'Ungeklärte Zeiten' bei der Rentenversicherung

Das Leben ist wesentlich durch unsere Arbeit geprägt. Der Job kann jedoch auch Quelle von Ärger und Frustration sein, oder persönliche Probleme geradezu auf die Spitze treiben...
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Carla1
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"Ungeklärte Zeiten" bei der Rentenversicherung

Beitrag Mo., 03.02.2014, 14:05

Hallo,

aufgrund meiner psychischen Probleme gibt es in meinem Versicherungsverlauf längere Zeiträume, in denen ich nichts in die Rentenkasse eingezahlt habe.

Nun habe ich ein Schreiben von der Rentenversicherung bekommen, in dem ich darum gebeten werde, diese "ungeklärten Zeiten" zu klären.

Dummerweise bin ich damals, nachdem das Arbeitslosengeld ausgelaufen war, mehrere Jahre am Stück einfach zuhause geblieben, da ich nicht in der Lage war, eine neue Arbeit aufzunehmen. Es ist also nichts "dokumentiert".

Und jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht, der Rentenversicherung Jahre später mitzuteilen, dass ich damals nicht erwerbsfähig war. Interessiert die das überhaupt? Und würde da eine einfache ärztliche Bescheinigung (die ich evtl. besorgen könnte, obwohl ich nicht offiziell in Behandlung war,) überhaupt als Nachweis ausreichen? Eine nachträgliche Rente werde ich wohl kaum noch bekommen, aber könnte ein solcher Nachweis vielleicht positive Auswirkungen auf die Bewilligung einer zukünftigen EU-Rente und/oder die Rentenhöhe haben?

Die gleiche Fragen stelle ich mir im Bezug auf meine aktuelle Situation. Ich arbeite zwar seit ein paar Jahren wieder, bin aber sozusagen "inoffiziell" berufsunfähig und auch nur sehr eingeschränkt erwerbsfähig - und wieder bin ich weder in Behandlung noch weiß die Rentenversicherung von meiner Lage. Ich schlag mich halt mehr schlecht als recht mit extrem wenig Geld durch...

Für Erfahrungsberichte und/oder Tipps wäre ich dankbar!

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candle.
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 14:41

Hallo Carla1!

Ich befürchte leider, dass dir ein rückwirkendes Attest nichts bringen wird. Da bleibt wohl nur anzugeben, dass du nicht berufstätig warst.

Ich würde dir aber raten ab diesem Zeitpunkt dich um diese Sachen zu kümmern. Mehr kann ich nicht sagen leider.

Viele Grüße!
candle
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ENA
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 16:46

Wenn Du mehrere Jahre "einfach zu Hause geblieben" bist, wovon hast Du denn gelebt? Zeiten der Arbeitslosigkeit können doch mitunter auch angerechnet werden und ich weiß noch, dass die Rentenversicherung damals wusste, dass ich arbeitslos war und ALG bekommen habe. Frag mich aber nicht, woher. Ist schon lange her.
D.h. wenn bei Dir das ALG I ausgelaufen ist, müsste ja die ALH da gewesen sein oder ALG II. ...oder Sozialhilfe,...Krankengeld, Rente,... .
Wenn die Rentenversicherung Dich fragt, was da war, dann kannst Du nur schweigen (wie die dann reagieren, weiß ich nicht. Vielleicht ist dann einfach eine Lücke?) oder denen erklären, dass Du eben nicht gearbeitet hast, sondern krank warst. ...und wenn Du jetzt arbeitest,...zahlst Du dann keine Sozialversicherungsbeiträge?

Was ist eigentlich aus Deinem Foto für die KK-Karte geworden?

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Sunny75
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 16:57

Hallo Carla, ich stelle mir gerade die gleichen Fragen wie ENA! Hast du nach dem Ende der Arbeitslose von Notstandshilfe ( http://www.soziales-leben-oesterreich.a ... hilfe.html) gelebt? Dann warst du dadurch versichert. Die Bezugszeiten gelten als Beitragszeiten.
Oder warst du jahrelang gar nirgends gemeldet, und somit auch vollständig unversichert??? Ist das jetzt auch der Fall?
Wenn du geringfügig beschäftigt bist, dann besteht die Möglichkeit, dich für ca. 50€ /Monat (Ö) freiwillig zu versichern.

