dass das falsch ist,
was da steht, aber darauf verlassen würde ich mich nicht.
Das einzige was ich noch dazu finden konnte, dass aber nur ansatzweise deine These unterstützt, ist eine Statistik nach der nur 4Prozent aller Anträge überhaupt abgelehnt werden! Hab aber auch die Erfahrung gemacht das Makler gleich sagen, dass man nicht versicherbar sein und somit kein Antrag zustandekommt. Es dürfte also ein wenig mehr Leute betroffen sein.Arielle22 hat geschrieben:Viele Ratgeber und Prüfinstitute stellen fest, dass eine Absicherung auch mit psychischen Erkrankungen möglich ist.
Im Zweifelsfall muss man eben auf eine "Alternative" ausweichen. Die Anführungszeichen sind deshalb dort, weil diese anderen Versicherungen nicht den gleichen Schutz bieten wie eine BU. Die Leistungen der Tarife sind eher geringer, dafür sind sie aber oft auch günstiger.
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