Kostenerstattungsverfahren

Spezielle Fragen zur Lage in Deutschland
Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
minds
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 31
Beiträge: 604

Kostenerstattungsverfahren

Beitrag Mi., 21.08.2013, 13:35

Wollte mal fragen, ob jemand von Euch eine Therapie im Kostenerstattungsverfahren macht? Mich würde interessieren, wie das läuft Das mit der Antragstellung habe ich mir angesehen und ist mir klar. Ich weiss nur nicht, wie das mit der Bezahlung ist. Zahlt man bar an den Therapeuten und bekommt man das dann von der Kasse zurück? Den gesamten Betrag oder nur teilweise? Und in welchen Abständen wäre das? Wie genau geht das? Danke

Werbung

Benutzeravatar

Wandelröschen
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 50
Beiträge: 994

Beitrag Mi., 21.08.2013, 13:44

Hallo minds,

als ich bei meinem jetzigen Thera anfing, ging das auch nur nach dem Kostenerstattungsverfahren, weil er keine Kassenzulassung hatte. Als das von der KK genehmigt worden war, konnte mein Thera direkt mit der KK abrechnen, so als wenn er die Kassenzulassung hätte. Beim Kostenerstattungsverfahren zahlt die KK aber maximal den Kassensatz. Mehr hatte mein Thera auch nicht verlangt. Wenn sein Stundensatz höher gewesen wäre, hätte ich den Rest selber zahlen müssen. Wie das dann abgelaufen wäre, kann ich dir nicht sagen.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
minds
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 31
Beiträge: 604

Beitrag Mi., 21.08.2013, 13:46

Danke für die schnelle Antwort. Und wie hoch ist eigentlich der Kassensatz?
Und ist es immer so dass der Therapeut direkt mit der Kasse abrechnet? Oder kann es auch sein, dass der Patient das mit der Kasse machen muss?

Benutzeravatar

Wandelröschen
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 50
Beiträge: 994

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:00

Hallo minds,

auf den Cent genau kann ich dir nicht sagen, wie hoch der Betrag ist (habe ich vergessen), so ca. paarundachtzig Euro, kannst du aber bei der Kasse erfragen.
Ob es immer so ist, dass der Thera direkt mit der KK abrechnet, weiß ich auch nicht, vielleicht ist es auch kassenabhängig. Aber vielleicht weiß das ja dein Therapeut.

Meiner hatte mir von sich aus gleich gesagt, als er sagte, dass er keine Kassenzulassung habe, dass es aber die Möglichkeit gäbe, per Kostenerstattungsverfahren mit der KK abzurechnen. Von dieser Möglichkeit wusste ich nämlich bis dahin nichts. Er hatte mir dazu diverse Unterlagen gegeben und mir bei dem Antrag für die KK geholfen (war sogar selber noch bei der KK persönlich vorstellig geworden). Er hatte mich dann darauf hingewiesen, dass die voraussichtlich erst einmal ablehnen wird. Das tat sie auch, dann also Widerspruch eingelegt, und dann zahlte sie.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

Werbung

Benutzeravatar

Thread-EröffnerIn
minds
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 31
Beiträge: 604

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:19

Soweit ich weiss, macht man bei diesen privaten Therapeuten (bei denen man über die Kostenerstattung gehen will) nur eine kurze erste Informations bzw. Probesitzung und dann muss man das sofort beantragen. Aber was ist, wenn man dann doch merkt, dass es nicht passt usw.? Denn ein kurzes Vorgespräch gibt ja wenig Aufschluss möglicherweise? Oder zahlt die Kasse auch probatorische Sitzungen?

Benutzeravatar

Lady Amalzia
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 35
Beiträge: 227

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:26

Also bei mir war das so, dass wir ganz normale probatorische Sitzungen gemacht, dann den Antrag gestellt haben (der erst mal abgelehnt wurde. Widerspruchsverfahren war aber erfolgreich. Gut, Risiko bestand natürlich, dass ich die ersten Sitzungen dann hätte selbst zahlen müssen, wenn es abgelehnt worden wäre) und ich jetzt die Rechnungen erstmal selbst via Überweisung zahle und dann bei der KK einreiche (inkl. Zahlungsbeleg >> tw. geschwärzte Kontoauszüge. Die müssen ja nicht jeden Kontovorgang sehen, sondern nur den relevanten) und um Kostenerstattung bitte. Die überweisen mir das dann auch brav auf´s Konto.

