Therapeutische Schweigepflicht

Haben Sie bereits Erfahrungen mit Psychotherapie (von der es ja eine Vielzahl von Methoden gibt) gesammelt? Dieses Forum dient zum Austausch über die diversen Psychotherapieformen sowie Ihre Erfahrungen und Erlebnisse in der Therapie.
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candle.
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weiblich/female, 56
Beiträge: 15043

Beitrag Do., 08.12.2016, 15:16

Hallo und Willkommen!

Ich weiß nicht wie man dir die Sorge nehmen kann, aber ein Therapeut unterliegt der Schweigepflicht. Es wird sicher nichts an die Öffentlichkeit dringen!

Viele Grüße!
candle
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Siren
Helferlein
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weiblich/female, 40
Beiträge: 108

Beitrag Do., 08.12.2016, 15:39

Hallo, herzlich Willkommen

Da habt Ihr doch gleich ein super Thema für die nächste Stunde.

Ich verstehe Deine Ängste sehr, sehr gut. So ging es mir auch, nachdem ich die 10 Meter Fragebogen abgegeben hatte. Da standen Dinge drin, die meine sofortige Auswanderung auf den Mars notwendig machen würden, wenn sie bekannt werden. Große Angst hatte ich auch, weil ich darin Straftaten geschildert hatte, die an mir begangen wurden, die ich aber nicht beweisen könnte. In meiner Phantasie saß am Ende ich wegen Vortäuschens einer Straftat, Verleumdung oder was weiß ich im Knast.
Du wirst im Rahmen Deiner Therapie auch am Thema Vertrauen arbeiten. Zu allererst Vertrauen zu Deinem Therapeuten. Und dann geht die Angst weg. Und bis dahin sag Dir einfach, dass ein Brechen der Schweigepflicht gerade für einen Therapeuten das absolute berufliche Aus bedeutet, weswegen Du Dir sicher sein kannst, dass nichts passiert. Ganz nebenbei versichere ich Dir, dass so ein Therapeut schon alles gehört und gesehen hat und Deine Abgründe wahrscheinlich für absolut normal hält.

Liebe Grüße
Ich wäre gerne nett.


ichweissnicht0011
neu an Bo(a)rd!
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männlich/male, 27
Beiträge: 2

Beitrag Do., 08.12.2016, 17:30

Hallo und vielen danke für die Antworten jetzt geht es mir schon etwas besser.

Also ich vertraue der Therapeutin schon, mir geht es mehr um unvorhersehbare Sachen, das der Zettel UNABSICHTLICH abhanden kommt, also um eher unrealistische Dinge, trotzdem die Angst bleibt danke und lg (habe unabsichtlich in den Falschen bereich des Forums gepostet)

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Rote Zora
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weiblich/female, 42
Beiträge: 151

Beitrag Fr., 09.12.2016, 12:59

hallo,
vielleicht hilft dir der Gedanke, dass die Therapeutin die Unterlagen sicher verwahren muss, um ihren eigenen Job nicht in Gefahr zu bringen - sie würde also auch aus ganz egoistischen Gründen auf die Unterlagen aufpassen, wenn ihr die Klienten nicht wichtig wären...

In Deutschland kostet eine fahrlässige Verletzung der Schweigepflicht den Therapeuten die teure und wertvolle Zulassung. (kann ...)

LG rZ

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Roland150
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männlich/male, 29
Beiträge: 486

Beitrag Mi., 01.03.2017, 14:40

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Schweigepflicht des Therapeuten: Im Rahmen der Therapie kommt es bei mir manchmal vor, dass ich auch über andere Personen aus meinem eigenen Leben erzähle. Hat der Therapeut auch die von mir geäußerten Informationen über andere Personen zu verschweigen? Hat der Therapeut zu verschweigen, in welchem Verhältnis (z.B. Freundschaft, Beziehung oder Partnerschaft) ich mit den den anderen Personen bin? Gehört dies auch noch zu der Schweigepflicht? Oder betrifft diese Pflicht nur meine eigene Person und die damit zugehörigen Informationen?
LG
Roland


mio
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weiblich/female, 44
Beiträge: 9268

Beitrag Mi., 01.03.2017, 14:58

Hallo Roland,

die Schweigepflicht bezieht sich auf ALLES was Du in der Therapiestunde äußerst. Die einzige Ausnahme dürfte dann gegeben sein, wenn eine aktute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, dann muss wohl abgewogen werden. Aber darum scheint es Dir ja nicht zu gehen, oder?

Lieben Gruss,

mio

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stern
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weiblich/female, 99
Beiträge: 24300

Beitrag Mi., 01.03.2017, 15:04

Grds. gilt sie auch für das, was du über ihn erzählst... es gibt aber schon ein paar Ausnahmen, je nach dem, um was es inhaltlich geht... z.B. im Zusammenhang mit Straftaten kann es auch Lockerungen geben. Ggf. Ausnahmen recherchieren.
Liebe Grüße
stern 🌈💫
»Je größer der Haufen,
umso mehr Fliegen sitzen drauf
«

(alte Weisheit)

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Lockenkopf
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Beiträge: 2400

Beitrag Mi., 01.03.2017, 22:16

mio hat geschrieben:Hallo Roland,

die Schweigepflicht bezieht sich auf ALLES was Du in der Therapiestunde äußerst.
Zudem unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, das dein Psychotherapeut dich aus beruflichen Gründen kennt, Du seine Praxis aufsuchst/aufgesucht hast.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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lauli
Helferlein
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weiblich/female, 53
Beiträge: 41

Beitrag So., 05.03.2017, 23:16

Hallo an alle
Ich habe auch ein Problem mit dem Thema Schweigepflicht der Therapeutin.
Nach beinahe 5 Wochen stationär bin ich est heute nach hause gekommen. Mir ist klar, dass meine Psychotherapeutin mit meinem behandelden Arzt zusammenarbeitet. ich bin mittlerweile seit 3 Jahren in Behandlung (rez. Depressionen, Benzoabhängigkeit).