Besser wäre es jedoch, die Berufsunfähigkeit "offiziell" zu machen. Eventuell mal einen Beratungstermin bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt machen, hm? Schlimmer, als sich unversichert mit extrem wenig Geld rumzuschlagen, kann es eh nicht werden.

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ENA
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 17:10

Ich geb mal den Link zum Thema Rentenversicherung und geringfügige Beschäftigungen hier rein. http://www.minijob-zentrale.de/DE/0_Hom ... /node.html
Vielleicht liegt der Fall bei Carla aber auch anders. Dann wäre es, um die Frage hier beantworten und passende Tipps geben zu können, vielleicht ganz gut, zu sagen, worum es genau geht.
Ansonsten gibt es allgemeine Sozialberatungsstelle, sozialpsychiatrische Dienste,..., wo man Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Antworten auf so manche Fragen aus dem Rechtsbereich bekommt (nur keine Rechtsberatung).
...oder geht es um Schwarzarbeit? Nun, das wäre nun wirklich schwer bzw. nur mit der Gefahr von Folgen anzugeben.
...aber...vielleicht reicht das ja auch schon an Tipps, um für sich klarer zu werden.

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candle.
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 17:16

Oh, hier kommt ja einiges zusammen und auch recht durcheinander.

Ich dachte ja Carla1, dass du freiberuflich tätig warst. Wie das da mit Rentenabgaben genau läuft oder ob man die überhaupt gar nicht zahlt, weiß ich nicht. Aber selbst dann muß ja deine Tätigkeit auch dokumentiert sein.

candle
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ENA
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 17:21

Ach, ja, freiberuflich wäre auch noch eine Variante. Hm, da ich nicht weiß, worum es sich handelt, lasse ich es erstmal so stehen. Mutmaßungen bringen ja auch nicht weiter. Vielleicht schreibt Carla ja noch mal was dazu oder hat schon ihren Tipp gefunden.

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Carla1
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 17:58

Danke für eure Antworten! Ich versuch mal, alle Rückfragen auf einmal zu beantworten...

Nach dem Arbeitslosengeld hatte ich keine regelmäßigen Einkünfte mehr (also keine Sozialhilfe, Rente oder ähnliches), war also auch nirgends gemeldet und/oder versichert. Selbst aus der Arbeitslosenstatistik bin ich rausgeflogen, weil ich aufgrund meiner Ängste zu einem Termin nicht erscheinen konnte.

Ich hab dann zwar versucht, mich selbständig zu machen, aber da hab ich in den ersten Jahren so wenig verdient (oft monatelang gar nichts), dass ich von Beiträgen an die Sozialversicherung befreit war. Erst ganz am Ende musste ich ca. 50€/Monat zahlen (für alles zusammen - also Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosenversicherung,...). Ansonsten hab ich von Ersparnissen gelebt und von dem, was die Leute so wegwerfen (Essen, Kleidung, Möbel, Pfandflaschen,...).

Natürlich könnte ich die Lücken einfach stehenlassen, aber meine Frage ist ja gerade, ob ich dadurch keine Nachteile bekommen könnte, falls ich später mal irgendwann Rente beantragen sollte. Ist ja schon ein Unterschied, ob ich einfach keine Lust hatte zu arbeiten oder ob es mir so schlecht ging, dass ich dazu nicht in der Lage war.

Zurzeit liege ich knapp über der Versicherungsgrenze und wieder würde ich gerne mehr arbeiten, bin aber mit den paar Stunden schon völlig überfordert... und das weiß halt die Rentenversicherung wieder nicht.

Bei Beratungsstellen war ich vor längerer Zeit schon, aber da bekomm ich immer nur zu hören, dass ich wirklich in einer schwierigen Situation stecke und aus allen sozialen Sicherungssystemen rausfalle... Extrem hilfreich!

Der Krankenkasse hab ich ein Passbild geschickt, das ich von nem älteren Ausweis eingescannt hatte. Seitdem hab ich nichts mehr von denen gehört.

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ENA
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 18:11

Bei mir hat´s auch was gedauert, bis ich die Karte mit Bild bekommen habe.

Zu dem Anderen: Ich denke, der Rentenversicherung geht es nur darum was war, im Sinne ob da Beitragszeiten waren, die anrechenbar ist. Ich glaube nicht, dass es eine Rolle spielt, wenn Du jetzt sagst, dass Du nicht arbeiten konntest, denn das ist jetzt ja nicht zu belegen und Du hast ja noch nicht mal ALGII o.Ä. in Anspruch genommen.
Ich glaube, da haben diese Stellen, wo Du warst, schon Recht. Die Frage ist da wohl eher, was man tun kann, damit es sich jetzt ändert...und dafür müssten die doch eine Idee haben... . ...und ja, gehen musst Du die Idee, die möglich ist, dann natürlich auch. Geht ja auch nicht anders. Die können ja auch nur das anbieten, was sie wissen und was im Angebot steht. ...und wenn von drei Stellen alle nur X, Y, Z kennen, wird es vermutlich auch nur diese Möglichkeiten geben.

Was mir noch einfällt: Versuche es doch einfach bei der Rentenversicherung. Rufe da an, gehe dahin und erkläre ihnen die Situation. Da wirst Du hören, was möglich ist.
Wenn Du jetzt über der Grenze liegst und Du versicherungspflichtig ist, wird jemand zahlen müssen.

...und, wie gesagt, ich denke, es ist wichtig zu gucken, was jetzt geht. Die Zeiten wo nichts war, kannst Du nicht in "es war was bzw. Du hast Beiträge gezahlt" verwandeln. Ich habe mal gehört, dass man Beiträge nachzahlen kann, aber ich vermute mal, das kannst Du finanziell im Moment auch nicht.
Vielleicht doch nochmal Beratungsstelle bzw. bei der Rentenversicherung klären?

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candle.
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 18:20

Carla1 hat geschrieben: Nach dem Arbeitslosengeld hatte ich keine regelmäßigen Einkünfte mehr (also keine Sozialhilfe, Rente oder ähnliches), war also auch nirgends gemeldet und/oder versichert. Selbst aus der Arbeitslosenstatistik bin ich rausgeflogen, weil ich aufgrund meiner Ängste zu einem Termin nicht erscheinen konnte.
OK, da hättest du dich melden müssen. Ob das nachzuholen ist, weiß ich nicht, kann es mir aber kaum vorstellen, wenn das schon sehr lange her ist.
Ich hab dann zwar versucht, mich selbständig zu machen, aber da hab ich in den ersten Jahren so wenig verdient (oft monatelang gar nichts), dass ich von Beiträgen an die Sozialversicherung befreit war. Erst ganz am Ende musste ich ca. 50€/Monat zahlen (für alles zusammen - also Krankenversicherung, Rente, Arbeitslosenversicherung,...).
Damit bist du zumindest in Erscheinung getreten, somit quasi registriert, dass du diese Lücke schließen könntest in deinem Rentenverlauf.
Natürlich könnte ich die Lücken einfach stehenlassen, aber meine Frage ist ja gerade, ob ich dadurch keine Nachteile bekommen könnte, falls ich später mal irgendwann Rente beantragen sollte.
Meinst du Altersrente oder Erwerbsminderungsrente? Auf jeden Fall kannst du dich mal auf den Seiten der DRV umschauen, da wird doch so einiges gut erläutert. Bei Erwerbsminderungsrente mußt du schon eingezahlt haben: 36 Monate innerhalb der letzten 5 Jahre um einen Anspruch zu haben.
Ist ja schon ein Unterschied, ob ich einfach keine Lust hatte zu arbeiten oder ob es mir so schlecht ging, dass ich dazu nicht in der Lage war.
Ja sicher, nur da muß man eben auch durch Gutachten der entsprechenden Stellen durch, ärztliche Behandlungen nachweisen und so weiter.
Zurzeit liege ich knapp über der Versicherungsgrenze und wieder würde ich gerne mehr arbeiten, bin aber mit den paar Stunden schon völlig überfordert... und das weiß halt die Rentenversicherung wieder nicht.
Ich würde dir dringend raten erstmal Hartz IV zu beantragen. Nebenher darfst du ja eine gewisse Summe behalten, die du dazu verdienst. Du bist versichert, deine Zeiten werden somit registriert allerdings werden in Hartz keine Rentenbeiträge geleistet. Und wenn du nicht arbeiten kannst, mußt du dich vorerst krankschreiben lassen.

Und Altersrente: Wenn du dort nichts einzahlst, kann am Schluß leider nicht viel rauskommen.

candle
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Carla1
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 19:11

Bei der RV habe ich schon einen Termin gemacht, aber der ist erst im März. Da soll's eigentlich um das Ausfüllen und die Abgabe der Formulare und der ganzen Belege gehen. Daher ja meine Frage, ob es Sinn macht, bis dahin Bescheinigungen von meinen damaligen Ärzten zu besorgen.