Was mir aber gerade noch einfällt: wenn du zu einem Thera ohne Kassenzulassung möchtest, guck Dir den und das, was er anbietet in jedem Fall bitte genau an. Wenn er in der Nähe deines Hausarztes sein sollte, kann man den sicher auch ansprechen, was er von dem hält.

LG
LA
Zuletzt geändert von Lady Amalzia am Mi., 21.08.2013, 14:32, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:30

Genau auch 'mein' Thema! Fragte mich auch, ob ds irgendwie geregelt ist (und das die Therapeuten nur nicht wissen (kommt ja auch mal vor, da scheint es durchaus auch bei den Theras selbst Wissenslücken zu geben) oder ob es einfach individuell aushandelbar/vereinbar ist.

Hatte vor einiger Zeit auch eine nicht kassenzugelassene gesprochen, sie sagte mir aber, wenn sie das Verfahren mit mir durchexerziert, dass ich dann die ersten Anamnesesitzungen (3-5) selber zahlen müsste. Bei mir wäre allerdings ein Gutachten (wegen Wechsel) erforderlich. Du hast vorher keine andere Therapie gemacht, oder?

Ich schiebe das vor mir her, weil ich das Geld aktuell einfach nicht habe. Und es ja auch eben ein Risiko wäre. Aber so auf diese Weise: könntest du dir das so leisten?

Wie es allerdings geregelt ist (und ob) weiß ich nicht.

Was mich auch interessieren würde: wieviele Stunden zahlt denn die Kasse dann über diese Form der Abrechnung? 25? 50? Mehr? Weil da ja die Gesetze obwegen der unterschiedlichen Dauer der Verfahren ja auch nicht wirklich anwendbar sind, oder?
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:31

Lady Amalzia: das ist ja interessant: weißt du denn als was deine Thera das abgerechnet hat, diese ersten Sitzungen? Weil bei den gesetzlichen ist es ja so, dass die probatorischen geringfügiger honoriert werden als die normalen? Hättest du dann auch weniger zahlen müssen?
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:33

Die, mit der ich in Kontakt bin sagte mir (ich bin mir grad nicht sicher, ich glaube, aber nagelt mich bitte nicht fest:) für diese probatorischen würde sie 58 EUR nehmen, reguläre 72.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Lady Amalzia
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 35
Beiträge: 227

Beitrag Mi., 21.08.2013, 14:37

Nein, das war dann anders: Die ersten fünf Sitzungen haben wir gesondert abgerechnet. Er hat insgesamt den normalen Satz von rund 81,- bekommen. 61,-(und ein paar gequetschte) von der KK und die restlichen 20,- von mir.

Zu der zweiten Frage: Bei haben die erst mal 25 Sitzungen genehmigt und dann haben wir unproblematisch auf nochmal 25 verlängern können. Das entscheiden die dann wohl Einzelfallabhängig.

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag Mi., 21.08.2013, 16:28

Also du zahlst jedesmal 20 EUR selbst? Bist du privat versichert oder gesetzlich?
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Wandelröschen
Forums-Gruftie
Forums-Gruftie
weiblich/female, 50
Beiträge: 994

Beitrag Mi., 21.08.2013, 17:08

Probatorische Sitzungen:
Bei dem Antrag haben wir gleich mit beantragt, die Kosten der 5 probatorischen Sitzungen rückwirkend zu erstatten. Mit meinem Thera hatte ich mich darauf geeinigt, wenn es mit dem Kostenerstattungsverfahren nicht klappt, zahle ich die Probatorik selber und höre dann natürlich auf (konnte mir damals auch noch nicht mehr privat leisten). Die KK hat dann aber auch bei mir rückwirkend die Probatorik bezahlt.

Verlängerung/Anzahl der bewilligten Stunden
Ich hatte ja innerhalb einer laufenden Therapie gewechselt, von den bewilligten Stunden waren noch 6 übrig. Die konnte mein Thera nach der Bewilligung übernehmen.

