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stern
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 09:37

Ich denke, dass das so i.O. ist und die Dame, die die Briefe verteilte entsprechend angewiesen wurde. Zum Auswahlverfahren gibt es auch einige Infos. Um das zu überprüfen, ob das statistisch so in Ordnung ist, dass der Name einfach ersetzt wird (bei Statistiken ist z.B. schon bei der Auswahl sehr viel zu beachten, wenn sie etwas wert sein soll) und ob so vorgesehen ist, würde ich aber eher die zuständige Landesbehörde oder ggf. Kommune kontaktieren. Die Person die die Adressen abbgelaufen ist und die Umschläge verteilte bzw. Befragerin, kann das kaum beurteilen bzw. sich selbst korrigieren, wenn das anders vorgesehen sein sollte. Ob es das wert ist, ist eine andere Frage. Denn es ist ja anonymisiert.

Das Gedöns dient wohl dem, möglichst passende Zahlen (z.B. Einwohnerzahlen) statistisch hochzurechnen. Zu Karteileichen, whatever gibt es jedenfalls auch Erfassungen. Geht also eher um genaue Anzahlen als um die konkrete Person.
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ENA
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 10:25

Mal eben mit Zitaten, da ich bald los muss und das so einfacher für mich ist:
Sydney-b hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 08:49 Ena, die Bögen sind anonymisiert.
Okay. ...und die will nur mit mir live sprechen, um die Daten abzugleichen, also dass die mich angetroffen und befragt hat, ja?
Sydney-b hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 08:49 Dein Ena-Anstand wird sicherlich reichen.
Naja, Ena ist ja ansich schon ziemlich anständig. Von der Wut, die seit gestern Abend immer wieder in mir aufbrodelt, wird die nichts mitbekommen.
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 09:08 Ich habe mal nachgeschlagen. Scheint von der Vorgehensweise her zu passen, würde ich sagen.
Okay. ...Eben habe ich mit der einen Nachbarin gesprochen. Sie hat die Einwerferin gesehen und dass die auf einem Schreiben etwas drauf geschrieben hat. Vermutlich war das der Brief, der in meinem Kasten gelandet ist. Sie meinte, es wäre eine junge Studentin gewesen. Sie meinte auch, die Personen würden denen zugeteilt, die sie interviewen sollten. Demnach bin nicht ist das, denn ausgewählt war ja der Vormieter.
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 09:08 werden z.B. nach Informationen des Ennepe-Ruhr-Kreis in einem ersten Schritt die ausgewählten Anschriften begangen und geprüft, ob die Informationen aus den Melderegistern mit dem übereinstimmen, was sie vor Ort sehen.
Naja, ich bin ja hier noch nicht mal gemeldet (weil das Rathaus hier nur Online-Termine vergibt und der nächst freie Termin erst viele Wochen nach meinem Umzug war). Die Ummeldung erfolgt erst übernächste Woche (habe mir die Mail mit der Terminbestätigung ausgedruckt).
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 09:08 Hat man aber nicht und will man wahrscheinlich auch vermeiden, es noch aufwändiger zu machen.
Studentin halt. ...Meine Nachbarin meinte auch schon, dass solche Tagesuhrzeiten nichts für Arbeitenehmer/Innen wäre. Vielleicht wollen die nur nicht arbeitende Leute befragen. Dann nicht mich!!!
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 09:08 Wenn konkrete Zeiträume angegeben sind, dann natürlich stoisch das eintragen, was dort galt (und nicht was normal gilt).
Naja, wenn da steht, ob ich in der Woche vom 09.-15-05. gearbeitet habe und ich nur Ja oder Nein ankreuzen kann, dann passt das für mich nicht, weil ich da gearbeitet habe und auch nicht.
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 09:37 würde ich aber eher die zuständige Landesbehörde oder ggf. Kommune kontaktieren.
Was meinst Du? Hier im Rathaus nachfragen oder bei diesem statistischen Landesamt, das mit Logo auf dem Brief steht?

Ich hab schon so Gedanken im Kopf, dass ich die bitte, mir das Geld für die Kosten mitzubringen, die mir für den Kontakt mit ihr entstehen. Da steht ja nur eine Handynummer und da ich keinen Vertrag habe, gehen die Kosten von meinem Prepaid-Konto ab. ...Ena ist immer noch...oder wieder...auf...140.... .

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stern
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 10:34

Die Leute, die das in hier manchen wurden in der Regionalpresse vorgestellt. Ich glaube, es gab auch eine (kürzere) Schulung. Ich meine, die können sich auch ausweisen. Es gibt auch Hinweise, worauf man achten kann. Und zu den konkreten Fragen gibt es sicherlich auch im Netz noch eine Art Konkretisierung, was gemeint ist. Bzw. wenn man das vorher durchlas, kann man ja evtl. die Befragerin fragen. Bzw. ne Hotline. Es ist sicberlich weniger Interessant, ob jemand gerade Urlaub hatte als ob jemand in einem Erwerbsverhältnis steht. Muss man halt ggf. auf genaue Formulierungen achte, was ich jetzt nicht recherchierte. Man kann sich beim online Ausfüllen auch helfen lassen. So weiß ich, dass auch Ältere bei der Gebäudebefragung sich notfalls helfen lassen müssen, weil die Teilnahme (online) ja Pflicht ist.
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reddie
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 10:38

Ich habe als Studentin mal bei forsa gearbeitet.
Da wurden die Telefonnummern per Zufallsgenerator erzeugt (also nicht aus dem Telefonbuch, wir wollten auch keinen Namen). Ging jemand ran, sollten wir nicht diese Person befragen, sondern den im Haushalt, der als nächstes Geburtstag hat (Zufallsstichprobe, weil z.B. statistisch die Männer seltener das Telefon abnehmen als die Frauen im Haushalt). Vielen kam das spanisch vor, aber ist halt Statistik.

Wenn die Frage ist, ob man in der Woche gearbeitet hat, ja/nein, dann ja ankreuzen, wenn man auch nur ein paar Stunden gearbeitet hat.

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stern
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 10:45

ENA hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 10:25 . Demnach bin nicht ist das, denn ausgewählt war ja der Vormieter.
Gezogen wurden, soweit wie ich das sehe, Adressen (Straße x in Soundso). Schon etwas früher (auf Basis einer zufälligen Auswahl). Zu dem Zeitpunkt wohnte eben noch der Vormieter drin. Da es aber Karteileichen geben kann oder jemand umgezogen ist, wird das ja extra nochmals begangen und ggf. korrigiert/rückgemeldet, um das zu überprüfen, ob die Meldedaten noch aktuell sind. Aber wie gesagt: Notfalls bei der der statistischen Landesbehörde oder Kommune fragen, ob das so i.O. ist. Ich gehe von ja aus, aber sicher ist sicher. Wenn die Befrager viele bereits abgerissene Häuser vorfinden würden und das nicht beachtet und trotzdem hoxhgerechnet wird, kann man sich die Ermittlung von Einwohnerzahlen gleich sparen. Oder wenn statt wie gemeldet nur noch 3 Personen dort wohnen, aber 5 gemeldet sind. Dazu gibt es auch Erfassungen und manche Korrekturen.
Naja, ich bin ja hier noch nicht mal gemeldet (weil das Rathaus hier nur Online-Termine vergibt und der nächst freie Termin erst viele Wochen nach meinem Umzug war). Die Ummeldung erfolgt erst übernächste Woche (habe mir die Mail mit der Terminbestätigung ausgedruckt).
Die Adresse haben sie aber ja (auf deren Basis ausgewählt wurde). Und dann geht jemand noch rum, und schaut, ob das Haus noch steht, Meldedaten mit der Realität übereinstimmen. Und das war wohl das, was beiobachtet wurde.
Zuletzt geändert von stern am Sa., 02.07.2022, 11:11, insgesamt 3-mal geändert.
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 10:54

Meine Nachbarin meinte auch schon, dass solche Tagesuhrzeiten nichts für Arbeitenehmer/Innen wäre. Vielleicht wollen die nur nicht arbeitende Leute befragen. Dann nicht mich!!!
Ersteres mag sein. Das sind viele Termine nicht. Aber letzteres halte ich für, sry Quatsch. Damit wäre der Zensus nichts wert.
Was meinst Du? Hier im Rathaus nachfragen oder bei diesem statistischen Landesamt, das mit Logo auf dem Brief steht?
Ja, Landratsamt (die da ist befasste Stelle) oder das statistische Landesamt (des Bundeslandes). Aber ob es das wert ist, gemessen in Euro und Nerven?

Muss nachher weg. Heute Abend kann ich evtl. noch etwas einstellen. Ich denke, es passt so. Anders als die Mutmaßungen der Nachbarin, die die Statistik unbrauchbar machen würde, wenn man bestimmte Gruppen überrepräsentieren und dann auf Bevölkerungsebene hochrechnen würde.
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stern
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 11:45

Manche Städte geben auch auf ihrer HP Auskunft. Hier zum Bleistift:
Durch die Haushaltebefragung werden somit die tatsächlich an einer Anschrift wohnenden Personen erfasst, um die zuvor genannten "Karteileichen" und "Fehlbestände“ im Melderegister zu ermitteln.

Wer ist im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis auskunftspflichtig?
Auskunftspflichtig im Rahmen der Haushaltebefragung auf Stichprobenbasis sind grundsätzlich alle Personen, die an einer Stichprobenanschrift wohnen. Die Auskunftspflicht gilt für alle volljährigen Personen sowie Minderjährige, die einen eigenen Haushalt führen.
https://www.neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/Zensus-2022/

Muss man halt schauen, wer auf kommunaler Ebene zuständig ist: Eine Abteilung in der Stadtverwaltung oder Landratsamt.
Aber auch hier sieht man: Es geht um die Adresse (und wer dort faktisch vorzufinden ist). Und nicht darum, namentlich ausgewählte Personen zu befragen (und zuvor ggf. aufzufinden). Wenn man merkt, dass Registerdaten nicht mehr aktuell sind, wird das auch genutzt, um Karteileiche und sonstige Verzerrungen aus der Statistik herauszurechen. Man will ja möglichst stimmige Daten und Zahlen erhalten und nicht Karteileichen als Einwohner zählen und hochrechnen. Später schaue ich nochmals genauer.
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ExtraordinaryGirl
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 13:07

Naja, wenn da steht, ob ich in der Woche vom 09.-15-05. gearbeitet habe und ich nur Ja oder Nein ankreuzen kann, dann passt das für mich nicht, weil ich da gearbeitet habe und auch nicht.
Na ja, aber sie fragen ja nicht, wie viel Prozent du gearbeitet hast oder ob du nicht gearbeitet hast, sondern ob du es getan hast, und da ist die Antwort ja klar.

Ich höre auch von anderen, dass sie sich über den Zeitraum der Befragung beschweren. Bei mir lag er abends, und da dürften die meisten Menschen Zuhause sein. Da die Beantwortung der Fragen verpflichtend ist, würde ich wenn nötig meinem Vorgesetzten einfach sagen, dass ich früher gehen oder später kommen muss.

Und ich habe in dem Brief (ebenfalls handschriftlich mein Namen eingetragen, das spricht für den Ablauf, den stern erwäht hat) auch den Namen des Befragers plus seine Nummer plus, bei Nicht-Erreichbarkeit, die Nummer des Landesamts für Statistik bekommen, um den Termin bei Bedarf zu verschieben oder allgemein Fragen zu stellen.

Und halt die Infos auf der Website, die ziemlich klar machen, was die Erhebungsbeauftragten tun und fragen (dürfen) und was nicht.

Also eigentlich ziemlich unkompliziert.
Zuletzt geändert von ExtraordinaryGirl am Sa., 02.07.2022, 13:17, insgesamt 2-mal geändert.
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

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ExtraordinaryGirl
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 13:15

Hier noch der Link zum Faktencheck:

https://www.zensus2022.de/DE/Was-ist-de ... nhalt.html
"Charakter zeigt sich in der Krise."

(Helmut Schmidt)

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diesoderdas
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Beitrag Sa., 02.07.2022, 23:30

Kann ich auch bestätigen, dass nach Adresse ausgewählt wird. Bei uns wurde der gesamte Häuserblock befragt.
Ich habe die Dame auch nicht in die Wohnung gelassen. Dazu ist man nicht verpflichtet.

Und sie müssen einem ihren Zensus Ausweis zeigen zusammen mit einem Lichtbildausweis, sofern man das möchte.
Ich habe danach gefragt und bekam alles ohne Murren zu sehen.

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Hiob
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Beitrag So., 03.07.2022, 13:47

Das, was sie da erfragen, ist ihnen im wesentlichen schon bekannt, siehe Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Bauamt und Finanzamt. Das ist vergleichbar mit der "neuen" Datenerfassung für die Berechnung der neuen Grundsteuer.

Im Formular werden übrigens nicht alle, dort wohnenden Personen verlangt, sondern eine weitere, also die angeschriebene und eine weitere. Also wird sich kaum eine Großfamilie von Illegalen dort freiwillig eintragen, sie müssten ja auch nur den Opa eintragen. Das ganze erinnert mich eher an eine rituelle Aktion zur Einübung und Verinnerlichung der Auskunftspflicht und Freiwilligkeit. Schreibt halt was rein, wenn sie es besser wissen, sollen sie es selber rein schreiben.

Es ist m.E. wie mit der Nasenabdeckung.
Es könnte um die Sache gehen, es könnte aber auch um Dressur gehen.

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ENA
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Beitrag So., 03.07.2022, 16:27

stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 10:34 Die Leute, die das in hier manchen wurden in der Regionalpresse vorgestellt. Ich glaube, es gab auch eine (kürzere) Schulung.
Ich hab den Namen ins Internet eingegeben. Da gibt es ein Facebook-Profil mit Bild, aber es kann ja Leute mit dem gleichen Namen geben. Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass man für "das Ehrenamt" eine Aufwands-Entschädigung von 1000€ bekommt. Ich weiß ja nicht, zu wievielen Leuten die müssen und wie freundlich die empfangen werden, aber 1000€ hat schon was. Laut der Nachbarin, war es eine junge Studentin.
reddie hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 10:38 Ging jemand ran, sollten wir nicht diese Person befragen, sondern den im Haushalt, der als nächstes Geburtstag hat
Wenn die angerufene Person alleine wohnt, ist das ziemlich ergebnislos. ...und da würde ich dann auch skeptisch werden, wenn mich am Telefon jemand ausfragt, ob noch jemand Anderes mit im Haushalt wohnt und dessen Geburtsdatum rausgeben soll.

Im Internet habe ich jetzt gelesen, dass die die genaue Einwohnerzahl rausfinden wollen. Geht nicht, wenn man nur 10% befragt. In meinem Fall weiß ich, dass der Vormieter noch in der Stadt wohnt. Wo, weiß ich nicht...und ich bin ja noch nicht angemeldet, weil der Termin zwar feststeht, aber noch nicht stattfand.

In dem Schreiben ist auch ein Blatt bei, wo man eintragen soll, wie die Personen heißen, die in der Wohnung wohnen. Ich gehe davon aus, dass sie die Wohnung meinen, denn es hat wohl jede Wohnung hier den Brief bekommen. Wäre auch schräg, wenn meine Nachbarn auf ihrem Blatt meinen Namen eintragen würden.
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 10:45 Notfalls bei der der statistischen Landesbehörde oder Kommune fragen, ob das so i.O. ist.
Ich hab dem statistischen Landesamt jetzt mal eine Mail geschrieben. Ich wollte auch der Stadt schreiben, aber die Nr. zu der Erhebungsstelle, die ich gefunden habe, im Netz, gehört zur Kreisverwaltung. Jetzt weiß ich nicht, ob ich zudem hier die Stadtverwaltung anschreiben soll oder die Kreisverwaltung.
stern hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 10:45 Wenn die Befrager viele bereits abgerissene Häuser vorfinden würden und das nicht beachtet und trotzdem hoxhgerechnet wird, kann man sich die Ermittlung von Einwohnerzahlen gleich sparen.
So eine Stadt sollte doch eigentlich von abgerissenen Häusern wissen.
ExtraordinaryGirl hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 13:07 Da die Beantwortung der Fragen verpflichtend ist, würde ich wenn nötig meinem Vorgesetzten einfach sagen, dass ich früher gehen oder später kommen muss
Dann mache ich minus, wenn ich mitten am Tag für 10 Min. Befragung aus der Arbeitsstadt in die Wohnstadt fahre, um so eine Quatsch mitzumachen. Ich fahr eh schon genug durch die Gegend!
diesoderdas hat geschrieben: Sa., 02.07.2022, 23:30 Und sie müssen einem ihren Zensus Ausweis zeigen zusammen mit einem Lichtbildausweis, sofern man das möchte.
Sollte ich machen, ja.
Hiob hat geschrieben: So., 03.07.2022, 13:47 Das, was sie da erfragen, ist ihnen im wesentlichen schon bekannt, siehe Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Bauamt und Finanzamt.
Eben. ...und geht diese Studentin nichts an. ...und auch der Stadtverwaltung, Kreisverwaltung,...geht es nichts an, welchen Beruf ich habe und ob ich einen Job annehmen würde, wenn ich arbeitslos wäre und einen angeboten bekommen würde!...und wenn ich trans wäre,...intersexuell,...auch nichts!
Hiob hat geschrieben: So., 03.07.2022, 13:47 Im Formular werden übrigens nicht alle, dort wohnenden Personen verlangt, sondern eine weitere,
Kann ich nicht mit dienen. ...Vielleicht ist doch der Vormieter gemeint. Die haben hier immerhin zu zweit gelebt.

...und danke nochmal an die Links.

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stern
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Beitrag So., 03.07.2022, 17:07

Die Aufwandsentschädigung ist, glaube ich, unterschiedlich. Aber für den Ärger, den die Befrager einstecken müssen, vermutlich so oder so zu gering.
In dem Schreiben ist auch ein Blatt bei, wo man eintragen soll, wie die Personen heißen, die in der Wohnung wohnen. Ich gehe davon aus, dass sie die Wohnung meinen, denn es hat wohl jede Wohnung hier den Brief bekommen. Wäre auch schräg, wenn meine Nachbarn auf ihrem Blatt meinen Namen eintragen würden.
Ich meine in Erinnerung zu haben, dass bei der Gebäudezählung (Vermieter) die Wohnungsanzahl und (jeweils) die Haushaltsgröße auf jeden Fall erfragt wird und auch Namen anzugeben sind (mglw. nicht jede einzelne Person namentlich, aber teilweise auf jeden Fall ebenfalls). Bei der Haushaltsbefragung ähnlich. Aber natürlich wird man bei dieser nur für den eigenen Haushalt antworten.
Ich hab dem statistischen Landesamt jetzt mal eine Mail geschrieben. Ich wollte auch der Stadt schreiben, aber die Nr. zu der Erhebungsstelle, die ich gefunden habe, im Netz, gehört zur Kreisverwaltung. Jetzt weiß ich nicht, ob ich zudem hier die Stadtverwaltung anschreiben soll oder die Kreisverwaltung.
Könntest du zusätzlich machen. Dann eben Kreisverwaltung, wenn die Erhebungsstelle dort geführt wird.
So eine Stadt sollte doch eigentlich von abgerissenen Häusern wissen.
Theoretisch. :lol: Aber praktisch gibt es auch Karteileichen (um die es auch geht), (noch) nicht ge!eldets Umzüge oder zwischenzeitliche Veränderung, Tote, die angeschrieben werden, usw. So erhält man sich einen statistischen Überb!ich, welche Dimensionen angenommen werden können.
Das, was sie da erfragen, ist ihnen im wesentlichen schon bekannt, siehe Einwohnermeldeamt, Grundbuchamt, Bauamt und Finanzamt.
Eben nicht. Siehe Karteileichen. Oder Bildungstand. Oder Art der Heizung, whatever, was ggf. zusätzlich anonymisiert erfragt wird.

Auskunftspflichtig ist wie gesagt der, der aktuell unter der ausgewählten Anschrift lebt. Insofern glaube ich nicht, dass sie den Vormieter suchen werden.
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reddie
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Beitrag So., 03.07.2022, 17:38

Bezogen auf erwähnte Telefonumfragen:

Wenn nur einer im Haushalt wohnt, dann ist er der Auserwählte. Das genaue Geburtsdatum wollten wir auch gar nicht wissen. Nur, der als nächstes mit dem Geburtstag dran ist und über 18 ist, kommt halt in die Stichprobe.

Da in Mehrpersonen-Haushalten vermehrt Frauen das Telefon abheben, wären diese sonst überrepräsentiert.
Den Namen wollten wir nicht, Telefonnummer durch Zufallsgenerator ausgelost = anonym.

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Beitrag So., 03.07.2022, 18:04

und auch der Stadtverwaltung, Kreisverwaltung,...geht es nichts an, welchen Beruf ich habe und ob ich einen Job annehmen würde, wenn ich arbeitslos wäre und einen angeboten bekommen würde!...und wenn ich trans wäre,...intersexuell,...auch nichts!
Daher erhalten sie die Daten ja auch nicht. Das dient eher statistischen Zwecken. DESTATIS ist nunmal Datengrundlage für einiges. .Das meiste wird online (alleine) erhoben werden über einen Zugangscode. Der Interviewer stellt, eher unvergängliche Fragen, wie Name, Anschrift, Anzahl Personen im Haushalt.

Aufpassen würde ich in erster Linie darauf, dass man nicht an einen Fake-Befrager berät. Aber die können sich angeblich ausweisen.
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