Diesmal ist ein Thema zur Sprache gekommen, worüber zu sprechen mir sehr, sehr schwer gefallen ist. Mich zu öffnen ist mir die ganze Zeit kaum gelungen. Nach diesr Sitzung habe ich einmal nachgefragt, inwieweit meine Thera über die Gesprächsinnhalte mit dem Behandeslden Psychiater spricht.

Ihre Antwort war, das was relevant ist, würde sie auch Innhaltllich mit ihm besprechen. Bei diesen Besprechungen ist aber wohl das ganze Team anwesend. Also wissen alle über relevante Inhalte Bescheid? Das hat mich nun wieder sehr verunsichert. Die nachfolgenden Besprechungen waren dementsprechend schwierig.

Ich habe demnächst wieder einen Termin mit Ihr. Wie soll ich mich verhalten? wird sie auch über unsere privaten Sitzungen mit meinem Arzt sprechen?
Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an.

Sokrates

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Lockenkopf
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Beiträge: 2400

Beitrag So., 05.03.2017, 23:25

Private Sitzungen? Was sind das?
Sie ist deine Psychotherapeutin, Sie arbeitet mit Dir. Da ist nichts privates dran.
Liebe Grüße
Lockenkopf


mio
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Beitrag So., 05.03.2017, 23:25

Hallo Lauli,
lauli hat geschrieben:wird sie auch über unsere privaten Sitzungen mit meinem Arzt sprechen?
ich weiss nicht, wie es in Österreich ist, aber ich habe meine Thera zu Anfang der Therapie schriftlich von ihrer "Berichtserstattungspflicht" gegenüber meiner Hausärztin (die mich quasi "verwiesen" hatte offiziell) befreit. Nicht mal, weil mir das wichtig war, sondern weil sie das gerne so wollte und mir war es egal. Wenn was wäre, dann könnte ich das ja auch selbst ansprechen.

Meint, ich würde einfach mal nachfragen, wie das aussieht und ob es eine Möglichkeit gibt, dass sie das nicht tut, wenn Du das nicht möchtest. In der Zusammenarbeit mit einem Psychiater kann es ja noch Sinn machen, gerade wenn Du auch Medikamente nimmst, aber gegenüber einem Hausarzt finde ich es fraglich. Es sei denn Du kannst Dir so eventuell "Benzos" erschleichen ohne das es jemand mitbekäme oder so. Das musst Du selbst wissen, was da Deine Motivation ist und sicher auch im Zweifel so verargumentieren können, dass sie versteht, warum Du das nicht möchtest.

Lieben Gruss,

mio


mio
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Beitrag So., 05.03.2017, 23:29

Lockenkopf hat geschrieben:Da ist nichts privates dran.
Lockenkopf, sorry, aber ich glaube Du verstehst nicht so ganz worum es Lauli geht... Wenn nichts "privates" dran wäre, dann gäbe es gar keine Schweigepflicht.

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Lockenkopf
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Beitrag So., 05.03.2017, 23:34

Ich persönlich wähle je Praxis nur einen Behandler, mehr nicht. Ich lasse mich auch nicht überweisen. So arbeitet jeder für sich.
Möchte jemand einen Bericht, muss er mich darüber informieren.

In den vergangen 2 Jahren habe ich meine Psychotherapeuten bar bezahlt, dann verlässt sowieso nichts die Praxis.
Zuletzt geändert von Lockenkopf am So., 05.03.2017, 23:50, insgesamt 2-mal geändert.
Liebe Grüße
Lockenkopf


mio
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Beiträge: 9268

Beitrag So., 05.03.2017, 23:42

Ja ja Lockenkopf, ich denke es haben alle verstanden, worum es Dir geht.

(Stand eigentlich unter dem zweiten, korrigierten Beitrag von Lockenkopf, nur um den Sinn zu erhalten...)
Zuletzt geändert von mio am So., 05.03.2017, 23:46, insgesamt 2-mal geändert.

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Lockenkopf
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Beiträge: 2400

Beitrag So., 05.03.2017, 23:43

mio hat geschrieben:
Lockenkopf hat geschrieben:Da ist nichts privates dran.
Lockenkopf, sorry, aber ich glaube Du verstehst nicht so ganz worum es Lauli geht... Wenn nichts "privates" dran wäre, dann gäbe es gar keine Schweigepflicht.
Die Sitzungen sind berufliche Tätigkeit des Th. und kein Privatvergnügen.
Die Infos welche die Th. bekommt sind berufliche Informationen. Auch wenn Krankheiten in den privaten Teil des Pat. fallen.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht aus beruflichen Gründen.
Würde die Th. die Pat. nur privat kennen, dürfte sie jede Info der Pat. ausplaudern.
Liebe Grüße
Lockenkopf

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