Für die Antragstellung (das kann jetzt bei einem Antrag für eine neue Therapie anders sein, weiß ich nicht) forderte bei mir, wohl wegen dem Wechsel, die KK gleich ein Bericht für den Gutachter, ging also sofort ins Gutachterverfahren. War also richtig Arbeit für meinen Thera (zwei kassenzugelassene Theras lehnten mich deswegen ab, weil sie diese Arbeit nicht machen wollten).

Nachdem dann die Kostenübernahme bewilligt war, musste ja kurz darauf gleich eine Verlängerung bzw. Umstellung auf Langzeittherapie beantragt werden, was ja auch nur über das Gutachterverfahren geschieht (aber in der Regel ist das unproblematisch). Da hatte sich dann mein Thera einen neuen Bericht für den Gutachter geschenkt und auf den vorherigen (war ja nur ein paar Wochen alt) verwiesen. Diese erste Verlängerung ging problemlos durch, ebenfalls die zweite. Im Laufe der zweiten Verlängerung hatte mein Thera die Kassenzulassung (war schon seit zwei Jahren beantragt, wie er sagte) endlich bekommen und stellte dann die Abrechnung vom Kostenerstattungsverfahren auf normale Kassenabrechnung um. Bei mir war dann die 3. Verlängerung (damit war dann das 80-Stundenkontingent der VT erschöpft) wieder normale Kassenleistung. Also bis zur 60. Stunde hatte meine KK die Stunden mit Kostenerstattungsverfahren genehmigt, über die letzten 20 kann ich keine Aussage machen. Das kann bei anderen Kassen natürlich anders sein.

Stundensatz
Mein Thera verlangt für private Stunden 80€. Von der KK hatte er im KEV den Kassensatz (paarundachtzig €) bekommen. Die Kasse sagte mir, dass sie maximal den Kassensatz bezahlt und alles, was darüber hinausgeht, müsse ich selber zahlen. Hm, Lady Amalzia, da machst du mich ja gerade auf etwas aufmerksam. Ja, die Probatorik wird geringer bezahlt, war knapp unter 60 € damals, sagte mir die KK. Mehr hat dann die KK bestimmt nicht rückwirkend für die einzelnen probatorischen Stunden bezahlt. Mein Thera hatte aber nicht die Differenz von ca. 20€ zu den 80€-Privat von mir verlangt, naja, sein Bier.

Genehmigung Kostenerstattungsverfahren
Die Genehmigung ist an Bedingungen geknüpft:
* Therapie notwendig, also die Kriterien, die auch bei einer normalen kassenfinanzierte Therapie notwendig sind
* der Thera muss ein Verfahren anwenden, das kassenfinanziert wird (also VT, TFP oder PA)
* Du findest keinen Thera mit Kassenzulassung, der innerhalb einer akzeptablen Zeit (ca. 3-4 Monate) einen freien Platz hat. Das musst du nachweisen. Mein Thera sagte mir, ich solle eine Liste schreiben, welche Theras ich alle kontaktiert hatte, mit Datum und kurze Telefonnotiz, so 10 sollten reichen. Das war bei mir ein handschriftlicher DinA4 Zettel, hatte die KK akzeptiert.

Mein Thera sagte mir, dass die KK voraussichtlich erst einmal ablehnen wird. War dann auch so. Und zwar bei mir mit der Begründung, sie haben doch noch eine kassenzugelassene Thera gefunden, die sofort einen freien Therapieplatz hat. Also musste ich zu der hin, und einen guten Grund finden, warum ich bei der keine Therapie machen kann. Den Grund lieferte sie mir sogar schon nach 5 Minuten selber.
Gut, dann also Widerspruch eingelegt, dann wurde das KEV genehmigt.

Die Kassen müssen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, das KEV genehmigen. Dazu gibt es schon diverse Urteile der Gerichte. (wäre ja sonst eine Art unterlassener Hilfeleistung)
Mein Thera sagte mir aber, dass wenn der Widerspruch auch abgelehnt würde (wovon er nicht ausginge), würde er aber nicht vor Gericht gehen. Er machte mir durchaus Mut, dass es klappt, er hatte schon zweimal bei einer anderen KK das KEV beantragt und genehmigt bekommen.