Zurzeit komme ich finanziell halbwegs klar. Darum geht es nicht. Vielleicht hab ich mich da unklar ausgedrückt. Ich bin seit einigen Jahren versichert und hab auch lange genug eingezahlt, um (theoretisch) einen Anspruch auf Rente zu haben. Meine Frage ist eher, was passiert, wenn ich ab morgen gar nicht mehr arbeiten kann!? Ohne diese ärztlichen Bescheinigungen wäre die RV vermutlich überrascht, da ich bisher scheinbar nie irgendwelche Probleme hatte (war halt nur bisschen "faul"...). Was aber, wenn meine Ärzte/Therapeuten mir bescheinigen würden, dass sie seit 10 oder 15 Jahren mitverfolgt haben, wie sehr meine Arbeitsfähigkeit durch meine psychischen Probleme beeinträchtigt wird? Würde das die RV irgendwie "beeindrucken" oder wäre das denen völlig egal?


kaja
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 19:16

Wenn Du einen Antrag auf Rente stellen würdest müsstest Du dich beim ärztlichen Dienst der Rentenversicherung untersuchen lassen.
Der beurteilt ob eine Rente gerechtfertigt ist oder ob eine Arbeitsfähigkeit, z.B. in Teilzeit, vorliegt.
After all this time ? Always.

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Beitrag Mo., 03.02.2014, 19:27

Carla1 hat geschrieben: Daher ja meine Frage, ob es Sinn macht, bis dahin Bescheinigungen von meinen damaligen Ärzten zu besorgen.
Ärzte sind ja kein Nachweis für deine versäumte Versicherungspflicht. Ich kann mir nicht vorstellen wie das gehen soll?
Was aber, wenn meine Ärzte/Therapeuten mir bescheinigen würden, dass sie seit 10 oder 15 Jahren mitverfolgt haben, wie sehr meine Arbeitsfähigkeit durch meine psychischen Probleme beeinträchtigt wird?
Würden das deine Ärzte denn machen?

Ich kann mir das wirklich nicht vorstellen, dass du auf so lange Zeit rückwirkend Anerkennung bekommst. Und wenn das so wäre, müßtest du nachträglich ja auch noch die Beiträge entrichten.

Deine Angelegenheit ist wirklich schwierig.

candle
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Carla1
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 19:55

Candle, ich fürchte, du hast da was falsch verstanden. Als ich nicht gearbeitet habe, war ich doch gar nicht versicherungspflichtig. Daher müsste ich auch keine Beiträge nachzahlen. Es geht mir nur darum, dass meine Ärzte bescheinigen sollen, dass ich krank (sprich: nicht (voll) erwerbsfähig) war bzw. bin. Ob sie das machen würden, weiß ich nicht. Aber ich weiß auch nicht, was dagegen sprechen sollte. Immerhin hat ein Psychiater und Psychotherapeut ca. 6 Jahre versucht, mich wieder "erwerbsfähig zu machen". Und eine andere Ärztin, mit der ich schon viel länger in Kontakt stehe, hat mitbekommen, wie schlecht es mir in Zeiten der Arbeitslosigkeit ging (einschl. Suizidversuch), dass ich während meiner Berufstätigkeit monatelang einen "Burnout" hatte (den ich mit (teilweise unbezahltem) Urlaub und Überstunden überbrückt habe), und wie ich mich zurzeit mit meinen paar Arbeitsstunden abquäle. Warum sollten die das nicht bescheinigen? Ist schließlich nichts, was nicht den Tatsachen entsprechen würde.

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candle.
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Beitrag Mo., 03.02.2014, 20:04

Carla1 hat geschrieben:Candle, ich fürchte, du hast da was falsch verstanden. Als ich nicht gearbeitet habe, war ich doch gar nicht versicherungspflichtig.
Ja, vielleicht habe ich das falsch verstanden. Wieso warst du nicht versicherungspflichtig?
Es geht mir nur darum, dass meine Ärzte bescheinigen sollen, dass ich krank (sprich: nicht (voll) erwerbsfähig) war bzw. bin.
Das wird nur wahrscheinlich die Rentenversicherung nicht interessieren, weil es eben nicht amtlich besiegelt war.

candle
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