Miss_Understood, selbstzahlen
Wenn du eine/einen Thera findest, der das mit dem KEV auch will, also nicht nur so halbherzig, sollte das kein Problem machen. Das mit dem Antrag ist ja auch Arbeit für die Theras, und ja, es gibt durchaus welche, die diese zusätzliche Arbeit scheuen, weiß ich aus persönlicher Erfahrung.
Ich stellte bei meinem in der Probatorik fest, dass er genau der richtige ist (er ist ein absolutes Goldstück) und wollte dann auch nicht zu der von der KK vorgeschlagenen wechseln.
Inzwischen sind alle kassenfinanzierten Stunden aufgebraucht und ich bin jetzt bei den Selbstzahlern (hab in den letzten zwei Jahren mal ein bisschen gespart). Mein Thera hat mich so gut voran gebracht, da will ich jetzt meine Therapie zu einen für mich guten Abschluss bringen, und dazu sind noch ein paar Stunden notwendig, Ende aber ist absehbar.
Gruß
Wandelröschen

Wann, wenn nicht jetzt. Wo, wenn nicht hier. Wer, wenn nicht ich.

Benutzeravatar

Miss_Understood
[nicht mehr wegzudenken]
[nicht mehr wegzudenken]
weiblich/female, 45
Beiträge: 3550

Beitrag Mi., 21.08.2013, 17:24

Danke für die superausführliche Antwort wie es bei dir war, Wandelröschen.

Ich KANN leider nicht selbst zahlen. Und selbst wenn ich nen Job haben werde, wohl auch nicht.
Die, die ich im Visier habe/hätte würde mit mir erstmalig dieses Verfahren durchexerzieren - wenn überhaupt (es war nur flüchtig angedacht im Gespräch) ...

was mich aber irritiert ist dein Punkt 2.

Ich glaube ich weiß von welchen, die bei lediglich HP Psychotherapie OHNE eine der vorgeschriebenen Richtungen eine Therapie im Erstattungsverfahren machen. Ich habe gerade nochmal geschaut, diejenige, die ich nochmal kontaktieren würde hat auch keine Ausbildung davon (wenngleich sehr viel Erfahrung auch in rennommierten Kliniken), es sei denn ein bestimmtes Verfahren was sie hauptberuflich macht, läuft unter 'tiefenpsychologischer Therapie' - das könnte sen. Ich mein, sonst hätte sie mir das ja nicht so gesagt. ???

Ja, ich habe ja eben nach 50 h VT nach der ersten und vor der zweiten Verlängerungsmöglichkeit aufgehört. Beendet habe ich damit 'meine' Therapie definitiv nicht. Aber es ist ja auch kein wirklicher Abbruch.
ch-ch-ch-chaaaaaaange

-----
Icon made by @flaticon

Benutzeravatar

Lady Amalzia
Forums-Insider
Forums-Insider
weiblich/female, 35
Beiträge: 227

Beitrag Fr., 23.08.2013, 10:06

Miss_Understood hat geschrieben:Also du zahlst jedesmal 20 EUR selbst? Bist du privat versichert oder gesetzlich?
Nein, nur für die ersten 5 probatorischen Sitzungen musste ich 20,- dazu bezahlen. Danach hat meine (gesetzliche) KK 2 x 25 Sitzungen komplett übernommen.

Benutzeravatar

schutzlos
sporadischer Gast
sporadischer Gast
weiblich/female, 29
Beiträge: 24

Beitrag So., 25.08.2013, 17:33

Hallo,

ich habe auch eine Frage zum Thema Kostenerstattungsverfahren. Derzeit bin ich privat versichert und daher werden die Kosten (zumindest teilweise) von meiner Krankenkasse übernommen. Die Therapeutin arbeitet tiefenpsychologisch fundiert, also in einem anerkannten Verfahren, kann aber nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, außer im Kostenerstattungsverfahren. Akut ist dieses Problem bei mir nicht, aber mich beschäftigt es trotzdem manchmal, weil evtl. irgendwann ein Wechsel in die GKV ansteht.

Hat jemand Erfahrung damit, wie es gehandhabt wird, falls ich in die GKV wechsle und die Therapie fortführen möchte? Für mich wäre es schlimm, dann die Therapeutin wechseln zu müssen und es wäre ja auch irgendwie unsinnig, irgendwo anders wieder neu anzufangen.

LG schutzlos

Werbung

Antworten
  • Vergleichbare Themen
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag